2015/0093
Qualitätsstandards für Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2015/0093
27601 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.04.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Personalrat
Frauenbüro
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0093
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200
051-007-1300
051-007-1400
Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10|3650-30|3650-50
Sachkonto: Position 11, 12, 13, 15
(Personalaufwendungen,
Versorgungsaufwe ndungen, Sach- und
Dienstleistungen sowie Zuschüsse)
Betreff: Qualitätsstandards für Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 26.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen neue
Qualitätsstandards für Kindertagesstätten in der Wissenschafts stadt Darmstadt aufgrund
der Änderungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes vom 1.1.2014. Damit
einhergehend beschließt der Magistrat die Aufhebung des Magistratsbe schlusses vom
22.10.2008, Vorlagen-Nr. 2008/0379.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen für die Umsetzung der
Qualitätsstandards den 2-Jahres-Stufen-Plan nach Anlage 1. Der Beginn der 1.
Umsetzungsstufe ist zum 01.08.2015 vorgesehen. Die 2. Stufenumsetzung erfolgt ab dem
01.08.2016.
- 2 -
3. Zur Finanzierung der beiden Stufen beschlie ßen der Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung eine Fortführung der jährliche n Erhöhung des
Elternentgeltes um 2,00 Euro pro Monat und Betreuungsplatz sowie der Umpl anung
bereits etatisierter Haushaltmittel gemäß Ziffer 15 des Begründungstextes.
4. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Neuschaffung von 6,60
VZÄ nach EG S 6 TVöD für Erzi eherInnen zur Umsetzung der Vor - und Nachbereitungszeit
gemäß Anlage 3 im Stellenplan 201 6 zu. Die Umsetzung erfolgt im Haushaltsjahr 2016
kostenneutral.
5. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen darüber hinaus der
Neuschaffung von 0,75 VZÄ nach EG S 15 TVöD für Erzi eherInnen gemäß Ziffer 5 des
Begründungstexte s im Stellenplan 2016 zu. Die hierdurch entstehenden
Personalaufwendungen in Höhe von ca. 52.300 Euro/Jahr wer den im Haushalt 201 6
durch Umschichtung kostenneutral zur Verfügung gestellt.
6. Zur Umsetzung der Beschlusspunkte 2, 4 und 5 dieser Vorlage wird a b dem Haushaltsjahr
2017 eine Mittelaufplanung um jäh rlich 300.000,00 Euro beschlossen. Die Etatisierung
erfolgt im vollen Umfang auf der Kostenstellen 0 51-007-1200, in Höhe von 276.000,00
Euro, Position 11/12 (Personal -/Versorgungsaufwendungen) sowie in Höh e von 24.000,00
Euro Position 13 (Sach - und Dienstleistungen) .
7. Die jeweilige Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Frauenbeauftragten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlagen: Anlage 1 Aufwand
Anlage 2 Gruppengrößen
Anlage 3 - Vor- und Nachbereitungszeit pro VZÄ
Anlage 4 Fortbildungsmittel
Anlage 5 Waldkinder gärten
Anlage 6 Praktika
Anlage 7 Aushilfskräfte
Anlage 8 Online -Portal
Anlage 9 Raumkonzept in Zahlen
Anlage 10 Raumkonzept Inhalt
Anlage 11 Höchstgrenzen
Anlage 12 Magistratsbeschluss vom 22.10.2008
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2015
Seit dem Jahr 2011 ist ein Schwerpunkt der Magistratsarbeit der Ausbau der Kinderbetreuung.
Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt auf den Ausbau für Kinder unter drei Jahren gelegt.
Gleichzeitig wurde auch die Betreuung für Kindergartenkinder ausgebaut. Sowohl im U3- als
auch im Ü3-Bereich besteht für die Eltern ein Rechtsanspruch. Diesem Rechtsanspruch kann
bislang in allen Fällen entsprochen werden. Die enormen Anstrengungen, die insbesonde re
durch das Sofortprogramm Kinderbetreuung finanziell möglich wurden, zeigen Wirkung.
Darmstadt konnte sich im Ranking bei der U3-Versorgung in Hessen ganz nach vorne schieben.
Die weitere Arbeit an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat von daher im Sinne einer
familienfreundlichen und weiter wachsenden Stadt oberste Priorität.
Neben dem quantitativen Ausbau hat die Qualität der Kinderbetreuung in der
kommunalpolitischen Zielsetzung absolut hohe Priorität. Bildung, Betreuung und Teilhabe sind
die Kernthemen der kommunalen Sozialpolitik – zur Umsetzung dieser Ziele müssen
Rahmenbedingungen festgeschrieben werden, die eine qualitativ hochwertige Arbeit mit den
Kindern ermöglicht sowie Arbeitsbedingungen festschreibt, die eine qualitative Betreuung und
damit Förderung der Kinder ermöglichen.
Darüber hinaus erfuhr das Hessische Kinder - und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) mit dem In
Kraft treten des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zum 01.01.2014 eine
Neufassung. Verschiedenen Bestimmungen der zu vor geltenden Mindestverordnung (MVO)
und anderer Fördererrichtlinien wurden nun innerhalb der §§ 32 bis 32e zusammengefasst.
Die Gesamtfördersystematik der Landesförderung für Kindertageseinrichtungen wurde von
einer gruppenbezogenen Förderung auf eine P latz-/Betreuungszeitstruktur umg estellt. Nur
der tatsächlich belegte Platz wird gefördert . Zur Sicherstellung der Umsetzung der Inhalte des
Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes wurden verschiedene finanzielle Anreize gesetzt.
Die Rahmenbedingungen (§§ 25a bis 25d HKJGB) für den Betrieb einer
Kindertageseinric htung wurden ebenfalls verbindlich neu geregelt, mit dem Ziel, den Trägern
mehr Gestaltungsspielräume und Flexibilität zu gewähren. Die bislang geltende
Mindestverordnung (MVO vom 17.12.2008) wurde aufgehoben.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss als rechtliche Folge aus dem KiföG für die
überwiegende Anzahl der 126 Kinderbetreuungseinrichtungen mit den jeweiligen Trägern
neue Konditionen für die Betriebserlaubnisse verhandeln, der hessische Gese tzgeber hat den
hierfür zuständigen Kommunen eine Übe rgangsfrist bis zum 01.09.2015 eingeräumt.
Da das KiföG und das hiermit verbundene HKJGB nicht in allen Bereichen verbindliche
Standards festlegen , muss die jeweilige Kommune in diesen Bereichen eigene Standards
definieren. Die Standards des KiföG und der Kommune sind Voraussetzung für die zu
verhandelnden und erstellenden neuen Betriebserlaubnisse für Kinde rbetreuungs-
einrichtungen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit ihren Standards in allen E inrichtungen der
Kinderbetreuung sehr gute vergleichbare Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige
Arbeit schaffen und somit Kindern vielfältige Bildungschancen eröffnen.
Die nachfolgend beschriebenen “Standards für Kinderbetreuung“ sollen durch ergänzende
vertragliche Regelungen mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie durch neue
Finanzierungsregelungen abgesichert werden.
- 4 -
Für die Umsetzung der Qualitätsstandards wird ein Zwei-Jahres-Stufen-Plan gewählt.
Im Folgenden werden die hierfür angestrebten Qualitätsstandards näher erläutert. Die
nachfolgenden Ausführungen sind nach inhaltlich/fachlichen Gesichtspunkten aufgelistet.
1. Gruppengrößen
2. Leitungsfreistellung
3. Vor- und Nachbereitungszeit
4. Personeller Bedarf
5. Schließzeiten/Konzeptionstage
6. Fachberatung
7. Fortbildungsmittel
8. Umsetzung Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
9. Qualitätssicherung
10. Kindertagesstätten mit besonderen Schwerpunkten (Migration und Integration)
11. Waldkindergärten
12. Stellenkontingente für Praktika im pädagogischen Bereich
13. Aushilfskräfte
14. Online-Portal – elektronisches Anmeldeverfahren
15. Raumkonzept
16. Betriebskostenzuschüsse
1. Gruppengrößen (Anlage 2)
Das Kinderförderungsgesetz regelt in § 25 d die Größe und Zusammensetzung der Gruppe in
der Kindertagesstätte.
Das KiföG ermöglicht eine Rahmenbetriebserlaubnis, in der ein Spielraum für die tatsächliche
Belegung der Einrichtung bezüglich der Gruppengrößen vorhanden ist. Ein Vorteil dieses
Verfahrens ist, auf veränderte Betreuungsbedarfe der Familien innerhalb eines
Kindergartenjahres reagieren zu können, sowie die Möglichkeit eines flexiblen Übergangs von
der U3 in die Ü3 Betreuung.
Daher werden in der Betriebserlaubnis der Träger 11 Plätze in Krippen, 22 Plätze im
Kindergarten, 18 bis 20 Plätze in altersübergreifenden, 20 Plätze in Waldgruppen und 20
Plätze in Hortgruppen festgelegt.
- 5 -
2. Leitungsaufgaben
Die Leitungsaufgaben haben sich in den letzten Jahren mit umfangreichen Neuerungen sowohl
im pädagogischen als auch im organisatorisch verwaltungstechnischen Bereich sehr verändert.
Die Leitungsaufgabe ist mit vermehrter Verwaltungstätigkeit verbunden (Flexiblen
Betreuungszeiten, Kinder-Betreuungsportal, Dokumentationen, Berichte), mit Personalführung
(Dienstpläne, Gespräche, Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Anleitungstätigkeit), mit
der Implementierung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans und der damit
verbundenen Elternarbeit und Kooperationsmodellen sowie den hohen Anforderungen durch
die Hygieneverordnung und steigenden Ansprüchen an Netzwerkarbeit und Kooperationen in
den Sozialräumen.
Um diese Anforderungen gemäß den Qualitätsansprüchen des KiföG und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt umsetzen zu können, ist es notwendig, die Leitungskräfte in
angemessener Form freizustellen.
Der Umfang der Leitungsaufgaben wächst proportional mit der Anzahl der Gruppen, der
Betreuungsbereiche, der Kinder und deren Familien sowie der Beschäftigten. Somit ist es
wichtig, in der Bemessung der Zeitkontingente der Leitung zu differenzieren und bei großen
Einrichtungen sowie Einrichtungen mit Dependancen Zeitkontingente auch für die
stellvertretende Leitung zu schaffen.
In einer zu installierenden Arbeitsgruppe aus Vertreterinnern und Vertretern der vielfältigen
Darmstädter Trägerlandschaft sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein
entsprechender Katalog erarbeitet.
3. Vor- und Nachbereitungszeit (Anlage 3)
Die neueren pädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse sowie sozial- und-
gesellschaftspolitischen Ansprüche haben die Anforderungen an die Arbeit der
Kinderbetreuungseinrichtungen stark verändert. Sie ist ein Teil der Erziehungs- und
Bildungsarbeit geworden und schafft die Grundlage für die Förderung aller Kinder in ihren
kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Entwicklungschancen. Spezielle
Förderprogramme sind Teil der täglichen Arbeit in den Einrichtungen.
Für ihre verantwortliche Tätigkeit benötigen die Fachkräfte ausreichende Vor- und
Nachbereitungszeiten.
In dem Zwei-Jahres-Stufen-Plan ist eine Anpassung der Vor- und Nachbereitungszeiten von 2
auf 5 Stunden in der Woche pro Vollzeitstelle beginnend ab dem neuen Kindergartenjahr
2016/2017 vorgesehen. Die hierfür notwendigen 6,60 VZÄ werden ab dem Jahr 2016 in den
jeweiligen Stellenplänen ausgewiesen. Für das Jahr 2016 erfolgt dies kostenneutral . Beachtlich
ist hierbei der aktuelle Stellenplan unter der Berücksichtigung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2013 (SV-Nr. 2013/0008).
- 6 -
4. Personeller Bedarf
Die regelhaften Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
liegen in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Die Betreuungszeiten sind flexibel gestaltet.
Zu den Kernzeiten, die in der Krippe von 8:00 bis 14:00 Uhr und im Kindergarten von 8:00 bis
12:00 Uhr angesetzt sind, können weitere Betreuungsstunden flexibel zugebucht werden.
Diese Flexibilität, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und ein
Qualitätsmerkmal der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
darstellt wird weiterhin Bestand haben.
Hierfür ist eine Regelung für die Implementierung dieses flexiblen Betreuungsmodells in die
konkrete Ausführung des KiföG notwendig.
Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der neuen Rechtsgrundlagen auf eine detaillierte
Regelung verzichtet.
Um eine Planungssicherheit im Bereich der Gruppenstärken am Nachmittag und der damit
verbundenen Fachkraftbemessung herbeizuführen zu können, wird insofern nachstehend
beschrieben Regelung festgeschrieben angewandt.
