AN/0921/2022
angedachte Ansiedlung AWB-Wertstoffcenter in Immendorf - ungeklärte Aspekte
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)
2386 Zeichen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0921/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 angedachte Ansiedlung AWB-Wertstoffcenter in Immendorf - ungeklärte Aspekte Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die obigen Fraktionen bitten, den folgenden gemeinsamen Dringlichkeitsantrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 02.05.2022 zu set- zen: Die BV2 bittet die Verwaltung um eine Einschätzung zu den folgenden Aspekten bzgl. der laufenden Vorplanung zur Ansiedlung eines AWB-Wertstoffcenters in Immendorf: Verkehrsentwicklung auf der Entflechtungsstraße einschließlich der Fortfüh- rung bis zur Bonner Landstraße und auf der Zufahrt zum Gewerbegebiet „Clau- diusstraße“ unter Berücksichtigung der entsprechenden AWB - Kundenprognosen, Vertrauensschutz für die von Kleingewerbe-Betreibenden bisher schon getätig- ten Investitionen bei Änderung der noch geltenden Regelungen aus dem B- Plan, Auswirkung des Vorhabens bei Umsetzung auf die Höhe der Abfallgebühren. - 2 - Begründung: In Infoveranstaltungen am 06.04.22 mit BürgerInnen vornehmlich aus Immendorf und Godorf und am 07.04.22 mit Gewerbetreibenden stellte die AWB den derzeitigen Planungsstand zur angedachten Ansiedlung eines Wertstoffcenters im Gewerbegebiet „Claudiusstraße“ (Im- mendorf) vor. Die in den Veranstaltungen vorgetragenen Hauptbedenken sollten frühzeitig aufgegriffen werden. Begründung der Dringlichkeit: Die den Veranstaltungen folgende BV2-Sitzung ist diejenige im Mai 2022. Wegen der Oster- ferien konnte kein gemeinsamer Antrag zur normalen Antragsfrist abgestimmt werden. Doch die mittlerweile herrschende Unsicherheit bei Gewerbetreibenden bzgl. der schon getätigten Investitionen und deren Befürchtungen bzgl. einer nicht mehr geordneten Verkehrsentwick- lung, die von der örtlichen Anwohnerschaft geteilt wird, gebietet eine zügige Klärung der ge- nannten Punkte. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße 161
- Bonner Landstraße
- Claudiusstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0921/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne)
- Datum
- 29.04.2022
- Erstellt
- 26.04.2022 20:46