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A-W/0068/2021

Vertiefung und Erweiterung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Brücke des Rüschhauswegs über die Bundesautobahn A1

Antrag an die BV West 27.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.04.2022, TOP 6.5.2

Originalantrag

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Originalantrag

16736 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS li)
Fraktion in der Bezirksvertretung West
DIE GRÜNEN

0 U GAL’ MünsTeR

An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 27. Oktober 2021
Münster-West

Herrn lörg Nathaus

STADT MÜNSTER
„27. OT. 2021

Amt für Biliger- u. RatsssrVioe
Bezirkvarmeilu

Pantaleonplatz 7
48161 Münster

A-W/929268 [1 02A

Vertiefung und Erweiterung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen im

Bereich der Brücke des Rüschhauswegs über die Bundesautobahn A1

Die Bezirksverfretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst zeitnah die folgenden Maßnahmen umzusetzen bzw. In deren
Sinne selbst Maßnahmen zu entwickeln, die das angestrebte Ziel erreichen, um den Rad-, Fuß- und
Kfz-Verkehr durch eine im gesamten Straßenabschnitt durchgestimmte Verkehrsführung sicherer und
konfliktfreier zu gestalten:

a) Aufstellung des Gefahrzeichens 136 (Kinder) jeweils 25-50 m vor den Einmündungen Am Gievenbach und
Am Rüschhaus. Diese Beschilderung soll die bisherige Beschilderung mit dem Gefahrzeichen 138
(Radverkehr) ersetzen, wenn möglich. Außerdem wird in jedem Fall unter den Gefahrzeichen ein
Zusatzschild mit der Streckenlänge dieses Abschnitts angebracht (z.B. Zusatzzeichen 1001-34 für 800. m).

b) Ausschließliche Widmung der Seitenstreifen beiderseits der Fahrbahn als Fußgängerweg, sofern nicht
schon geschehen: \

- Auf der westlichen/stadteinwärtigen Seite ab der Einfahrt zu Hausnummer 343 (ggü. Einmündung
Am Rüschhaus) bis zum Beginn des Radweges auf der anderen Seite der Brücke,

- auf der östlichen/stadtauswärtigen Seite ab der Einmündung Am Gievenbach bis zur Einmündung Am
Rüschhaus auf der anderen Seite der Brücke.

Diese Widmung wird auf beiden Seiten durch Beschilderung allen Verkehrsteilnehnmer’innen
bekanntgemacht. Die Beschilderung soll ggf. an den Brückenübergängen wiederholt werden, weil dort
die Schrammborde wieder auf Fahrbahnniveau absinken und als Aufforderung zur Benutzung durch
“ Radfahrer*innen verstanden werden könnten.
c) Vorverlegung und Verlängerung des Überholverbots einspuriger Fahrzeuge (Verkehrszeichen 277.1) sowie
die entsprechende Aufhebung (Verkehrszeichen 281.1):

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

- Von vor der Einmündung der Zufahrt zu Haus Nr. 343/ggü. Am Rüschhaus bis hinter die Abzweigung des
gemeinsamen Fuß- und Radweges ggü. der Einmündung Am Gievenbach,
- ab der Einmündung Am Gievenbach bis hinter die Einmündung Am Rüschhaus.
d) Anpassung der Rotmarkierung der Radwegführung über die Einmündung der Straße Am Gievenbach so,
dass der Radverkehr mit einer angemessenen Breite und Deutlichkeit auf den Fahrstreifen
stadtauswärts geleitet wird.

e) Anordnung des Endes des gemeinsamen Fuß- und Radwegs in stadteinwärtige Richtung an der

=

Einmündung Am Rüschhaus und Anbringung einer geeigneten Beschilderung und Hinweisung, so dass
der Radverkehr aus der Straße Am Rüschhaus links auf den Rüschhausweg einbiegt (ggf. bessere
Positionierung des Vorfahrt-gewähren-Schildes (Verkehrszeichen 205).

f) Neugruppierung und Zusammenfassung der gegenwärtigen Beschilderung so, dass die geltenden
Regelungen im Bereich der Brücke v.a. für den motorisierten Verkehr gut erfasst werden können. Dabei
müssen die entsprechenden Warnungen und Anordnungen mindestens ab den Begrenzungen des
kritischen Bereichs erfolgen, also bei Am Rüschhaus und Am Gievenbach, zum Teil (Gefahrenhinweise)
noch vorher.

Die Verwaltung überprüft, inwieweit die für die Brücke des Rüschhauswegs über die A1 vorgeschlagenen

Maßnahmen sich auf vergleichbare Situationen im Stadtbezirk West übertragen lassen und Informiert die

Bezirksvertretung West darüber.

