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Haushaltsplan 2022 - hier: Freigabe der in Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste veranschlagten Mittel für Transferaufwendungen

Beschlussvorlage Ausschuss 4020/2021 vom 19.01.2022

Stand: Am 14.03.2022 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 4020/2021 Freigabedatum 19.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2022 - hier: Freigabe der in Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste veranschlagten Mittel für Transferaufwendungen Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Gesundheitsausschuss beschließt, nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung die im Haus- haltsplan 2022 in Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, für den Träger Aidshilfe mit Haushaltsvermerk zusätzlich und einmalig veranschlagten Transferauf- wendungen in Höhe von 250.000 € freizugeben. 2. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gesundheitsaus- schusses, die schlussendliche Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 €. Gesundheitsausschuss 15.02.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In den Haushaltsplan 2022 wurden gemäß Änderungsantrag zur Haushaltssatzung AN/2094/2021 im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen Mittel in Höhe von 250.000,- € für den Träger Aidshilfe eingestellt. Diese Mittel bedürfen der gesonderten Freigabe durch den Fach- sowie Finanzausschuss. Aufgrund dieses Beschlusses ist es möglich, die finanzielle Notlage des Trägers abzumildern. Diese Notlage ist entstanden, weil Fördergelder und Spenden Dritter für das Bau- und Umzugsvorhaben der Aidshilfe Köln nicht in geplantem Umfang realisiert werden konnten. Der Umzug soll dazu dienen, das breit gefächerte Angebot des Trägers (u.a. HIV-Tests, Frauen- und Familienberatung, betreutes Wohnen für ältere Menschen mit Aids, Betreuung von queeren Flüchtlin- gen) in einer neuen Geschäftsstelle für Menschen mit und ohne Behinderung barrierefrei erreichbar, zugänglich und nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund wird nach erfolgter Freigabe durch den Gesundheits- und Finanzausschuss der zu erlassende Förderbescheid an die Aidshilfe Köln mit Nebenbestimmungen versehen. Der Trä- ger wird insbesondere verpflichtet, detaillierte Nachweise über alle, für das Bau- und Umzugsvorha- ben angefallene Aufwendungen, sowie über alle erhaltenen Dritt- und Eigenmittel vorzulegen.

Beratungsverlauf

  1. 15.02.2022

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 14.03.2022 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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