1795/2025
Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen für Mietwagen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/322 Vorlagen-Nummer 16.06.2025 1795/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 23.06.2025 Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen für Mietwagen Die Verwaltung geht gemeinsam mit den Vermittlungsplattformen Uber, Bolt, bliq und FREENOW gegen illegale Mietwagen vor. Seit Jahresbeginn wurden durch verschiedene Maßnahmen insgesamt fast 140 Fahrzeuge auf den Plattformen gesperrt. Durch einen Datenabgleich mit den genannten Plattformen konnten zum Stichtag 01.05.2025 allein 39 Fahrzeuge ermittelt werden, die ordnungsbehördlich nicht angemeldet waren. Diese Fahrzeuge werden von den Plattformen für die Vermittlung gesperrt. Wenn den Plattformen gefälschte Unterlagen durch die Mietwagenunternehmen vorgelegt wurden, werden strafrecht- liche Ermittlungen eingeleitet. Wenn die Fahrzeuge dieser Unternehmen Beförderungsfahrten durchgeführt haben, werden die Erkenntnisse an Zoll und Finanzverwaltung NRW weitergege- ben. Parallel geht die Stadt Köln gegen die verantwortlichen Betreiber*innen vor, so dass er- hebliche Geldbußen drohen. Rechtskonforme Taxi- und Mietwagenangebote sind ein fester Bestandteil der Mobilitätsstra- tegie der Stadt, der nun erfolgte Datenabgleich ist Teil einer freiwilligen Kooperation, die aus dem gemeinsamen Interesse an einem rechtssicheren und fairen Markt hervorgegangen ist. Im Rahmen mehrerer Gespräche der Plattformen mit der Verwaltung wurde seit März 2025 zuerst eine gemeinsame Absichtserklärung formuliert, die Anfang Mai 2025 in einem umfang- reichen Datenabgleich mündete. Das heißt, die Daten der Fahrzeuge, die die Mietwagen-Un- ternehmen bei den Vermittlungsplattformen angemeldet haben, und die Daten der Fahrzeuge, die beim Ordnungsamt als Aufsichtsbehörde für Mietwagenunternehmen eine Erlaubnis zur Personenbeförderung besitzen, wurden verglichen. Alle auf den Vermittlungsplattformen an- gemeldeten Mietwagen sind nun überprüft, der Datenabgleich ist abgeschlossen: Ende April 2025 waren bei der Stadt Köln insgesamt 1.663 Mietwagen gemeldet. Darunter fal- len auch Mietwagen von Betrieben, die ausschließlich auf Kranken- und Patientenfahrten spe- zialisiert sind oder einen Limousinen-Service anbieten. Von den Mietwagenfahrzeugen sind 1.196 auf mindestens einer der oben genannten Vermitt- lungs-Plattformen registriert. Überprüft wurde ein Datenbestand von insgesamt 2.262 Fahr- zeugen mit Kölner Kennzeichen, einschließlich Mehrfachanmeldungen von Fahrzeugen auf verschiedenen Plattformen. Davon hatten insgesamt 39 Fahrzeuge keine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Sie haben sich mit gefälschten Unterlagen Zugang auf die Plattformen erschlichen oder waren auch nach dem Ablauf von Genehmigungen dort angemeldet und anschließend als Mietwagen illegal auf den Straßen unterwegs. Diese Fahrzeuge wurden umgehend auf den Plattformen gesperrt und werden nicht mehr vermittelt. Bis zum Datenabgleich waren demnach ca. drei Prozent der Mietwagen auf den Vermittlungsplattformen illegal unterwegs. 2 Wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung stellt das Ordnungsamt in jedem Fall Strafan- zeige bei der Polizei, ebenso werden die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll und die ent- sprechenden Finanzämter bzw. die Steuerfahndung in NRW eingeschaltet. Die Stadt leitet zu- dem Bußgeldverfahren wegen gewerblicher Personenbeförderung ohne Genehmigung ein. Dabei sind Geldbußen in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro möglich. Seit Jahresbeginn 2025 waren zuvor im Rahmen von Einzelfallprüfungen wegen Fälschungs- merkmalen der Genehmigungen ca. 100 illegale Mietwagen aufgefallen, die bereits auf den Plattformen gesperrt wurden. Der Ermittlungsdruck auf illegale Unternehmen wird seitens der Stadt Köln hochgehalten. Der Datenabgleich wird zeitnah wiederholt und es wird geprüft, ob und wie das Kölner Umland einbezogen werden kann. Parallel werden auch erlaubte Mietwa- genunternehmen verstärkt überprüft, um Verstöße gegen die Auflagen der Erlaubnis festzu- stellen und zu ahnden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1795/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 16:53