Das KiföG stellt vier Betreuungsmittelwerte (BMW) zur Verfügung die die verschiedenen
Betreuungszeiten abdecken sollen und die den Tagesablauf der Kita unterteilen. Diese sind :
- BMW 22,5,
- BMW 30,
- BMW 42,5 sowie
- BMW 50.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgendes Qualitätsmerkmal setzen, um die zukünftige
Fachkraftbemessung in Anlehnung an die MVO 2008 zu erhalten:
Für die Berechnung des personellen Fachkraftbedarfes werden die beiden mittlere n
Betreuungsmittelwerte (BMW 30 sowie BMW 42,5) jeweils zur Hälfte der vertraglich
angemeldeten Kinder angerechnet.
Im Hortbereich kommt der BMW 30 bei 70 % und der BMW 50 bei 30 % der Kinder zur
Anwendung, da die Kinder während der Schulzeit höchstens 6 Stunden pro Tag und während
der Ferienzeit (10 Wochen – abzüglich der Schließzeit) ganztägig in der Einrichtung verbringen.
Hieraus ergibt sich, auf der Basis der kind- und zeitbezogenen Berechnung eine geringfügige
personelle Veränderung gegenüber der MVO 2008 und dem bis dato gültigen Magistrats-
beschluss vom 22.10.2008, Vorlagen -Nr. 2008/0379.
Der bisherige gruppenbezogene Fachkraftschlüssel lag im Hort bei 1,5. Nach der nunmehr
vorgeschlagenen Berechnungsgrundlage wird dieser auf einen Fachkraftschlüssel von 1,44
minimal angepasst.
Eine Anpassung dieser vorab beschriebenen Regelung ist lediglich vorzusehen, wenn nach
Ende des 2-Jahres-Stufen-Plans deutliche Unstimmigkeiten erkennbar werden.
5. Schließzeiten/Konzeptionstage
5.1. Die Sommerferienschließzeiten belaufen sich auf höchstens 15 Werktage im Jahr. Für
diese Zeit sollen stadtweit regionale Partnerschaftsmodelle entwickelt werden, um
Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.
Weitere vom Träger beabsichtigte Schließungen sind mit dem Jugendamt abzustimmen.
- 7 -
5.2. Die Schließzeiten umfassen ebenso die Konzeptionstage, an denen unter anderem an der
Fortschreibung der Konzeption, Fortschreibung der Qualität der Arbeit und Bearbeitung
pädagogischer Themen im Team gearbeitet wird. Jeder Einrichtung sollen bis zu vier
Konzeptionstage im Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Termine werden den Eltern vom Träger zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt
gegeben.
6. Fachberatung
Der gesetzliche Auftrag einer Fachberatung im Bereich der Kindertageseinrichtungen erschließt
sich aus dem § 22a SGB VIII ("Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll die Qualität der
Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiter
entwickeln") ableiten. Die Fachberatung dient der fachlichen Unterstützung der Einrichtungen
im Bereich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Durch einen gestiegenen Anspruch an die
Kindertagesstätten in Bezug auf Qualität, wie z.B. die Bildungsförderung, Sprachförderung etc.
kommt der Fachberatung als Unterstützungssystem eine gewichtige Rolle zu. Als Richtwert für
einen Betreuungsschlüssel empfiehlt die "Pädagogische Qualitäts-Informationssysteme
gGmbH" 2008, 20 bis 25 Kindertageseinrichtungen pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Orientiert an
diesem Richtwert wird dem Dachverband DaS KinD e.V. eine Fachberatungsstelle zur
Verfügung gestellt.
Diese wird durch den Dachverband über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 3,00 Euro
auf 12,00 Euro pro Platz finanziert.
Der Mitgliedsbeitrag wird innerhalb der städtischen Betriebskostenförderung der einzelnen
Träger als abrechnungsfähige Ausgabe behandelt und im Zuge der Umsetzung einer 100%igen
Restkostenfinanzierung vollumfänglich durch die Stadt Darmstadt übernommen.
Insgesamt kommt es zu einer höheren Mittelbereitstellung bei den innerhalb des
Dachverbandes DaS KinD e.V. organisierten Träger von 77.700,00 Euro/Jahr, ausgehend von
einer Eingruppierung nach EG S 15 Stufe 3 TVöD für Erzieher/- Innen.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der bisher innerhalb der Abteilung Kinderbetreuung im
Jugendamt ansässigen Fachberatung in Höhe von 0,75 VZÄ nach EG S 15 TVöD für Erzieher/-
Innen. Die neu geschaffene Stelle steht ab dem Haushaltsjahr 2016 zur Bewirtschaftung zur
Verfügung. Dies erfolgt für das Jahr 2016 kostenneutral durch Umschichtung von
Haushaltsmitteln aus der Position 15 in Position 11/12.
7. Fortbildungsmittel (Anlage 4)
Die Anforderungen an die Fachkräfte steigen kontinuierlich. Fort-, Aus- und Weiterbildung sind
daher als Bestandteil der Qualitätssicherung in adäquatem Umfang sicher zu stellen.
Der Gesetzgeber beschreibt im SGB VIII § 22a die Anforderungen an die Fachkräfte im Rahmen
der Fort- und Weiterbildung. Entsprechend werden die finanziellen Mittel im Fortbildungsetat
auf 300 Euro/Jahr/pro Fachkraft festgesetzt.
8. Umsetzung Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
Alle Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen nach den Grundsätzen und
Prinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (H-BEP) arbeiten.
- 8 -
9. Qualitätssicherung
Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 sollen alle Träger von Kindertagesstätten in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt Qualitätssicherungskonzepte für ihre Kindertagesstätten
nachweisen. Die Form ist zwischen Jugendamt und den Trägern gemeinsam zu erarbeiten.
10. Kindertagesstätten mit besonderen Schwerpunkten (Migration und Integration)
10.1. Integration von Kindern mit Behinderung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet die Rahmenvereinbarung Integration in ihrer jeweils
gültigen Fassung an. Hierbei orientieren sich die Berechnungen grundsätzlich an den im KiföG
festgelegten maximalen Gruppengrößen.
Krippe (U3)
In Krippengruppen reduziert sich die Anzahl der Kinder ab der ersten Integrationsmaßnahme
auf 10 und ab der zweiten Maßnahme auf 9 Plätze. Pro Gruppe sind maximal 2
Integrationsmaßnahmen möglich.
Kindergarten (Ü3)
In Kindergartengruppen reduziert sich die Gruppengröße ab der ersten und zweiten
Integrationsmaßnahme auf 20 Plätze. Ab der dritten Maßnahme reduziert sich die
Gruppengröße auf 19 Plätze. Pro Gruppe sind maximal 3 Integrationsmaßnahmen möglich.
Altersübergreifende Gruppen (aü)
In altersübergreifenden Gruppen sollten keine geplanten Integrationsmaßnahmen umgesetzt
werden. Bei Einrichtungen mit ausschließlich aü-Gruppen ist die Gruppenstärke bei einer
Integrationsmaßnahme in Absprache mit dem Jugendamt zu klären.
10.2 Kinder mit besonderem Förderbedarf (Sprache und Beitragsbefreiung)
Kindertagesstätten, mit einem 22%igen Anteil an Kindern, deren Familiensprache vorwiegend
nicht deutsch ist und/oder nach § 90 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) Eltern ganz oder teilweise
von der Zahlung der Elternbeiträge freigestellt sind, erhalten eine Landesförderung in Höhe von
bis zu 390,- € pro Kind und Jahr.
Die bisher gängige Verfahrensweise bei Kindertagesstätten unter städtischer Trägerschaft sah
vor, dass die betroffenen Einrichtungen zusätzliche Fachkraftkontingente für die notwendige
personelle Unterstützung der Kinder zugewiesen bekommen haben.
Diese Verfahrensweise wird weiterhin Bestand haben. Die insgesamt zur Verfügung stehenden
zusätzlichen Fachkraftkontingente – orientiert an der Höhe der Landeszuschüsse – werden
fortan prozentual anhand der tatsächlichen Anzahl der Kinder die eines der benannten
Kriterien erfüllen, auf die städtischen Kindertagesstätten verteilt.
- 9 -
11. Waldkindergärten (Anlage 5)
Das besondere pädagogische Konzept von Wald- und Naturkindertagesstätten erfordert eine
höhere Personalbemessung, diese wird auf 2,5 Fachkraftstellen pro Gruppe festgesetzt.
12. Stellenkontingente für Praktika im pädagogischen Bereich (Anlage 6)
Für die Personalgewinnung und um dem akuten Fachkräftemangel entgegen zu wirken, werden
Nachwuchskräfte in den Einrichtungen immer wichtiger. Gleichzeitig unterstützen bereits
Praktikantinnen und Praktikanten die Arbeit in den Einrichtungen und können hierbei zu 50%
auf den Fachkraftschlüssel angerechnet werden. Diese Vorgehensweise war innerhalb der
bisher gültigen Mindestverordnung (MVO 2008) festgeschrieben und fand entsprechende
Anwendung.
Die nun zu Grunde zu legende gesetzliche Bestimmung aus dem § 25c Abs. III HKJGB ist
identisch zur vorab beschriebenen MVO 2008 und wird daher analog angewandt.
Ausnahme hierzu bilden die ein – oder zweigruppigen Einrichtungen. Für diese Gruppen erfolgt
eine Anpassung gemäß Anlage 6.
13. Aushilfskräfte (Anlage 7)
Bei ein- und zweigruppigen Einrichtungen werden 450,00 Euro pro Monat und Gruppe für
Aushilfskräfte zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht pauschal anerkannt.
14. Online-Portal – elektronisches Anmeldeverfahren (Anlage 8)
Alle Träger der Kinderbetreuung nehmen verbindlich am elektronischen Anmeldeverfahren im
Online-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt teil und erfüllen alle damit verbundenen
Aufgaben.
Die künftigen Förderverträge werden so angepasst, dass ein Betriebskostenzuschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Teilnahme am elektronischen Anmeldeverfahren
gekoppelt ist.
15. Raumkonzept (Anlage 9 und 10)
Für eine qualifizierte pädagogische Arbeit sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten
von hoher Bedeutung, sie bieten Kindern Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Den
Außenspielräumen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Es sind daher entsprechende
Standards festzulegen. In Anlage 9 werden die Anforderungen an die Ausgestaltung der
Bildungsräume für Kinder dargestellt. Alle Einrichtungen sollen sich perspektivisch an diesen
Anforderungen orientieren.
Anlage 10 regelt die Raumstandards ausschließlich für neue Einrichtungen.
- 10 -
16. Betriebskostenzuschüsse
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte als familien- und kinderfreundliche Kommune allen
Eltern die Zugangsmöglichkeiten zu der von ihnen gewünschten Kindertagesstätte bei allen
Trägern innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt zu identischen Konditionen ermöglichen. Die
frühkindliche Entwicklung und Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wichtiges
Element unseres Bildungswesens geworden. Hierfür müssen den Trägern dieser Einrichtungen
entsprechende Ressourcen für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.
Auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird mit einer einheitlichen Förderung Rechnung
getragen, da hierdurch allen Eltern die Möglichkeit eröffnet wird, zur Förderung und Betreuung
ihres Kindes den Träger auszuwählen, der mit seinem pädagogischen Konzept ihre Ansprüche
von Förder- und Erziehungszielen umsetzt.
Gemäß dem gesetzlich festgelegten Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) erbringen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt überwiegend die freien Träger der Jugendhilfe (49 Träger) diese
Aufgabe und unterhalten die Mehrzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen (126 Einrichtungen,
hiervon 27 in städtischer Trägerschaft). Die Einrichtungen der Träger werden jedoch sehr
unterschiedlich gefördert, so dass es zu unterschiedlichsten Elternentgelten kommt. Hierdurch
bleibt Familien der Zugang zu Einrichtungen verwehrt und teilweise führt dies zu frei st ehenden
Plätzen. Diese wiederum belasten die Elternschaft dieser Träger sowie die Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die möglichst 100%ige Auslastung aller Kinderbetreuungseinrichtungen in
Darmstadt soll mit den neuen Fördergrundsätzen ebenfalls erreicht werden.
Die zu setzenden Standards können nur eingefordert werden, wenn die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hierfür den überwiegenden Teil der Finanzierung übernimmt. An den Gesamtkosten
sollen die Eltern angemessen beteiligt werden (Anlage 1).
Zur Umsetzung dieses Zieles sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor, ein einheitliches
Elternentgelt in den verschiedenen Betreuungsbereichen über die gesamte, vielseitige
Trägerlandschaft einzuführen. Dieses entspricht dem Elternbeitrag der städtischen
Kindertagesstätten.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sichert das einheitliche Elternentgelt durch eine 100%ige
Restkostenabdeckung der abrechnungsfähigen Betriebskosten aller frei-gemeinnützig
geförderten Betreuungseinrichtungen ab.
Ausnahme zu dieser Regelung bilden die kirchlichen Träger, welche aufgrund ihrer eigenen
Rechtsverordnung weiterhin einen 15%igen kirchlichen Eigenanteil sicherstellen werden.
Vertraglich anderweitige Regelungen sind hiervon ausgenommen.
Das Elternentgelt innerhalb der Betreuungseinrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft
orientiert sich bereits am städtischen Entgelt.
