2953/2022
Politischer VN 2022 - 100.000 € für die Maßnahme "Kosten Neues Naturschutzgebiet"
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Mit dem Beschluss sollen die Mittel, die im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt sind, überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) in die Teilplanzeile 13 (Aufwand für Sach- und Dienstleistungen) übertragen und verausgabt werden. Die Bereitstellung erfolgt gemäß § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 2022 im Rahmen der Bewirtschaftung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 2953/2022 Freigabedatum 17.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Politischer VN 2022 - 100.000 € für die Maßnahme "Kosten Neues Naturschutzgebiet" Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € aus dem politischen VN für die Maßnahme „Kosten für neue Naturschutzgebiete“ in Köln auf Grundlage des Konzeptes „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priorisierung“ (Stand März 2022). Die Mittel sind im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt. Alternative Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Freigabe der Mittel ab. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 25.08.2022 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün den Beschluss (0862/2022) zur Umsetzung des Konzeptes „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutz- gebiete in Köln mit Priorisierung“ gefasst, ergänzt um die Prüfung der Vernetzung der Naturschutzge- biete im Dünnwalder Wald und der angrenzenden Waldbereiche. Auch für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebietsvorschläge ist die Verwal- tung beauftragt worden, die weitere Ausarbeitung der Unterschutzstellung vorzubereiten und in ge- sonderten Beschlussvorlagen vorzulegen. Da innerhalb der Verwaltung die personellen Ressourcen nicht ausreichen, um die erforderlichen Grundlagen für Unterschutzstellung zu erstellen, soll sowohl die Grundlagenermittlung (Vergabe von faunistischen Kartierungen sowie der Biotoptypen und ggf. weiterer erforderlicher abiotischer Grund- lagen) als auch die Erstellung der textlichen und graphischen Festsetzungen und Darstellungen in den Leistungsphasen 1-3 an ein fachlich geeignetes und leistungsfähiges Landschaftsplanungsbüro vergeben werden. Finanzierung Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2022 im politischen VN im Teilergebnisplan 1401 (Umweltordnung, -vorsorge), Teilplanzeile 13 (Aufwand für 3 Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt und unterliegen dem Freigabevorbehalt des Fachaus- schusses. Die fachliche Betreuung der Konzeptionierung liegt jedoch beim Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen. Daher ist es erforderlich, dass die Mittel nach Freigabe durch den Ausschuss für Klima, Um- welt, und Grün, in Höhe von 100.000 € aus dem Teilergebnisplan 1401 (Umweltordnung, -vorsorge) aus der Teilplanzeile 13 (Aufwand für Sach- und Dienstleistungen) überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) in die Teilplanzeile 13 (Aufwand für Sach- und Dienstleistungen) übertragen werden. Die Bereitstel- lung erfolgt gemäß § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 2022 im Rahmen der Be- wirtschaftung. Erläuterungen zum Klimaschutz Das Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit einer Priorisierung“ (Stand März 2022) hat das Ziel ein oder mehrere Gebiete als Naturschutzgebiete aus- zuweisen und somit vor anderen Nutzungen zu schützen und entsprechend der Schutzziele zu entwi- ckeln. Mit der Umsetzung erfolgt eine weitergehende Extensivierung und naturnahe Pflege der ein- zelnen Flächen (z.B. durch Wiedervernässung), für die insgesamt eine positive klimatische Gesamtbi- lanz erwartet werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2953/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 06.09.2022 16:17