3433/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Starkregen Kölner Norden" Aktenzeichen 32/22 B
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Anlage 1 - Eingabe
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Anlage 2 - Stellungnahme StEB
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6. Mai 2022 Strategiekonzept "Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung" Das Strategiekonzept der StEB Köln fasst alle bisherigen Aktivitäten zur wasserwirtschaftlichen Klimafolgenanpassung zusammen und entwickelt diese konsequent weiter. Dem Strategiekonzept wurde seitens des Verwaltungsrats der StEB Köln im März 2021 zugestimmt. Seit 2021 ist das Strategiekonzept die Grundlage für die Aktivitäten der Klimafolgenanpassung. Die langfristigen Ziele für Köln sind: - die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts, - der Gewässerschutz - der Überflutungs- und Hochwasserschutz - die Sicherung und Optimierung der Freiraumqualität - die Anpassung an den Klimawandel im Kontext der Schwammstadt Hierzu bedarf es der Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts. Durch die Minimierung von Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf bei Neubaugebieten und bei baulichen Veränderungen im Stadtgebiet sowie idealerweise durch eine Verbesserung der vorhandenen Situation im Bestand soll die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen deutlich gesteigert werden. Dies erfordert nicht nur einen angepassten Umgang mit Niederschlagswasser, sondern auch ein intensives Zusammenwirken von Stadtplanung, Freiraumplanung und Wasserwirtschaft. Um dies zu erreichen, sollen u.a. folgende Aktivitäten fortgeführt, intensiviert oder neu eingeführt werden: - Fortführung der laufenden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter Fortschreibung der Gefahrenkarten, der Weiterentwicklung von Regenwasserrückhaltung und -nutzung im Straßenraum sowie der Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung, der Unternehmen und Institutionen in Köln. - Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen bei der Entwicklung neuer Baugebiete unter Einbringung eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrags, der Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum klimafolgenangepassten Umgang mit Niederschlagswasser aufzeigt. - Systematisierung der Klimafolgenanpassung für Neubau und Bestand durch die Aufstellung eines spezifischen Maßnahmenkatalogs und Festlegung von Planungsstandards von grünblauen Infrastrukturmaßnahmen auf Basis des Schwammstadtkonzepts. - Weiterentwicklung der Überflutungsvorsorge mittels multifunktionaler Flächennutzung im öffentlichen Raum unter besonderer Nutzung der Rückhaltung und Speicherung von Niederschlagswasser. - Identifizierung besonders stark betroffener Fokusgebiete für die Durchführung von Pilotprojekten, um in Workshops und Wirksamkeitsanalysen die technischen Maßnahmen der Klimafolgenanpassung untersuchen und bewerten zu können. Wasserwirtschaftliche Fachbeiträge zu den Stadtentwicklungsmaßnahmen im Kölner Norden Die StEB Köln sind aufgefordert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange nach BauGB §4 im Festlegungsprozess des Bebauungsplans Stellungnahmen Anlage 2 6. Mai 2022 einzubringen. Für diese Stellungnahmen werden zum e inen die allgemeine Möglichkeit der entwässerungstechnischen Erschließung sowie die Übe rflutungsgefährdung durch Starkregen, Hochwasser und Grundhochwasser überprüft. Weiterhin werden Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser und weitere wassersensible Gestaltungshinweise eingebracht. Besonders bei größeren städtebaulichen Wettbewerben wird ein wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag erstellt. Dieser bewertet den Ist-Zustand und erarbeitet kreative Lösungsansätze zur wassersensiblen Gestaltung. Ein weiterer Baustein i st die Ausarbeitung eines integralen Regenwassermanagement Konzeptes , um ein übergeordnetes Konzept zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung für das gesamte Plangebiet vorzugeben. Die StEB Köln werden mit der zunehmenden Konkretisierung der Planungen für Neubauvorhaben wie z.B. Kreuzfeld entsprechende Vorgaben und Planu ngen zum wassersensiblen Umgang mit Niederschlagswasser für Starkregen und Trockenwetterperioden sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum formulieren und einfordern. Um Sta rkregen induzierte Überflutungen zukünftig zu reduzieren gelten bereits heute für Ne ubauvorhaben umfangreiche Vorgaben und die Notwendigkeit der