1266/2023
Sachstandsbericht
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AN-0951-2020
4186 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0951/2020
Stand: 23.02.2023
Sachstandsbericht
Kleinkinderspielplatz am Theodor-Heuss-Ring (Neustadt/Nord), Antrag SPDBeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Spielplatz am Theodor-Heuss-Ring (der östlichere),
der vornehmlich von kleineren Kindern genutzt wird, auch Spielmöglichkeiten für Kinder unter
3 Jahren zu schaffen. Ferner sollen die Spielgeräte auf ihre Funktionalität hin überprüft wer-
den. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit interessierten Eltern stattfinden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2021
Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche im
Alter zwischen 6-18 Jahren. Im Stadtteil Neustadt/Nord ist ein erheblicher Fehlbedarf an öf-
fentlichen Spielflächen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6
und 18 Jahren zu verzeichnen. Vorrangig wird daher für diese Altersgruppe ein bedarfsge-
rechtes adäquates attraktives Angebot auf den wenigen vorhandenen öffentlichen Spielplät-
zen zur Verfügung gestellt.
Für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von außerordentlicher Be-
deutung, dass möglichst wohnungsnah attraktive Freiflächen zur Verfügung stehen, welche
zum Spielen und Bewegen einladen. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Kinder, Jugend
und Familie stetig darum bemüht, das stadtweit bestehende Angebot an Spiel- und Bewe-
gungsflächen aufzuwerten Vor dem Hintergrund der insbesondere in der Innenstadt gegebe-
nen begrenzten Flächenressourcen wird seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
dennoch darauf geachtet, dass bei Bedarf und ausreichend vorhandener Fläche auch auf öf-
fentlichen Spielflächen ein Spielangebot für jüngere Kinder bereitgehalten wird. Die öffentli-
chen Spielflächen können ihrer Zweckbestimmung gemäß jedoch nicht die Funktion der Au-
ßenspielfläche einer Kindertagesstätte übernehmen.
Natürlich können jüngere Kinder die öffentlichen Spielflächen gerne mitnutzen. Jedoch ist in
diesem Fall eine erhöhte Aufsicht durch die Begleitpersonen erforderlich, da die Spielgeräte
nicht nur für diese Altersgruppe konzipiert sind. Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private
Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für die jüngeren Kinder grundsätzlich von
den Hauseigentümern auf den privaten Hausgrundstücken herzurichten.
Die Spielgeräte werden regelmäßig auf die Funktion und die Sicherheit überprüft. Sollte es
Mängel an den Spielgeräten geben, werden diese zeitnah behoben. In diesem Fall wird veran-
lasst die Spielgeräte und deren Funktionalität auf dem Spielplatz „Theodor Heuss Ring Nord“
erneut zu überprüfen. Darüber hinaus kann in einem vor Ort Termin die zu Verfügung ste-
2
hende Flächenressource begutachtet und die Möglichkeit der Montage eines weiteren Spiel-
angebotes für Kleinkinder geklärt werden. Hierfür existieren auch schon Vorschläge, die in die
Elternschaft eingebracht werden könnten.
Nächste Schritte:
2023
Im vergangenen Jahr wurde durch einen öffentlichen Aushang auf der Spielplatzfläche zu ei-
nem vor Ort Termin über die im Antrag beschrieben Thematik eingeladen. Die Spielplatzfläche
sollte mit interessierten Kindern, Eltern und Bürger*innen begutachtet und eventuelle neue
Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder besprochen werden. Leider musste der Termin auf-
grund schlechten Wetters abgesagt werden. Von Seiten der Kinder- und Jugendverwaltung
wurden bereits passende Vorschläge erarbeitet, da die freie Flächenkapazität an dieser Stelle
sehr begrenzt ist. Dieses Vorhaben steht nicht auf der mit der Bezirksvertretung Innenstadt
abgestimmten Maßnahmenliste der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung. Weiterhin ist die Ver-
kehrssicherheit akut nicht betroffen, daher besteht hier kein dringlicher Handlungsbedarf. Die
Kinder und Jugendverwaltung wird sich an dieser Stelle der Thematik annehmen und zeitnah
einen neuen Termin organisieren. Aktuell wird auf ein stabileres und besseres Wetterfenster
gewartet, damit der Termin auf jeden Fall durchgeführt werden kann.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Herbst 2023
AN-0945-2020
1467 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0945/2020
Stand: 01.03.2023
Sachstandsbericht
Poller im Kurvenbereich Darmstädter Straße / Kurfürstenstraße (Neustadt/Süd), Antrag
SPDBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, im Übergang von der Darmstäd-
ter zur Kürfürstenstraße in der Kurve entsprechende Poller so einzurichten, dass das Parken
von KFZ im Kurvenbereich nicht mehr möglich ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anordnung von Absperrpfosten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in
Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal-
tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes
ergeben:
Der Kurvenbereich ist bereits heute beidseitig mit Absperrpfosten gesichert. Die Fahrgasse ist
als einzige Zuwegung freigehalten. Dies auch in den Kurvenbereichen. Eine Einengung der
Fahrgasse kann nicht erfolgen, da der Verkehr andernfalls gar nicht mehr die Straße passie-
ren kann.
