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V/0806/2006

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 474 Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg

Vorlage 10.10.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 07.11.2006, TOP 4.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3705 Zeichen

V/0806/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 474 Angelmodde - Wohngebiet östl. Twenhövenweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt und dem Ingenieur-
büro Hahm / Osnabrück aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 1.200.000 Euro geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht. 
 
Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag Bemerkung 
     
7004.950.1560.9  Bauk. Kan. östl. 
Twenhövenweg 
2007 640 000 €  
  2008 560 000 € VE in 2007 
    
 Summe I-Plan:  1 200 000 €  
     
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0806/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0806/2006 
Begründung: 
 
Das Bebauungsplangebiet Nr. 474  Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg liegt im 
südöstlichen Teil von Angelmodde und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es hat eine Plange-
bietsgröße von insgesamt 8,7 ha, von der 5,4 ha als Baugrundstücks- und Straßenfläche zu ent-
wässern ist. 
 
Das Geländegefälle weist eine allgemeine Richtung nach Südwesten zur Werse auf.  
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem. 
 
Schmutzwasserkanalisation:
 
 
Das anfallende Schmutzwasser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 zur vorhandenen Kanal 
im Twenhövenweg geleitet. Es gelangt dann über die Pumpwerke „Haus Angelmodde“ und „Am 
Schütthook“ zur Kläranlage „Am Loddenbach“. 
 
Regenwasserkanalisation:
 
 
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten 
Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. 
Das erstellte Baugrundgutachten stellte bei den oberflächennahen Flugdecksanden eine hinrei-
chende Versickerungsfähigkeit fest. Diese Schicht ist jedoch nicht mächtig genug und wird unter-
lagert von nicht ausreichend durchlässigen bindigen Schluffen und verlehmten Sanden. Es wäre 
mit einem  Sickerwasseraufstau zu rechnen, der in niederschlagsreichen Zeiten bis zur Gelände-
oberkante reichen könnte. Eine allgemeine Versickerung von Niederschlagswasser ist deshalb in 
dem Baugebiet nicht möglich.   
  
In der Phase der Bebauungsplanaufstellung wurde von einer Ableitung der Niederschlagsabflüsse 
zur Angel ausgegangen. Dem Entwässerungskonzept lag die Zwischenschaltung eines Regen-
rückhaltebeckens vor Einleitung in die Angel zugrunde. Dieses wurde auch im Bebauungsplan 
nachrichtlich so dargestellt. In der Entwurfsbearbeitung stellte sich die ungedrosselte Ableitung zur 
Werse als wasserwirtschaftlich sinnvollere und zugleich kostengünstigere Alternative dar. 
 
Die Unterlagen zum wasserrechtlichen Anzeigeverfahren nach § 58 LWG und der Antrag auf  Er-
laubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in die Werse wurden am 29.08.06 bei der Bezirks-
regierung eingereicht. 
 
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes ist in einem Zuge vorgesehen. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im I. Quartal 2007. Der Baubeginn für 
den Kanal- und Straßenbau ist für das II. Quartal 2007 vorgesehen. Mit dem privaten Hochbau 
kann voraussichtlich Mitte 2008 begonnen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 474 (amtlicher Umring) amtlich
  • Twenhövenweg 2007
  • Haus Angelmodde
  • Am Schütthook
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 474

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0806/2006
Typ
Vorlage
Datum
10.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37