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Begründung:

Die verkehrliche Situation im Bereich der Brücke des Rüschhausweges über die Autobahn A1 ist seit
langer Zeit zwar als potentiell gefährlich bekannt, eine generelle Lösung etwa durch einen modernen
Neubau oder eine Erweiterung der Brücke zeichnet sich jedoch - auch aufgrund der
Eigentumsverhältnisse - nicht ab.

In diesem Zusammenhang sind in jüngster Zeit nun erste Maßnahmen ergriffen worden, um die Situation
zu entschärfen, namentlich durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von
einspurigen Fahrzeugen). Diese Maßnahme kann jedoch nur als ein Anfang gewertet werden, da in dem
gesamten Bereich der Brücke zwischen den Einmündungen der Straßen Am Gievenbach und dort
gegenüberliegend der Beginn des getrennten Radwegs stadteinwärts, sowie der Straße Am Rüschhaus und
der Einfahrt zur Hausnummer 343 weiterhin eine für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer*innen unklare
Lage herrscht, wie im Folgenden näher erläutert wird.

Ziel dieses Antrags Ist es, in der vorliegenden Situation des Mangels die wenigen Maßnahmen, die der
Stadt Münster überhaupt zur Verbesserung möglich sind, zu bündeln und so zu vereinheitlichen, dass für
alte Verkehrstellnehmer*Innen zumindest ein Bewusstsein für den Zusammenhang der Strecke und ihre
Gefährlichkeit erkennbar Ist, um so eine Entspannung der Situation herbeizuführen, ohne ununterbrochen
auf die Präsenz der Ordnungsbehörden angewiesen zu sein (die diese auch gar nicht leisten könnten).

Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen Antragspunkten

a) Der hier betrachtete Streckenabschnitt ist Teil des Schulwegs von Kindern aus der Umgebung und aus
Nienberge. Zum Teil werden die Bushaltestellen angesteuert, zum Teil führt der Weg weiter nach
Gievenbeck. Angesichts der gefährlichen Situation in diesem Bereich erscheint es daher gerechtfertigt,
hier das Gefahrzeichen 136 anzuordnen.

Bislang ist an verschiedenen Stellen das Gefahrzeichen 138 (Radverkehr) angebracht. Die Aufstellung ist
jedoch nach unserer Auffassung nicht konsequent und deckt vor allem nicht den gesamten Bereich ab.
Sollte das Gefahrzeichen 136 nicht aufgestellt werden dürfen, soll an den entsprechenden Stellen aber
wenigstens das Gefahrzeichen 138 aufgestellt werden.

Außerdem verdeutlicht eine Streckenlängenangabe an dieser Stelle dem Autoverkehr noch einmal
mehr, dass der Bereich insgesamt eine Einheit darstellt und die dort angebrachten Verkehrszeichen in
einem größeren Zusammenhang stehen.

b

=

Die Seitenstreifen beiderseits der Fahrbahn sind insgesamt nicht sehr breit und auf jeden Fall im
Bereich des Wegs hinauf zur Brücke so schmal, das selbst eine Begegnung von Fußgängern kaum

“ möglich ist, ohne dass eine“r der Beteiligten dazu auf die Fahrbahn treten müsste. Dennoch ist
lediglich auf der westlichen Seite kurz vor der Einmündung des Twerenfeldweges eine Widmung als
(ausschließlicher) Fußweg erfolgt. Durch die übrige, tw. inkonsistente Beschilderung und Widmung im
Umfeld der Brücke werden die Seitenstreifen von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Radweg
angesehen, obwohl die Seitenstreifen dies nicht leisten können (vgl, Abb. {l) und (j). Teilweise, etwa bei

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c

d

=

=

den Schrammbords der Brücke, kann diese Nutzung auch eine sehr große Gefahr darstellen (vgL
Abb. (h)).

Daher sollte eine entsprechende Widmung erfolgen und der Radverkehr angehalten werden, die
Fahrbahn auch zu nutzen. Um dann auch dem Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass mit Radfahrer"innen
auf der Fahrbahn zu rechnen ist und nicht auf dem Seitenstreifen, muss eine entsprechend deutliche
Beschilderung erfolgen und ggf. wiederholt werden.

Die Anordnung des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen sollte innerhalb der Bereiche, in
denen tatsächlich mit Fahrrädern auf der Fahrbahn zu rechnen ist, erfolgen. Insbesondere auf der
Nordseite der Brücke (Nienberger Seite) müsste dieser Bereich dann ausgedehnt und die Beschilderung
umgesetzt werden.

Die bisherige Rotmarkierung der Querung des Radweges über die Einmündung Am Gievenbach lässt

den Schluss zu, dass die durchführende Verwaltungsstelle sich selbst nicht vollumfänglich darüber im

“ Klaren war, ob der sich anschließende Seitenstreifen nun Fuß- Rad- oder gar beides war oder ist.

