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Sachstandsbericht

Mitteilung BV 1266/2023 vom 17.04.2023

Stand: Am 27.04.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0951/2020 Stand: 23.02.2023 Sachstandsbericht Kleinkinderspielplatz am Theodor-Heuss-Ring (Neustadt/Nord), Antrag SPDBeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Spielplatz am Theodor-Heuss-Ring (der östlichere), der vornehmlich von kleineren Kindern genutzt wird, auch Spielmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Ferner sollen die Spielgeräte auf ihre Funktionalität hin überprüft wer- den. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit interessierten Eltern stattfinden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021 Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6-18 Jahren. Im Stadtteil Neustadt/Nord ist ein erheblicher Fehlbedarf an öf- fentlichen Spielflächen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren zu verzeichnen. Vorrangig wird daher für diese Altersgruppe ein bedarfsge- rechtes adäquates attraktives Angebot auf den wenigen vorhandenen öffentlichen Spielplät- zen zur Verfügung gestellt. Für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von außerordentlicher Be- deutung, dass möglichst wohnungsnah attraktive Freiflächen zur Verfügung stehen, welche zum Spielen und Bewegen einladen. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig darum bemüht, das stadtweit bestehende Angebot an Spiel- und Bewe- gungsflächen aufzuwerten Vor dem Hintergrund der insbesondere in der Innenstadt gegebe- nen begrenzten Flächenressourcen wird seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dennoch darauf geachtet, dass bei Bedarf und ausreichend vorhandener Fläche auch auf öf- fentlichen Spielflächen ein Spielangebot für jüngere Kinder bereitgehalten wird. Die öffentli- chen Spielflächen können ihrer Zweckbestimmung gemäß jedoch nicht die Funktion der Au- ßenspielfläche einer Kindertagesstätte übernehmen. Natürlich können jüngere Kinder die öffentlichen Spielflächen gerne mitnutzen. Jedoch ist in diesem Fall eine erhöhte Aufsicht durch die Begleitpersonen erforderlich, da die Spielgeräte nicht nur für diese Altersgruppe konzipiert sind. Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für die jüngeren Kinder grundsätzlich von den Hauseigentümern auf den privaten Hausgrundstücken herzurichten. Die Spielgeräte werden regelmäßig auf die Funktion und die Sicherheit überprüft. Sollte es Mängel an den Spielgeräten geben, werden diese zeitnah behoben. In diesem Fall wird veran- lasst die Spielgeräte und deren Funktionalität auf dem Spielplatz „Theodor Heuss Ring Nord“ erneut zu überprüfen. Darüber hinaus kann in einem vor Ort Termin die zu Verfügung ste- 2 hende Flächenressource begutachtet und die Möglichkeit der Montage eines weiteren Spiel- angebotes für Kleinkinder geklärt werden. Hierfür existieren auch schon Vorschläge, die in die Elternschaft eingebracht werden könnten. Nächste Schritte: 2023 Im vergangenen Jahr wurde durch einen öffentlichen Aushang auf der Spielplatzfläche zu ei- nem vor Ort Termin über die im Antrag beschrieben Thematik eingeladen. Die Spielplatzfläche sollte mit interessierten Kindern, Eltern und Bürger*innen begutachtet und eventuelle neue Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder besprochen werden. Leider musste der Termin auf- grund schlechten Wetters abgesagt werden. Von Seiten der Kinder- und Jugendverwaltung wurden bereits passende Vorschläge erarbeitet, da die freie Flächenkapazität an dieser Stelle sehr begrenzt ist. Dieses Vorhaben steht nicht auf der mit der Bezirksvertretung Innenstadt abgestimmten Maßnahmenliste der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung. Weiterhin ist die Ver- kehrssicherheit akut nicht betroffen, daher besteht hier kein dringlicher Handlungsbedarf. Die Kinder und Jugendverwaltung wird sich an dieser Stelle der Thematik annehmen und zeitnah einen neuen Termin organisieren. Aktuell wird auf ein stabileres und besseres Wetterfenster gewartet, damit der Termin auf jeden Fall durchgeführt werden kann. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Herbst 2023
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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0945/2020 Stand: 01.03.2023 Sachstandsbericht Poller im Kurvenbereich Darmstädter Straße / Kurfürstenstraße (Neustadt/Süd), Antrag SPDBeschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, im Übergang von der Darmstäd- ter zur Kürfürstenstraße in der Kurve entsprechende Poller so einzurichten, dass das Parken von KFZ im Kurvenbereich nicht mehr möglich ist. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Anordnung von Absperrpfosten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal- tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Der Kurvenbereich ist bereits heute beidseitig mit Absperrpfosten gesichert. Die Fahrgasse ist als einzige Zuwegung freigehalten. Dies auch in den Kurvenbereichen. Eine Einengung der Fahrgasse kann nicht erfolgen, da der Verkehr andernfalls gar nicht mehr die Straße passie- ren kann. Es bestehen bereits heute gesetzliche Haltverbote, z.B. Parken im und vor Kurvenbereichen oder nicht gegebene Restfahrbahnbreite. Auch ist das absolute Haltverbot für den Bereich mittels Beschilderung nochmals verdeutlicht. Die Verwaltung sieht keine Optimierungsmög- lichkeit mit verkehrstechnischen Mitteln. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-0759-2016

