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2015/0093

Qualitätsstandards für Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 26.03.2015

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2015/0093

27601 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Personalrat 
Frauenbüro 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0093 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010      
Kostenstelle:  051-007-1200 
                     051-007-1300 
                     051-007-1400 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10|3650-30|3650-50 
Sachkonto: Position 11, 12, 13, 15 
(Personalaufwendungen, 
Versorgungsaufwe ndungen, Sach- und 
Dienstleistungen sowie Zuschüsse)  
 
Betreff: Qualitätsstandards für Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 26.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung beschließen neue 
Qualitätsstandards für  Kindertagesstätten in der Wissenschafts stadt Darmstadt aufgrund 
der Änderungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes vom 1.1.2014. Damit 
einhergehend beschließt der Magistrat  die Aufhebung des Magistratsbe schlusses vom 
22.10.2008, Vorlagen-Nr. 2008/0379. 
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen für die Umsetzung der 
Qualitätsstandards den 2-Jahres-Stufen-Plan nach Anlage 1. Der Beginn der 1. 
Umsetzungsstufe ist zum 01.08.2015 vorgesehen. Die 2. Stufenumsetzung  erfolgt ab dem 
01.08.2016.

- 2 - 
3. Zur Finanzierung der beiden Stufen beschlie ßen der Magistrat  und die 
Stadtverordnetenversammlung  eine Fortführung der jährliche n Erhöhung des 
Elternentgeltes um 2,00 Euro pro Monat und Betreuungsplatz sowie der Umpl anung 
bereits etatisierter Haushaltmittel gemäß Ziffer 15 des Begründungstextes.  
4. Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung  stimmen der Neuschaffung von 6,60 
VZÄ nach EG S 6 TVöD für Erzi eherInnen zur Umsetzung der Vor - und Nachbereitungszeit 
gemäß Anlage 3 im Stellenplan 201 6 zu. Die Umsetzung erfolgt im Haushaltsjahr 2016 
kostenneutral.  
5. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen darüber hinaus der 
Neuschaffung von 0,75 VZÄ nach EG S 15 TVöD für Erzi eherInnen gemäß Ziffer 5 des 
Begründungstexte s im Stellenplan 2016 zu. Die hierdurch entstehenden 
Personalaufwendungen in  Höhe von ca. 52.300 Euro/Jahr wer den im Haushalt 201 6 
durch Umschichtung kostenneutral zur Verfügung gestellt.  
6. Zur Umsetzung der Beschlusspunkte 2, 4 und 5 dieser Vorlage wird a b dem Haushaltsjahr 
2017 eine Mittelaufplanung um jäh rlich 300.000,00 Euro beschlossen. Die Etatisierung 
erfolgt im vollen Umfang auf der Kostenstellen 0 51-007-1200, in Höhe von 276.000,00 
Euro, Position 11/12 (Personal -/Versorgungsaufwendungen) sowie in Höh e von 24.000,00 
Euro Position 13 (Sach - und Dienstleistungen) . 
7. Die jeweilige Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des 
Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Frauenbeauftragten  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt.          
 
 
Anlagen: Anlage 1 Aufwand  
Anlage 2 Gruppengrößen  
Anlage 3 - Vor- und Nachbereitungszeit pro VZÄ  
Anlage 4 Fortbildungsmittel  
Anlage 5 Waldkinder gärten 
Anlage 6 Praktika  
Anlage 7 Aushilfskräfte  
Anlage 8 Online -Portal 
Anlage 9 Raumkonzept in Zahlen  
Anlage 10 Raumkonzept Inhalt  
Anlage 11 Höchstgrenzen  
Anlage 12 Magistratsbeschluss vom 22.10.2008  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2015 
 
Seit dem Jahr 2011 ist ein Schwerpunkt der Magistratsarbeit der Ausbau der Kinderbetreuung. 
Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt auf den Ausbau für Kinder unter drei Jahren gelegt. 
Gleichzeitig wurde auch die Betreuung für Kindergartenkinder ausgebaut. Sowohl im U3- als 
auch im Ü3-Bereich besteht für die Eltern ein Rechtsanspruch. Diesem Rechtsanspruch kann 
bislang in allen Fällen entsprochen werden. Die enormen Anstrengungen, die insbesonde re 
durch das Sofortprogramm Kinderbetreuung finanziell möglich wurden, zeigen Wirkung. 
Darmstadt konnte sich im Ranking bei der U3-Versorgung in Hessen ganz nach vorne schieben. 
Die weitere Arbeit an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat von daher im  Sinne einer 
familienfreundlichen und weiter wachsenden Stadt oberste Priorität. 
 
