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2456/2020

Bericht über die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Bereich der RheinEnergie AG

Mitteilung Ausschuss 14.08.2020

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

9912 Zeichen

Aulac A

) RheinEnergie

Bericht über die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren
Energien der RheinEnergie AG

1) Ausbau der Erneuerbaren Energien im Jahr 2019
a) Status Quo 2019
Die RheinEnergie AG betreibt selber und über ihre Tochtergesellschaften verschiedene

Erneuerbare Energien-Anlagen, deren Portfolio (installierte Leistung zum 31.12.2019 und
Einspeisemengen für 2019) in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst sind:

EE-Anlagen Portfolio Anteilige Anteilige Einspeise-
Portfolio Leistung! menge 2019!

Windkraftanlagen 26 Windparks mit insgesamt | 171,6 MWeı | 275.636 MWh
107 Anlagen

PV-Anlagen 24 Photovoltaikanlagen auf 29.898 MWh
Freiflächen und Dachflächen?

Bioenergieanlagen 7,2 MWeı 37.940 MWheı
elektrisch
1 Biogasanlage und 17 Bio-

- ii; 3
Blösnargisanlagen | Deran:Blöckieizkraftwerke 7,6MWn | 40.148 MWhn

thermisch

Solarthermie Beteiligung an einem Solar- 6 MWaı 20.950 MWh
thermiekraftwerk in Spanien '

Seite 1 von 5
Stand: 11.05.2020

k ) RheinEnergie
b) Gegenüberstellung 2019 zu 2018

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der anteiligen installierten Leistung für die
Jahre 2018 und 2019 je EE-Technologie:

Anteilige installierte elektrische Leistung

250

213,5

200

150

MWeı

100

50

2018 4 2019
=Bioenergieanlagen «PV-Anlagen mWindkraflanlagen

Darüber hinaus sind die anteiligen Einspeisemengen der Jahre 2018 und 2019 gegenüber-
gestellt:

Anteilige elektrische Einspeisemengen

‚400.000
343.474
350.000
300.287
300.000
250.000
F
s
3 200.000
150.000
100.000
50.000
0
2018 2019
" Bioenergieanlagen “ PV-Anlagen a Windkraftanlagen

'Die PV Anlage Münchberg 2 wurde in 2019 errichtet; die Inbetriebnahme fand im April 2020 statt.

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Stand: 11.05.2020

) RheinEnergie

Die RheinEnergie betreibt Photovoltaikprojekte über Ihre Tochtergesellschaft RheinEner-
gie Solar GmbH in ganz Deutschland. Im Berichtszeitraum konnten zwei neue Projekte in
das bestehende Portfolio integriert werden. Eine Photovoltaik-Dachanlage mit einer Ge-
samtleistung von 430 kWp wurde in Langenfeld errichtet. Des Weiteren konnte die PV-
Anlage in Münchberg erweitert werden. Die installierte Leistung wurde dadurch um
6,5 MWp auf insgesamt 13,3 MWp in Münchberg erhöht'. Die eingespeiste Energie 2019
konnte das Vorjahreslevel nicht ganz erreichen, da in 2018 besonders viele Sonnenstun-
den zu einem weit überdurchschnittlichen Ergebnis geführt haben. Trotz des leichten
Rückgangs, wurde auch für das Jahr 2019 die Planeinspeisemenge überschritten.

Auch das Portfolio der Windenergieprojekte von der RheinEnergie wurde im Berichtszeit-
raum erweitert. Die RheinEnergie betreibt Windkraftprojekte über Ihre Tochtergesellschaft
RheinEnergie Windkraft GmbH in ganz Deutschland. Im Jahr 2019 konnten 40,1 % der
Geschäftsanteile an drei Windpark-Projektgesellschaften erworben werden. Die installierte
Gesamtleistung der Gesellschaften liegt bei 35,4 MW, wovon etwa 14 MW auf die Rhein-
Energie entfallen. Die drei neuen Standorte befinden sich in Sachsen-Anhalt, Brandenburg
und Rheinland-Pfalz. Insbesondere infolge der Erweiterung des Portfolios konnte die pro-
duzierte Strommenge um etwa 17 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.