Zur Finanzierung von Zusatzangeboten, die nicht zum städtischen Standard zählen, wird ein
Zuschlag auf das Elternentgelt durch den Träger erhoben. Die Höhe dieses Zuschlages zur
Deckung der Kosten der Zusatzangebote wird zwischen dem Jugendamt und dem jeweiligen
Träger vereinbart, um den Zugang zu den Einrichtungen für alle Schichten der Darmstädter
Bürgerschaft zu gewährleisten.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Zusatzbeitrag den städtischen Regelbeitrag für die jeweilige
Betreuungsform nicht übersteigen darf.
- 11 -
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 100%igen Restkostenabdeckung erfolgen
verschiedene Anpassungen bisher gültiger Höchstgrenzen. Überwiegend handelt es sich hierbei
um die Aufrundung von Summen, welche nach der Einführung des Euro im Jahr 2002 lediglich
mit dem bekannten Umrechnungskurs von DM auf Euro umgewandelt und weiterhin in dieser
Form genutzt wurden (Anlage 11).
Die Finanzierung der vorab detailliert beschriebenen Standards der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erfolgt in den Jahren 2015 und 2016 lediglich durch Umplanung bereits etatisierter
Haushaltsmittel innerhalb des Produktes 365010, mithin ohne zusätzliche Etatisierung von
Haushaltsmitteln.
Im Jahr 2015 sind von der Kostenstelle 051-007-1400, Position 15 (Zuschüsse) Mittel in Höhe
von 10.000,00 Euro auf die Kostenstelle 051-007-1200, Position 13 (Sach- und
Dienstleistungen) umzuplanen.
Aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind weitere Umplanungen für das Jahr 2015
nicht notwendig.
Im städtischen Haushalt 2016 werden von der Kostenstelle 051-007-1400, Position 15
(Zuschüsse) Mittel in Höhe von 24.000,00 Euro auf die Kostenstelle 051-007-1200, Position
13 (Sach- und Dienstleistungen) sowie 190.300,00 €, Position 11/12 (Personal-
/Versorgungsaufwendungen) umgeplant.
Auch in diesem Haushaltsjahr sind darüber hinaus keine weiteren Umplanungen nötig.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden zusätzliche Mittel von jährlich 300.000,00 Euro
notwendig. Die Etatisierung erfolgt auf der Kostenstelle 051-007-1200, Position 13 (Sach- und
Dienstleistungen) in Höhe von 24.000,00 Euro sowie Position 11/12 (Personal-
/Versorgungsaufwendungen) in Höhe von 276.000,00 Euro.
Bisher vereinbarte Regelungen mit Trägern, die über diese Standards hinausgehen, erhalten
Bestandsschutz.
Darmstadt, 26.03.2015
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V.
André Schellenberg André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 8
2593 Zeichen
Anlage 8 – Online Portal –elektronisches Anmeldeverfahren Sichergestellt wird der Nutzen des Online-Portals durch: • Eigenverantwortliche Pflege des inhaltlich möglichst vollständigen Auftritts („Profil“) der Betreuungsmöglichkeit im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens (dies beinhaltet ebenfalls Änderungen in den Profilangaben) • Zeitnahe und vollständige Eingabe von Daten der Kinder und Eltern. Zeitnahe Eingabe von vertragsrelevanten Daten (dies beinhaltet ebenfalls Änderungen der Datensätze im Sinne von Um- und Wegzügen u.o.ä.) • Vorherige und rechtzeitige Überprüfung aller relevanten Datensätze hinsichtlich folgender Auswertungsstichtage: 31.03. eines Jahres (städtische Auswertung) 30.06. eines Jahres (städtische Auswertung) 30.09. eines Jahres (städtische Auswertung) 31.12. eines Jahres (städtische Auswertung) sowie 01.03. eines Jahres (Landesstatistik) • Vertragliche Verankerung der Teilnahme der Betreuungsmöglichkeiten beim elektronischen Anmeldeverfahren. Die künftigen Förderverträge werden dahingehend angepasst, dass eine finanzielle Förderung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Teilnahme der Betreuungsmöglichkeit am elektronischen Anmeldeverfahren gekoppelt ist • Falls Anbieter von Plätzen der Kindertagesbetreuung bereits Systemlösungen hinsichtlich der relevanten Daten vorhalten, empfiehlt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Schnittstellen zu nutzen, damit diese Verfahren mit dem elektronischen Anmeldeverfahren (Kitaplaner2) verknüpft werden können, um Doppeleingaben und Mehrarbeit zu verhindern Relevant sind die Datensätze, die im Rahmen der jährlichen Landesstatistik (Statistik der Kinder und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Teil III.3 Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege) vorzuhalten sind. Zeitnah im hier gemeinten Sinne ist im Sinne von „unverzüglich“ zu verstehen. Unverzüglich im Sinne des § 121 BGB meint „ohne Schuldhaftes Zögern“. Unverzüglich erfolgt eine Dateneingabe in das elektronische Anmeldeverfahren dann, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Bearbeitungszeit vorgenommen wird. Als Obergrenze für eine unverzügliche Dateneingabe wird in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bittet, soweit als möglich darum, die relevanten Daten direkt einzupflegen. Die Klärung des Verständnisses von „zeitnah“ erfolgt ausdrücklich nicht als Verweis auf mögliche Rechtsfolgen, sondern allein hinsichtlich der Klarheit des Verfahrens.
anlage 11
2488 Zeichen
Anlage 11 - Anpassung bisher gültiger Höchstgrenzen - Spendenhöchstgrenze Regelung bisher Regelung zukünftig max. 7.669,- €/Gruppe max. 8.000,- €/ Gruppe max. 30.676,- €/ Einrichtung max. 32.000,- €/ Gruppe - Ausflüge/ Eintritte Regelung bisher Regelung zukünftig max. 100,- €/Einrichtung wie bisher max. 150,- € bei 2 - 3 Gruppen wie bisher max. 200,- € ab 4 Gruppen wie bisher - Verwaltungskostenpauschale Regelung bisher Regelung zukünftig max. 5% der tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwen-bis bisher dungen (keine Elterndienste) werden innerhalb der Gesamt- ausgaben als abrechnungsfähig anerkannt. - Elterndienste - Pauschalen Regelung bisher Regelung zukünftig max. 7.669,- €/Einrichtung abrechnungsfähigPauschale s. nachfolgend Höchstgrenze je Tätigkeit und Std.: 1. Kochtätigkeit = nicht abrechnungsfähig 2. Reinigung = bis zu 8,70 € 3. Kinderbetreuung = bis zu 11,25 € 3. keine Berücksichtigung mehr (neue Personalberechnug) 4. Renovierung = bis zu 13,00 € - Bauliche Unterhaltung Regelung bisher Regelung zukünftig max. 1.534,- € pro Gruppe max. 2.000,- € pro Gruppe (inkl. Elterndienste) s. oben max. 1.534,- € pro Einrichtung max. 8.000,- € pro Einrichtung beziehungsweise bei mehr als 6 Gruppen max. 10.000,- € pro Einrichtung 1. & 2. bis zu 450,- € pro Monat förderfähig im Rahmen der Hauswirtschaft- und Reinigung (inbegriffen: Reinigung Außenbereich (Kehren, Bewässerung, Rückschnitt etc.sowie Waschen d. Wäsche, max. 2 Std./Woche) 4. wie bisher, abrechnungsfähig im Rahmen der "baulichen Unterhaltung" s. unten - Neuanschaffungen Regelung bisher Regelung zukünftig Anschaffungen bis zu 410,- € netto können über den wie bisher städt. Betriebskostenzuschuss abgerechnet werden. Anschaffungen über 410,- € netto können auf Antrag wie bisher (städt. Investitionskostenzuschuss) max. bis zu 50% der abrechnungsfähigen Gesamtkosten mitfinanziert werden. - Liquiditätsreserve Regelung bisher Regelung zukünftig 20% der nachgewiesenen und abrechnungsfähigen Ges-wie bisher amtausgaben (keine Elterndienste) können unberück- sichtigt bleiben. - Betreuung auswärtiger Kinder Regelung bisher Regelung zukünftig Die Aufnhame auswärtiger Kindern in Einrichtungen inner-wie bisher halb des Stadtgebietes Darmstadt kann lediglich in be- gründeten Ausnahmefällen erfolgen (bzw. durch gesonderte vertragliche Regelungen). Bei der Aufnhame des Kindes muss eine Erklärung zur Übernahme der anfallenden Kosten für die Betreuung des Kindes von der Heimatgemeinde vorliegen.
anlage 10
17131 Zeichen
Anlage 10 - Begründung zum Raumkonzept
In Kindertageseinrichtungen müssen folgende Vorraussetzungen auf der Basis der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB
VIII unbedingt erfüllt werden. Das sind:
• die Einhaltung des Brandschutzes, bzw. Bauaufsichtsbestimmungen, Evakuierungsplan, Fluchtwegbeschilderung
etc.
• die Auflagen des Gesundheitsamtes, Hygienebestimmungen und eine entsprechende Ausstattung
• die Auflagen des Veterinäramtes
• sowie alle notwendigen Vorkehrungen in Sachen Sicherheit und Unfallschutz, (Thema „Weglaufen“,
Sicherheitsbeauftragte im Haus)
• die Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes.
Weiterhin gibt es wichtige Anforderungen, die für alle Räume gleichermaßen gelten, und die in der Broschüre der
Unfallkasse Hessen „Kindertageseinrichtungen sicher gestalten“ (April 2013) nachzuschlagen sind.
Hierzu gehören:
• ein gedämmter, pflegeleichter, umweltfreundlicher und rutschhemmender Bodenbelag (Parkett, Laminat,
Linoleum) die Beleuchtung soll in allen Räumen Tageslichtqualität haben, dort wo viel Helligkeit benötigt wird,
sowie
Warmtonleuchten und Kombinationen aus Wand- und Deckenlampen.
• die Raumhöhe, sollte nicht niedriger als 2,50 m betragen.
• die Belüftung der Räume sollte möglichst „natürlich“ sein.
• die Richtwerte des Schallschutzes müssen eingehalten werden
die Farbgebung einer Einrichtung, die Möblierung, die Ausstattung mit Beschäftigungsmaterial soll einen
harmonische und beruhigende Ausstrahlung haben. Die Gesamteinrichtung empfiehlt sich qualitativ hochwertig
und praktisch zu gestalten um eine lange Lebensdauer zu garantieren. Die Fensterscheiben sollten frei bleiben
um den Bildungsblick in die Natur nicht zu verstellen.
• Das Personal soll mit ergonomisch geeignetem Mobiliar ausgestattet werden.
Grundausstattung von Bildungsräumen für die Jüngsten:
• Stufen, Treppen, flache Podeste und Stufenpodeste;
• Sprossenleitern und Treppenwellen;
• Schräge Ebenen;
• Einbauten mit festen und beweglichen Untergründen, zum Beispiel aus Tauwerk;
• Hängematten und Hängesessel;
• Schaukeln;
• Wannen zum Hineinsetzen, gefüllt mit großen Materialien zum Versinken;
• Körbe in unterschiedlichen Größen,
• Höhlen zum Zurückziehen;
• Hocker zum vielfältigen Gebrauch
• Spiegel in allen möglichen Varianten
• Kleister und Ton zum Experimentieren;
• Staffeleien und flüssige Farben;
• Schüsseln mit Sortiermaterialien
• Entsprechendes Spiel - und Bildungsmaterial, Tücher zum Verkleiden
Grundausstattung von Bildungsräumen für die Kiga-Kinder:
• Funktionsräume in den Gruppen – und Nebenräumen, ausgestattet mit den verschiedenen Bildungsbereichen,
wie Bauen, Rollenspiel, Kreatives Gestalten, Experimentieren (auch mit Wasserzugang), Mathematik und
Physik, Werkstatt, Cafeteria für die Einnahme der Mahlzeiten, auch im Schichtwechsel
• Ruheraum für Mittagsschlaf bzw. Rückzug mit Schlafmobiliar
• Bewegungsraum mit Bewegungsmaterialien
• Sanitärräume mit höhenangepassten Wasch- und Toilettenanlagen sowie Wickelmöglichkeiten
• Außengelände mit vielen anregenden Spiel- und Explorationsmöglichkeiten mit Wasseranschluss
Der Eingangsbereich soll eine einladende und ansprechende Atmosphäre ausstrahlen und folgende Anforderungen
erfüllen:
• Ein Einrichtungsschild soll den Namen, die Funktion und den Träger der Einrichtung ausweisen
• Wegweiser sollen die Orientierung für Eltern und Besucher erleichtern
• Bild-Wegweiser sollen die Orientierung für Kinder erleichtern
• Trockener, möglichst warmer Kinderwagenabstellplatz in der Nähe des Eingangs im Außen- oder- Innenbereich,
auch Abstellplatz für Bollerwagen
• Schwellenloser, behindertengerechter Zugang
• gesicherte Eingangstür
• Garderoben mit ausreichend Platz für jedes Kind (Gummistiefel, Regenkleidung, Ablage, genügend Stauraum für
Wechselwäsche) Möglichkeiten für die Eltern, die Kinder in gesunder Körperhaltung aus- und anzuziehen
(erhöhte Sitzmöglichkeiten für die Eltern bzw. breite Sitzbänke, die ein Umziehen im Liegen ermöglichen)
• Klar strukturierter Infobereich (White Board)
Kinder und Kleinkinder, die in der Krippe mit bis zu elf Kindern im Alter zwischen acht Wochen und drei Jahren und
im Kindergarten mit bis zu 22 Kindern gemeinsam zwischen 4 und 10 Stunden täglich betreut werden, sind
vielfältigsten Einflüssen ausgesetzt und haben im Verlauf des Tages unterschiedliche Aktivitäts- und
Ruhebedürfnisse für die Ruheräume zur Verfügung stehen müssen. Während für die Kindergartenkinder Ruheinseln
bzw. ein Ruheraum für alle ruhebedürftigen Kinder ausreicht, muss im Krippebereich für alle Kinder eine
Schlafmöglichkeit in einem extra Ruhe- bzw. Schlafraum vorgehalten werden.