Neben dem quantitativen Ausbau hat die Qualität der Kinderbetreuung in der 
kommunalpolitischen Zielsetzung absolut hohe Priorität. Bildung, Betreuung und Teilhabe sind 
die Kernthemen der kommunalen Sozialpolitik – zur Umsetzung dieser Ziele müssen 
Rahmenbedingungen festgeschrieben werden, die eine qualitativ hochwertige Arbeit mit den 
Kindern ermöglicht sowie Arbeitsbedingungen festschreibt, die eine qualitative Betreuung und 
damit Förderung der Kinder ermöglichen. 
 
Darüber hinaus erfuhr das Hessische Kinder - und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)  mit dem In 
Kraft treten des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zum 01.01.2014 eine 
Neufassung. Verschiedenen Bestimmungen der zu vor geltenden Mindestverordnung (MVO) 
und anderer Fördererrichtlinien wurden nun innerhalb der §§ 32 bis 32e zusammengefasst.  
Die Gesamtfördersystematik der Landesförderung für Kindertageseinrichtungen wurde von 
einer gruppenbezogenen Förderung auf eine P latz-/Betreuungszeitstruktur umg estellt. Nur 
der tatsächlich belegte Platz wird gefördert . Zur Sicherstellung der Umsetzung der Inhalte des 
Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes wurden verschiedene finanzielle Anreize gesetzt. 
Die Rahmenbedingungen (§§ 25a bis 25d HKJGB) für den Betrieb einer 
Kindertageseinric htung wurden ebenfalls verbindlich neu geregelt, mit dem Ziel, den Trägern 
mehr Gestaltungsspielräume und Flexibilität zu gewähren. Die bislang geltende 
Mindestverordnung (MVO vom 17.12.2008) wurde aufgehoben. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss als rechtliche Folge aus dem KiföG   für die 
überwiegende Anzahl der  126 Kinderbetreuungseinrichtungen mit den jeweiligen Trägern 
neue Konditionen für die Betriebserlaubnisse verhandeln, der hessische Gese tzgeber hat den 
hierfür zuständigen Kommunen eine Übe rgangsfrist bis zum 01.09.2015 eingeräumt.  
 
Da das KiföG und das hiermit verbundene HKJGB nicht in allen Bereichen verbindliche 
Standards festlegen , muss die jeweilige Kommune in diesen Bereichen eigene Standards 
definieren. Die Standards des KiföG und der Kommune sind Voraussetzung für die zu 
verhandelnden und erstellenden neuen Betriebserlaubnisse für Kinde rbetreuungs-
einrichtungen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit ihren Standards in allen E inrichtungen der 
Kinderbetreuung sehr gute vergleichbare Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige 
Arbeit schaffen und somit Kindern vielfältige Bildungschancen eröffnen.  
 
Die nachfolgend beschriebenen “Standards für Kinderbetreuung“ sollen durch ergänzende 
vertragliche Regelungen mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie durch neue 
Finanzierungsregelungen abgesichert werden.

- 4 - 
 
Für die Umsetzung der Qualitätsstandards wird ein Zwei-Jahres-Stufen-Plan gewählt.  
 
Im Folgenden werden die hierfür angestrebten Qualitätsstandards näher erläutert. Die 
nachfolgenden Ausführungen sind nach inhaltlich/fachlichen Gesichtspunkten aufgelistet. 
  