Es bestehen bereits heute gesetzliche Haltverbote, z.B. Parken im und vor Kurvenbereichen
oder nicht gegebene Restfahrbahnbreite. Auch ist das absolute Haltverbot für den Bereich
mittels Beschilderung nochmals verdeutlicht. Die Verwaltung sieht keine Optimierungsmög-
lichkeit mit verkehrstechnischen Mitteln.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-0759-2016
2682 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
0759/2016
Stand: 10.03.2023
Sachstandsbericht
10-Punkte-Plan für den Radverkehr an den Ringen der Initiative RingFreiBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten der Initiative RingFrei und schließt sich
den Forderungen des 10-Punkte-Plans für den Radverkehr an den Kölner Ringen an:
1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere
Verzögerung umgesetzt wer-den. Dazu sind zunächst außer dem Entfernen der Schilder (in
der Regel VZ237) keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
2. Es soll auf allen Spuren und in voller Länge der Ringe Tempo 30 gelten. Tempo 50 oder ein
30/50 Mix sind inakzeptabel.
3. Es wird eine verständliche, durchgängige und einheitliche Radverkehrsführung über die ge-
samten Ringe benötigt.
4. Es soll eine volle Fahrspur (3,75m Breite) pro Richtung für den Radverkehr bereitgestellt
werden. Auch an Engstellen müssen netto mind. 2,75 m Breite zur Verfügung stehen.
5. Die Radspur benötigt eine deutliche Markierung. Der bisherige Kölner Standard reicht hier
nicht aus.
6. Die Schaltung der Lichtsignalanlagen muss für den Radverkehr optimiert werden. Eine
grüne Welle ist erstrebenswert.
7. Ein vollständiger Rückbau der alten Radwege ist erforderlich. Der Platz soll dem Fußver-
kehr sowie einer erweiterten Gastronomie und unkommerziellen Sitzbereichen zur Verfügung
gestellt werden.
8. Die Parkplätze an den Ringen sollen in großzügige Ladezonen sowie in Taxistände und
Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Parkraum für den MIV steht in den um-liegenden
Parkhäusern ausreichend zur Verfügung.
9. Es wird vor allem in der Anfangszeit eine intensive Kontrolle, sowohl der Ladezonen als
auch des Haltens und Parkens in zweiter Reihe, durch das Ordnungsamt erforderlich sein.
10. Die Veränderung muss von einer breit angelegten Kampagne „Radfahren ist Verkehr“ be-
gleitet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2023:
Der umfangreiche Beschluss ist in Bearbeitung. Große Teile des Beschlusses sind dabei voll-
ständig (Punkte 2, 4, 5) oder in weitem Umfang (Punkte 1, 3, 7, 8, 9) abgearbeitet. Derzeit
wird ein weiterer Workshop RingFrei vorbereitet, in dem die nächsten Schritte und Optimierun-
gen beraten werden.
Sachstand 2018:
2
Der Beschluss wird im Rahmen des RVKI umgesetzt.
Sachstand 2017:
Mit der Aufhebung Benutzungspflicht der Radwege auf den Ringen ist Ende 2016 begonnen
worden. Derzeit wird der 2. Workshop zur Bearbeitung der weiteren Punkte vorbereitet.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2024
AN-0778-2022
3433 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66
Vorlagen-Nummer
AN/0778/2022
Stand: 11.04.2023
Sachstandsbericht
Ersetzungsantrag Ersatzlose Streichung und Entsiegelung von Parkplätzen zu
AN/0376/2022, gem. Ersetzungsantrag KlimaFreunde, Grüne und Die ParteiBeschluss:
Stellungnahme zu AN/0778/2022: "Ersetzungsantrag: Ersatzlose Streichung und
Entsiegelung von Parkplätzen
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in der Sitzung vom 7.4.2022 folgenden Beschluss ge-
fasst:
„Die Bezirksversammlung beschließt die ersatzlose Streichung und Entsiegelung der Parkta-
schen auf/an folgenden Straßen:
A. beidseitig auf der Subbelrather-Straße auf der Höhe des Grüngürtels zwischen Innerer Ka-
nalstraße und Venloer Wall.
