0691/2017
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017
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Anlage 1
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Anlage 1 Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt an folgende Projektträger: Nr. 1 2.000 € Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen und Jugendeinrichtungen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“ Nr. 2 10.000 € Lückenlos e.V. für die Durchführung von 20 Antirassismus-Workshops in verschiedenen Kölner Stadtteilen an mehreren Tagen in Mai 2017, eingebunden in die mehrtägige Veranstaltung „Tribunal NSU-Komplex auflösen“ im Schauspiel Köln für ca. 4.000 Teilnehmende aus Köln, der gesamten Bundesrepublik und dem Ausland mit der Zielsetzung, die jugendlichen und erwachsenen Teilnehmenden mit und ohne Migrationshintergrund zu befähigen, gegen Rassismus und Diskriminierung selbst aktiv zu werden und ihre Handlungskompetenz so zu stärken, dass sie diese Kompetenz im jeweiligen institutionellen Kontext gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung sowie bei weiteren Zielgruppen und in anderen Kontexten gezielt einsetzen können, unter Einsatz von Workshopleiterinnen und Workshopleitern aus antirassistischen Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern, Journalistinnen und Journalisten, Theaterschaffenden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie einer Schulklasse; viele Workshops werden mehrsprachig und von Anleitenden mit eigener Zuwanderungsgeschichte angeboten, mit nachhaltiger Wirkung durch Erlernen und Anwenden von Methoden antirassistischer Arbeit, durch Entstehung von Kooperationen und Netzwerken zur (Weiter-)Entwicklung einer vielfältigen, rassismus- und diskriminierungsfreien Gesellschaft sowie durch wegweisende Impulse für die Bildungsarbeit im Kontext von gemeinsamen Forderungen einer antirassistisch motivierten Zivilgesellschaft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 0691/2017 Freigabedatum 09.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hil- fen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbe- schluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfü- gung stehen. Der Rat beschließt, aus diesen Mitteln in einem ersten Schritt Mittel in Höhe von 12.000 € an zwei Träger gemäß Anlage 1 zu vergeben. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 38.000 € werden in weiteren Schritten vergeben. Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 12.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli- chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me- thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass der Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist. Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar- über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver- anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus- Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf- stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit; die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über Grenzen der Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger, was auch im Fall der hier zur Förderung vorge- schlagenen Projekte von großer Bedeutung. Die Maßnahmen zeichnen sich durch einen interkulturellen Ansatz aus und zielen auf die Sensibilisie- rung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethni- sche Diskriminierung tätig zu werden, ab. 3 Das Projekt Nr. 1 (Fördersumme 2.000 €) richtet sich vor allem an Jugendliche, die sich in Schulen und Jugendeinrichtungen gegen Rassismus und Diskriminierung in einer kreativen Form engagieren wollen, es bezweckt aber auch die Sensibilisierung von pädagogischen Kräften. Der Wettbewerb fin- det unter einer wachsenden Beteiligung seit mehreren Jahren statt, wird auf der Grundlage der vor- liegenden Erfahrungen weiter entwickelt und zeichnet sich durch eine stets zunehmende Qualität der Beiträge aus. Um Nachhaltigkeit der Maßnahme zu fördern präsentiert der Träger die prämierten Wettbewerbsbeiträge nicht nur im Rahmen der Abschlussveranstaltung an einer Kölner Schule, son- dern auch auf seiner Homepage. Das Projekt Nr. 2 (Fördersumme 10.000 €) greift die Auseinandersetzung mit dem in der Gesellschaft verbreiteten und strukturellen Rassismus im Kontext der bisher nicht aufgeklärten Mord- und An- schlagsserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auf und zielt darauf ab, das Engagement von unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren gegen rechtsradikale Tendenzen und Gruppen zu stärken. Die Workshops, die in das umfassende und von vielen Kooperationspartnern getragene Projekt „Tribunal NSU-Komplex auflösen“ eingebunden sind, sind gleichzeitig ein eigen- ständiges Projekt, das nachhaltig in die Kölner Zivilgesellschaft hineinwirken soll. Von den vorgeschlagenen Projekten wird präventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Kon- zeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft gewertet. Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß dem Be- schlussvorschlag vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos- senen Fassung: „(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun- gen machen. Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei- ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb- ständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um • Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In- tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, • Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ Zur Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen Beginn der Maßnahmen (ab Mai). Beschlussfas- sung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen soll den auf die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Träger die Pla- nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben. Anlage 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0691/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27