=

Gemäß der Beschilderung ist der „gemeinsame Fuß- und Radweg” vor der Einmündung der Straße Am
Gievenbach zu Ende, so dass der sich danach anschließende Seitenstreifen auf keinen Fall automatisch
als Fuß- oder gar gemischter Fuß- und Radweg betrachtet werden sollte (vgl. Abb. (c)).

Jedoch wird der Seitenstreifen (in beiden Richtungen) schon aus Selbstschutz von allen
nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen so genutzt, mit der Folge, dass aus Bequemlichkeit der
motorisierte Verkehr diese Nutzung sogar für rechtlich bindend hält.

Da im Sinne dieses Antrags der Seitenstreifen auf jeden Fall ausschließlich den Fußgänger*innen
gewidmet sein soll, wäre die Rotmarkierung sinnvollerweise so umzugestalten, dass sie den
Radverkehr für alle sichtbar auf die Fahrbahn ausleitet.

Der von Norden kommende Radverkehr wird auf einem für beide Fahrtrichtungen zu nutzenden
Radweg an die Engstelle der Brücke herangeführt. Die Nutzung des Radwegs ist angeordnet. Durch
Beschilderung und Piktogramme ist dann sogar angeordnet, dass der stadteinwärtige Verkehr nach
Querung der Straße Am Rüschhaus weiter auf dem „falschen" Seitenstreifen fährt, obwohl dort mit
entgegenkommenden schnellen (denn es geht die Brücke hinunter!) Radfahrer*innen zu rechnen ist,
und sich dort außerdem eine Bushaltestelle befindet.

Diese Regelung wird zu keinem Zeitpunkt aufgehoben, so dass ein’e Radfahrer‘in, die nun die gesamte
Brücke auf dieser Seite überquert, sich selbst bei einem Unfall noch darauf berufen könnte (vgl.

Abb. (b) und Abb. (j}), es erfolgt keine Aufhebung des gemeinsamen Rad- und Fußwegs mehr).

In der Realität wird diese Anordnung jedoch meist ignoriert bzw. anders interpretiert. Stattdessen
fahren die Radfahrer*innen oft zunächst auf der falschen Seite an der Bushaltestelle vorbei und
versuchen - weil es dann im Begegnungsverkehr mit Kfz sehr eng wird - meist rollend/fahrend die
Fahrbahn diagonal zu überqueren, um auf die „sichere“ richtige Seite zu gelangen (vgl. Abb. (d) und
Abb. (e)). Dabei müssen sie den Verkehr von vorn und von hinten beobachten, was schwieriger ist, als
lediglich den Verkehr von der Seite zu beobachten.

Angesichts der Gefährlichkeit dieser Querung wäre’es wünschenswert, den Radverkehr auch durch

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Beschilderung so zu leiten, dass eine Abbiegung nach links aus Am Rüschhaus erfolgt, wo Radfahrende
dann zunächst stoppen oder zumindest sehr langsam fahren, um den Verkehr links und rechts (statt
vorne und v.a. hinten) zu beobachten. So würde auch das Bewusstsein gestärkt, dass man die Fahrbahn
auf ganzer Breite quert.
f) Zur Zeit sind die neuen Beschilderungen mit einem eigenen Pfosten z.T. zusätzlich angebracht worden.
Dadurch kommt es sogar teilweise zu einer Verdeckung der Schilder untereinander. Klar ist, dass durch
die hier aufgeführten Maßnahmen eine eventuell als aufwendig zu betrachtende Beschilderung
entsteht. Diese muss unbedingt so angeordnet werden, dass sie für alle Verkehrsteilnehmer"innen
schnell und mit einem Blick erfasst werden kann.
im Fall der stadtauswärtigen Beschilderung besteht sogar die Gefahr, dass das Tempo-50-Schild durch
das Vorfahrtschild übersehen wird. Da das Ortsausgangsschild dann bereits passiert wurde, kann dies
zu einer Fehleinschätzung über die tatsächlich angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit führen
(vgl. Abb. (I)).
In diesem Zusammenhang ergäbe sich eventuell die Möglichkeit, das Verkehrszeichen 274-50 (maximal
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) einzusparen, wenn die Ortsdurchfahrtsgrenze und damit die
gelbe Ortstafel umgesetzt werden könnte.

Die Gesamtheit dieser Maßnahmen kann einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit in diesem
Straßenabschnitt herbeiführen, der nicht nur für den Autoverkehr, sondern auch für den Fuß- und
Radverkehr zwischen Nienberge und Gievenbeck von zentraler Bedeutung ist. Die Belange der einzelnen
Verkehrsteilnehmer"innen müssen hier neu abgewogen werden und die Rechte der nichtmotorisierten

Verkehrsteilnehmer"innen besser geschützt werden.