B. beidseitig auf der Venloer Straße zwischen Peter-Dedenbach-Straße und Innerer Kanal-
straße.
C. beidseitig auf der Aachener Straße zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße.
D. beidseitig auf der Vogelsanger Straße zwischen Rudolf-Kamphausen-Str. und Innerer Ka-
nalstrasse (keine Parkmöglichkeit nach Umbau)
Auf den Flächen der entsiegelten Parktaschen bitten wir die Verwaltung, zu prüfen, ob Baum-
pflanzungen oder sonstige Pflanzungen, beispielsweise Wildblumen als Insektenwiese, mög-
lich sind.
Zudem bitten wir die Verwaltung zu prüfen, inwieweit andere nicht kostenpflichtige Parkplätze
im Innenstadtbereich vorhanden sind, und ob diese entweder zu kostenpflichtigen Parkplätzen
umgewandelt oder ebenfalls entsiegelt werden können.“
Status X in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023/24 zusätzliche Finanzmittel für Entsie-
gelungsmaßnahmen bereitgestellt. Auf dieser Grundlage hat das Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen im Sommer 2022 mit der Vorbereitung zur Aufstellung eines methodischen
Entsieglungskonzeptes und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen. Dazu wurde
eine Förderskizze ‚Dasselbe in Grün – Aus Grauer wird Grüne Infrastruktur‘ ausgearbeitet und
beim Bundesministerium des Inneren zur Prüfung eingereicht. Die Förderung zielt im Wesent-
2
lichen auf Realisierungsprojekte ab, so dass neben dem Investitionsvorbereitenden Entsiege-
lungskonzept konkrete Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel vorgeschlagen wur-
den.
Der Rat der Stadt Köln hat am 9.2.2023 die Vorlage 3066/2022 – „Dasselbe in Grün aus
grauer wird grüne Infrastruktur“ beschlossen.
Für den vor genannten Beschluss wurden, neben anderen, folgende Vorgaben zur Entsiege-
lung von Stellplätzen aus dem Ersetzungsantrag AN/0778/2022 übernommen:
A:
Stellplätze beidseitig auf der Subbelrather-Straße auf der Höhe des Grüngürtels zwi-
schen Innerer Kanalstraße und Venloer Wall
B:
Stellplätze beidseitig auf der Venloer Straße zwischen Peter-Dedenbach-Straße und
Innerer Kanalstraße
C:
Stellplätze beidseitig auf der Aachener Straße zwischen Schmalbeinstraße und Innerer
Kanalstraße
Nächste Schritte:
Die Entsiegelung von Stellplätzen entlang (D) der„Vogelsanger Straße zwischen Rudolf-
Kamphausen-Str. und der Innerer Kanalstraße“ wurde in dem oben genannten Projekt nicht
berücksichtigt. Diese Flächen werden aber in das geplante Entsiegelungskataster aufgenom-
men und sobald Finanzmittel zur Verfügung stehen entsiegelt.
Der Sachstand zur Förderung des Projektes 3066/2022 wird separat mitgeteilt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
April 2024
AN-0270-2020
4741 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0270/2020
Stand: 02.03.2023
Sachstandsbericht
Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz, Gem.Antrag Grüne,
SPDBeschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz
die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher durch feste,
künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit einem Vorhänge-
schloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöffnet werden kann;die Be-
hindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen eines orangefar-
benen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Ab-
satz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) und
der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des Gebäudes
befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung stehen, durch abschließ-
bare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern (siehe Foto 4).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben:
1. Bei der Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums handelt es sich um städtische Bo-
dendenkmäler, die nicht befahren werden dürfen. Daher ist der Ersatz der Pfosten hier nicht
möglich.
2. Es dürfen auf öffentlichem Straßenland nur allgemeine und personenbezogene Behinder-
tenparkplätze reserviert werden. Alle anderen können nur frei zugängliche Parkplätze nutzen.
Neben dem europaweit gültigen allgemeinen Behindertenparkausweis (blauer Parkausweis)
gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Aus-
weis. Dieser orangefarbene Ausweis (Ausweis light) berechtigt nicht zum Parken auf den aus-
gewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim
Parken.
Einen Anspruch auf die orangefarbene Ausnahmegenehmigung und somit auf diese Parker-
leichterungen haben:
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Be-
hinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren
Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen
auswirken).
