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3433/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Starkregen Kölner Norden" Aktenzeichen 32/22 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.11.2022, TOP 2.1

Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2 - Stellungnahme StEB

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2 - Stellungnahme StEB

8276 Zeichen

6. Mai 2022 
Strategiekonzept "Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung" 
Das Strategiekonzept der StEB Köln fasst alle bisherigen Aktivitäten zur wasserwirtschaftlichen 
Klimafolgenanpassung zusammen und entwickelt diese konsequent weiter. Dem 
Strategiekonzept wurde seitens des Verwaltungsrats der StEB Köln im März 2021 zugestimmt. 
Seit 2021 ist das Strategiekonzept die Grundlage für die Aktivitäten der Klimafolgenanpassung. 
Die langfristigen Ziele für Köln sind: 
- die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts, 
- der Gewässerschutz 
- der Überflutungs- und Hochwasserschutz  
- die Sicherung und Optimierung der Freiraumqualität  
- die Anpassung an den Klimawandel im Kontext der Schwammstadt  
Hierzu bedarf es der Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts. Durch die 
Minimierung von Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf bei Neubaugebieten und bei 
baulichen Veränderungen im Stadtgebiet sowie idealerweise durch eine Verbesserung der 
vorhandenen Situation im Bestand soll die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen deutlich 
gesteigert werden. Dies erfordert nicht nur einen angepassten Umgang mit Niederschlagswasser, 
sondern auch ein intensives Zusammenwirken von Stadtplanung, Freiraumplanung und 
Wasserwirtschaft. 
Um dies zu erreichen, sollen u.a. folgende Aktivitäten fortgeführt, intensiviert oder neu eingeführt 
werden: 
- Fortführung der laufenden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter Fortschreibung 
der Gefahrenkarten, der Weiterentwicklung von Regenwasserrückhaltung und -nutzung 
im Straßenraum sowie der Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung, der 
Unternehmen und Institutionen in Köln. 
- Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen bei 
der Entwicklung neuer Baugebiete unter Einbringung eines wasserwirtschaftlichen 
Fachbeitrags, der Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum 
klimafolgenangepassten Umgang mit Niederschlagswasser aufzeigt. 
- Systematisierung der Klimafolgenanpassung für Neubau und Bestand durch die 
Aufstellung eines spezifischen Maßnahmenkatalogs und Festlegung von 
Planungsstandards von grünblauen Infrastrukturmaßnahmen auf Basis des 
Schwammstadtkonzepts. 
- Weiterentwicklung der Überflutungsvorsorge mittels multifunktionaler Flächennutzung 
im öffentlichen Raum unter besonderer Nutzung der Rückhaltung und Speicherung von 
Niederschlagswasser. 
- Identifizierung besonders stark betroffener Fokusgebiete für die Durchführung von 
Pilotprojekten, um in Workshops und Wirksamkeitsanalysen die technischen 
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung untersuchen und bewerten zu können. 
 
 
 
Wasserwirtschaftliche Fachbeiträge zu den Stadtentwicklungsmaßnahmen im Kölner 
Norden 
 
Die StEB Köln sind aufgefordert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher 
Belange nach BauGB §4   im Festlegungsprozess des Bebauungsplans Stellungnahmen 
Anlage 2

6. Mai 2022  
einzubringen. Für diese Stellungnahmen werden zum e inen die allgemeine Möglichkeit der 
entwässerungstechnischen Erschließung sowie die Übe rflutungsgefährdung durch Starkregen, 
Hochwasser und Grundhochwasser überprüft. Weiterhin  werden Vorgaben zum Umgang mit 
Niederschlagswasser und weitere wassersensible Gestaltungshinweise eingebracht. 
Besonders bei größeren  städtebaulichen Wettbewerben wird ein  wasserwirtschaftlicher 
Fachbeitrag erstellt. Dieser bewertet den Ist-Zustand und erarbeitet kreative Lösungsansätze zur 
wassersensiblen Gestaltung. Ein weiterer Baustein i st die Ausarbeitung eines 
integralen Regenwassermanagement Konzeptes , um ein übergeordnetes Konzept zur Abwasser- 
und Niederschlagswasserbeseitigung für das gesamte Plangebiet vorzugeben.  
Die StEB Köln werden mit der zunehmenden Konkretisierung der Planungen für Neubauvorhaben 
wie z.B. Kreuzfeld entsprechende Vorgaben und Planu ngen zum wassersensiblen Umgang mit 
Niederschlagswasser für Starkregen und Trockenwetterperioden sowohl im öffentlichen als auch 
im privaten Raum formulieren und einfordern. Um Sta rkregen induzierte Überflutungen 
zukünftig zu reduzieren gelten bereits heute für Ne ubauvorhaben umfangreiche Vorgaben und 
die Notwendigkeit der Erbringung spezifischer Nachweise, zum Beispiel: 
 
- Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist ge mäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz 
von Grundstücken zu versickern. Das nicht klärpflic htige Niederschlagswasser ist auch 
von Grundstücken die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden zu versickern, sofern das Wohl 
der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.  
- Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und 
800 m² abflusswirksame Fläche überschreiten, verlan gt die DIN-Norm 1986-100 
grundsätzlich einen Überflutungsnachweis. Die Fachp laner müssen nachweisen, dass 
Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 30-j ährlichen Niederschlagsereignis - auf 
dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die dafür benötigten Rückhalte- bzw. 
Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen.  
- Die StEB Köln verlangen den Überflutungsnachweis au ch bei kleineren Grundstücken, 
wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern.  
- Für öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die 
StEB Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachwe is. Anders als Grundstücke 
durchziehen öffentliche Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss 
den StEB Köln nachweisen, dass die Straßenquerschni tte – oder auch dafür extra 
vorgesehene Notwasserwege - geeignet sind, einen St arkregenabfluss bis zu einem 30-
jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleite n. In einem zweiten Nachweis muss 
gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an g eeigneter Stelle aufgefangen und 
schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen kö nnen zum Beispiel Quartiersplätze 
sein, die für diesen Zweck multifunktional gestalte t werden. Notwasserwege und 
Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. 
 
Informierung und Sensibilisierung der Bevölkerung 
 
Neben dem klassischen technischen Hochwasserschutz entlang des Rheins gehören vor allem die 
Überflutungsvorsorge und das Hochwassermanagement zu den Aufgaben der StEB Köln. Die StEB 
Köln haben die ersten Hochwassergefahrenkarten 2004  online veröffentlicht. Seit 2015 gibt es 
zudem sogenannte Grundhochwassergefahrenkarten. Im Jahr 2017 wurde das Portfolio der 
Gefahrenkarten durch Starkregengefahrenkarten kompl ettiert. Ziel der Gefahrenkarten ist die 
Sensibilisierung sowohl der städtischen Akteure und Fachdienststellen, als auch der Bevölkerung.

6. Mai 2022  
Von zentraler Wichtigkeit für eine funktionierende Überflutungsvorsorge ist, dass diese als 
Gemeinschaftsaufgabe gedacht und verstanden werden muss. Somit ist nicht nur die Umsetzung 
des technischen Hochwasserschutzes entlang von Flüs sen und Bächen, sondern auch die 
Umsetzung privater Objektschutzmaßnahmen von essent ieller Bedeutung in der 
Überflutungsvorsorge. Jeder hat die Pflicht sein Eigentum vor Überschwemmungen zu schützen. 
Die StEB Köln informieren und sensibilisieren umfas send sowohl in persönlichen 
Beratungsgesprächen als auch online und über Broschüren zu dieser Thematik.  
 
Retentionsraum Worringen 
Das Hochwasserschutzkonzept sieht für den Kölner Norden einen Schutz bis 11,90 m Kölner Pegel 
(KP) vor. Dies entspricht einem in etwa 200 jährige n Hochwasserereignis. Der Retentionsraum 
Köln Worringen dient dem Schutz vor Rheinhochwasser und wird in Abstimmung mit dem Land 
NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,  
Natur und Verbraucherschutz, geplant und erstellt. Bei dem Planfeststellungverfahren zum 
Retentionsraum Worringen handelt es sich um ein seh r umfangreiches und umfassendes 
Genehmigungsverfahren mit einer Vielzahl von abzuwä genden Stellungnahmen. Der Dammbau 
ist für die Rückhaltung der Wassermassen erforderli ch. Sowohl der Damm selbst als auch die 
Retentionsflächen werden keiner Versiegelung unterz ogen. Eine Verschärfung der 
Überflutungssituation durch Starkregen durch den Ba u des Retentionsraumes ist nicht 
anzunehmen.  
 