Erbringung spezifischer Nachweise, zum Beispiel: - Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist ge mäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern. Das nicht klärpflic htige Niederschlagswasser ist auch von Grundstücken die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. - Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und 800 m² abflusswirksame Fläche überschreiten, verlan gt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungsnachweis. Die Fachp laner müssen nachweisen, dass Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 30-j ährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die dafür benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. - Die StEB Köln verlangen den Überflutungsnachweis au ch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern. - Für öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachwe is. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass die Straßenquerschni tte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege - geeignet sind, einen St arkregenabfluss bis zu einem 30- jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleite n. In einem zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an g eeigneter Stelle aufgefangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen kö nnen zum Beispiel Quartiersplätze sein, die für diesen Zweck multifunktional gestalte t werden. Notwasserwege und Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. Informierung und Sensibilisierung der Bevölkerung Neben dem klassischen technischen Hochwasserschutz entlang des Rheins gehören vor allem die Überflutungsvorsorge und das Hochwassermanagement zu den Aufgaben der StEB Köln. Die StEB Köln haben die ersten Hochwassergefahrenkarten 2004 online veröffentlicht. Seit 2015 gibt es zudem sogenannte Grundhochwassergefahrenkarten. Im Jahr 2017 wurde das Portfolio der Gefahrenkarten durch Starkregengefahrenkarten kompl ettiert. Ziel der Gefahrenkarten ist die Sensibilisierung sowohl der städtischen Akteure und Fachdienststellen, als auch der Bevölkerung. 6. Mai 2022 Von zentraler Wichtigkeit für eine funktionierende Überflutungsvorsorge ist, dass diese als Gemeinschaftsaufgabe gedacht und verstanden werden muss. Somit ist nicht nur die Umsetzung des technischen Hochwasserschutzes entlang von Flüs sen und Bächen, sondern auch die Umsetzung privater Objektschutzmaßnahmen von essent ieller Bedeutung in der Überflutungsvorsorge. Jeder hat die Pflicht sein Eigentum vor Überschwemmungen zu schützen. Die StEB Köln informieren und sensibilisieren umfas send sowohl in persönlichen Beratungsgesprächen als auch online und über Broschüren zu dieser Thematik. Retentionsraum Worringen Das Hochwasserschutzkonzept sieht für den Kölner Norden einen Schutz bis 11,90 m Kölner Pegel (KP) vor. Dies entspricht einem in etwa 200 jährige n Hochwasserereignis. Der Retentionsraum Köln Worringen dient dem Schutz vor Rheinhochwasser und wird in Abstimmung mit dem Land NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz, geplant und erstellt. Bei dem Planfeststellungverfahren zum Retentionsraum Worringen handelt es sich um ein seh r umfangreiches und umfassendes Genehmigungsverfahren mit einer Vielzahl von abzuwä genden Stellungnahmen. Der Dammbau ist für die Rückhaltung der Wassermassen erforderli ch. Sowohl der Damm selbst als auch die Retentionsflächen werden keiner Versiegelung unterz ogen. Eine Verschärfung der Überflutungssituation durch Starkregen durch den Ba u des Retentionsraumes ist nicht anzunehmen. Maßnahme Kölner Randkanal Zuständigkeit liegt nicht bei den StEB Köln, sondern bei dem Zweckverband Kölner Randkanal.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII Vorlagen-Nummer 3433/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Starkregen Kölner Norden" Aktenzeichen 32/22 B Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe, schließt sich der Stellungnahme der StEB hinsichtlich des Strategiekonzepts „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ an und be- schließt die beabsichtigten Maßnahmen der StEB fortzuführen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent hat am 11.03.2022 den Bericht „Starkregen vs. Bodenversiegelung“ (Az. 32/22 B) einge- reicht. Der Petent fordert als erste Maßnahme den Stopp der in seinem Bericht genannten Neubauvorhaben, Stadtteilerweiterungen und weiteren Bodenversiegelungen der Stadt Köln. Darüber hinaus fordert er eine Nachverdichtung bestehender Wohngebiete und die Umwandlung beste- hender Gewerbeflächen. Die