Gezeichnet:

Für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anke Pallas, Fraktionssprecherin
Kai Bleker

Karina Kuschewski

Jörg Nathaus

Dr. Hedwig Wening

Josef Freitag

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

Gegenwärtige Situation Durch Antrag
herbeigeführte Situation

Gem. Fuß-und Radweg DEE Fußweg EEE unklar

6/9 -

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

Anhang: Bildliche Dokumentation der jetzigen Situation

(a) Blick über die Straße von der Zufahrt zu Haus Nr. 343 in (b) Blick von der Einmündung Am Rüschhaus stadteinwärts
Am Rüschhaus. Der von Norden (links im Bild) kommende die Brücke hinauf. Der Radverkehr wird auf den sich rapide
stadteinwärtige Radweg wird durch Markierungen auf der verengenden Seitenstreifen geführt, auf dem ihm sowohl
„falschen“ Seite weitergeleitet, Fußgänger"innen als auch Radverkehr begegnen können, da
das durch die unklare Beschilderung auf der anderen Seite
der Brücke theoretisch nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch im weiteren Verlauf des Seitenstreifens erfolgt kein
Ausleiten auf die Fahrbahn.

(c) Blick von Süden stadtauswärts die Brücke hinauf. Im Vordergrund ist rechts die Einmündung der Straße Am
Gievenbach. Hier deutet sich bereits an, dass die Beschilderung sich aus Sicht des motorisierten Verkehrs gegenseitig

verdecken. Auch die problematische Linienführung der Rotmarkierung bei fehlenden Anordnungen für Fuß- und
Radverkehr hinter der Einmündung ist gut zu erkennen.

-7/9 -

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

(d) Ein E-Scooter-Fahrer benutzt den Seitenstreifen (e) Radfahrende aus nördlicher Richtung kommend

unbewusst korrekt, da auf seiner Seite in seiner passieren den entgegenkommenden Gegenverkehr und die
Fahrtrichtung keine Beschilderung auf den Bushaltestelle „auf der falschen Seite‘; aber wie angeordnet.

weist,

benutzungspflichtigen Radweg hin

(f) Radfahrende bleiben (ordnungswidrig) lieber auf dem _ (g) Ein*e Radfahrer*in entscheidet sich für die

Fußgängerseitenstreifen; das Überholverbot wird Herausforderung, über die Brückenkappe zu fahren und geht
dementsprechend von Autofahrer*innen als nicht zur das Risiko ein, vom Schrammbord zu stürzen.

Situation gehörend ignoriert, da sich die Radfahrer" innen
nicht in der Fahrbahn befinden.

.(h) Wahrscheinlich schon zu Fuß ein unangenehmer {l} Aus der Fahrzeugführungsposition gesehen verdecken
Abstieg, mit dem Fahrrad ganz sicher ein schwerer Sturz: sich einzelne Schilder (rechte Seite hinter Einmündung).
Höhenunterschied des Schrammbords zwischen

Seitenstreifen und Fahrbahn.

-8/9 -

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

() Diese Situation ergibt sich aus der Beschilderung am
Ende des gemeinsamen Fuß- und Radweges Am Rüschhaus.
Der Radfahrer von links hat angenommen, dass er - gegen
den übrigen Verkehr - trotzdem auf dem Seitenstreifen
fahren soll. Mit nur wenigen Sekunden Unterschied hätten
sich alle drei nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen

an derselben Stelle getroffen. Diese Situation kann nicht nur

auf dem Hochbord eintreten, sondern im gesamten Verlauf
dieses Straßenabschnitts.

(k) Wenn dann noch Hindernisse auftauchen - hier in Form
eines behindernd abgestellten E-Scooters -, wird die
Situation bei sich von hinter nähernden Fahrzeugen in der
Fahrbahn und Verkehrsteilnehmer*innen, die sich an dieser
Stelle vielleicht sogar in entgegengesetzten Richtungen
bewegen, wahrscheinlich sehr brisant.

(l} Obwohl dieser Seitenstreifen möglicherweise als Fußweg
ausgewiesen ist, wird er dennoch sehr oft von
Radfahrer*innen genutzt. Das Bild über einen vorn
montierten Fahrradkorb hinweg verdeutlicht, warum
Radfahrende dazu ermuntert werden sollten, die Fahrbahn
stattdessen zu nutzen: Der Seitenstreifen ist viel zu schmal.

- 9/9 -

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße 7
  • Rüschhausweg
  • Am Gievenbach
  • Am Rüschhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0068/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
27.10.2021
Erstellt
27.10.2021 11:43