A-N/0024/2015
Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217
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A-N-0024-2015 Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217
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50 20 0001 14.03.2016 Herr Lembeck Tel.: 5040 Fax: 7745 Bezirksverwaltung Münster-Nord Antrag Ifd. Nr. A-N/0024/2015 in der Bezirksvertretung Münster-Nord „Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217“ Ihr Schreiben vom 03.09.2015 Bitte entschuldigen Sie, dass der Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 in den zuletzt sehr hektischen Monaten mit einem besonders starken Zuzug von Flüchtlingen in die Stadt Münster bislang unbeantwortet blieb. Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten inzwischen an Hand der amtlichen Planungsgrundlagen geprüft. Das Ergebnis ist danach eindeutig: Die Gebäude der Flüchtlingseinrichtung an der Grevener Straße 217 sind dem Stadtbezirk Münster- Nord zuzuordnen. Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Münster-Nord für diesen Bereich ist also gegeben. Im Auftrag embeck
A-N-0024-2015-ZuständigkeitfürdasAsylbewerberheimGrevenerStraße217
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A-N/0024/2015 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 14.08.2015 A n t r a g : Zuständigkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten, die politische Zuständ igkeit für das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 im Rahmen der gesetzlichen Mögl ichkeiten in den Verantwortungsbereich der Bezirksvertretung Münster-Nord zu übertragen. Begründung: Das Asylbewerberheim Grevener Straße 217 ist genau auf der Grenze zwischen den Bezirksvertretungen Mitte und Nord angesiedelt, so dass es in die Zuständigkeit beider parlamentarischer Gremien fällt. Um eine wirksame politische Unterstützung und Betre uung sicherstellen zu können, ist es sinnvoll, das Heim in die Verantwortung einer der beiden Gremien zu geben. Hierbei bietet sich die Bezirksvertretung Nord an, da die Aufgabenvielfalt geringer ist. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Sauerwald Wypyrsczyk und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grevener Straße 217
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0024/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 17.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37