Dieser Raum sollte möglichst immer mit einer Verbindungstür an den Gruppenraum angrenzen und kann dann als
Erweiterung des Gruppenraums dienen. Es empfiehlt sich eine Raumgestaltung, die mittags die Nutzung als
Schlafraum, während der übrigen Zeit andere Aktivitäten ermöglicht, oder auch generell als „Ruheinsel“ dient.
Für jedes Kind sollte je nach Alter und Bedürfnis eine eigene Schlafgelegenheit (Matratze, Kinderbett, Körbchen,
Wiege) mit der eigenen Bettwäsche an der immer gleichen Stelle im Raum zur Verfügung gestellt werden. Rituale
und Vorhersehbarkeit vermitteln den Kindern Sicherheit und Geborgenheit
Eine Tür mit Glaseinsatz in Kinderhöhe oder ein transparenter Vorhang ermöglichen den Kindern und den
Erzieherinnen jederzeit die Einsicht in den Raum.
Der Schlafraum sollte nicht ganz abgedunkelt sein, denn manche Kinder fürchten sich im Dunkeln und die Kinder
können sich einfacher orientieren, wenn sie aufwachen und die Umgebung erkennen, Verdunklungsmöglichkeiten
sollten jedoch vorhanden sein. Empfehlenswert sind Wand- oder Hängelampen zum Dimmen, geprüfte Lichterketten
oder kleine Lichtquellen für die Steckdosen. Wird der Raum multifunktional genutzt sollte die Beleuchtung
entsprechend angepasst werden.
Bei Kuschelhöhlen mit Stoffhimmel ist auf die Brandschutzbeschaffenheit zu achten.
Mobiliar
• Matratzen entsprechend der Anzahl der Kinder oder ein/zwei große Matratze/n auch für die MitarbeiterInnen
• Körbchen für Säuglinge
• Schaffelle
• Bettdecken/-bezüge, flache Kopfkissen,
• Betteinlagen, Moltontücher
• Stofftasche für Kuscheltiere und Schnuller, leicht erreichbar für die Kinder
• Schrank für die Aufbewahrung der Matratzen u. Bettdecken, Lüftung bzw. Hygienevorschriften beachten
• Kojen in tiefen Einbauschränken
• Schlaf-Spiel-Podestlandschaft
• Kinderbetten
• Wiege
Die Kücheneinrichtung soll den Hygienevorschriften entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass der
Zubereitungsbereich vom Schmutzbereich getrennt ist. In der Küche muss ein extra Handwaschbecken mir
Warmwasserzufuhr vorhanden sein.
Die Küchenausstattung soll alle nötigen Geräte umfassen, die zur gewählten Essenszubereitungsform benötigt
werden. (Catering/Tiefkühkkostaufbereitung/Frisches Kochen).
Die Zubereitung der Mahlzeiten sollten die Kinder durch eine Sichtscheibe aus Glas
(als Einsatz in der Tür) oder eine große Glastrennscheibe in Sichthöhe der Kinder beobachten können. Ein
Sicherheitsgitter in Kinderhöhe, angebracht in der offenen Tür, ermöglicht es den Kindern, die Vorgänge in der
Küche zu beobachten. Bestenfalls gibt es zusätzlich eine separate Küche in Arbeitshöhe der Kinder.
Grundsätzlich müssen in der Küche und beim Zubereiten der Mahlzeiten die Sicherheits- und
Hygienebestimmungen berücksichtigt und eingehalten werden, die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein.
Mobiliar
• Küchenzeile (auf Füßen, Reinigung) mit Herd, Konvektomat Spülmaschine, Spüle mit zwei Becken, davon ein
Handwaschbecken, ab einer bestimmten Einrichtungsgröße Einbau einer professionellen Küche/ Abzug
• Wichtig: Arbeitsplatte in rückenfreundlicher Höhe
• Kühlschrank-/Gefrierschrank
• Geschirrschränke
• Kochgeschirr
• altersgerechtes Kindergeschirr (möglichst nicht aus Plastik)
• Servierwagen
• Müllbehälter zur Mülltrennung
• Fußböden und Wände (Farbe und Kacheln) im Bereich der Küchenzeile abwaschbar
• Je nach Größe der Einrichtung Lagerraum (möglichst in der Nähe der Küche)
• Deckenlicht mit einer Lux Zahl von ca. 300. Zusätzlich sollte die Küchenzeile über dem Herd und der
Arbeitsplatte mit einer Leuchtröhre versehen werden.
Der Essbereich, sollte als Funktionsraum zu den Bildungsbereichen der Kita zählen und dementsprechend
ausgestattet und genutzt werden. Er sollte eine gemütliche Atmosphäre aufweisen. Alle Aktivitäten rund um das
Essen, wie Frühstück, Mittagessen, Imbiss, Geburtstagsfeier, Backen, Kochen, Nachtischzubereitung etc. können
thematisch hier vorbereitet und nach Möglichkeit hier zubereitet und umgesetzt werden. In diesem Raum wird das
Thema Essen von den Kindern und mit ihnen umgesetzt.
Hierfür müssen von den Fachkräften Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kindern erlauben eine
Tischkultur zu entwickeln sowie selbständig und genussvoll zu essen, dieses vorzubereiten und Infos ums Thema zu
sammeln.
• Kindgerechtes Gastro-Geschirr aus Porzellan
• Kindgerechtes Besteck
• Gläser aus Glas
• Kannen zum Eingießen, der Körpergröße entsprechend
Sitzgelegenheiten
• für die Kinder eignen sich am besten Hocker, die so gewählt sein sollten, dass die Kinder einen guten
Bodenkontakt mit ihren Füßen haben (18 cm bzw. 22 cm bei Krippekindern, bis 25 cm - 33 cm bei
Kigakindern). Der Körpergröße und der Sitzhöhe entsprechend sollte auch die Tischhöhe (42 cm – 53 cm)
gewählt sein.
• Für die Erwachsenen sind erwachsenengerechte Sitzmöglichkeiten vorzuhalten.
Mobiliar/Einrichtung
• Geschirrschrank sowie ein Servierwagen
• Anrichte, die als Abstellfläche für die Speisen (in Kinderhöhe) genutzt werden kann.
• Geschirrschränke
• Spüle in Kinderhöhe, zum Wasser zapfen und Tischlappen sauber machen
Sanitärräume für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder sollten neben der Hygiene auch den
Bedürfnissen der Kinder nach sinnlichem Erkunden und Experimentieren dienen.
Raumbedingungen im Sanitärbereich
• Es ist sinnvoll den Sanitärraum in direkter Verbindung zum Gruppenraum anzusiedeln. (Wickelbereich an
angrenzender Wand zum Gruppenraum mit Sichtfenster)
• Tageslicht und natürliche Belüftung sind ideal.
• Eine Fußbodenheizung ist für einen Kleinkindersanitärraum sehr zu empfehlen, da hier Wasserspiele sowie
sinnliche Körpererfahrungen wie (Körperbemalung mit Schaum oder Fingerfarben) zu den wichtigen
Wahrnehmungsspielen in der Krippe gehören
• Ein oder mehrere Abflüsse im Boden sind hilfreich und erleichtern auch das Reinigen. Um Unfälle zu vermeiden,
sollten die Kacheln rutschfest sein.
Sanitärelemente und Wickelplatz
• Verschieden hohe WC-Becken für die unterschiedlichen Altersgruppen. (Sitzhöhe 26 – 35 cm).
Auf sichere Standmöglichkeiten ist zu achten. Gegenüberliegend können Spiegel angebracht sein.
• Wickeltisch mit Treppe
• Aufsatz mit hohem Haltegitter zum Wickeln im Stehen. Für Kinder unter 1 Jahr sollte eine Wärmelampe angebracht
sein.
• Integriertes Waschbecken oder Duschwanne
• Regal mit Behältnissen für Wechselkleidung für jedes Kindes in unmittelbarer Reichweite des Wickeltisches
• Waschrinnen in Kinderhöhe sind grundsätzlich vorzusehen. Alternativ sind auch Einzelwaschtische denkbar.
• Spiegel in Kinderhöhe
• Vorrichtung für Zahnputzmaterial, Seifenspender und Handtuchtuchhalter (Papier oder Stoffrollen), großer
Müllbehälter.
Der Elterntreffpunkt hat in der Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren eine spezifische Funktion.
Wann immer möglich sollte auch in kleineren Einrichtungen ein Bereich für die Eltern zur Verfügung gestellt werden.
• Der Raum dient als Aufenthaltsraum, während bestimmter Phasen der Eingewöhnungszeit, in dem es möglich
ist, Ruhe zu finden und auch einen längeren Zeitraum sinnvoll zu verbringen.
• Er soll Müttern, die die Möglichkeit der Stillzeit während der Berufstätigkeit wahrnehmen, ein angenehmes
Ambiente bieten, um ihren Säugling stillen zu können.
• Er ermöglicht Begegnungen und Kontaktpflege, den ungestörten Austausch der Eltern, ohne dass die Kinder die
Eltern in ihrem Blickfeld haben.
• Er kann als „Informationszentrum“ genutzt werden, zum Beispiel für einrichtungsinterne Mitteilungen an die
Eltern, interessante Informationen aus dem Sozialraum, sowie Angebote von im Stadtteil tätigen Organisationen.
• Er bietet Gelegenheit für die Zusammenarbeit des Elterbeirates mit den Eltern und Platz für
„Elternwünsche und Anregungen".
• Er gibt die Möglichkeit, „elternrelevante Literatur“ anzubieten, die von allen Beteiligten ergänzt werden kann.
• Er bietet Platz für kreative Ideen, vielleicht würden ja Eltern auch gerne mal wieder zu Papier und Farben greifen
und ihren Gefühlen Ausdruck verleihen.
• Ein Raum für Eltern vermittelt das Gefühl: „Auch wir Eltern haben hier einen Platz und gehören dazu!“
Ausstattung:
• Ansprechende Atmosphäre
• Infowand und Platz für Elternanregungen
• Regale
• bequeme Sitzmöglichkeit eventuell auch kleine Couch mit Decke
• Tisch, Stühle
• Angebot von Kaffee, Tee, Wasser
Qualitative Bildungsarbeit erfordert angemessene Räumlichkeiten für MitarbeiterInnen einer Kindertageseinrichtung.
Dies erfordert ein von den Kinderräumen getrenntes Büro und einen Mitarbeiterraum. In größeren Einrichtungen
sollte außerdem ein zusätzlicher Pausenraum vorgehalten werden.
Teamraum/ Büro:
• Ausstattung. Jede Erzieherin sollte die Möglichkeit haben am PC oder Laptop zu arbeiten. Hier kann
Dokumentation, Vorbereitung von EGs u.Ä. stattfinden. Telefonanschluss, Fachbücherregal und nötige
Arbeitsunterlagen an Ort und Stelle verkürzen Wege. Falls hier Kinderakten aufbewahrt werden wird ein
abschließbarer Schrank oder Rollcontainer benötigt
• Ein der Teamgröße entsprechender Tisch mit Bestuhlung sollte für Dienstbesprechungen zur Verfügung stehen.
An diesem könnten auch Elterngespräche stattfinden. Ein separater Besprechungsraum für EGs oder andere
Gespräche wäre ideal.
• In größeren Einrichtungen empfiehlt sich ein Büro für die Leitungskraft u. ist ebenso wie der
Erzieherinnenarbeitsplatz auszustatten. Zusätzlich wird hier ein Aktenschrank für die Verwaltungsakten
gebraucht.
Gesundheitsschutz/ Pausenraum:
• Grundsätzlich ist Tageslicht ist vorzuziehen. Die Ausstattung mit Teppichboden empfehlenswert.
• Dringend empfohlen: Liegemöglichkeit, Couch, (Erholungsphasen, Arbeit auf Höhe der Kleinstkinder, Heben)
• Kühlschrank, bzw. in größeren Einrichtungen Einbau einer Teeküche
Zusätzliche Ausstattung:
• abschließbare Fächer für jede Mitarbeiterin im Personalraum, bzw. Flur
• Umkleidemöglichkeiten für vorhandenes Hauspersonal
• Auf die Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Personaltoiletten ist zu achten.