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 0759/2016 Stand: 10.03.2023 Sachstandsbericht 10-Punkte-Plan für den Radverkehr an den Ringen der Initiative RingFreiBeschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten der Initiative RingFrei und schließt sich den Forderungen des 10-Punkte-Plans für den Radverkehr an den Kölner Ringen an: 1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere Verzögerung umgesetzt wer-den. Dazu sind zunächst außer dem Entfernen der Schilder (in der Regel VZ237) keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 2. Es soll auf allen Spuren und in voller Länge der Ringe Tempo 30 gelten. Tempo 50 oder ein 30/50 Mix sind inakzeptabel. 3. Es wird eine verständliche, durchgängige und einheitliche Radverkehrsführung über die ge- samten Ringe benötigt. 4. Es soll eine volle Fahrspur (3,75m Breite) pro Richtung für den Radverkehr bereitgestellt werden. Auch an Engstellen müssen netto mind. 2,75 m Breite zur Verfügung stehen. 5. Die Radspur benötigt eine deutliche Markierung. Der bisherige Kölner Standard reicht hier nicht aus. 6. Die Schaltung der Lichtsignalanlagen muss für den Radverkehr optimiert werden. Eine grüne Welle ist erstrebenswert. 7. Ein vollständiger Rückbau der alten Radwege ist erforderlich. Der Platz soll dem Fußver- kehr sowie einer erweiterten Gastronomie und unkommerziellen Sitzbereichen zur Verfügung gestellt werden. 8. Die Parkplätze an den Ringen sollen in großzügige Ladezonen sowie in Taxistände und Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Parkraum für den MIV steht in den um-liegenden Parkhäusern ausreichend zur Verfügung. 9. Es wird vor allem in der Anfangszeit eine intensive Kontrolle, sowohl der Ladezonen als auch des Haltens und Parkens in zweiter Reihe, durch das Ordnungsamt erforderlich sein. 10. Die Veränderung muss von einer breit angelegten Kampagne „Radfahren ist Verkehr“ be- gleitet werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023: Der umfangreiche Beschluss ist in Bearbeitung. Große Teile des Beschlusses sind dabei voll- ständig (Punkte 2, 4, 5) oder in weitem Umfang (Punkte 1, 3, 7, 8, 9) abgearbeitet. Derzeit wird ein weiterer Workshop RingFrei vorbereitet, in dem die nächsten Schritte und Optimierun- gen beraten werden. Sachstand 2018: 2 Der Beschluss wird im Rahmen des RVKI umgesetzt. Sachstand 2017: Mit der Aufhebung Benutzungspflicht der Radwege auf den Ringen ist Ende 2016 begonnen worden. Derzeit wird der 2. Workshop zur Bearbeitung der weiteren Punkte vorbereitet. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2024
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    Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer AN/0778/2022 Stand: 11.04.2023 Sachstandsbericht Ersetzungsantrag Ersatzlose Streichung und Entsiegelung von Parkplätzen zu AN/0376/2022, gem. Ersetzungsantrag KlimaFreunde, Grüne und Die ParteiBeschluss: Stellungnahme zu AN/0778/2022: "Ersetzungsantrag: Ersatzlose Streichung und Entsiegelung von Parkplätzen Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in der Sitzung vom 7.4.2022 folgenden Beschluss ge- fasst: „Die Bezirksversammlung beschließt die ersatzlose Streichung und Entsiegelung der Parkta- schen auf/an folgenden Straßen: A. beidseitig auf der Subbelrather-Straße auf der Höhe des Grüngürtels zwischen Innerer Ka- nalstraße und Venloer Wall. B. beidseitig auf der Venloer Straße zwischen Peter-Dedenbach-Straße und Innerer Kanal- straße. C. beidseitig auf der Aachener Straße zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße. D. beidseitig auf der Vogelsanger Straße zwischen Rudolf-Kamphausen-Str. und Innerer Ka- nalstrasse (keine Parkmöglichkeit nach Umbau) Auf den Flächen der entsiegelten Parktaschen bitten wir die Verwaltung, zu prüfen, ob Baum- pflanzungen oder sonstige Pflanzungen, beispielsweise Wildblumen als Insektenwiese, mög- lich sind. Zudem bitten wir die Verwaltung zu prüfen, inwieweit andere nicht kostenpflichtige Parkplätze im Innenstadtbereich vorhanden sind, und ob diese entweder zu kostenpflichtigen Parkplätzen umgewandelt oder ebenfalls entsiegelt werden können.“ Status X in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023/24 zusätzliche Finanzmittel für Entsie- gelungsmaßnahmen bereitgestellt. Auf dieser Grundlage hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Sommer 2022 mit der Vorbereitung zur Aufstellung eines methodischen Entsieglungskonzeptes und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen. Dazu wurde eine Förderskizze ‚Dasselbe in Grün – Aus Grauer wird Grüne Infrastruktur‘ ausgearbeitet und beim Bundesministerium des Inneren zur Prüfung eingereicht. Die Förderung zielt im Wesent- 2 lichen auf Realisierungsprojekte ab, so dass neben dem Investitionsvorbereitenden Entsiege- lungskonzept konkrete Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel vorgeschlagen wur- den. Der Rat der Stadt Köln hat am 9.2.2023 die Vorlage 3066/2022 – „Dasselbe in Grün aus grauer wird grüne Infrastruktur“ beschlossen. Für den vor genannten Beschluss wurden, neben anderen, folgende Vorgaben zur Entsiege- lung von Stellplätzen aus dem Ersetzungsantrag AN/0778/2022 übernommen:  A: Stellplätze beidseitig auf der Subbelrather-Straße auf der Höhe des Grüngürtels zwi- schen Innerer Kanalstraße und Venloer Wall  B: Stellplätze beidseitig auf der Venloer Straße zwischen Peter-Dedenbach-Straße und Innerer Kanalstraße  C: Stellplätze beidseitig auf der Aachener Straße zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße Nächste Schritte: Die Entsiegelung von Stellplätzen entlang (D) der„Vogelsanger Straße zwischen Rudolf- Kamphausen-Str. und der Innerer Kanalstraße“ wurde in dem oben genannten Projekt nicht berücksichtigt. Diese Flächen werden aber in das geplante Entsiegelungskataster aufgenom- men und sobald Finanzmittel zur Verfügung stehen entsiegelt. Der Sachstand zur Förderung des Projektes 3066/2022 wird separat mitgeteilt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: April 2024
  • AN-0270-2020

