AN/2016/2023
Antrag der SPD-Fraktion "Ausreichende Finanzierung der Personalkosten der drei Porzer Jugendzentren Glashütte, Grengel und Bauspielplatz"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag SPD - JugZ Finanzierung Personalkosten
1895 Zeichen
Gleichlautend:FrauOberbürgermeisterinHenrietteRekerRathaus50667 Köln FrauBezirksbürgermeisterinSabineStillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-FraktioninderBezirksvertretungPorz Friedrich-Ebert-Ufer64-7051143Köln-Porzfon 0221.22197303fax 0221.22197304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 15.11.2023 Antragzur Sitzungder BezirksvertretungPorz am30.11.2023 hier: AusreichendeFinanzierungder Personalkostender drei PorzerJugendzentrenGlashütte, Grengel undBauspielplatz Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass - imJahre 2023/2024 ausreichende finanzielle Mittel für die gesamtenPersonalkosten von drei Porzer Jugendzentren zur Verfügung gestellt werdenund insbesondere das JugendzentrumBauspielplatz diesbezüglich finanziellabgesichert wird- und in den Folgejahren 2025/2026 imHaushalt der Stadt von vornherein allePersonalkostensteigerungen z.B. bedingt durch Tariferhöhungen imÖffentlichenDienst mitberücksichtigt werden. Begründung: Die finanzielle Ausstattung der drei rechtsrheinischen Jugendzentren auf Porzer Gebietist unzureichend. Zu demMangel an Geld für Projekte und Versorgung der Kinderkommen Fehlbeträge bei den Personalkosten. Der Bedarf der Jugendzentren steigtständig, weil immer mehr Kinder den Schutz der Jugendzentren und die dortigeVersorgung suchen. Die Jugendzentren sind nun auch nicht in der Lage, diegestiegenen Personalkosten zu stemmen. An Einsparungen beimPersonal ist nicht zu denken. Insbesondere das von einemFörderverein betriebene JugendzentrumBauspielplatz darf nicht gezwungen werden,wegen unzureichender Personalkostenausstattung Projektmittel oder Vereinsvermögenangreifen zu müssen, weil dort allein durch die Tariferhöhung TVöDTVAKund TVöDSuE ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 30.000,00 € festzustellen ist. Dr. Simon Bujanowski Jutta Komorowski Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2016/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 08:22