2
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von we-
nigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Len-
denwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig
einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungs-
organe.
schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind,
wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher
Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Erlaubt ist es:
im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss
auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschil-
dert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte
Parkzeit angeordnet ist,
in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben
ist, während der Ladezeit zu parken,
in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) au-
ßerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden
Verkehr zu behindern,
an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu
parken,
auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn
(DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern
um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau
über die Bedingungen informieren.
Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem
blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung dieser
Parkplätze.
Daher ist eine zusätzliche Beschilderung wie im Antrag der BV 1 dargestellt nach den Bestim-
mungen der StVO leider nicht möglich.
3. Öffentlicher Parkraum muss für alle Berechtigten immer frei zugänglich sein. Daher ist eine
Absicherung mit Schließeinrichtungen, die nur von einer begrenzten Gruppe bedient werden
kann, aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mitteilung BV
364 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1266/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu einge- gangenen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver
AN-1554-2019
758 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1554/2019
Stand: 14.04.2023
Sachstandsbericht
Bessere Absicherung der Schulwege entlang der Johannisstraße bis Ende März 2020
umsetzen, Antrag CDUBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine wirk-
same Absicherung der Schulwege entlang der Johannisstraße bis Ende März 2020 umzuset-
zen. Die dafür benötigte Beschlussvorlage der Verwaltung ist in die Sitzung der Bezirksvertre-
tung am 30. Januar 2020 einzubringen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2023:
s. Vorlagen-Nummer 0500/2019. Der Beschluss ist damit erledigt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-0882-2016
1071 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0882/2016
Stand: 11.04.2023
Sachstandsbericht
Straßenerhaltungsmaßnahme Vogteistraße (Altstadt/Nord), Antrag SPDBeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vogteistraße Hansaring in die Straßenerhaltungsmaßnah-
men aufzunehmen.
Die Sanierungsmaßnahme ist sinnvoll mit den Baumaßnahmen der Bildungslandschaft Alt-
stadt/Nord abzustimmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2023:
Derzeit finden letzte Abstimmungen zwischen dem Amt für Straßen und Radwegebau und
Vertretern der Maßnahme Bildungslandschaft Altstadt-Nord statt. Die Ergebnisse der Gesprä-
che müssen im Vergabeverfahren und den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden.
Nächste Schritte:
Erstellung der Leistungsbeschreibung für die notwendigen Straßenbauarbeiten bis Ende II.
Quartal 2023.
Geplante Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung bis IV. Quartal 2023.
Baubeginn geplant für Beginn II. Quartal 2024.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.05.2024.
AN-0884-2020
2579 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0884/2020
Stand: 14.02.2023
Sachstandsbericht
Bauliche und verkehrliche Maßnahmen entlang des Ubierrings, gem. Antrag Grüne,
SPD, Die Linke, Deine Freunde, GUTBeschluss:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt:
Alle auf den Chlodwigplatz führenden Straßen in einem Umkreis von ca. 500 Metern zu
Tempo-20-Zonen (verkehrsberuhigte Geschäftszone) umzuwandeln
Zu prüfen Ampelanlagen abzubauen dort wo es möglich ist bzw. diese durch Zebrastreifen zu
ersetzen.
Den Fußverkehr in der Verlängerung der Alleen in Mittellage an der Alteburger und Mainzer
Straße über die Ubierring hinweg zu führen
Eine klare Führung des Radverkehrs, keine Verschränkung über Fußwege (Alteburger Straße
in Höhe der Eisdiele bzw. gegenüber an der Apotheke), Auflösung von Führungen über Zeb-
rastreifen (Chlodwigplatz/Karolingerring in der Verlängerung vom Ubierring zur Merowinger
Straße)
Rückbau der Möglichkeit des Linksabbiegens für den MIV aus der Mainzer Straße in den
Ubierring in Richtung Chlodwigplatz
Entlang der Bahntrasse und der Parkanlage Ubierring sollen diverse Absperrgitter demontiert
werden, sowie eine Begrünung des Gleisbetts erfolgen
Versorgungskästen von Post, Telekom und Rheinenergie in Form und Größe
„Schilderwald“ bereinigen, alte Fahrradabstellanlagen (Quadrigen) entfernen, Parkscheinauto-
maten vom Gehbereich in die Parkstreifen verlagern
Dass das Parken von Fahrradleichen als auch von Motorrädern auf Gehwegen und Plätzen
nachhaltig unterbunden wird
Jeder Straßenabschnitt (Knoten) beginnt und endet mit einer Ladezone, die mit ergänzenden
Bodenmarkierung markiert werden. Diese Ladezonen berücksichtigen die die erweiterten La-
denöffnungszeiten, sowie auch die Anlieferungen mit Lastenrädern.
