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0118/2021

Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für EU- und EWR-Bürger/innen

Mitteilung Ausschuss 22.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.01.2021, TOP 4.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4405 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/341 
 
Vorlagen-Nummer  22.01.2021 
 0118/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
 
 
Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für EU- und 
EWR-Bürger/innen 
 
Seit dem 01.01.2021 ist es Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) und Angehörigen 
eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), die nicht die deutsche Staatsange-
hörigkeit haben, möglich, eine Karte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu bean-
tragen. 
Die eID-Karte soll dem genannten Personenkreis einen verbesserten Zugang zu digitalen Verwal-
tungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) ermöglichen, zu denen die deutschen Behörden 
durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet wurden. Außerdem ist mit dieser Chipkarte der Identi-
tätsnachweis auch gegenüber nichtöffentlichen Stellen möglich. Die Online-Funktion der Ausweispa-
piere stand bisher nur Bundesbürgern und Personen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel zur 
Verfügung.  
Die eID-Karte ist kein Ausweis- oder Reisedokument, sie dient lediglich als elektronischer Identitäts-
nachweis und ist demnach auch nicht mit einem Lichtbild oder der Unterschrift der Inhaberin/des In-
habers versehen. Die Beantragung der eID-Karte erfolgt auf freiwilliger Basis und ist ab einem Alter 
von 16 Jahren möglich.  
Ab Ausstellung ist die eID-Karte zehn Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden. 
 
Die Zuständigkeit für die Abwicklung des Antragsverfahrens übertrug der Gesetzgeber den Meldebe-
hörden in den Kommunen, in denen die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder 
ihren Wohnsitz hat. Aktuell leben in Köln ca. 90.000 Personen, die eine eID-Karte beantragen kön-
nen.  
 
Um die Beantragung für die Kölner EU- und EWR-Bürgerinnen und -Bürger so einfach wie möglich zu 
gestalten und im Sinne der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen kann die Beantragung der eID-
Karte seit dem 01.01.2021 online erfolgen.  
 
Der Online-Service wurde auf Initiative der Stadt Köln gemeinsam vom Amt für Informationsverarbei-
tung, den Bürgerdiensten und einem Software-Anbieter entwickelt. 
 
Die Bearbeitung der Anträge und der Vorsprachen durch die EU- und EWR-Bürger/innen erfolgt im 
Dienstgebäude der Bürgerdienste in der Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln. Durch die Neuartigkeit 
der Aufgabe und der damit verbundenen möglichen Fragen der Mitarbeiter/innen, erfolgt eine zentra-
lisierte Bearbeitung in Kalk. 
 
Im Antragsverfahren können die Kölner EU- und EWR-Bürger/innen zunächst den Online-Antrag aus-
füllen und im Anschluss die vorgesehene Gebühr vorab ebenfalls online (per Paypal, Lastschriftein-
zug oder Kreditkartenzahlung) begleichen. Im Anschluss an die Bezahlung erhalten die Bürger/innen 
automatisch per E-Mail einen Link zugesendet, um online einen Termin zur Identitätsfeststellung zu

2 
 
vereinbaren. Die persönliche Vorsprache zur Bestätigung der Identität ist notwendig, um die im Onli-
ne-Antrag angegebenen Daten mit dem ausländischen Ausweisdokument (Pass o.ä.) abzugleichen. 
Nach Bestätigung der Identität vor Ort wird ein automatisierter Auftrag an die Bundesdruckerei zur 
Erstellung der eigentlichen eiD-Karte erteilt. Die Bundesdruckerei erstellt die eID-Karte und übermit-
telt sie innerhalb weniger Tage an die Bürgerdienste der Stadt Köln. Die Bundesdruckerei sendet ge-
nerell keine Ausweisdokumente direkt an die Bürger/innen; deswegen wird die fertige eID-Karte von 
den Bürgerdiensten zusammen mit einem Begleitschreiben an die Meldeanschrift der antragstellen-
den Person versendet. 
 
Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Angebot und die Rückmeldungen der Bürger/innen sind 
durchweg positiv. Der Online-Antrag läuft aufgrund der umfangreichen Tests im Rahmen der Vorbe-
reitungen stabil. Das Antragsverfahren ermöglicht eine zügige Abwicklung mit nur einem einzigen, 
kurzen Termin bei den Bürgerdiensten. Damit ist der Aufwand für die Bürger/innen sehr gering.  
Nach Ablauf eines Jahres werden die Inanspruchnahme der Dienstleistung und der Prozess evaluiert 
und es werden ggf. Anpassungen vorgenommen.  
 
Zur weiteren Information der Öffentlichkeit bereitet die Verwaltung aktuell eine Pressemitteilung vor. 
 
Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dillenburger Straße 68
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
0118/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2021
Erstellt
14.01.2021 08:35