1. Gruppengrößen 
2.  Leitungsfreistellung  
3. Vor- und Nachbereitungszeit  
4. Personeller Bedarf 
5. Schließzeiten/Konzeptionstage 
6. Fachberatung  
7. Fortbildungsmittel  
8. Umsetzung Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan 
9. Qualitätssicherung 
10. Kindertagesstätten mit besonderen Schwerpunkten (Migration und Integration)  
11. Waldkindergärten  
12. Stellenkontingente für Praktika im pädagogischen Bereich  
13. Aushilfskräfte  
14. Online-Portal – elektronisches Anmeldeverfahren  
15. Raumkonzept 
16. Betriebskostenzuschüsse 
 
1. Gruppengrößen (Anlage 2) 
 
Das Kinderförderungsgesetz regelt in § 25 d die Größe und Zusammensetzung der Gruppe in 
der Kindertagesstätte.  
Das KiföG ermöglicht eine Rahmenbetriebserlaubnis, in der ein Spielraum für die tatsächliche 
Belegung der Einrichtung bezüglich der Gruppengrößen vorhanden ist. Ein Vorteil dieses 
Verfahrens ist, auf veränderte  Betreuungsbedarfe der Familien innerhalb eines 
Kindergartenjahres reagieren zu können, sowie die Möglichkeit eines flexiblen Übergangs von 
der U3 in die Ü3 Betreuung. 
  
Daher werden in der Betriebserlaubnis der Träger 11 Plätze in Krippen, 22 Plätze im 
Kindergarten, 18 bis 20 Plätze in altersübergreifenden, 20 Plätze in Waldgruppen und 20 
Plätze in Hortgruppen festgelegt.

- 5 - 
2. Leitungsaufgaben  
 
Die Leitungsaufgaben haben sich in den letzten Jahren mit umfangreichen Neuerungen  sowohl 
im pädagogischen als auch im organisatorisch verwaltungstechnischen Bereich sehr verändert. 
Die Leitungsaufgabe ist mit vermehrter Verwaltungstätigkeit verbunden (Flexiblen 
Betreuungszeiten, Kinder-Betreuungsportal, Dokumentationen, Berichte), mit Personalführung 
(Dienstpläne, Gespräche, Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Anleitungstätigkeit), mit  
der Implementierung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans und der damit 
verbundenen Elternarbeit und Kooperationsmodellen sowie den hohen Anforderungen durch 
die Hygieneverordnung und steigenden Ansprüchen an Netzwerkarbeit und Kooperationen in 
den Sozialräumen.  
 
Um diese Anforderungen gemäß den Qualitätsansprüchen des KiföG und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt umsetzen zu können, ist es notwendig, die Leitungskräfte in 
angemessener Form freizustellen.  
 
Der Umfang der Leitungsaufgaben wächst proportional mit der Anzahl der Gruppen, der 
Betreuungsbereiche, der Kinder und deren Familien sowie der Beschäftigten. Somit ist es 
wichtig, in der Bemessung der Zeitkontingente der Leitung zu differenzieren und bei großen 
Einrichtungen sowie Einrichtungen mit Dependancen Zeitkontingente auch für die 
stellvertretende Leitung zu schaffen.  
 
In einer zu installierenden Arbeitsgruppe aus Vertreterinnern und Vertretern der vielfältigen 
Darmstädter Trägerlandschaft sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein 
entsprechender Katalog erarbeitet. 
 
3. Vor- und Nachbereitungszeit (Anlage 3) 
 
Die neueren pädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse sowie sozial- und- 
gesellschaftspolitischen Ansprüche haben die Anforderungen an die Arbeit der 
Kinderbetreuungseinrichtungen stark verändert. Sie ist ein Teil der Erziehungs- und 
Bildungsarbeit geworden und schafft die Grundlage für die Förderung aller Kinder in ihren 
kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Entwicklungschancen. Spezielle 
Förderprogramme sind Teil der täglichen Arbeit in den Einrichtungen. 
 
Für ihre verantwortliche Tätigkeit benötigen die Fachkräfte ausreichende Vor- und 
Nachbereitungszeiten.  
 
In dem Zwei-Jahres-Stufen-Plan ist eine Anpassung der Vor- und Nachbereitungszeiten von 2 
auf 5 Stunden in der Woche pro Vollzeitstelle beginnend ab dem neuen Kindergartenjahr 
2016/2017 vorgesehen. Die hierfür notwendigen 6,60 VZÄ werden ab dem Jahr 2016 in den 
jeweiligen Stellenplänen ausgewiesen. Für das Jahr 2016 erfolgt dies kostenneutral . Beachtlich 
ist hierbei der aktuelle Stellenplan unter der Berücksichtigung des Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2013 (SV-Nr. 2013/0008).

