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0409/2022

Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Marktsegmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie Gewerbegrundstücke

Mitteilung Ausschuss 09.02.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 28.03.2022, TOP 5.1.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift und nachträgliche Beantwortung

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Mitteilung Ausschuss

3218 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  09.02.2022 
 0409/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 
Unterausschuss Wohnen 10.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 
 
Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Marktsegmente 
Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie 
Gewerbegrundstücke 
Die Stadt Köln verfolgt traditionell den Ansatz einer nachhaltigen, langfristig orientierten Bodenbevor-
ratung.  
 
Beim Erwerb von Flächen gilt es einerseits konkrete Bedarfe zu befriedigen. Ein Beispiel hierfür ist 
der Erwerb des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor oder der sogenannten Domgärten, die im Rah-
men des Projekts Parkstadt-Süd unter anderem für die Durchbindung des Inneren Grüngürtels zum 
Rhein benötigt werden. Andererseits werden insbesondere landwirtschaftliche Flächen auch ohne 
konkrete (Um-)Nutzungsabsicht angekauft. Dies schafft einerseits langfristige Entwicklungsperspekti-
ven dieser Flächen (sogenannte Bodenbevorratung), andererseits können diese Flächen als Tausch-
flächen genutzt werden. Gerade Landwirte geben Flächen in der Regel lieber im Tausch ab. Letzteres 
erklärt auch, warum die Stadt Köln in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang landwirtschaft-
liche Flächen außerhalb des Stadtgebiets erworben hat und auch zukünftig erwerben will.   
 
Als Konsequenz dieser jahrzehntelangen Praxis gehören der Stadt Köln innerhalb der Stadtgrenzen 
rund 36 % der Gesamtfläche. Berücksichtig man zusätzlich den Grundbesitz der Firmen, die mehr-
heitlich direkt oder indirekt im Eigentum der Stadt Köln stehen, beträgt der Eigentumsanteil des „Kon-
zerns Stadt Köln“ 44 % der Gesamtfläche Kölns. Hinzu kommen noch über 5 Millionen Quadratmeter, 
die der Stadt Köln extra muros gehören sowie die Flächen der Beteiligungsunternehmen, die außer-
halb der Stadtgrenze liegen. 
 
Veräußerungen können einerseits durch den Verkauf andererseits durch die Bestellung von Erbbau-
rechten erfolgen. Grundsätzlicher Unterschied zwischen beiden ist jedoch, dass  
 beim Erbbaurecht eine Nutzungsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart werden kann und  
 das Erbbaurecht im Falle des wirtschaftlichen Niedergangs wieder an die Stadt zurückfällt 
(sogenannter Heimfall). 
 
Veräußerungen dienen der Erreichung stadtentwicklungspolitischer Ziele. Das heißt, Immobilien wer-
den grundsätzlich nur dann veräußert, wenn dies erforderlich ist, um ein konkretes, stadtentwick-
lungspolitisch sinnvolles Vorhaben zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Projekte zur Schaffung 
von Wohnraum oder für Gewerbegrundstücke. 
 
Die Rolle der Stadt Köln in den vorgenannten Marktsegmenten ist jedoch sehr unterschiedlich. Denn

2 
 
während die von ihr getätigten Verkäufe von Gewerbegrundstücken marktprägend sind, spielt sie auf 
den Teilmärkten für Geschosswohnungsbau und Einfamilienhaus-/Doppelhausgrundstücke zwar eine 
wichtige aber insgesamt diese Märkte nicht prägende Rolle. 
 
Die folgende Auswertung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zeigt den Anteil der Stadt 
in den Jahren 2015 – 06/2021: 
 
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift und nachträgliche Beantwortung

1494 Zeichen

Anlage  
 
 
Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-koeln.de 
Datum: 21.02.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 14.02.2022  
öffentlich 
6.4 Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Markt-
segmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhaus-
grundstücke sowie Gewerbegrundstücke 
0409/2022 
RM Pakulat bittet darum die Mitteilung zu vertagen, weil sie erst spät Kenntnis von 
ihr erlangt habe. 
 
RM Pütz zitiert Teile der Mitteilung, wonach sich fünf Mio. Quadratmeter außerhalb 
des Stadtgebietes und 44 Prozent der Gesamtfläche Kölns im städtischen Besitz be-
fänden und bittet die Verwaltung um eine Einordnung dieser Größen. 
 
Herr Kiefer, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, sagt dies zu. 
 
 
Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zum besseren Verständnis der Dimensionen der Flächen bieten sich folgende Ver-
gleiche an: 
 
Die 5 Mio. m² Fläche, die der Stadt Köln außerhalb ihres Stadtgebiets gehören ent-
sprechen ungefähr der Fläche des Kerns der linksrheinischen Innenstadt (zwischen 
den Ringen und dem Rhein) plus der Wasserfläche des Rheins bis zur Strommitte. 
 
44 Prozent des Kölner Stadtgebiets, das der Stadt Köln und ihren Tochtergesell-
schaften innerhalb des Stadtgebiets gehört, ist etwas mehr, als die Summe der Flä-
che der Stadtbezirke Porz und Mülheim.

Beratungsverlauf (4)

10.03.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0409/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.02.2022
Erstellt
03.02.2022 12:15