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2009/0468

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Beauftragung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009

Magistratsvorlage 12.10.2009

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2009/0468

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2009/0468

2234 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0468 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Beauftragung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 
 
Vorlage vom: 12.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bestellung der 
 
                                      Fa. Schüllermann und Partner AG 
                                      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
                                      Steuerberatungsgesellschaft 
                                      Hauptstraße 38 
                                      63303 Dreieich 
 
für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12.10.2009  
 
 
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01.01.2008 gegründet und in der Aufbauphase 
durch die Firma Schüllermann beratend begleitet. 
Die Erfahrungen die dabei gemacht worden sind, kommen der Firma Schüllermann bei der 
erforderlichen Jahresabschlussprüfung zu Gute und führen zu Zeit- und Kostenersparnissen. 
 
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30.09.2009 deshalb für die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2009 erneut die Firma Schüllermann vorgeschlagen. 
 
Wie bei den anderen Eigenbetrieben soll nach fünf Jahren ein Prüferwechsel stattfinden. 
 
Gemäß § 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 10 Buchstabe K Betriebssatzung des 
Eigenbetriebes Immobilienmanagement obliegt der Stadtverordnetenversamml ung die 
Entscheidung zur Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss. 
 
 
Darmstadt, 12.10.2009 
 
 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0468
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00