0806/2021
Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd – West
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 0806/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd – West Haushaltsbefragung startet Im Juni 2020 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mülheim die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd- West beschlossen. Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebauli- chen Gründen. Bereits mit dem Beschluss über die Aufstellung der Sozialen Erhaltungssatzung können Vorhaben wie Rückbau, Änderung und Nutzung sänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt bzw. vorläufig untersagt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist also bereits im Vorgriff auf eine mögliche Satzung ein wirksames Sicherungsinstrument. Zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West wurde im Dezember 2020 das unabhängige Forschungs - und Beratungsinstitut ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, aus Hamburg mit der Durchführung einer ver- tieften sozialräumlichen Untersuchung beauftragt. Wesentlicher Bestandteil dieser Untersuchung ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Anfang März 2021 werden 8.000 zufällig ausgewählte Haushalte im Gebiet der geplanten Sozialen Erhal- tungssatzung Mülheim Süd – West persönlich angeschrieben. Die Angeschriebenen haben die Mög- lichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Inhalte der Befragung sind zum Beispiel die Bewohner- und Haushaltsstruktur, die Miethöhe und die Mietbelastung, der Ausstat- tungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nutzung der Infrastrukturen im Quartier. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung bilden die Grundlage für die endgültige Gebietsabgren- zung. Sie werden nach der Auswertung den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage für ei- nen möglichen Satzungsbeschluss vorgelegt. Die Einbringung dieser Beschlussvorlage ist nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer 2021 vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0806/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 10:02