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0270/2020 Stand: 02.03.2023 Sachstandsbericht Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz, Gem.Antrag Grüne, SPDBeschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher durch feste, künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit einem Vorhänge- schloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöffnet werden kann;die Be- hindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen eines orangefar- benen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Ab- satz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) und der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des Gebäudes befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung stehen, durch abschließ- bare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern (siehe Foto 4). Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben: 1. Bei der Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums handelt es sich um städtische Bo- dendenkmäler, die nicht befahren werden dürfen. Daher ist der Ersatz der Pfosten hier nicht möglich. 2. Es dürfen auf öffentlichem Straßenland nur allgemeine und personenbezogene Behinder- tenparkplätze reserviert werden. Alle anderen können nur frei zugängliche Parkplätze nutzen. Neben dem europaweit gültigen allgemeinen Behindertenparkausweis (blauer Parkausweis) gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Aus- weis. Dieser orangefarbene Ausweis (Ausweis light) berechtigt nicht zum Parken auf den aus- gewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangefarbene Ausnahmegenehmigung und somit auf diese Parker- leichterungen haben:  schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Be- hinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken). 2  schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von we- nigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Len- denwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungs- organe.  schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.  schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt. Erlaubt ist es:  im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),  im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,  an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschil- dert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,  in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,  in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) au- ßerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,  an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,  auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,  in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren. Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung wie im Antrag der BV 1 dargestellt nach den Bestim- mungen der StVO leider nicht möglich. 3. Öffentlicher Parkraum muss für alle Berechtigten immer frei zugänglich sein. Daher ist eine Absicherung mit Schließeinrichtungen, die nur von einer begrenzten Gruppe bedient werden kann, aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1266/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu einge- gangenen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver
  • AN-1554-2019

