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2138/2024

Umgest. des Einmündungsbereiches Escher Str./Am Bilderstöckchen in Köln-Nippes hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsausz. gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.08.2024

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 15.08.2024 
 2138/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024 
 
Umgest. des Einmündungsbereiches Escher Str./Am Bilderstöckchen in Köln-Nippes 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsausz. gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 
2024 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 den Bedarf für die Umgestal-
tung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen in Nippes (Vorlagen-Nr.: 
0565/2020) festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 
 
Gemäß dem Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme 
auf rd. 472.300 € brutto. Darin sind 53.500 € konsumtive Kosten für die Beleuchtung enthal-
ten, so dass auf die investiven Auszahlungen ein Betrag von rd. 418.800 € entfällt. 
 
Der Einmündungsbereich Escher Straße/Am Bilderstöckchen war bis vor kurzen noch ein voll-
signalisierter Knotenpunkt. Die Lichtsignalanlage wurde demontiert und provisorische Fußgän-
gerüberwege (FGÜ) markiert. Um eine sichere Querung der Escher Straße zu gewährleisten, 
wird im Zuge des Bauvorhabens ein Fahrbahnteiler in der Escher Straße gebaut und die Ver-
kehrsführung für Fußgänger und Radfahrer optimiert. Dafür werden neue Radwege markiert 
und drei neue FGÜ eingerichtet. Des Weiteren werden die vorhandenen Entwässerungsein-
richtungen, die Fahrbahn und die Gehwege erneuert. Die Bestandsbeleuchtung wurde bereits 
vorab (in 2023) angepasst und erneuert, da es sich um einen hochfrequentierten FGÜ han-
delt, der hauptsächlich von Schüler*innen genutzt wird. Die Kosten der Erneuerung der Be-
leuchtungsanlage beliefen sich auf rd. 40.500 €. 
 
Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde nun eine aktuelle Kostenberechnung 
erstellt. Unter Berücksichtigung aller weiteren Kosten schließt die Aufstellung mit einer 
Summe von insgesamt rd. 843.000 € (rd. 802.500 € investive Auszahlungen zuzüglich kon-
sumtive Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 40.500 €) ab. Insgesamt ergibt sich somit eine 
Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 418.800 € um 383.700 € auf rd. 802.500 € 
 
Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet:  
Die Maßnahme ist 2020 beschlossen worden. Pandemiebedingt sind die Baupreise bereits bis

2 
 
Dezember 2021 angestiegen. Der vorherrschende Ukraine-Konflikt, mit Beginn am 
24.02.2022, sowie gestiegene Energie- und Lohnkosten haben abermals zu Preissteigerun-
gen geführt, die sich im Kostenanschlag widerspiegeln. Des Weiteren wurden in der dem Be-
schluss zu Grunde gelegten Kostenberechnung nicht alle erforderlichen Baukosten in voller 
Höhe berücksichtigt. 
 
Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Escher Straße/Am Bilderstöckchen löst keine 
Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. 
 
Die Ausführung der Maßnahme ist für 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 5 Monate. 
 
 
Finanzierung 
 
Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 802.500 € wurden bisher rd. 51.000 € 
für bauvorbereitende Maßnahmen verausgabt. Die in 2025 benötigten investiven Auszahlungs-
ermächtigungen in Höhe von 751.500 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsver-
fahrens 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten im Haushalts-
jahr 2025 entsprechend berücksichtigt. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen.  
Für die voraussichtlich ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 
16.050 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle 
Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2138/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.08.2024
Erstellt
08.07.2024 10:46