Stellungnahme der StEB wird im Folgenden zusammengefasst. Zum einen bezieht sich die StEB auf ihr Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ unter Bezug auf die Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts, durch welches die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen gesteigert werden soll. Dies erfordert ein angepassten Umgang mit Niederschlagswasser und zusätzlich ein intensives Zusammenwirken von Stadtplanung, Freiraumpla- nung und Wasserwirtschaft. Als Maßnahmen werden die - Fortführung der laufenden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter Fortschreibung der Ge- fahrenkarten, der Weiterentwicklung von Regenwasserrückhaltung und -nutzung im Straßenraum sowie der Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung, der Unternehmen und Institutionen in Köln. - Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen bei der Ent- wicklung neuer Baugebiete unter Einbringung eines was serwirtschaftlichen Fachbeitrags, der Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum klimafolgenangepassten Umgang mit Nieder- schlagswasser aufzeigt. - Systematisierung der Klimafolgenanpassung für Neubau und Bestand durch die Aufstellung ei- nes spezifischen Maßna hmenkatalogs und Festlegung von Planungsstandards von grünblauen Infrastrukturmaßnahmen auf Basis des Schwammstadtkonzepts. - Weiterentwicklung der Überflutungsvorsorge mittels multifunktionaler Flächennutzung im öffentli- chen Raum unter besonderer Nutzung de r Rückhaltung und Speicherung von Niederschlags- wasser. - Identifizierung besonders stark betroffener Fokusgebiete für die Durchführung von Pilotprojekten, um in Workshops und Wirksamkeitsanalysen die technischen Maßnahmen der Klimafolgenan- passung untersuchen und bewerten zu können genannt. Zum anderen formuliert die StEB für Neubauvorhaben entsprechende Vorgaben und fordert Planungen zum wassersensiblen Umgang mit Niederschlagswasser für Starkregen und Trockenwetterperioden. Ebenfalls gelten bereits heute für Neubauvorhaben umfangreiche Vorgaben und die Notwendigkeit der 3 Erbringung spezifischer Nachweise um Starkregen induzierte Überflutungen zukünftig zu reduzieren, zum Beispiel: - Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswasserg esetz von Grundstücken zu versickern. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist auch von Grund- stücken die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. - Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und 800 m² abflusswirksame Fläche überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungsnachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenab flüsse – in der Regel bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurück- gehalten werden. Die dafür benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. - Die StEB Köln verlangen den Überflutungsnachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern. - Für öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege - geeignet sind, einen Starkregenabfluss bis zu einem 30 -jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzu- leiten. In einem zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an ge- eigneter Stelle aufgefangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum Beispiel Quartiersplätze sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Notwasser- wege und Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. Weiterhin verweist die StEB auf die Komplettierung der Gefahrenkarten durch Starkregengefahrenkar- ten. Ziel dieser ist die Sensibilisierung sowohl der städtischen Akteure und Fachdienststellen, als auch der Bevölkerung. Die StEB Köln informieren und sensibilisieren umfassend sowohl in persönlichen Bera- tungsgesprächen als auch online und über Broschüren zu dieser Thematik. Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzepts für Köln und entschärft sowohl lokal als auch überregional das Hochwasserrisiko am Rhein. Die StEB versichert, dass sowohl der Damm selbst als auch die Retentionsflächen keiner Versiegelung unterzogen werden. Der Zweckverband Kölner Randkanal erläuterte, dass der offene Kanal und der Doppelstollen im Be- reich Worringen regelmäßig gewartet und soweit erforderlich in Stand gesetzt werden. Ein Ausbau oder eine Vergrößerung des Abflussquerschnitts des Kölner Randkanals sei nicht geplant. Anlagen Anlage 1 - Eingabe Anlage 2 - Stellungnahme der StEB
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3433/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.11.2022
- Erstellt
- 17.10.2022 17:07