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1554/2019 Stand: 14.04.2023 Sachstandsbericht Bessere Absicherung der Schulwege entlang der Johannisstraße bis Ende März 2020 umsetzen, Antrag CDUBeschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine wirk- same Absicherung der Schulwege entlang der Johannisstraße bis Ende März 2020 umzuset- zen. Die dafür benötigte Beschlussvorlage der Verwaltung ist in die Sitzung der Bezirksvertre- tung am 30. Januar 2020 einzubringen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023: s. Vorlagen-Nummer 0500/2019. Der Beschluss ist damit erledigt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-0882-2016

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0882/2016 Stand: 11.04.2023 Sachstandsbericht Straßenerhaltungsmaßnahme Vogteistraße (Altstadt/Nord), Antrag SPDBeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vogteistraße Hansaring in die Straßenerhaltungsmaßnah- men aufzunehmen. Die Sanierungsmaßnahme ist sinnvoll mit den Baumaßnahmen der Bildungslandschaft Alt- stadt/Nord abzustimmen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023: Derzeit finden letzte Abstimmungen zwischen dem Amt für Straßen und Radwegebau und Vertretern der Maßnahme Bildungslandschaft Altstadt-Nord statt. Die Ergebnisse der Gesprä- che müssen im Vergabeverfahren und den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden. Nächste Schritte: Erstellung der Leistungsbeschreibung für die notwendigen Straßenbauarbeiten bis Ende II. Quartal 2023. Geplante Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung bis IV. Quartal 2023. Baubeginn geplant für Beginn II. Quartal 2024. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.05.2024.
  • AN-0884-2020