• Duschmöglichkeit
Es ist im gesamten Kitabereich auf Schallschutzdecken zu achten.
Empfehlungen zur Gestaltung der Bereiche:
• Übersichtliche Bereiche, Signalwirkung: Stopp, langsam, Vorsicht an Übergängen zum Spielbereich der
anderen Altersgruppen in altersübergreifenden Einrichtungen zB kleine Stufen
• Ausgang zum Spielgelände / kurze Wege , eventuell aus direkt angrenzendem Flur hinaus oder Gruppenraum/
geschützter Bereich in der Nähe des Ausgangs zum Außengelände
• Abgrenzungen zum übrigen Außenbereich aus Sicherheitsgründen, Schutz- und trotzdem Transparenz,
durchschauen und drüber sehen soll möglich sein
• Schwellen, Hecken Palisaden, unterschiedliche Einfassungen, Findlinge, Klettersteine, dienen gleichzeitig als
Spiel und Balancierelemente (Recyclingmaterialien)
• Ruhezonen, Plätze des Rückzugs,
• Plätze für Aktivität und Begegnung
• Modelliertes Gelände / auch kleiner mit unterschiedlichen Materialien
• Terrassen- Bereiche; auch als Platz für Tische im Außenbereich, Kinderwagen oder Betten, können in der
Schlafenszeit rausgestellt werden
• Hügelige Flächen
• Wiese zur Begegnung, Gruppenspiel, Picknick, Decken ca. 40qm
• Unterschiedliche Bodenbeläge; befahrbare und taktil reizvolles Material
Keinen Rindenmulch als Belag lieber Sand
• Sandbereich ohne eine Rutsche mit Wasser, beschattet
• Wasser -und Matschbereich; Wasser- Tröge oder Matschtische, Kaskaden mit Höhen, die auch U3 erreichen
können, beschattet.
• Rutsche und Schaukeln in einem gesicherten Bereich; breite Bretter( warm ) gleichzeitig als Sitzmöglichkeit,
mündet nicht in den Sandkasten!!!
• Schaukel für unter 3 Jährige; niedrig und mit verschiedenen Sitzen, Höschensitz, Rundlehne eine Seite offen,
• Kletter- und Balanciermöglichkeiten; zB. kleine Hütte, niedriges Baumhaus, Spielhäuschen von Sand umgeben.
• Kleine Plateaus, niedrige Podeste und Schrägen
• Befahrbare Fläche für Bobbycar und Lauflernräder
• Kleine geschützte Bereiche für unter 1Jährige zum Krabbeln, Robben, Spielen mit sehr guter Beschattung
• Aufenthaltsorte für Eltern und Erzieher (Bring – und Abholzeiten)
Sitzmöglichkeiten an den Spielbereichen für Erzieher und Kinder
• Wege: in unterschiedlichen Formen, Materialvielfalt, geschlängelt und rund
• Brücken von einem Bereich zum anderen
Bevorzugt: Verwendung von Natursteinmaterialien und Hölzern
anlage 1
4437 Zeichen
Anlage 1 1. Umsetzungsphase ab 8/2015 (5 Monate) Aufwand - 100%ige Restkostenfinanzierung aller frei-gemeinnützigen Träger in Darmstadt 01.08.15 - 31.12.15 312.500,00 € - Bereitstellung einer Fachberatungstelle für frei-gemeinnützige Träger 01.08.15 - 31.12.15 32.500,00 € - Anpassung der förderfähigen Kosten für Fortbildungen (Qualitätsentwicklung) 01.08.15 - 31.12.15 58.000,00 € - Festlegung eines "Aushilfskräftepools" 01.08.15 - 31.12.15 46.000,00 € - Anpassung der Fachkraftkontingente in Waldkindergartengruppen 01.08.15 - 31.12.15 62.500,00 € - Umsetzung der Aspekte zur Stärkung der initiativ geführten Einrichtungen 01.08.15 - 31.12.15 50.000,00 € Gesamt: 561.500,00 € Ertrag - Anpassung der Gruppenstärken (erhöhte Zuweisung an Landesfördermitteln) 150.800,00 € - Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.15 - 31.12.15 38.340,00 € Gesamt: 189.140,00 € ergibt insgesamt: Mehraufwand 372.360,00 € Der finanzielle Mehraufwand kann durch eine Umplanung bereits etatisierter Haushaltsmittel im vollen Umfang gedeckt werden. Anlage 1 2. Umsetzungsphase ab 8/2016 Aufwand - Aufwendungen aus der 1. Umsetzungsphase 2015/2016 01.01.16 - 31.12.16 1.347.600,00 € - Bereitstellung von 0,75 VZÄ für die Erweiterung der städtischen Fachberatung 01.01.16 - 31.12.16 52.300,00 € - Anpassung der Vor- und Nachbereitungszeit auf 5 Stunden/Woche und Fachkraft 01.08.16 - 31.12.16 287.500,00 € - Schaffung von Stellenkontingenten zur Förderung der Ausbildung 01.08.16 - 31.12.16 95.000,00 € Gesamt: 1.782.400,00 € Ertrag - Anpassung der Gruppenstärken 01.01.16 - 31.12.16 150.800,00 € - Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.16 - 31.12.16 38.340,00 € - Anhebung der Elternentgelte de(r)s Vorjahre(s) 2,00 € 01.01.16 - 31.12.16 92.016,00 € Gesamt: 281.156,00 € ergibt insgesamt: Mehraufwand 1.501.244,00 € Der finanzielle Mehraufwand kann durch eine Umplanung bereits etatisierter Haushaltsmittel im vollen Umfang gedeckt werden. Begründung: Infolge der Anhebung der Förderpauschalen über das HessKiföG (unter Berücksichtigung einer 100%igen Restkostenabdeckung) mindert sich die städtische Betriebekostenförderung um rund 1,6 Mio. € p.a. Anlage 1 Jährliche Folgekosten ab Ende der 2. und letzten Umsetzungsphase Aufwand - Aufwendungen aus der 1. Umsetzungsphase 2015/2016 01.01.17 - 31.12.17 1.347.600,00 € - Aufwendungen aus der 2. Umsetzungsphase 2016/2017 01.01.17 - 31.12.17 970.300,00 € Gesamt: 2.317.900,00 € Ertrag - Anpassung der Gruppenstärken 01.01.17 - 31.12.17 150.800,00 € - Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.17 - 31.12.17 38.340,00 € - Anhebung der Elternentgelte der Vorjahre um je 2,00 € 01.08.15 - 31.12.17 222.372,00 € Gesamt: 411.512,00 € ergibt insgesamt: Mehraufwand 1.906.388,00 € Der finanzielle Mehraufwand kann durch die Umplanung der bereits etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 1,6 Mio. € gedeckt werden. Für die verbleibende Deckungslücke in Höhe von rund 300.000,00 € Haushalt erfolgen. muss eine Aufplanung entsprechende Aufplanung im Anlage 1 Zusätzlicher Mittelbedarf über den städtischen Haushalt zur Realsierung der Umsetzungsphasen Jahr Mittelbedarf 2015 - € 2016 - € 2017 300.000,00 € Summe 300.000,00 € Ab dem Haushaltsjahr 2017 müssen zur Sicherstellung der Umsetzung jährlich 300.000 € im städtsichen Haushalt bereit gestellt werden. * ausgehend von Gesamtplätzen der Stadt: U3 = 1.236 Ü3 = 4.699 561.500,00 € (für 5 Monate) Hort = 1.257 mtl.: 112.300,00 € insgesamt 7.192 hiervon 30% Freistellung (2.158) sowie für 5 Monate: 561.500,00 € abzüglich 1.200 Plätze Freistellung 3. Kiga-Jahr für 7 Monate: 786.100,00 € ## ergibt 3.834 Plätze, für die tatsächlich ein mtl. Elternentgelt gezahlt wird
anlage 5
2985 Zeichen
Anlage 5 - Waldkindergärten
Waldkindergärten mit Halbtagesbetreuung bis zu 4-5 Stunden ohne festen Standort/Bauwagen außerhalb des Waldes
• Voraussetzungen für die Gründung einer Waldkita sind ein vom Forstamt ausgewiesenes und genehmigtes Waldgebiet sowie die Genehmigung
der Bauaufsicht für die Aufstellung eines Bauwagens im Wald für die Unterbringung von Spielgeräten.
• Die Waldkindergärten sollen die Gruppengröße von 20 Kindern nicht überschreiten.
• Die Fachkraftbemessung wird analog der KiföG-Berechnung durchgeführt und wird aufgrund des besonderen Ausdehnungsradius sowie der
Aufsichtspflicht für die Zeit im Wald auf 2,5 Fachkraftstunden aufgestockt.
• Die Öffnungszeiten sind maximal 5 Stunden.
Bereits bei der Antragstellung muss der Träger feste Räumlichkeiten bzw. eine Kooperation zu einer Gemeinde bzw. Gemeinschaftshaus mit einem Gemeinschaftsraum
sowie Zugang zu Sanitärräumen zur Nutzung bei ganz schlechter Witterung und sehr niedrigen Temperaturen, die einen Waldaufenthalt unmöglich machen, nachweisen.
Auch bei Sturmwarnung und Sturmschäden ist dieser Rückzugsraum nötig.
Waldkindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten
1. sind möglich bei Kooperation mit einer Kirchengemeinde, Verein oder einem Gemeinschaftshaus in deren Räumlichkeiten man das
Mittagessen sowie die Nachmittagszeit verbringen kann. Diese Räume müssen kindgerecht eingerichtet und die Sanitärräume an die
Kindernutzung angepasst sein. Die Öffnungszeiten richten sich danach, wie kindgerecht die Räumlichkeiten zu nutzen sind. Stehen die
Räumlichkeiten komplett der Kindergruppe zur Verfügung und entsprechen sie den Anforderungen, die an eine Kindergartengruppe im
Regelbetrieb mit Sanitärbereich gestellt werden, können die Öffnungszeiten sich an den Öffnungszeiten der Regelgruppen orientieren.
2. sind möglich mit eigenen festen Standorten. Die Öffnungszeiten sind analog der Regelkindertagesstätten.
3. sind mit Einschränkungen in Bauwägen möglich. Hier setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Verlängerung der Betreuungszeiten
über die 4-5 Stunden hinaus folgende Standards:
• die Vorhaltung von mind. 50 qm beheizbare Wohnwagen bzw. Bauwagenfläche
• die Bereitstellung eines sauber zu haltenden Wohn- bzw. Bauwagens mit mind. 22qm zum Essen und Schlafen/Ruhen. Hier sollte die
Temperatur mind. 20 ° betragen.
• die Vorhaltung eines Werkstattwagens sowie eines Mal- und Bastelwagens, um sich in den kalten Wintermonaten im beheizten Raum in der
waldfreien Zeit beschäftigen zu können. Hier soll die Temperatur mind. 16° - 18° betragen.
• Die Ausweitung der Öffnungszeit der Waldkindergärten in Bauwägen ist höchstens bis 15:00 Uhr zu genehmigen. Die Genehmigung der
Kinderzahl richtet sich nach den Nutzungsmöglichkeiten und der Ausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten.
Fachkraft-
VZÄ Kosten p.a.
Fachkraft-VZÄ
geplant Kosten p.a.
Differenz =
rechn.