 
Maßnahme Kölner Randkanal  Zuständigkeit liegt nicht bei den StEB Köln, sondern bei 
dem Zweckverband Kölner Randkanal.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6215 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3433/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Starkregen Kölner Norden" Aktenzeichen 32/22 B  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe, schließt sich der Stellungnahme 
der StEB hinsichtlich des Strategiekonzepts „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ an und be-
schließt die beabsichtigten Maßnahmen der StEB fortzuführen.  
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent hat am 11.03.2022 den Bericht „Starkregen vs. Bodenversiegelung“ (Az. 32/22 B) einge-
reicht. 
Der Petent fordert als erste Maßnahme den Stopp der in seinem Bericht genannten Neubauvorhaben, 
Stadtteilerweiterungen und weiteren Bodenversiegelungen der Stadt Köln. 
Darüber hinaus fordert er eine Nachverdichtung bestehender Wohngebiete und die Umwandlung beste-
hender Gewerbeflächen.  
Die Stellungnahme der StEB wird im Folgenden zusammengefasst. 
Zum einen bezieht sich die StEB auf ihr Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ 
unter Bezug auf die Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts, durch welches die Resilienz 
gegenüber Klimaveränderungen gesteigert werden soll. Dies erfordert ein angepassten Umgang mit 
Niederschlagswasser und zusätzlich ein intensives Zusammenwirken von Stadtplanung, Freiraumpla-
nung und Wasserwirtschaft.  
Als Maßnahmen werden die 
- Fortführung der laufenden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter Fortschreibung der Ge-
fahrenkarten, der Weiterentwicklung von Regenwasserrückhaltung und -nutzung im Straßenraum 
sowie der Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung, der Unternehmen und Institutionen in 
Köln. 
- Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen bei der Ent-
wicklung neuer Baugebiete unter Einbringung eines was serwirtschaftlichen Fachbeitrags, der 
Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum klimafolgenangepassten Umgang mit Nieder-
schlagswasser aufzeigt. 
- Systematisierung der Klimafolgenanpassung für Neubau und Bestand durch die Aufstellung ei-
nes spezifischen Maßna hmenkatalogs und Festlegung von Planungsstandards von grünblauen 
Infrastrukturmaßnahmen auf Basis des Schwammstadtkonzepts. 
- Weiterentwicklung der Überflutungsvorsorge mittels multifunktionaler Flächennutzung im öffentli-
chen Raum unter besonderer Nutzung de r Rückhaltung und Speicherung von Niederschlags-
wasser. 
- Identifizierung besonders stark betroffener Fokusgebiete für die Durchführung von Pilotprojekten, 
um in Workshops und Wirksamkeitsanalysen die technischen Maßnahmen der Klimafolgenan-
passung untersuchen und bewerten zu können 
genannt.  
 
Zum anderen formuliert die StEB für Neubauvorhaben entsprechende Vorgaben und fordert Planungen 
zum wassersensiblen Umgang mit Niederschlagswasser für Starkregen und Trockenwetterperioden. 
Ebenfalls gelten bereits heute für Neubauvorhaben umfangreiche Vorgaben und die Notwendigkeit der

3 
Erbringung spezifischer Nachweise um Starkregen induzierte Überflutungen zukünftig zu reduzieren, 
zum Beispiel: 
- Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswasserg esetz von 
Grundstücken zu versickern. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist auch von Grund-
stücken die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit 
nicht beeinträchtigt wird.  
- Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und 800 
m² abflusswirksame Fläche überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen 
Überflutungsnachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenab flüsse – in der 
Regel bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurück-
gehalten werden. Die dafür benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und 
zeichnerisch nachzuweisen.  
- Die StEB Köln verlangen den Überflutungsnachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die 
Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern.  
- Für öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB Köln 
grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche 
Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, 
dass die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege - geeignet 
sind, einen Starkregenabfluss bis zu einem 30 -jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzu-
leiten. In einem zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an ge-
eigneter Stelle aufgefangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum 
Beispiel Quartiersplätze sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Notwasser-
wege und Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. 
 
Weiterhin verweist die StEB auf die Komplettierung der Gefahrenkarten durch Starkregengefahrenkar-
ten. Ziel dieser ist die Sensibilisierung sowohl der städtischen Akteure und Fachdienststellen, als auch 
der Bevölkerung. Die StEB Köln informieren und sensibilisieren umfassend sowohl in persönlichen Bera-
tungsgesprächen als auch online und über Broschüren zu dieser Thematik. 
 
Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzepts für Köln und 
entschärft sowohl lokal als auch überregional das Hochwasserrisiko am Rhein. 
Die StEB versichert, dass sowohl der Damm selbst als auch die Retentionsflächen keiner Versiegelung 
unterzogen werden.  
 
Der Zweckverband Kölner Randkanal erläuterte, dass der offene Kanal und der Doppelstollen im Be-
reich Worringen regelmäßig gewartet und soweit erforderlich in Stand gesetzt werden. Ein Ausbau oder 
eine Vergrößerung des Abflussquerschnitts des Kölner Randkanals sei nicht geplant. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Eingabe 
Anlage 2 - Stellungnahme der StEB

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3433/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.11.2022
Erstellt
17.10.2022 17:07