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AFO/0017/2021

Verkehrssituation an der Einmündung der August-Schepers-Straße in die Wolbecker Straße

Anfrage in der BV Ost 24.08.2021

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0017/2021

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0017/2021

7170 Zeichen

Stadt Münster
Dewsmat III

Eing, oA ya. zu

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster - Ost

05.03.2024
6657

66.31.0115
Herr Kappler

Stadt Münst
Amt für Bürger- und ee
Bezirksverwaltung Ost
18, März 2024
Bezirksvertretung Münster - Ost

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anfrage an die Verwaltung zur Prüfung einer Verbesserung der Verkehrssituation am
Kreuzungspunkt Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße.

Anfrage Ifd: Nr. AF0/0017/2021 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost
vom 23.08.2021 f

Mit dem Antrag (AF0/0017/2021) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost
vom 23.08.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, Anregungen zur Verbesserung der
Verkehrssituation am Kreuzungspunkt Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße zu
prüfen. Hintergrund des Schreibens ist der Verkehrsunfall am 19. Juni 2021, bei dem ein
23-jähriger Fahrradfahrer an dieser Stelle tödlich verunglückte.

Das in den ‚Westfälischen Nachtrichten‘ vom 07. August 2021 erwähnte Schreiben von
Herrn RH von Göwels sowie den BezirksvertreterlInnen Frau Krömer und Herr Moll ist am
09.11.2023 erneut bei der Stadtverwaltung eingegangen.

In dem Schreiben wurden vier Vorschläge bezüglich der Verkehrssituation an der
Einmündung der August-Schepers-Straße in die Wolbecker Straße aufgeführt.

1. Errichtung einer Verkehrsinsel auf der Wolbecker Straße in Höhe der August-Schepers-
Straße, um eine sichere Überquerung für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen.

2. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich

3. Die Schaffung einer direkten und komfortablen Anfahrt- bzw. Aufstiegsmöglichkeit auf
der Nordseite der Wolbecker Straße für Radfahrer und Fußgänger. Damit wäre eine
sichere Querung unter der Wolbecker Straße möglich. ö

4. Die Verschwenkung der August-Schepers-Straße, zumindest für den Pkw-Verkehr, über
die südlich von der Wolbecker Straße gelegene kleine Seitenstraße: Die Einmündung in
die Wolbecker Straße erfolgt gegenüber dem Verfürthweg. Diese Kreuzung sollte mit
einer Lichtsignale ausgestattet werden.

Am 16.09.2021 wurde folgende Stellungnahme der Verwaltung an Frau Krömer, Herrn
Göwels und Herrn Moll weitergeleitet:

„Zunächst dankt Herr Oberbürgermeister Lewe für Ihre Schreiben. Folgende Stellungnahme
der Fachverwaltung möchte ich auf diesem Weg an Sie weitergeben:

1. Der Unfall liegt im offensichtlichen Missachten der geltenden Verkehrsregeln begründet:
An der Einmündung existiert aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse ein

Rechts-Abbiege-Gebot, dass offensichtlich.nicht beachtet wurde. Da es sich um ein Ifd.
polizeiliches Verfahren handelt, können die zugrundeliegenden Umstände nicht offiziell
bestätigt und abschließend benannt werden. Da aber die Straße überquert wurde, ist
von diesem Verhalten des Unfallopfers begründet auszugehen.

2. Radfahrer können bereits in der August-Schepers-Str. am Fuß der Rampe nach rechts
abbiegen. Sie erreichen dann zielgerichtet die lichtsignal-geregelte Kreuzung in Höhe
des Verfürthweges. Dort werden sie gesichert auf den stadteinwärtigen Radweg geführt.

3. Mit der seit ‚einigen Wochen eingerichteten Baustellenführung ist die alte
Straßeneinmündung der A-S-Str.-Anbindung ohnehin nicht mehr existent.

4. Mit. dem, Wasserschifffährtsamt (WSA) wurden seinerseits die Brücken abgestimmt.
Hierbei wurden von der Stadt Münster, außer gestalterischen Ansprüchen an den
Brückenkörper, keiri@ Verkehrlichen Verbesserungen, wie es beispielsweise StVO-
konforme Radwege oder der Einbau: einer Mittelinsel darstellt, innerhalb des
Planfeststellungverfahrens eingebracht. Auf den neu auszubildenden Rampenkörpern
stehen keine weiteren Flächen zur Verfügung, die den Einbau einer Mittelinsel
ermöglichen würden. "

5. Ergänzend kommt hinzu, dass im Zuge der Kanalverbreiterung die August-Schepers-
Str. eine geringe Verkehrsbedeutung erfahren wird, da diese nur noch als
verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden kann. Die liegenschaftlichen hinteren
Grenzen (zum Sport- / Kleingartenareal) bleiben im Zuge der anstehenden
Kanalverbreiterung unangetastet. Damit fährt zwar auch künftig der RV gemeinsam mit
allen anderen Verkehrsteilnehmern zwischen Schiller- und Wolbecker Str. auf der A-S-
Str., das Verkehrsaufkommen wird aber aufgrund der beengten Situation, i.V.m der
deutlich reduzierten Höchstgeschwindigkeit, erheblich abnehmen.

6. Da auch die neue Brücke (in endgültiger = alter Lage) die gleichen verkehrlichen
Rahmenbedingungen, wie die alte Wolbecker Straße aufweisen wird, wird die
unzureichende Sicht für Querungswillige auf die Hauptverkehrsstraße, auch künftig
unverändert eingeschränkt bestehen bleiben.

