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Änderungsantrag zum Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Integrationsrates Köln AN/0037/2018

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0104/2018 vom 19.01.2018

Stand: Am 22.01.2018 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Änderundsantrag zum Antrag zur Geschäftsordnung

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    Tayfun Keltek 19.01.2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 22.01.2018 Änderungsantrag zum Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Integrati- onsrates Köln AN/0037/2018 Es wird beantragt folgende Änderungen / Ergänzungen zu beschließen: Der Integrationsrat beschließt die Ergänzung des Präambeltextes wie folgt: „Der Integrationsrat versteht das Grundgesetz und die dort genannten unveräußerli- chen Grundrechte aller Menschen als ideelle Grundlage seiner politischen Arbeit. Der Integrationsrat verurteilt jegliche Art von Diskriminierung und Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung. Er steht für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wendet sich gegen Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religionen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Menschen herabzuwürdigen und auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen Antisemitismus, Antiziganismus sowie gegen jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber Religionen wie z.B. Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit etc. “ Änderung zu § 1 (2) ‚fünf Tage‘ wird gestrichen und durch ‚sechs Tage‘ ersetzt. Änderung zu § 3 (2) ‚8. Arbeitstag‘ wird gestrichen und durch ‚9. Arbeitstag‘ ersetzt Änderung zu § 7 (1) ‚sowie fünf Stellvertreterinnen/Stellvertreter‘ gestrichen. (2) wird komplett ersetzt durch: ‚Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte fünf Stell- vertreterinnen/ Stellvertreter. In Anwendung des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW werden nacheinander eine erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Stellvertreterin / Stellvertreter der / des Vorsitzenden gewählt.‘ Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2018

    Integrationsrat

    Entscheidung. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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