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A-N/0024/2015

Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217

Antrag an die BV Nord 17.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 25.08.2015, TOP 5.2

A-N-0024-2015 Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217

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A-N-0024-2015 Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217

898 Zeichen

50 20 0001 14.03.2016
Herr Lembeck Tel.: 5040
Fax: 7745

Bezirksverwaltung Münster-Nord

Antrag Ifd. Nr. A-N/0024/2015 in der Bezirksvertretung Münster-Nord
„Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217“

Ihr Schreiben vom 03.09.2015

Bitte entschuldigen Sie, dass der Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Nord zur
Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 in den zuletzt sehr
hektischen Monaten mit einem besonders starken Zuzug von Flüchtlingen in die
Stadt Münster bislang unbeantwortet blieb.

Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten inzwischen an Hand der amtlichen
Planungsgrundlagen geprüft. Das Ergebnis ist danach eindeutig: Die Gebäude der
Flüchtlingseinrichtung an der Grevener Straße 217 sind dem Stadtbezirk Münster-

Nord zuzuordnen. Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Münster-Nord für diesen
Bereich ist also gegeben.

Im Auftrag

embeck

A-N-0024-2015-ZuständigkeitfürdasAsylbewerberheimGrevenerStraße217

1755 Zeichen

A-N/0024/2015  
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 14.08.2015 
A n t r a g : 
 
 
 
 
Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217  
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten, die politische Zuständ igkeit für das Asylbewerberheim 
Grevener Straße 217 im Rahmen der gesetzlichen Mögl ichkeiten in den 
Verantwortungsbereich der Bezirksvertretung Münster-Nord zu übertragen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 ist genau auf der Grenze zwischen den 
Bezirksvertretungen Mitte und Nord angesiedelt, so dass es in die Zuständigkeit beider 
parlamentarischer Gremien fällt. 
Um eine wirksame politische Unterstützung und Betre uung sicherstellen zu können, ist es 
sinnvoll, das Heim in die Verantwortung einer der beiden Gremien zu geben.  
Hierbei bietet sich die Bezirksvertretung Nord an, da die Aufgabenvielfalt geringer ist. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 Bloch  Sauerwald  Wypyrsczyk  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grevener Straße 217
  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25

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Details

Aktenzeichen
A-N/0024/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
17.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37