7. Für den Einbau einer Mittelinsel wäre der Rampenkörper über eine recht weite Strecke
erheblich aufzuweiten. Der erforderliche Eingriff müsste planerisch überprüft,
ausgearbeitet und, wenn möglich und von der Politik bestätigt, in das abgeschlossene
Verfahren beim WSA eingebracht werden. Für ein derart umfangreiches und
langwieriges ‘Verfahren stehen verwaltungsintern keine Kapazitäten zur Verfügung,
sodass der notwendige ausführungsreife Auftrag extern vergeben werden müsste.

Da Fußgänger und Radfahrer jedoch (künftig) weiterhin die Möglichkeit haben
verkehrssicher zu agieren, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit hier in das
abgeschlossene Planverfahren einzugreifen und entsprechend tätig zu werden. °

Ich bitte daher um Verständnis.“

Die Ermittlungen zum o. g. Verkehrsunfall haben ergeben, dass die Unfallursache nicht auf
verkehrstechnische Mängel der Baustelleneinrichtung oder der Verkehrssituation insgesamt
vor Ort zurückführen war. Durch die Baumaßnahme wurde die Verkehrssicherheit am
Knotenpunkt sogar verbessert, da die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehren auf der
August-Schepers-Straße und der Wolbecker Straße verbessert wurde.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird entsprechend keine Notwendigkeit gesehen, etwaige
Änderungen am besagten Kreuzungspunkt Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße
vorzusehen. Nach Abschluss der Baumaßnahme im März 2023 wurden keine weiteren

Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Insofern besteht verwaltungsseitig kein
Handlungsbedarf.

Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

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Originalanfrage AFO/0017/2021

3530 Zeichen

AFO/0017/2021

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster 2 ”
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den E "Am Lohausbach 37
Bezirksbürgermeister 48155 Münster
des Stadtbezirks Münster-Ost ee
Herrn Benedikt Spangenberg a
Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:
48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner
www.spd-muenster.de
23. August 2021
Anfrage an die Verwaltung:

Wann ist das in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 7. August 2021 erwähnte Schreiben von Herrn RH von
Göwels sowie den BezirksvertreterInnen Frau Krömer und Herr Moll bei der Stadtverwaltung eingegangen?

Ist für die Verwaltung erkennbar, ob das Schreiben neben Herrn Oberbürgermeister Lewe auch städtischen Gre-
mien zur Kenntnis gegeben wurde?

Welche Vorschläge sind in dem Schreiben bezüglich der Verkehrssituation an der Einmündung der August-Sche-
pers-Straße in die Wolbecker Straße der Verwaltung zur Prüfung vorgetragen worden?

Gibt es schon Ergebnisse dieser Prüfung bzw. wann werden diese voraussichtlich vorliegen?

Ist es zeitlich realistisch, dass mögliche Verbesserungen an der Verkehrssituation noch im laufenden Bauprojekt
(Brückenneubau) umgesetzt werden?

Ist vorgesehen, diese Ergebnisse der Bezirksvertretung Münster-Ost oder anderen städtischen Gremien zur
Kenntnis oder zur Beschlussfassung vorzulegen?

Begründung:

Ausweislich eines Artikels in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 7. August 2021 haben sich Herr RH von Gö-
wels sowie die BezirksvertreterInnen Frau Krömer und Herr Moll (allesamt CDU) bezüglich der Verkehrssituation
an der Einmündung der August-Schepers-Straße in die Wolbecker Straße gemeinsam in einem Brief an Herrn
Oberbürgermeister Lewe gewendet und die Verwaltung um Prüfung verschiedener Vorschläge gebeten.

Wir haben in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 19. August 2021 zum Ausdruck gebracht, dass
wir die Adressierung von Handlungsbedarf an dieser sehr unübersichtlichen Stelle grundsätzlich befürworten und
auch den Zeitpunkt für gelungen halten. In der Sitzung am 19. August 2021 fragten wir die CDU-Fraktion unter

dem TOP „Verschiedenes“ daher, warum die Initiative nicht, z.B. als Antrag oder Anregung, auch über die Be-
zirksvertretung Münster-Ost erfolgt sei und wie sich der aktuelle Sachstand darstelle. Wir haben die Antwort der
CDU-Fraktion im Gremium so verstanden, dass es sich allein um eine Initiative des o. g. Ratsherren handelt. Zum
Sachstand selbst konnten dem Gremium seitens der CDU-Fraktion leider keine weiteren wesentlichen Informa-
tionen gegeben werden.

Angesichts der Bedeutung der Thematik halten wir zumindest eine Unterrichtung, wenn nicht sogar eine Einbin-
dung der Bezirksvertretung Münster-Ost, der drei dort vertretenen Fraktionen und des Einzelvertreters in diesem
Fall für wichtig. Ggf. wäre dies auch ein Thema für den Rat der Stadt Münster und/oder einzelne seiner Aus-
schüsse. Dies halten wir schon mit Blick auf eine Partizipation aller politischen Kräfte und auch der BürgerInnen
für bedeutsam. Hingegen ist es für uns nicht zielführend, dass das Thema nur über die Lokalpresse vorgetragen
wird, auch wenn offenbar der Drang besteht, mit verkehrspolitischen „Hotspots“ regelmäßig in der Zeitung zu
stehen.

Wir bitten vor diesem Hintergrund die Stadtverwaltung freundlich um Beantwortung unserer Fragen schriftlich
oder mündlich zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.6 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wolbecker Straße
  • August-Schepers-Straße
  • Vennemannstraße 5
  • Verfürthweg
  • Am Lohausbach 37

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Details

Aktenzeichen
AFO/0017/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
24.08.2021
Erstellt
24.08.2021 09:25