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0691/2017

Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.03.2017

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

1845 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt an folgende Projektträger: 
 
Nr. 1    2.000 € Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. 
für die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsentation und 
Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen und 
Jugendeinrichtungen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus 
und Diskriminierung“ 
 
 
Nr. 2  10.000 € Lückenlos e.V. 
 
für die Durchführung von 20 Antirassismus-Workshops in 
verschiedenen Kölner Stadtteilen an mehreren Tagen in Mai 2017, 
eingebunden in die mehrtägige Veranstaltung „Tribunal NSU-Komplex 
auflösen“ im Schauspiel Köln für ca. 4.000 Teilnehmende aus Köln, der 
gesamten Bundesrepublik und dem Ausland 
 
mit der Zielsetzung, die jugendlichen und erwachsenen Teilnehmenden 
mit und ohne Migrationshintergrund zu befähigen, gegen Rassismus 
und Diskriminierung selbst aktiv zu werden und ihre 
Handlungskompetenz so zu stärken, dass sie diese Kompetenz im 
jeweiligen institutionellen Kontext gegen Rassismus und ethnische 
Diskriminierung sowie bei weiteren Zielgruppen und in anderen 
Kontexten gezielt einsetzen können, 
 
unter Einsatz von Workshopleiterinnen und Workshopleitern aus 
antirassistischen Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern, 
Journalistinnen und Journalisten, Theaterschaffenden, 
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie einer Schulklasse; viele 
Workshops werden mehrsprachig und von Anleitenden mit eigener 
Zuwanderungsgeschichte angeboten, 
 
mit nachhaltiger Wirkung durch Erlernen und Anwenden von Methoden 
antirassistischer Arbeit, durch Entstehung von Kooperationen und 
Netzwerken zur (Weiter-)Entwicklung einer vielfältigen, rassismus- und 
diskriminierungsfreien Gesellschaft sowie durch wegweisende Impulse 
für die Bildungsarbeit im Kontext von gemeinsamen Forderungen einer 
antirassistisch motivierten Zivilgesellschaft.

Beschlussvorlage Rat

7429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0691/2017 
Freigabedatum 
09.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hil-
fen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe 
von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbe-
schluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training 
zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfü-
gung stehen. 
 
Der Rat beschließt, aus diesen Mitteln in einem ersten Schritt Mittel in Höhe von 12.000 € an zwei 
Träger gemäß Anlage 1 zu vergeben. 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 38.000 € werden in weiteren Schritten vergeben. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  12.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die 
zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli-
chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der 
bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen 
in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me-
thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten 
Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass der 
Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist.  
 
Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar-
über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver-
anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus-
Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf-
stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. 
Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über eine langjährige Erfahrung auf 
dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit; die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit 
sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine 
breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über Grenzen der 
Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger, was auch im Fall der hier zur Förderung vorge-
schlagenen Projekte von großer Bedeutung. 
Die Maßnahmen zeichnen sich durch einen interkulturellen Ansatz aus und zielen auf die Sensibilisie-
rung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethni-
sche Diskriminierung tätig zu werden, ab.

3 
 
Das Projekt Nr. 1 (Fördersumme 2.000 €) richtet sich vor allem an Jugendliche, die sich in Schulen 
und Jugendeinrichtungen gegen Rassismus und Diskriminierung in einer kreativen Form engagieren 
wollen, es bezweckt aber auch die Sensibilisierung von pädagogischen Kräften. Der Wettbewerb fin-
det unter einer wachsenden Beteiligung seit mehreren Jahren statt, wird auf der Grundlage der vor-
liegenden Erfahrungen weiter entwickelt und zeichnet sich durch eine stets zunehmende Qualität der 
Beiträge aus. Um Nachhaltigkeit der Maßnahme zu fördern präsentiert der Träger die prämierten 
Wettbewerbsbeiträge nicht nur im Rahmen der Abschlussveranstaltung an einer Kölner Schule, son-
dern auch auf seiner Homepage. 
 
Das Projekt Nr. 2 (Fördersumme 10.000 €) greift die Auseinandersetzung mit dem in der Gesellschaft 
verbreiteten und strukturellen Rassismus im Kontext der bisher nicht aufgeklärten Mord- und An-
schlagsserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auf und zielt darauf ab, das 
Engagement von unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren gegen rechtsradikale Tendenzen und 
Gruppen zu stärken. Die Workshops, die in das umfassende und von vielen Kooperationspartnern 
getragene Projekt „Tribunal NSU-Komplex auflösen“ eingebunden sind, sind gleichzeitig ein eigen-
ständiges Projekt, das nachhaltig in die Kölner Zivilgesellschaft hineinwirken soll.  
 
Von den vorgeschlagenen Projekten wird präventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung 
in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Kon-
zeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft gewertet. 
Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß dem Be-
schlussvorschlag vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht 
erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. 
 
Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) 
Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos-
senen Fassung: 
„(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über 
alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun-
gen machen. 
Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei-
ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb-
ständig vergeben kann. 
Dabei handelt es sich insbesondere um 
• Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In-
tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, 
• Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des 
friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die 
Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich 
zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ 
 
Zur Dringlichkeit:  
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen Beginn der Maßnahmen (ab Mai). Beschlussfas-
sung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen soll den auf 
die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Träger die Pla-
nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben. 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (4)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0691/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27