Im Jahr 2019 betrieb die RheinEnergie 17 Biomethan-Blockheizkraftwerke mit einer Ge-
samtleistung von rd. 5 MW (elektrisch / thermisch). Gegenüber dem Jahr 2018 sind dabei
nur zwei kleinere Anlagen hinzugekommen. Der Wärmeabsatz lag in 2019 gegenüber
2018 geringfügig höher. Letzteres ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein
größeres Biomethan-BHKW in 2018 aus Sicherheitsgründen (Defekt der Anlage) nur mit
geringerer Leistung betrieben werden konnte. Da in 2019 die volle Leistung wieder zur
Verfügung stand, konnte der Wärmeabsatz entsprechend erhöht werden. Aufgrund der
wärmegeführten Betriebsweise der Anlagen, entwickelte sich die Stromerzeugung parallel.

Neben diesen Biomethan BHKW betreibt die RheinEnergie auch die Biogasanlage Rand-
kanal-Nord (zwei Motoren mit jeweils 1,2 MWel). Die Strom- und Wärmeeinspeisung in
2019 lag deutlich unter der des Jahres 2018, wobei 2018 schon ein niedriges Niveau dar-
stellte. Hintergrund ist, dass die Ernte eines Jahres für die Rohstoffversorgung und damit
für die Wärme- sowie Stromerzeugung des Folgejahres ausschlaggebend ist. Der Ernte-
ertrag im Dürrejahr 2018 lag bereits um mehr als ein Drittel unter dem Niveau eines Nor-
maljahres und beeinflusste dementsprechend die Strom- und Wärmeeinspeisung des Jah-
res 2019. Darüber hinaus hatte das zweite Dürrejahr 2019 bereits Folgen für Erzeugung
des 4. Quartals 2019, indem kein Volllastbetrieb stattfinden konnte. Ein Ausgleich über
andere Substrate konnte - aus wirtschaftlichen Gründen und grundsätzlicher Rohstoffver-
fügbarkeit aus der Region - nur teilweise sichergestellt werden.

Weiterhin ist die RheinEnergie an der Solarthermieanlage Andasol 3 in Südspanien betei-
ligt (12,3 %). Hierbei wurde im Berichtszeitraum 171 GWh (Anteil der RheinEnergie etwa
20 GWh) umweltfreundlicher Strom produziert und die Vorjahresmenge überschritten.

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Stand: 11.05.2020

2)

f ) RheinEnergie

Planung und Ausblick zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ab 2020

Im Bereich der Photovoltaik sollen künftig vermehrt eigene Projekte entwickelt und umge-
setzt werden. Hier gibt es konkrete Ansätze für Flächensicherungen in der Region und im
gesamten Bundesgebiet für Flächen, auf denen die Projektierung einer Photovoltaik-Frei-
flächenanlage infrage kommt. Dabei handelt es sich sowohl um Flächen, die eine EEG-
Vergütung erhalten (z.B. auf baulichen Anlagen oder entlang von Autobahnen bzw. Schie-
nenwegen), als auch um Flächen, die außerhalb der EEG-Flächenkulisse liegen und somit
keine feste EEG-Vergütung erhalten.

- Die RheinEnergie plant die Umsetzung eines 750 kWp Photovoltaik-Freiflächenpro-
jektes am Standort SteB-Klärwerk Weiden. Der Pachtvertrag wurde mit der Stadt Köln
abgeschlossen. Die Baugenehmigung liegt seit Anfang April 2020 vor. Aufgrund der
Corona-Krise (die sich auch auf den Bausektor auswirkt) einerseits und der ausstehen-
den EEG-Novellierung andererseits, wird derzeit geprüft, wann und wie die PV-Anlage
umgesetzt werden kann.

- Die RheinEnergie plant im Rahmen des geplanten Umbaus des Betriebshofes Nord
der Kölner Verkehrs Betriebe (KVB) auf dem Dach von zwei zu errichtenden Car-
ports für Elektrobusse eine Photovoltaik-Dachanlage mit bis zu 400 kWp zu errichten
und zu betreiben. Der Gestattungsvertrag wurde zwischen RheinEnergie und KVB ab-
geschlossen. Eine Baugenehmigung für die PV-Dachanlage ist gemäß LandesBauO
NRW nicht erforderlich.

- Darüber hinaus beabsichtigt die RheinEnergie die Umsetzung eines ca. 35 MW Pho-
tovoltaik-Freiflächenprojektes auf bereits vertraglich gesicherten Teilflächen des
ehemaligen Militärflugplatzes Lärz-Rechlin in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Bau-
antrag wurde bereits gestellt. Die Fläche gilt gemäß EEG als bauliche Anlage, sodass
in der EEG-Ausschreibung mit der vollen Leistung von ca. 35 MW teilgenommen wer-
den kann.