Waldgruppen 2 100.000,00 € 2,5 125.000,00 € 25.000,00 €
anlage 6
1457 Zeichen
Anlage 6 - Praktika im pädagogischen Bereich(Regelung für nicht städtische Träger relevant) (Höchstgrenze der Stellen im Anerkennungsjahr liegt bei 2 pro Einrichtung) was Anteil Alternativ StädtischEv.KircheKath.KircheASB/AWO kl.fr. TrägerSumme 1-gruppig Sozialassistenten/innen oder FSJ 2/1 0,5 Fachkraftstunden über AP* 0 0 0 0 32 32 1 0 2 0 7 10 0 ab 3-gruppig (Haus) 1 2 Sozialassistent/innen 25 22 5 13 11 76 Nutzung von zwei Standorten/ Waldgruppe zusätzlich Anerkennungspraktikant/in 1 2 Sozialassistent/innen 5 2 0 0 6 13 3 Bereiche am gleichen Standort zusätzlich Anerkennungspraktikant/in 1 2 Sozialassistent/innen 4 2 1 integrativ 1 0 8 ab 7 gruppig (Haus) zusätzlichAnerkennungspraktikant/in1 2 Sozialassistent/innen 1 0 0 2 0 3 142 * Achtung: wird auf FK-Schlüssel angerechnet Fachliche Begründung: Anzahl der Einrichtungen 2-gruppig Die ein- und zweigruppigen Einrichtungen verfügen über zu wenige Zeitkontingente, um eine qualitative Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr zu gewährleisten. So wird für diese Einrichtungen der Einsatz von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten im Praktikum bzw. 1 Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr empfohlen. Aus fachlicher Sicht ist bei folgender organisatorischer Gegebenheit (siehe Tabelle) zu der einen Stelle für Praktiantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr eine weitere zu genehmigen. 2/1 0,5 Fachkraftstunden über AP* Sozialassistenten/innen oder FSJ
anlage 7
930 Zeichen
Anlage 7 - Aushilfskräfte (nur für Initiativen) Ausgehend von einer Minijob-Basis werden maximal 450,- € pro Monat als abrechnungsfähig angesetzt. Aktuelle Initiativgruppen Anzahl Max. förderfähige Summe Kosten p.a. Kosten p.a. aktuell Differenz = rechn. Mehrbedarf 1-gruppig 32 5.400,00 € 172.800,00 € 96.000,00 € 76.800,00 € 2-gruppig 7 10.800,00 € 75.600,00 € 42.000,00 € 33.600,00 € 110.400,00 € Fachliche Begründung: Das KiföG (§32 Absatz 2 (6) ) sieht eine zusätzliche Förderung von Kleinsteinrichtungen wegen ihrer Größe in finanzieller Form vor. Einrichtungen mit einer oder zwei Gruppen stehen zunehmend vor der Schwiergkeit Fachpersonal zu finden. Um dennoch die Betreuung gewährleisten zu können, ist ihnen ein Stundenkontingent zu ermöglichen, das den gesetzlich vorgegebenen personellen Rahmen sicherstellen kann.
anlage 12
26812 Zeichen
Magistratsvorlage Wissenschaftsstadt Darmstadt Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor geschäftsstelle: U] zur Kenntnis Magistratsbeschlussfassung: X zur Beschlussfassung 16.10.2008 Dezernat |l an die Stadtverordnetenversammlung Dezernat.l Hauptamt [] OBW zur Befassung Amt: Amt für Familie, Kl zur Kenntnis Kinderbetreuung und U] zur Beschlussfassung [] OBW bei abschl. Sport U] zur abschließenden Beschluss- Beschlussfassung Magistrat fassung Fachausschuss Behandlung in Ja Nein öffentl. Sitzung D Verteiler: | 110 Ja Nein Vorlage-Nr. 2008/0379 1 101 Internetfähig oO & EA en Magistratsbeschluss-Nr. u 531 20 Betreff: Personalausstattung Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bezug: Prüfauftrag im Zuge der Haushaltskonsolidierung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 8.10.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht und die daraus sich ergebenden fachlichen und stellenplantechnischen Konsequenzen zur Kenntnis und beschließt: Beim Teilhaushalt Il, Amt 52, Tageseinrichtungen für Kinder - wird für die städtischen Kindertagesstätten aktuell ein Gesamtsoll in Höhe von insgesamt 240,8 vb Fachkraftstellen (davon 15,5 Stellen für Einzelintegration) festgelegt, - sind neben den im Stellenplan bisher ausgewiesenen 196,5 vb Fachkraftstellen -- die im Stellenplanentwurf 2009 ausgewiesenen umgerechnet 23,7 kw-ü-Stellen „Erzieher/-innen“ und umgerechnet 1 kw-ü-Stelle „Erzieher/in, Leitung Kita“ in dauerhafte Planstellen umzuwandeln (Streichung der kw-ü Vermerke), -- weitere 5,6 vb Stellen Erzieher/-innen neu einzurichten, -- im Umfang von 14 vb Stellen die bereits im Stellenplanentwurf 2009 bei den Beschäftigungsentgelten ausgewiesenen 28 Berufspraktikanten im Erziehungs- dienst anzurechnen, - entfallen die im Stellenplan ausgewiesenen kw-Vermerke an Stellen für „Erzieher/-innen“ (Stellen Nr. 1052, 1173 und 3489 GVPI.). 2. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen mit der Bitte, in der 2. Lesung den Stellenplanentwurf 2009 entsprechend anzupassen. 3. Die Rechte der Personalvertretung werden gewahrt. Anlagen: Personalausstattung Vergleich ev. Kitas und städt. Kitas Berechnung kw.ü-Stellen Kitas StplanEntwurf 2009 Beschäftigungsentgelte Jahresprakt. Datenschutzrelevante Anlage: m] Beschluss des Magistrats vom 22.10.2008 Der Vorlage wird zugestimmt. 3 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 08.10.2008: Im Zuge der Haushaltsgenehmigung und der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt die beigefügte Berechnungsgrundlage der personellen Besetzung in den städtischen Kindertagesstätten (vgl. Anlage 1) vorgelegt. Die Berechnungsgrundlage dient der Transparenz und insbesondere als Nachweis, dass in den städtischen Kindertagesstätten keine „paradiesischen Rahmenbedingungen“ vorzufinden sind. Bereits 2001, als die „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder" im Land Hessen eingeführt wurde, hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt gegen- über dem Hessischen Sozialministerium dargelegt, dass die personelle Besetzung in den städtischen Kindertagesstätten diesen Mindestvoraussetzungen entspricht. Das Hessische Sozialministerium war zu dem damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Wissen- schaftsstadt Darmstadt die Vorgaben der Mindestvoraussetzungen bezüglich des Personal- schlüssels nicht einhält und die Kinderbetreuung unterhalb dieser personellen Mindest- voraussetzungen gewährleistet. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat immer auf der Grundlage der Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß $ 22 ff. des SGB VIII und der Hessischen Verordnung über Mindestvoraussetzungen in den Tageseinrichtungen Standards in den Einrichtungen gewährleistet. Bereits vor Einführung der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ im Land Hessen bestand in Darmstadt auf Grundlage der Beschlüsse der städtischen Gremien der fachliche Konsens, dass die Kinderbetreuung im Kindergarten auf einer Gruppenstärke von 20 Kindern basieren muss, Auch die baulichen Voraussetzungen einzelner Einrichtungen ließen für eine qualifizierte Kinderbetreuung keine andere Verfahrensweise zu. In diesem Sinne sind auch über Jahrzehnte neue Einrichtungen geschaffen worden. Die vertraglichen Regelungen mit vielen Trägern basieren auf dieser fachlichen Ausrichtung. Dementsprechend hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sofern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gesichert ist, die Voraussetzungen geschaffen, dass sowohl in den städtischen Kindertagesstätten als auch in denen unter freier Trägerschaft (AWO, ASB, Lebenshilfe etc.) eine Gruppenstärke von 20 Plätzen mit 1,5 Fachkräften und der pauschalen Freistellung der Leitung umgesetzt werden kann. Den pädagogischen Fachkräften (Vollzeit) wird eine Vorbereitungszeit von 2 Stunden in der Woche zugestanden, sofern der Dienstbetrieb dies zulässt. Damit ist der Anspruch auf Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach dem TVöD erfüllt (vgl. Anlage 3). In diesem Punkt heben sich die Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt von den zwischenzeitlich geltenden Mindestanforderungen ab, die eine maximale Belegung im Kindergarten von bis zu 25 Kindern pro Gruppe zu lassen, Die Gruppengröße im Bereich der Kinderkrippe bei 10 bis 12 Kindern wird mit 2 Fach- kraftstellen besetzt. In den Horten wird die Personalberechnung analog Kindergarten umgesetzt. Mit dem politischen Beschluss, in allen städtischen Kindertagesstätten die flexiblen Betreuungszeiten einzuführen, wurde aufgrund der erhöhten Auslastung der Kindertages- stätten bezüglich der Mittagessensversorgung und der Betreuung der Kinder im Nachmit- tagsbereich pro Gruppe eine weitere personelle Aufstockung von 0,25 Fachkraftstellen realisiert. Vor Einführung der flexiblen Betreuungszeiten hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihren Kindertagesstätten insgesamt 994 Plätze (Stand: 08/2003) mit drei unterschiedlich festgeleg- ten Betreuungszeiten angeboten. 582 Plätze 08:00 bis 12:00 Uhr 144 Plätze 07:00 bis 13:00 Uhr (mit Mittagessen) 268 Plätze 07:00 bis 17:00 Uhr Nach Einführung der flexiblen Betreuungszeiten in den städtischen Kindergärten besteht für alle der nunmehr 1068 hier betreuten Kinder (Stand: 08/2008) die Möglichkeit, neben der Grundversorgung von 08:00 bis 12:00 Uhr täglich beliebig viele Stunden bis zur maximalen Öffnungszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr zuzukaufen. Abweichend von dieser pauschalen Stellenbemessung in den Kindertagesstätten der Wissen- schaftsstadt Darmstadt erfolgt die Stellenbemessung in den evangelischen und katholischen Kindertagesstätten in Darmstadt auf Grundlage der jeweiligen kirchlichen Rechtsverordnung, unter Berücksichtigung der konkreten regelmäßigen Laufzeit der einzelnen Gruppen, basierend auf der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder. Für die Stellenbemessung der kirchlichen Kindergärten in Darmstadt wird grundsätzlich analog der Verordnung über Mindestvoraussetzung in Tageseinrichtungen für Kinder, abweichend von den städtischen Kindertagesstätten und den vertraglich gebundenen freien Trägern, von einer Gruppenstärke von 25 Kindern ausgegangen. Tatsächlich reduziert sich diese bei aktuell (Stand: 09/2008) 140 anerkannten Einzel- integrationsmaßnahmen in kirchlichen Kindertagesstätten in Darmstadt (gegenüber derzeit 32 genehmigten und 11 beantragten Einzelintegrationsmaßnahmen in städtischen Kindergärten) bei einem Großteil der dort betriebenen Kindergartengruppen auf die in diesem Zusammen- hang rechtlich zulässige Höchstgrenze von 20 Kindern pro Gruppe. Im Gegensatz dazu liegt die tatsächliche Belegung der Kindergartengruppen in den städtischen Einrichtungen und vereinzelt auch bei freien Trägern bedingt durch notwendige Überbelegun- gen überwiegend über der eigentlichen Gruppenstärke von 20 Kindern, zum Teil bereits bei der maximal zulässigen Gruppenstärke von 25 Kindern, um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen zu können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für die kirchlichen Kindertagesstätten im Bedarfs- fall Vertretungskräfte zusätzlich zur Personalbemessung auf Gründlage der kirchlichen Rechtsverordnung bereitgestellt werden. In städtischen Kindertagesstätten sind notwendige Vertretungen aus dem vorhandenen Personalbestand zu regeln. Zusätzliches Personal kann nicht bereitgestellt werden. Die in der Berechnungsgrundlage festgestellte stellenplanmäßige Differenz in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der städtischen Kindertagesstätten wird in der Praxis weitestgehend durch überplanmäßige Kräfte (zeitweise Übernahme von Fachkräften nach Ende ihrer Aus- bildung, Berufspraktikanten bzw. Berufspraktikantinnen - die zukünftig zu 50 % angerechnet werden - und Rückkehrerinnen aus der Elternzeit) aufgefangen. Zwingend bleibt die zeit-nahe Schaffung entsprechender stellenplanmäßiger Voraussetzungen, um die