2138/2024
Umgest. des Einmündungsbereiches Escher Str./Am Bilderstöckchen in Köln-Nippes hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsausz. gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4308 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 15.08.2024 2138/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 Umgest. des Einmündungsbereiches Escher Str./Am Bilderstöckchen in Köln-Nippes hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsausz. gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024 Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 den Bedarf für die Umgestal- tung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen in Nippes (Vorlagen-Nr.: 0565/2020) festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Gemäß dem Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme auf rd. 472.300 € brutto. Darin sind 53.500 € konsumtive Kosten für die Beleuchtung enthal- ten, so dass auf die investiven Auszahlungen ein Betrag von rd. 418.800 € entfällt. Der Einmündungsbereich Escher Straße/Am Bilderstöckchen war bis vor kurzen noch ein voll- signalisierter Knotenpunkt. Die Lichtsignalanlage wurde demontiert und provisorische Fußgän- gerüberwege (FGÜ) markiert. Um eine sichere Querung der Escher Straße zu gewährleisten, wird im Zuge des Bauvorhabens ein Fahrbahnteiler in der Escher Straße gebaut und die Ver- kehrsführung für Fußgänger und Radfahrer optimiert. Dafür werden neue Radwege markiert und drei neue FGÜ eingerichtet. Des Weiteren werden die vorhandenen Entwässerungsein- richtungen, die Fahrbahn und die Gehwege erneuert. Die Bestandsbeleuchtung wurde bereits vorab (in 2023) angepasst und erneuert, da es sich um einen hochfrequentierten FGÜ han- delt, der hauptsächlich von Schüler*innen genutzt wird. Die Kosten der Erneuerung der Be- leuchtungsanlage beliefen sich auf rd. 40.500 €. Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde nun eine aktuelle Kostenberechnung erstellt. Unter Berücksichtigung aller weiteren Kosten schließt die Aufstellung mit einer Summe von insgesamt rd. 843.000 € (rd. 802.500 € investive Auszahlungen zuzüglich kon- sumtive Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 40.500 €) ab. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 418.800 € um 383.700 € auf rd. 802.500 € Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: Die Maßnahme ist 2020 beschlossen worden. Pandemiebedingt sind die Baupreise bereits bis 2 Dezember 2021 angestiegen. Der vorherrschende Ukraine-Konflikt, mit Beginn am 24.02.2022, sowie gestiegene Energie- und Lohnkosten haben abermals zu Preissteigerun- gen geführt, die sich im Kostenanschlag widerspiegeln. Des Weiteren wurden in der dem Be- schluss zu Grunde gelegten Kostenberechnung nicht alle erforderlichen Baukosten in voller Höhe berücksichtigt. Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. Die Ausführung der Maßnahme ist für 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 5 Monate. Finanzierung Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 802.500 € wurden bisher rd. 51.000 € für bauvorbereitende Maßnahmen verausgabt. Die in 2025 benötigten investiven Auszahlungs- ermächtigungen in Höhe von 751.500 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsver- fahrens 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten im Haushalts- jahr 2025 entsprechend berücksichtigt. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 16.050 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2138/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.08.2024
- Erstellt
- 08.07.2024 10:46