- Des Weiteren plant die RheinEnergie die Umsetzung eines Freiflächenprojektes von
insgesamt bis zu 18 MW auf einer bereits vertraglich gesicherten Fläche in Hemau im
Landkreis Regensburg. Sobald der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst
wird ist hier Baurecht gegeben, ohne dass es einer Baugenehmigung bedarf. Auch mit
dieser Anlage kann zumindest für bis zu 10 MW an der EEG Ausschreibung teilgenom-
men werden.

Zwischen RheinEnergie und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln fin-
det ein regelmäßiger Austausch im Hinblick auf Möglichkeiten zur Umsetzung von Pro-
jektengagements in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik statt. Auch im Hinblick auf
den Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 09. Mai 2019 zur Nutzung der Windenergie in Köln
und der darin empfohlenen Nutzung der Expertise der RheinEnergie wurde dem Stadtpla-
nungsamt der Stadt Köln die proaktive Zusammenarbeit der RheinEnergie angeboten. Ein
erster Abstimmungstermin hierzu fand am 08. Januar 2020 statt.

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Stand: 11.05.2020

! ) RheinEnergie

Obwohl der politisch angestrebte Ausbau der Erneuerbaren Energien in den kommenden
Jahren neu entwickelte Projekte benötigt, stocken auch aufgrund unklarer politischer Rah-
menbedingungen Genehmigungen von neuen Windkraftprojekten derzeit erheblich. Da-
mit verbunden ist ein enormer Wettbewerb um Flächen, auf denen bereits Windparks be-
trieben werden (und die damit zumindest grundsätzlich für die Nutzung durch Windenergie
geeignet sind). Ab 2025 werden zunehmend Bestandswindparks der RheinEnergie keine
EEG-Vergütung mehr erhalten. Abhängig vom finalen Stilllegungszeitpunkt kann sich dies
mittelfristig negativ auf die EE-Portfoliogröße (und damit auch auf EE-Ausbauziele nach
2025) auswirken, sofern keine erfolgreichen Neuplanungen (sog. Repowering) in Konkur-
renz zu den Aktivitäten der zahlreichen Projektentwickler realisiert werden können. Daher
gehören zu den zukünftigen eigenen Projektentwicklungen insbesondere auch potenzielle
Repowering-Aktivitäten an den Standorten von Bestandswindparks. Die RheinEnergie
prüft deswegen neben den laufenden Gesprächen mit Partnern zu potenziellen Neupro-
jekten alle Bestandswindparks im Hinblick auf deren Repowering-Potenziale und die lang-
fristige Flächensicherung.

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG (reduzierte Vergütungssätze
und Einführung von Ausschreibungen mit Höchstpreis) ist die Inbetriebnahme von neuen
Biomethan-BHKW i. d. R. wirtschaftlich unattraktiv. Sofern neue Anlagen geplant werden,
so handelt es sich um Biomethan-BHKW mit kleinen Leistungsgrößen, die der Erfüllung
gesetzlicher Anforderungen im Neubau dienen (z. B. EnEV). In 2020 wird voraussichtlich
ein Biomethan-BHKW mit einer elektrischen Leistung von rd. 50 kWe.ı und rd. 83 kW in
Betrieb genommen. Für das Jahr 2020 sind derzeit keine weiteren Anlagenkapazitäten
geplant.

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Stand: 11.05.2020

Mitteilung Ausschuss

2212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.08.2020 
 2456/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
 
Bericht über die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Bereich der 
RheinEnergie AG 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 gemäß Änderungsantrag der SPD -Fraktion, der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP -Fraktion 
(AN/0511/2017; AN/0545/2017) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die RheinEnergie AG derzeit untersucht, ob und inwieweit 
der Einsatz von Braunkohle im Kessel 6 des Kraftwerkes Merkenich durch andere Brennstoffe, 
z.B. Klärschlamm oder Holz, ersetzt werden kann. Beim Einsatz alternativer Brennstoffe ist die 
Minimierung der Emissionen, die durch Verbrennung auftreten, zu gewährleisten. 
 
2. Für den Fall, dass diese Untersuchungen negativ verlaufen sollten, soweit technisch machbar, 
ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, wird Rhein -Energie aufgefordert, unverzüglich 
Planungen für eine alternative Gesamtversorgungslösung am Standort Merkenich – unter 
vollständigem Verzicht auf den Brennstoff Braunkohle – einzuleiten. Über die Zwischenergebnisse 
dieser Untersuchung ist der Ausschuss Umwelt und Grün kontinuierlich zu informieren. 
 