Personal- bewirtschaftung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den städtischen Kindertages- stätten dauerhaft abzusichern und in Folge ohne die derzeit notwendige Einzelbeantragung beim Regierungspräsidium Darmstadt zu ermöglichen. Aus genannten Vorgaben resultieren nachfolgend aufgeführte stellenplantechnische Konsequenzen, welche gegenüber dem bisherigen Ist-Stand überwiegend kostenneutral sind: So ist im Bereich des pädagogischen Personals nach dem derzeitigen Stand der Dinge gemäß den SOLL-Vorgaben des Fachamtes und dem aktuellen Personalbestand für Einzelintegrationen ein Gesamtsoll von 240,8 vb Fachkraftstellen erforderlich (hiervon zukünftig 15,5 Stellen für Einzelintegration). Davon sind bisher im Stellenplan 196,5 vb Fachkraftstellen ausgewiesen. Es ist daher im Stellenplan 2009 die dauerhafte Einrichtung von weiteren Stellen „Erzieher/-innen“ vonnöten. Hierzu ist bei den in diesem Fachbereich im Stellenplanentwurf 2009 einge- richteten umgerechnet 23,7 kw-ü-Stellen „Erzieher/-innen“ und umgerechnet 1 kw-ü-Stelle „Erzieher/in, Leitung Kita“ (Anlage 4) für:bisher in der Praxis vorhandenes überplanmäßiges Personal der kw-ü Vermerk zu streichen. Zudem sind weitere 5,6 vb Stellen „Erzieher/-innen“ neu einzurichten. Im Stellenplan 2009 sind bei den Beschäftigungsentgelten 28 Berufspraktikanten im Erziehungsdienst ausgewiesen (5 Jahrespraktikanten/innen Sozialpädagogik und 23 Jahrespraktikanten/-innen Erzieher/-innen - siehe Anlage 5). Nach den Soll-Vorgaben des Fachamtes werden diese Jahrespraktikanten/-innen zukünftig zu 50 % auf den Personal- bedarf angerechnet. Dies entspricht einem Umfang von 14 vb Stellen. Die im Stellenplan ausgewiesenen kw-Vermerke an Stellen für „Erzieher/-innen“ (Stellen Nr. 1052, 1173 und 3489 GVPI.) sind zu streichen. Die notwendigen Stellenneuschaffungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Fazit: ® Die Berechnungsgrundlage wird zeitnah, nach Beschlussfassung durch den Magistrat, der Aufsichtsbehörde zur Bewertung im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung der Haushaltswirtschaft gemäß & 92 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegt; « die Schlüsselzahlen der Sollstellen/Gruppe mit . ® Kinderkrippe — 2 Fachkraftstellen je Gruppe ® Kindergarten — 1,75 Fachkraftstellen je Gruppe (1,5 Fachkraftstellen je Gruppe zzgl. 0,25 Fachkraftstelle Flexibilisierung je Gruppe) ®e Hort — 1,5 Fachkraftstellen je Gruppe ° Leitung — 1 Fachkraftstelle pauschal ® Vorbereitungszeiten — 2 Stunden je Fachkraftstelle. 6 werden künftig verbindlich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt anerkannt und dauerhaft angesetzt. e Über diese Berechnungsgrundlage hinaus werden gemäß den Vorgaben des Landes zusätzliche Fachkraftstunden für die Betreuung von Kindern mit Migrations- hintergrund und für die Integration von Kindern mit Behinderung vorgehalten. Diese zusätzlichen Stunden sind bedarfsorientiert einzurichten und werden von dem Land zum Teil refinanziert (vgl. Anlage 3). e Eine Vergleichsberechnung auf der Grundlage städtischer Parameter und kirchlicher Einrichtungen der ev. Kirche wurde vom Amt 52 erstellt und wird gleichfalls der Aufsichtsbehörde vorgelegt (siehe Anlage 2). Darmstadt, 08.10.2008 Dezernat | Dezernat Il Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister oletslaniGrunpe E indlage zur Ermittlung der Basi <liB+0,28 (Fler) „ade P Pauschal Atundan Differenz für I8T-Besatzung en und K (zzgl. Praktikanten) = nu Praktikantanliste abz. SOLL#2 davon Prakti- | Igem. kanten | StsBeLi InMA | InMA ‚Jun 08 | Jun oR 17,82 g) 9,50 [Kine Mex-Ratsohoy [Außensteie Kindergarten a a BE BEE [pbernommene. BRR 0,00| 0,00 sad cal au al 9,00 190,00 6,50 196,50 190,00 226,92 ” 6,60 15, Erläuterungen: 228,14 K = Rogelpersanal (nel. Miaretion, ohne Einzeintsgration, ohne Praktikanten) = Personal für Einzelintegration behinderter Kinder In Regelkindernärten. “ “ | “ . “ [ 1 - ü ı a ” u 1 . “ Amt für Familien, Kinderbetreuung und Sport Abteilung Kinderbetreuung Vergleichsberechnung: Ev. Kitas (Gesamtstunden inkl. Migrationsanteil, ohne Einzelintegration) Vergleich bei gleicher Gruppenzahl: Ev. Friedensgemeinde 3 Kindergartengruppen - 75 Kinder 274,40 Stunden Ev. Auferstehungsgemeinde Kita Am Ruthsenbach (ohne Hort) 4 Kindergartengruppen — 100 Kinder 346,00 Stunden Ev. Martinsgemeinde 3 Kindergartengruppen - 1 Hortgruppe 85 Kinder 264,60 Stunden Darmstadt, 2009-05-15 ® 13-3492 Frau Stein städtische Kitas Strahringer Haus 3 Kindergartengruppen - 60 Kinder Ziel: 261,69 Stunden Selma-Lagerlöf-Haus (ohne Außenstelle Hort) 4 Kindergartengruppen - 80 Kinder Ziel: 347,1 Stunden Kita Waldkolonie 3 Kindergartengruppe - 1 Hortgruppe 75 Kinder Ziel: 328,38 Stunden Vergleich über die Kinderzahl: Ev. Friedensgemeinde 75 Kinder 274,40 Stunden Ev. Johannesgemeinde Friedrich-Fröbel-Haus 75 Kinder in Flexibilisierung (Angaben aus dem Jahr 2005) 311,75 Stunden/ ohne Migrationsstunden Ev. Michaelsgemeinde 4 Kindergartengruppen 80 Kinder in Flexibilisierung (Angaben aus dem Jahr 2005) 363,25 Stunden /ohne Migrationsstunden Kita Waldkolonie 75 Kinder Ziel: 328,38 Stunden Selma-Lagerlöf-Haus 4 Kindergartengruppen - 80 Kinder ohne Außenstelle Hort Ziel: 347, 1 Stunden Ev. Auferstehungsgemeinde Kita Hedwig-Dohm-Haus Kita Am Ruthsenbach Kiga und Hort 100 Kinder/ 4 Gruppen 100 Kinder / 5 Gruppen 346,00 Stunden Ziel: 389,61 Stunden Janusz-Korczak-Haus Kiga und Hort/ ohne Krippe Keine Betriebsferien 100 Kinder Ziel: 393,9 h Achtung! Ein direkter Vergleich mit den Einrichtungen in Trägerschaft der Ev. Kirche ist uns nicht möglich, da wir keine konzeptionell vergleichbaren Kindertagesstätten haben. (Ausnahme: Kita Michaelsgemeinde/ 4 Gruppen in Flexibilisierung und Selma-Lagerlöf-Haus 4 Gruppen in Flexibilisierung, wobei wegen der Vergleichbarkeit die Außenstelle mit 2 Gruppen nicht eingerechnet wurden.) Informationen zu den unterschiedlichen Laufzeiten der Gruppen wurden uns leider vom Dekanat nicht zur Verfügung gestellt. Das Dekanat hat uns stellv. für die verschiedenen Kindertagesstätten in evangelischer Trägerschaft die Berechnungen der 3 Kindertagesstätten (der Friedensgemeinde, Martinsgemeinde und Auferstehungsgemeinde) zur Verfügung gestellt. Die Angaben der Kita Michaelsgemeinde und Friedrich-Fröbel-Haus sind einer Statistik nach 8 47 KJHG entnommen, die letztmals im Jahr 2005 erhoben wurde. Beim Vergleich der Personalstundenkontingente ist zu berücksichtigen, dass die städt. Kindertagesstätten mittlerweile voll flexibilisiert sind, d.h. in der Regel bis zu 80 %, zeitweise bis zu 100 % Belegung im Kindergarten zugebucht werden kann. Bei Einführung der Flexiblen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten mit gleicher Gruppenzahl würde sich bei den evangelischen Kindertagesstätten entsprechend der Personalbedarf um mind. 30 % erhöhen, da derzeit nur 55 % der Kinder über 12 Uhr hinaus betreut werden. In der Regel besuchen in den ev. Kindertagesstätten nur knapp 30 % der Kinder die Einrichtung länger als 13 Uhr. Es gilt folglich zu berücksichtigen, dass nach dem Sollstellenplan der evangelischen Kirche bei der Betreuung einer zusätzlichen Gruppe in der Zeit von 12-16 Uhr ein zusätzliches Fachkraftkontingent von 36 Stunden erforderlich ist (= 4h x 5 Wochentage x 1,5 Fachkräfte/ + 20 % Vorbereitungszeit). Würde beispielsweise in der Kita Am Ruthsenbach durch die Einführung flexibler Betreuungszeiten nur eine Nachmittagsgruppe zusätzlich angeboten werden, würde der Sollstellenplan von derzeit 346 Stunden auf 382 Stunden ansteigen. Anlage 3 Berechnung der zusätzlichen Stellenanteile für Kinder mit Migrationshintergrund Auf Grundlage der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02.01.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2007, erhalten Träger gem. $ 6 Abs. 3 für Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund im Kindergartenalter eine zusätzliche Pauschale. „Die Zuwendung richtet sich nach der Größe der Kindertageseinrichtung und beträgt jährlich für Einrichtungen mit 1; bis zu 40 aufgenommenen Kindern bis zu 5.115,00 Euro, 2. bis zu 70 aufgenommenen Kindern bis zu 7.670,00 Euro, 3. über 70 aufgenommenen Kindern bis zu 10.230,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Personalkosten für Zusatzkräfte.“ Ausgehend von den aktuellen Personalkosten für eine Erzieherin (Entgeltgruppe 6 TVöD) in Höhe von ca: 40.000,00 Euro jährlich entsprechen die vorgenannten Förderbeträge, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden einem Stundenanteil von zul. 5 Stunden zu 2, 7,5 Stunden zu 3. 10 Stunden Diese unterschiedlichen Stundenanteile sind im Rahmen der Sollstellenberechnung für die einzelnen städtischen Kindertagesstätten, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist, berücksichtigt. Berechnung der zusätzlichen Stellenanteile zur Integration von Kindern mit Behinderung Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz sind ausgehend vom vorhandenen Personalbestand der Kindertagesstätte bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung zusätzliches Personal von 15 Fachkraftstunden pro Kind mit Behinderung für die Sicherstellung der zusätzlichen Hilfen erforderlich. Für die Finanzierung einer solchen Maßnahme ist eine Kostenpauschale von 16.711 Euro pro Platz für das Kindergartenjahr vom örtlichen Sozialhilfeträger zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02.01.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2007, erhalten Träger gem. 8 6 Abs. 4 für Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Behinderung im Kindergartenalter eine zusätzliche jährliche Pauschale von 1.540 Euro pro Integrationsplatz vom Land Hessen. Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten Ausführungen zu den Auswirkungen der Tarifeinigung 2008 Änderungen des BT-V (Besonderer Teil Verwaltung) zum TVöD ab 1. Juli 2008 - 8 56 "Die Tarifvertragsparteien ver.di / dbb Tarifunion und die VKA haben ab dem Jahr 2008 für Beschäftigte im Erziehungsdienst 19,5 Stunden Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten im Kalenderjahr tarifvertraglich geregelt. Diese sind von Arbeitgeberseite vorzuhalten und entsprechend bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Für das Jahr 2008 stehen diesen Vollzeit-Beschäftigten 6/12 (wegen Inkrafttreten ab 1. Juli 2008) dieses Stundendeputats an Arbeitszeit zur Verfügung. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich dieses Volumen entsprechend. Für den erzieherischen Bereich in den städtischen Kindertagesstätten bedeutet dies entsprechend der beigefügten Anlage, dass diese Zeiten schon vorgehalten bzw. übererfüllt werden. Dabei ist keine Trennung zwischen Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten notwendig. Es muss sich vielmehr um Vorbereitungs- oder Qualifizierungszeiten handeln. Diese dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegende Zeiten werden schon seit geraumer Zeit bei der Stadtverwaltung Darmstadt von der Art, Zeit und dem Ort nach so bestimmt, wie es die Tarifvertragsparteien nunmehr tariflich regeln. Eine freie Verwendung durch die Beschäftigten ist dabei nicht statthaft, da es sich explizit um Arbeitszeit und nicht um Arbeitsbefreiung handelt. [...