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AN/0104/2018

Änderungsantrag zum Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Integrationsrates Köln AN/0037/2018

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 19.01.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 22.01.2018

Änderundsantrag zum Antrag zur Geschäftsordnung

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Änderundsantrag zum Antrag zur Geschäftsordnung

2023 Zeichen

Tayfun Keltek          19.01.2018 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 22.01.2018 
 
Änderungsantrag zum Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Integrati-
onsrates Köln AN/0037/2018 
 
Es wird beantragt folgende Änderungen / Ergänzungen zu beschließen: 
Der Integrationsrat beschließt  
die Ergänzung des Präambeltextes wie folgt: 
„Der Integrationsrat versteht das Grundgesetz und die dort genannten unveräußerli-
chen Grundrechte aller Menschen als ideelle Grundlage seiner politischen Arbeit. 
Der Integrationsrat verurteilt jegliche Art von Diskriminierung und Herabwürdigung 
von Menschen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen Zugehörigkeit oder 
sexuellen Orientierung. Er steht für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 
und wendet sich gegen Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von 
Ideologien und Religionen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Menschen 
herabzuwürdigen und auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich 
auch klar gegen Antisemitismus, Antiziganismus sowie gegen jegliche Form von 
Feindlichkeit gegenüber Religionen wie z.B. Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, 
Judenfeindlichkeit etc. “ 
Änderung zu § 1 
(2) ‚fünf Tage‘ wird gestrichen und durch ‚sechs Tage‘ ersetzt. 
Änderung zu § 3 
(2) ‚8. Arbeitstag‘ wird gestrichen und durch ‚9. Arbeitstag‘ ersetzt 
Änderung zu § 7 
(1) ‚sowie fünf Stellvertreterinnen/Stellvertreter‘ gestrichen. 
(2) wird komplett ersetzt durch: ‚Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte fünf Stell-
vertreterinnen/ Stellvertreter. In Anwendung des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung 
NRW werden nacheinander eine erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Stellvertreterin 
/ Stellvertreter der / des Vorsitzenden gewählt.‘  
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0104/2018
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
19.01.2018
Erstellt
19.01.2018 12:38