0409/2022
Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Marktsegmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie Gewerbegrundstücke
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 09.02.2022 0409/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 Unterausschuss Wohnen 10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Marktsegmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie Gewerbegrundstücke Die Stadt Köln verfolgt traditionell den Ansatz einer nachhaltigen, langfristig orientierten Bodenbevor- ratung. Beim Erwerb von Flächen gilt es einerseits konkrete Bedarfe zu befriedigen. Ein Beispiel hierfür ist der Erwerb des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor oder der sogenannten Domgärten, die im Rah- men des Projekts Parkstadt-Süd unter anderem für die Durchbindung des Inneren Grüngürtels zum Rhein benötigt werden. Andererseits werden insbesondere landwirtschaftliche Flächen auch ohne konkrete (Um-)Nutzungsabsicht angekauft. Dies schafft einerseits langfristige Entwicklungsperspekti- ven dieser Flächen (sogenannte Bodenbevorratung), andererseits können diese Flächen als Tausch- flächen genutzt werden. Gerade Landwirte geben Flächen in der Regel lieber im Tausch ab. Letzteres erklärt auch, warum die Stadt Köln in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang landwirtschaft- liche Flächen außerhalb des Stadtgebiets erworben hat und auch zukünftig erwerben will. Als Konsequenz dieser jahrzehntelangen Praxis gehören der Stadt Köln innerhalb der Stadtgrenzen rund 36 % der Gesamtfläche. Berücksichtig man zusätzlich den Grundbesitz der Firmen, die mehr- heitlich direkt oder indirekt im Eigentum der Stadt Köln stehen, beträgt der Eigentumsanteil des „Kon- zerns Stadt Köln“ 44 % der Gesamtfläche Kölns. Hinzu kommen noch über 5 Millionen Quadratmeter, die der Stadt Köln extra muros gehören sowie die Flächen der Beteiligungsunternehmen, die außer- halb der Stadtgrenze liegen. Veräußerungen können einerseits durch den Verkauf andererseits durch die Bestellung von Erbbau- rechten erfolgen. Grundsätzlicher Unterschied zwischen beiden ist jedoch, dass beim Erbbaurecht eine Nutzungsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart werden kann und das Erbbaurecht im Falle des wirtschaftlichen Niedergangs wieder an die Stadt zurückfällt (sogenannter Heimfall). Veräußerungen dienen der Erreichung stadtentwicklungspolitischer Ziele. Das heißt, Immobilien wer- den grundsätzlich nur dann veräußert, wenn dies erforderlich ist, um ein konkretes, stadtentwick- lungspolitisch sinnvolles Vorhaben zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Projekte zur Schaffung von Wohnraum oder für Gewerbegrundstücke. Die Rolle der Stadt Köln in den vorgenannten Marktsegmenten ist jedoch sehr unterschiedlich. Denn 2 während die von ihr getätigten Verkäufe von Gewerbegrundstücken marktprägend sind, spielt sie auf den Teilmärkten für Geschosswohnungsbau und Einfamilienhaus-/Doppelhausgrundstücke zwar eine wichtige aber insgesamt diese Märkte nicht prägende Rolle. Die folgende Auswertung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zeigt den Anteil der Stadt in den Jahren 2015 – 06/2021: Gez. Wolfgramm
Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift und nachträgliche Beantwortung
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Anlage Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax : (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de Datum: 21.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 14.02.2022 öffentlich 6.4 Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Markt- segmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhaus- grundstücke sowie Gewerbegrundstücke 0409/2022 RM Pakulat bittet darum die Mitteilung zu vertagen, weil sie erst spät Kenntnis von ihr erlangt habe. RM Pütz zitiert Teile der Mitteilung, wonach sich fünf Mio. Quadratmeter außerhalb des Stadtgebietes und 44 Prozent der Gesamtfläche Kölns im städtischen Besitz be- fänden und bittet die Verwaltung um eine Einordnung dieser Größen. Herr Kiefer, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, sagt dies zu. Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung: Zum besseren Verständnis der Dimensionen der Flächen bieten sich folgende Ver- gleiche an: Die 5 Mio. m² Fläche, die der Stadt Köln außerhalb ihres Stadtgebiets gehören ent- sprechen ungefähr der Fläche des Kerns der linksrheinischen Innenstadt (zwischen den Ringen und dem Rhein) plus der Wasserfläche des Rheins bis zur Strommitte. 44 Prozent des Kölner Stadtgebiets, das der Stadt Köln und ihren Tochtergesell- schaften innerhalb des Stadtgebiets gehört, ist etwas mehr, als die Summe der Flä- che der Stadtbezirke Porz und Mülheim.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0409/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.02.2022
- Erstellt
- 03.02.2022 12:15