*] Diese Tatsachen sind nach Beschlussfassung des Magistrats mit Information für die Stadtverwaltung Darmstadt zu veröffentlichen. Weiterhin gelten diese Regelungen auch für den handwerklichen Erziehungsdienst, jedoch nicht für andere Beschäftigungsverhältnisse die dem Sozial- und Erziehungsdienst zuzuordnen sind." [‘Verweis: Rundschreiben KAV - Hessen vom 17. September 2008] Anlage 4 STELLENPLAN 2009 Vorlage Stadtverordnetenversammiung - Stand: 15. September 2008 Entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde sind für alle üpl. Beschäftigten Stellen einzurichten. Es wird vorgeschlagen kw-Stellen zu schaffen. Da die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, die auf diesen Stellen geführt werden vorrangig auf planmäßige Stellen einzugliedern sind und bei Freiwerden kein anderslautender Beschluss, als die Streichung im nächsten Haushaltsplan, zulässig ist, erhalten die Stellen den Vermerk „kw-ü“, Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Personenkreis der behinderten Menschen angehören und bisher zu Lasten der SB-Sondermittel (Beschäftigungsentgelte) verrechnet wurden, wird der vorgenannte Ver- merk mit -Sb ergänzt. Die Stellen erhalten aufsteigende Stellennummern — beginnend mit 8000. Neuschaffungen gem. Beschluss des Magistrats vom 15. September 2008: Teilhaushalt I| 2tb ltb ltb 1tb ltb itb lvb Ivb ltb 2 tb ltb 1tb 1tb Ivb Ivb 1tb ltb ltb 1tb ltb 1tb 1tb ltb Itb 1tb 1tb lvb 1tb 1tb 1tb Ivb ltb 1tb 1tb Itb ltb 1tb EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG EG DVVHAHHDHANNADgVOHMAH-DNATnHmndrrgaHnananaroamaanan kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü kw-ü St.- (St.- (st.- (st.- (St.- (St.- (St.- (St.- (St.- (st. (St. (St. (St. (St. (St. (St. (St. (st. (St. (St. (st. (St. (St. (St. (St.- (St. (St. (St. (St.- (St.- (St. (St.- (St.- (St.- (st.- St.- (St.- Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. -Nr. "Nr. -Nr. -Nr. -Nr. "Nr. -Nr. -Nr. -Nr. -Nr. "Nr. "Nr. -Nr. -Nr. -Nr. Nr. -Nr. -Nr. -Nr. Nr. Nr. -Nr. Nr, Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Amt 52 8053, 8054) je 24,3 W.-std. 8055) 19,5 Wochenstd. 8056) 21 Wochenstunden 8057) 15,2 Wochenstd. 8058) 19,5 Wochenstd. 8059) 25,3 Wochenstd. 8060) 39 Wochenstunden 8061) 39 Wochenstunden 8062) 15 Wochenstunden 8063, 8064) je 15 W.-std. 8065) 25,3 Wochenstd. 8066) 19,5 Wochenstd. 8067) 20,3 Wochenstd. 8068) 39 Wochenstunden 8069) 39 Wochenstunden 8070) 37,5 Wochenstd. 8071) 19,3 Wochenstd, 8072) 20 Wochenstunden 8073) 28 Wochenstunden 8074) 20 Wochenstunden 8075) 30,4 Wochenstd. 8076) 20 Wochenstunden 8077) 20,3 Wochenstd. 8078) 22 Wochenstunden 8079) 25,3 Wochenstd. 8080) 20,3 Wochenstd. 8081) 39 Wochenstunden 8082) 19,5 Wochenstd. 8083) 19,5 Wochenstd. 8084) 20,3 Wochenstd. 8085) 39 Wochenstunden 8086) 33,4 Wochenstd. 8087) 25,3 Wochenstd. 8088) 30 Wochenstunden 8089) 30,4 Wochenstd. 8090) 19,5 Wochenstd. 8091) 19,5 Wochenstd. Tageseinrichtungen für Kinder - Erzieherinnen - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Reinemachefrau - Erzieher - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherinnen - Erzieherin - Erzieherin - Reinemachefrau - Erzieherin - Erzieherin - Reinemachefrau - Erzieherin - Reinemachefrau - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Reinemachefr. u. Küchenh. - Erzieherin/Leitung Kit. - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Reinemachefrau - Reinemachefrau - Erzieherin - Reinemachefrau - Erzieherin - Erzieherin 1tb ltb 1tb ltb lvb ltb lvb 1tb Anmerkung: Kosten: EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8092) EG 9 kw-ü (St.-Nr. 8093) EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8094) EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8095) EG 6 kw-ü (St.-Nr EG 6 kw-ü (St.-Nr. EG 6 kw-ü (St.-Nr EG 6 kw-ü (St.-Nr. . 8096) 8097) . 8098) 8099) 19,5 Wochenstd. 19,5 Wochenstd. 30 Wochenstunden 15 Wochenstunden 39 Wochenstunden 15 Wochenstunden 39 Wochenstunden 30 Wochenstunden - Erzieherin - Erzieherin/Leitung Kit. - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin - Erzieherin Die Wochenstunden bei Teilzeitsteilen werden im Stellenplan (Erläuterungen) gerundet ausgewiesen. Keine Mehrkosten. Die Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Planstellen waren und sind geplant. Im Rahmen der Beschäftigungsent- gelten sind u. a. die Mittel für die Beschäftigung von Schwerbehinderten, Reha- bilitanden und Sozialfällen durch die Beschlüsse des Magistrats und der Stadt- verordnetenversammlung bereitgestellt worden. Im Übrigen liegen für die jewei- ligen Neueinstellungen die entsprechenden Gremienbeschlüsse vor. Stellenplan 2009 Veränderungen gegenüber 2008 (+/-): (Neuschaffungen - üpl. Beschäftigte Kitas) Amt Bezeichnung Anzahl vb 52 Tageseinr. Für Kinder 8 52 52 52 neo 39 Stellenwert EG 6 kw-ü EG 1 kw-ü EG 2 kw-ü EG 9 kw-ü Maßnahme Neuschaffung Neuschaffung Neuschaffung Neuschaffung D ” ” [ © . ” » “ ji . \ m 1 Ku ” ” [ = E u 1 . [ ı ‚ [ Ä ” 1 % Anlage 5 Jayypesq spınm Bunyaylayue| uauuyusjueynyeldsaiger in) Yamsyluyasyoıng ueylepluuise nau Yoınp Uajsoy4yayy alyoeaq epınm Bunygysajuie | "Ueuuyusqeynyeldssuger any Yamsyluussyoıng uayfayjluue neu yaınp UaJsoyıyayy Yayjpeaq epınm Bunyayispue] "usuuyusjueyipjerdssiger in} YEmspluyssyaıng usyayluls nal yoınp us}soyuyoyy Yayyoeag spınm BunygyisjneL "uauuyuajueyipjeidseiyer in Yamspluyosysıng uaylaylıuJs neu Yoınp uajsayayayı uaßeluesßunlspuy uep nz ueßunIaynelg m— 8002 Jsndny ‘'pue]s 05502 06E Lz 00LE 0) 24 o8r'L Ob ill (usyayyus (BejyosueioA u) 8002 'IH ‚ranusbaß sbeNuRssUnepuy 0925987 Beniagn 000zL Sjzıesßelyay Zn} JeloucH 'E usuunayelzıg o0L'oer usuul/usjueyjyeldssiyer gZ 'Z 'pedjeizos 098801 uauuyusjueyxjpjeldseuger g '\ (q usyejssafenapun (e 00€ ZLZ 'pedjeizos 0LLLZ uaueyipeldsaiyer |’). Bunelagsßunyazig -WnAUaZzueiWwe-4 (q 066 9rL Jayajsıny Int lelouoH 'Z 'pedjeizos Orser usuu/uswexipieidsaiyer Z 'L 0ESZ0oL 3 6002 "IH Beiyosueion Öunpjquaiweg -unAyuszusylwe- (e 8 alas uon Beiusan yoamzsBunpuswan (q ejlayssfunyerusä / Jury (e 002L-020°250 0021010250 0021-020°250 [74 020.°090°250 OL0L-090-250 0101090350 | LZ EITEIEHEIETSN] ‘en syaBjussßunßiyeyssag surjdusjjs}s sap qjeyisyne syölyeyasag In) usjsoyleuosiag .lely 6002 IH (1 NS) vageßsnejeuosiad sales Sunjlstgejeuosiad ı - . » . . w If ” “ .-» . . ‘a -. = n . « 1) = . 1 B3 1 . . . 1 Pr u L “ - “ LI 5 - 1 ' ” = w 5 “ . . ı « u - . » \ z ” 2 . \ f . 5 r ” u I . . . ı ” L E . . F Pr “ u - ” - . 5 . ı \ v 1 „ - “ . d . . . » . m . . . U u 1 " “ B . - = .
anlage 9
1266 Zeichen
Anlage 9 - Raumkonzept in Zahlen Räume (Angabe in qm) U3 GruppenKiga-Gruppen Gemeinsame Räume Bemerkungen Gruppenraum 45 50 Nebenraum 20 20 Sanitärräume Kinder 12 12 je 2/3 Toilettenbecken, 3/4 Waschplätze pro Gruppe am besten an Waschrinnen sowie Wickeltisch mit 1-2 Plätzen Garderoben 10 10 Mehrzweckraum ab 2 Gruppen 60 qm ab 5 Gruppen mind. 84 qm Elternraum 16 Personalraum 15 15 + 3 qm für jede weitere Gruppe Personaltoilette 8 qm pro Toilette mit 2 Kabinen pro Bereich je 2 Toiletten (je Geschlecht eine) ab 6 Gruppen mind. 1 weitere Toilette Besuchertoiletten/ behindertengerecht 8 Toiletten/ Umkleide Küchenpersonal 8 muss extra Toilette haben Büro 10 - 15 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Küche 15 - 35 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Bistro 35 im Kigabereich Abstellraum Küche 6-8 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Wirtschaftsraum 4-10 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Putzmittelkammer 2-6 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Materialraum 10-20 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert ab 6 Gruppen sollte ein weiterer Materialraum hinzu Kinderwagenraum (auch ein Technikraum ist hierfür möglich (beheizbar)) 15-30 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert Bewegungswege/ Flure Multiplikator 0,7 Außenfläche 6-10 qm/ Kind ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
anlage 4
1100 Zeichen
Anlage 4 - Fortbildungsmittel Fachkraft-Stellen aktuell in: FK-Stellen aktuell bisher (102,- €) neu (300,- €) städtischen Einrichtungen (bisher weniger als 102,- € zur Verfügung) 270,29 27.569,58 € 81.087,00 € 53.517,42 € Einrichtungen unter freier Trägerschaft 227,81 23.236,62 € 68.343,00 € 45.106,38 € Einrichtungen ASB/AWO 168,03 17.139,06 € 50.409,00 € 33.269,94 € Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft (bisher 160,- € abrechnungsfähig!) 262,61 42.017,60 € 78.783,00 € 36.765,40 € 168.659,14 € abrechf. HG je Fachkraft Differenz = Mehrbedarf p.a. Das Land Hessen sieht bei der Bewilligung der Sprachförderung einen Betrag in Höhe von 150,- € pro Fachkraft/Jahr und Lernbereich vor. Entsprechend dieses Richtwertes sowie des fachlichen Qualitätsanspruches in den Kitas der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sind pro Fachkraft und Jahr Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Fortbildung in zwei Lernbereichen ermöglichen. Es sind somit Fortbildungsmittel in Höhe von 300.-€ pro Fachkraft im Jahr abrechnungsfähig.
anlage 2
1043 Zeichen
Standardfestlegung der Stadt Darmstadt
Anlage 2 - Gruppengrößen
Städt. Kitas Ev. Kitas Kath. Kitas ASB/AWO kl. Fr. Träger priv. Träger Gesamtsumme
Gruppenstärke
aktuell
Start Kiga-Jahr
01.08.
gem.
Rahmenbetriebs-
erlaubnis*
Kosten p.a. ("Ausfall"
Landesförderung aus
KiföG) +/ - Plätze +/ - Plätze +/ - Plätze +/ - Plätze +/ - Plätze +/ - Plätze +/ - Plätze
U3- Gruppen 10 10 11 + 350.000 € + 16 + 9 + 20 +37 - 3 79
Kiga-Gruppen 20 (Kirche 25) 20 22 - 31.800 € + 101 - 173 - 39 + 48 + 26 -37
aü Gruppe** 15/18 18 18-20 + 16.500 € + 6 + 7 13
Waldgruppen 20 20 20 0
Hort-Gruppen 15/20 20 20 + 27.300 € +70 + 10 + 35 + 10 125
+ 362.000 € 187 -148 -39 103 80 -3 180
* Die Gruppen sollen bis zum 01.03. eines Jahres bis zu der höchstmöglichen Platzzahl aufgestockt
** Die maximale Gruppengröße kann sich zwischen 18 und 20 Plätzen bewegen. Hiervon sind 4 bis 6 Plätze mit Kindern unter drei Jahren (2 bis 3 Jahre)
zu belegen.
Bei Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren wird die Gruppengröße entsprechend dem KiföG-Schlüssel angepasst.
anlage 3
1695 Zeichen
Anlage 3 - Vor- und Nachbereitungszeit pro VZÄ
Anteil in Stunden Anteil in %
Umsetzung Stufe 1 2 5,1
Umsetzung Stufe 2 5 12,8
*I ausgehend von TVÖD-S 6 Stufe 3 = 50.000,00 €
zusät zlicher FK -Bedarf (VZÄ) für die jew. Vorbereitsungszeit auf Gr undlage des KiFöG
Fachkraft -Stunden aktuell MVO: bei 2 Std bei 5 Std
FK-Stellen aktuell
auf Grundlage MVO VZÄ
finanzieller
Mehrbedarf * . VZÄ
finanzieller
Mehrbedarf * .
233,91 VZÄ
städtischen Einrichtungen 9.122,49 FK-Std.
- 9,89
0,00 €
6,60
330.000,00 €
227,81 VZÄ
Einrichtungen unter freier Trägerschaft 8.884,6 FK -Std. - 8,89 0,00 € 7.15 357. 500 ,00 €
168,03 VZ Ä
Einrichtungen ASB/AW0** 6.553,17 FK -Std. -19,1 0 0,00 € - 8.19 0,00 €
262,61 VZÄ
Einrichtungen kirchliche Trägerschaft 10.241,79 FK-Std. - 30,22 0,00 € -13,20 0,00 €
687.500,00 €
" Vorbereitungszeit AWO aktuell keine 20%
Berechnungsgrundlagen der FK/VZÄ
zusätzlicher FK -Bedarf (VZÄ) für die jeweilige Vorbereitungszeit KiGFöG
Fachkraft -Stunden KiföG: bei 2 Std. bei 5 Std
rechnerische
FK-Stellen KiföG —
VZÄ
Differenz zur
rechn. Größe KiföG VZÄ
Differenz zur
rechn. Größe KiföG
213,14 VZÄ
städtischen Einrichtungen 8.312,46 FK-Std. 224,02 10,88 240,51 27,37
208 3 VZÄ
Einrichtungen unter freier Trägerschaft 8.123,7 FK-Std. 218,92 10,62 234,96 26,66
141,7 VZÄ
Einrichtungen ASB/AWO** 5.526,30 FK-Std. 148,93 7,2 3 159,84 18,14
221.11 VZÄ
Einrichtungen kirchliche Trägerschaft 8.623,29 FK-Std. 232,39 11,28 249,41 28,30
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0093
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00