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0884/2020 Stand: 14.02.2023 Sachstandsbericht Bauliche und verkehrliche Maßnahmen entlang des Ubierrings, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, Deine Freunde, GUTBeschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: Alle auf den Chlodwigplatz führenden Straßen in einem Umkreis von ca. 500 Metern zu Tempo-20-Zonen (verkehrsberuhigte Geschäftszone) umzuwandeln Zu prüfen Ampelanlagen abzubauen dort wo es möglich ist bzw. diese durch Zebrastreifen zu ersetzen. Den Fußverkehr in der Verlängerung der Alleen in Mittellage an der Alteburger und Mainzer Straße über die Ubierring hinweg zu führen Eine klare Führung des Radverkehrs, keine Verschränkung über Fußwege (Alteburger Straße in Höhe der Eisdiele bzw. gegenüber an der Apotheke), Auflösung von Führungen über Zeb- rastreifen (Chlodwigplatz/Karolingerring in der Verlängerung vom Ubierring zur Merowinger Straße) Rückbau der Möglichkeit des Linksabbiegens für den MIV aus der Mainzer Straße in den Ubierring in Richtung Chlodwigplatz Entlang der Bahntrasse und der Parkanlage Ubierring sollen diverse Absperrgitter demontiert werden, sowie eine Begrünung des Gleisbetts erfolgen Versorgungskästen von Post, Telekom und Rheinenergie in Form und Größe „Schilderwald“ bereinigen, alte Fahrradabstellanlagen (Quadrigen) entfernen, Parkscheinauto- maten vom Gehbereich in die Parkstreifen verlagern Dass das Parken von Fahrradleichen als auch von Motorrädern auf Gehwegen und Plätzen nachhaltig unterbunden wird Jeder Straßenabschnitt (Knoten) beginnt und endet mit einer Ladezone, die mit ergänzenden Bodenmarkierung markiert werden. Diese Ladezonen berücksichtigen die die erweiterten La- denöffnungszeiten, sowie auch die Anlieferungen mit Lastenrädern. Radabstellanlagen (Fahrradnadeln) sollen vom Gehweg weg auf bisherige Parkplätze verla- gert werden, die ebenfalls am Beginn und Ende eines Straßenabschnitts angeordnet werden und auch das Abstellen von Leihrädern, E-Scoutern als auch Lastenrädern ermöglichen. Eine geeignete Aufpflanzung mit Bäumen auf beiden Seiten des Ubierrings, sowie die (Wie- der-)bepflanzung mit Hecken entlang des Gleiskörpers. Es ist zu prüfen, wo zusätzliche Pa Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Hierzu hat es ein Fachgespräch gegeben. Der Beschluss ist für das Amt für nachhaltige Mobi- litätsentwicklung und für das Amt für Verkehrsmanagement erledigt. 2 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-1763-2015

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    Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer AN/1763/2015 Freigabedatum 28.02.2023 Stand: 28.02.2023 Sachstandsbericht Bänke auf dem Josef-Haubrich-Hof, Antrag GrüneBeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuaufstellung von Bänken auf dem Josef-Haubrich-Hof in die Prioritätenliste für Bankstandorte aufzunehmen und entsprechend ihrer Priorität umzu- setzen. Status x in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2023 Es werden zwei Bänke auf dem Josef-Haubrich-Hof aufgestellt. Für die Ausschreibung zur Aufstellung der Bänke ist kein Angebot abgegeben worden. Die Ausschreibung wird wiederholt. Es ist davon auszugehen, dass die Bänke frühestens nach Ostern 2023 aufgestellt werden können. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-0330-2016

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0330/2016 Stand: 12.04.2023 Sachstandsbericht Drehung der Fahrtrichtung Kartäuserwall ab Brunostraße mit Beginn der Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes wg. Umbau, Antrag SPDBeschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die in den Bausausführungen vor- gesehene Drehung der Fahrtrichtung im Kartäuserwall schon mit Beginn der Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes vorzunehmen. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Die Baumaßnahme an der Ulrichgasse wurde in 2. Bauabschnitte unterteilt. Der 1. Abschnitt zwischen Kartäusergasse und Ankerstraße konnte in 2017 fertiggestellt werden. Der 2. Bau- abschnitt soll ab Sommer 2018 realisiert werden. Darin enthalten ist u. a. auch eine Erneue- rung der Ampel-anlage am Knoten Kartäuserwall/Ulrichgasse. Die Erneuerung der Anlage ist Voraussetzung für die Drehung der Fahrtrichtung im Kartäuserwall. Die Drehung der Einbahn- straße erfolgt voraussichtlich mit Abschluss der Bauarbeiten Ende 2018/Anfang 2019. Sachstand 2023: Die Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes ist längst umgesetzt. Der Beschluss ist erle- digt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-0850-2019

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0850/2019 Stand: 03.03.2022 Sachstandsbericht Hydraulische Poller in der Elsaßstraße, Gem. Antrag Grüne SPD, CDU, Linke Beschluss: Um das Parkproblem in der Feuerwehrzufahrt an der Elsaßstraße 31 zu lösen, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Hauseigentümer in Kontakt zu treten und die Genehmigung zu erteilen, auf dem städtischen Flurstück 333 eine hydraulische Polleranlage zu installieren. Die Kosten für die Installa- tion der Polleranlage sowie die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage tragen die Ei- gentümer. Diese Verpflichtung ist auch auf möglichen Rechtsnachfolger zu übertragen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: erledigt mit Mitteilung 2827/2019 – 10.10.2019 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89870 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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