Radabstellanlagen (Fahrradnadeln) sollen vom Gehweg weg auf bisherige Parkplätze verla-
gert werden, die ebenfalls am Beginn und Ende eines Straßenabschnitts angeordnet werden
und auch das Abstellen von Leihrädern, E-Scoutern als auch Lastenrädern ermöglichen.
Eine geeignete Aufpflanzung mit Bäumen auf beiden Seiten des Ubierrings, sowie die (Wie-
der-)bepflanzung mit Hecken entlang des Gleiskörpers.
Es ist zu prüfen, wo zusätzliche Pa
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022:
Hierzu hat es ein Fachgespräch gegeben. Der Beschluss ist für das Amt für nachhaltige Mobi-
litätsentwicklung und für das Amt für Verkehrsmanagement erledigt.
2
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-1763-2015
831 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/1763/2015
Freigabedatum 28.02.2023
Stand: 28.02.2023
Sachstandsbericht
Bänke auf dem Josef-Haubrich-Hof, Antrag GrüneBeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuaufstellung von Bänken auf dem Josef-Haubrich-Hof
in die Prioritätenliste für Bankstandorte aufzunehmen und entsprechend ihrer Priorität umzu-
setzen.
Status x in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2023
Es werden zwei Bänke auf dem Josef-Haubrich-Hof aufgestellt.
Für die Ausschreibung zur Aufstellung der Bänke ist kein Angebot abgegeben worden. Die
Ausschreibung wird wiederholt.
Es ist davon auszugehen, dass die Bänke frühestens nach Ostern 2023 aufgestellt werden
können.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-0330-2016
1304 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0330/2016 Stand: 12.04.2023 Sachstandsbericht Drehung der Fahrtrichtung Kartäuserwall ab Brunostraße mit Beginn der Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes wg. Umbau, Antrag SPDBeschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die in den Bausausführungen vor- gesehene Drehung der Fahrtrichtung im Kartäuserwall schon mit Beginn der Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes vorzunehmen. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Die Baumaßnahme an der Ulrichgasse wurde in 2. Bauabschnitte unterteilt. Der 1. Abschnitt zwischen Kartäusergasse und Ankerstraße konnte in 2017 fertiggestellt werden. Der 2. Bau- abschnitt soll ab Sommer 2018 realisiert werden. Darin enthalten ist u. a. auch eine Erneue- rung der Ampel-anlage am Knoten Kartäuserwall/Ulrichgasse. Die Erneuerung der Anlage ist Voraussetzung für die Drehung der Fahrtrichtung im Kartäuserwall. Die Drehung der Einbahn- straße erfolgt voraussichtlich mit Abschluss der Bauarbeiten Ende 2018/Anfang 2019. Sachstand 2023: Die Sperrung der Westseite des Chlodwigplatzes ist längst umgesetzt. Der Beschluss ist erle- digt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-0850-2019
992 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
/
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0850/2019
Stand: 03.03.2022
Sachstandsbericht
Hydraulische Poller in der Elsaßstraße, Gem. Antrag Grüne SPD, CDU, Linke
Beschluss:
Um das Parkproblem in der Feuerwehrzufahrt an der Elsaßstraße 31 zu lösen, wird die Verwaltung
beauftragt, mit dem Hauseigentümer in Kontakt zu treten und die Genehmigung zu erteilen, auf dem
städtischen Flurstück 333 eine hydraulische Polleranlage zu installieren. Die Kosten für die Installa-
tion der Polleranlage sowie die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage tragen die Ei-
gentümer. Diese Verpflichtung ist auch auf möglichen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
erledigt mit Mitteilung 2827/2019 – 10.10.2019
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89870
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Orte (27)
- Alteburger Straße
- Mainzer Straße
- Elsaßstraße 31
- Kurfürstenstraße
- Johannisstraße
- Brunostraße
- Ulrichgasse
- Vogteistraße
- Subbelrather Straße
- Venloer Straße
- Peter-Dedenbach-Straße
- Aachener Straße
- Vogelsanger Straße
- Schmalbeinstraße
- Urbanstraße
- Chlodwigplatz
- Ubierring
- Theodor-Heuss-Ring
- Darmstädter Straße
- Josef-Haubrich-Hof
- Kartäusergasse
- Karolingerring
- Kartäuserwall
- Ankerstraße
- Venloer Wall
- Auf der Höhe
- Hansaring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1266/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 17.04.2023 09:38