3. Gleichzeitig fordert der Rat die RheinEnergie auf, den Ausbau der Strom - und Wärme - 
erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien weiter zu forcieren. Über den Fortschritt bei der 
Umstellung auf erneuerbare Energien soll dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem 
Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss jährlich berichtet werden. 
 
 
Die Verwaltung berichtet hierzu wie folgt: 
 
Die Sachstandsmitteilung der Rhei nEnergie AG vom 11.05.2020 zu Ziffer 3 des obigen 
Ratsbeschlusses ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Bezüglich Ziffer 2 des vorstehenden Ratsbeschlusses wurde zuletzt im Ausschuss für Umwelt und 
Grün am 21.03.2019 berichtet. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung  wird auf den aktuellen Bericht 
der RheinEnergie AG vom 17.07.2020 gemäß Anlage 2 verwiesen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 2

2821 Zeichen

Anlage 2 
 
Anlässlich der anstehenden Berichterstattung zu Zif fer 3 des Ratsbeschlusses vom 
04.04.2017 hat die Verwaltung die RheinEnergie AG a uch um einen aktuellen Sachstands- 
bericht zu Ziffer 2 des v. g. Ratsbeschlusses gebet en. Die RheinEnergie AG hat hierauf am 
17.07.2020 wie folgt geantwortet: 
 
„Der Bundestag und der Bundesrat haben am 03.07.202 0 dem final vorgelegten 
„Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ zugestimmt. Bi s zuletzt wurden Änderungen 
innerhalb der Kreise der Abgeordneten und der betro ffenen Stakeholder (z.B. Kraftwerks- 
betreibern) heftig diskutiert. Damit stehen die pol itischen Rahmenbedingungen vorbehaltlich 
des noch ausstehenden Ergebnisses des EU-rechtlichen Freigabeverfahrens fest.  
 
Wie bereits mehrfach veröffentlicht, plant RheinEne rgie AG die Stilllegung des Braunkohle- 
blockes an ihrem Standort in Köln Merkenich mit ein er elektrischen Leistung von knapp 
90 MW im Laufe des Jahres 2025. Um weiterhin eine s ichere und möglichst kostengünstige 
aber auch umweltfreundliche Wärmelieferung den Kund en im Kölner Norden  zur Verfügung 
stellen zu können, soll die am Standort HKW Merkeni ch vorhandene rund 20 Jahre alte 
GuD-Anlage umfangreich modernisiert und dabei auch wärmeliefermäßig optimiert werden. 
Durch das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz besteh t nun die Möglichkeit einer 
KWK-Förderung, die jetzt einerseits in der Höhe fes tsteht und die andererseits für die 
Wirtschaftlichkeit der zukünftig modernisierten Anl age zwingende Voraussetzung ist. Leider 
sieht das Gesetz keine Entschädigung für RheinEnerg ie AG für die deutlich vor dem 
technischen Lebensende stillzulegende Braunkohle-Kr aftwerksanlage vor. Dies steht im 
Gegensatz zu den Regelungen mit den „großen“ Braunkohlekraftwerksbetreibern, mit denen 
bilaterale Entschädigungsvereinbarungen (wie der umfangreichen Presseberichterstattung zu 
entnehmen ist) getroffen wurden. Es wurde von der Bundesregierung rechtlich so umgesetzt, 
in dem nur Braunkohleanlagen mit einer Leistung grö ßer als 150 MW direkt entschädigt 
werden. Auf der Grundlage des festliegenden rechtlichen Planungsrahmens erfolgen nun die 
weiteren Untersuchungen für die Modifizierung des Standortes. 
 
In den letzten Monaten erfolgte zudem eine umfangre iche ingenieurmäßig sehr aufwändige 
Studie zur Weiterverwendung des vorhandenen Abhitze dampferzeugers der GuD-Anlage 
unter den möglichen geänderten Randbedingungen der modernisierten Anlage. Ebenso 
wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung der Unterstützung des Bauherren- 
engineerings erstellt und erste  vertiefte technisc he Gespräche mit Lieferanten von 
Kernkomponenten von GuD-Anlagen geführt. Wie es lei der üblich ist in derartigen aktuellen 
Projekten, wird der Fortschritt bedingt durch die Corona-Pandemie deutlich erschwert.“

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2456/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
11.08.2020 11:52