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0806/2021

Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd – West

Mitteilung BV 03.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.03.2021, TOP 10.2.21

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 0806/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
 
Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd – West 
Haushaltsbefragung startet 
 
Im Juni 2020 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mülheim die 
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-
West beschlossen. Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §  172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebauli-
chen Gründen. 
Bereits mit dem Beschluss über die Aufstellung der Sozialen Erhaltungssatzung können Vorhaben 
wie Rückbau, Änderung und Nutzung sänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu 
zwölf Monaten zurückgestellt bzw. vorläufig untersagt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist also 
bereits im Vorgriff auf eine mögliche Satzung ein wirksames Sicherungsinstrument.  
Zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet 
Mülheim Süd-West wurde im Dezember 2020 das unabhängige Forschungs - und Beratungsinstitut 
ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, aus Hamburg mit der Durchführung einer ver-
tieften sozialräumlichen Untersuchung beauftragt.  
Wesentlicher Bestandteil dieser Untersuchung ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Anfang 
März 2021 werden 8.000 zufällig ausgewählte Haushalte im Gebiet der geplanten Sozialen Erhal-
tungssatzung Mülheim Süd – West persönlich angeschrieben. Die Angeschriebenen haben die Mög-
lichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Inhalte der Befragung sind 
zum Beispiel die Bewohner- und Haushaltsstruktur, die Miethöhe und die Mietbelastung, der Ausstat-
tungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nutzung der Infrastrukturen im 
Quartier.  
Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung bilden die Grundlage für die endgültige Gebietsabgren-
zung. Sie werden nach der Auswertung den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage für ei-
nen  möglichen Satzungsbeschluss vorgelegt. Die Einbringung dieser Beschlussvorlage ist nach der 
sitzungsfreien Zeit im Sommer 2021 vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0806/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.03.2021
Erstellt
03.03.2021 10:02