- 6 - 
 
4. Personeller Bedarf 
 
Die regelhaften Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
liegen in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Die Betreuungszeiten sind flexibel gestaltet.  
Zu den Kernzeiten, die in der Krippe von 8:00 bis 14:00 Uhr und im Kindergarten von 8:00 bis 
12:00 Uhr angesetzt sind, können weitere Betreuungsstunden flexibel zugebucht werden.  
Diese Flexibilität, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und ein 
Qualitätsmerkmal der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
darstellt wird weiterhin Bestand haben.  
 
Hierfür ist eine Regelung für die Implementierung dieses flexiblen Betreuungsmodells in die 
konkrete Ausführung des KiföG notwendig. 
Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der neuen Rechtsgrundlagen auf eine detaillierte 
Regelung verzichtet.  
 
Um eine Planungssicherheit im Bereich der Gruppenstärken am Nachmittag und der damit  
verbundenen Fachkraftbemessung herbeizuführen zu können, wird insofern nachstehend 
beschrieben Regelung festgeschrieben angewandt.  
 
Das KiföG stellt vier Betreuungsmittelwerte (BMW) zur Verfügung die die verschiedenen 
Betreuungszeiten abdecken sollen und die den Tagesablauf der Kita unterteilen. Diese sind : 
- BMW 22,5,  
- BMW 30,  
- BMW 42,5 sowie 
- BMW 50. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgendes Qualitätsmerkmal setzen, um die zukünftige 
Fachkraftbemessung in Anlehnung an die MVO 2008 zu erhalten:  
 
Für die Berechnung des personellen Fachkraftbedarfes werden die beiden mittlere n 
Betreuungsmittelwerte (BMW 30 sowie BMW 42,5) jeweils zur Hälfte der vertraglich 
angemeldeten Kinder angerechnet.  
Im Hortbereich kommt der BMW 30 bei 70 % und der BMW 50 bei 30 % der Kinder zur 
Anwendung, da die Kinder während der Schulzeit höchstens 6 Stunden pro Tag und während 
der Ferienzeit (10 Wochen – abzüglich der Schließzeit) ganztägig in der Einrichtung verbringen.  
Hieraus ergibt sich, auf der Basis der kind- und zeitbezogenen Berechnung eine geringfügige 
personelle Veränderung gegenüber der MVO 2008 und dem bis dato gültigen Magistrats-
beschluss vom 22.10.2008, Vorlagen -Nr. 2008/0379.  
Der bisherige gruppenbezogene Fachkraftschlüssel lag im Hort bei 1,5. Nach der nunmehr  
vorgeschlagenen Berechnungsgrundlage wird dieser auf einen Fachkraftschlüssel von 1,44 
minimal angepasst.   
 
Eine Anpassung dieser vorab beschriebenen Regelung ist lediglich vorzusehen, wenn nach 
Ende des 2-Jahres-Stufen-Plans deutliche Unstimmigkeiten erkennbar werden.  
 
5. Schließzeiten/Konzeptionstage 
 
5.1. Die Sommerferienschließzeiten belaufen sich auf höchstens 15 Werktage im Jahr. Für 
diese Zeit sollen stadtweit regionale Partnerschaftsmodelle entwickelt werden, um 
Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.  
Weitere vom Träger beabsichtigte Schließungen sind mit dem Jugendamt abzustimmen.

- 7 - 
 
5.2.  Die Schließzeiten umfassen ebenso die Konzeptionstage, an denen unter anderem an der 
Fortschreibung der Konzeption, Fortschreibung der Qualität der Arbeit und Bearbeitung 
pädagogischer Themen im Team gearbeitet wird. Jeder Einrichtung sollen bis zu vier 
Konzeptionstage im Jahr zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Termine werden den Eltern vom Träger zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt 
gegeben. 
 
6. Fachberatung  
 
Der gesetzliche Auftrag einer Fachberatung im Bereich der Kindertageseinrichtungen erschließt 
sich aus dem § 22a SGB VIII ("Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll die Qualität der 
Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiter 
entwickeln") ableiten. Die Fachberatung dient der fachlichen Unterstützung der Einrichtungen 
im Bereich der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Durch einen gestiegenen Anspruch an die 
Kindertagesstätten in Bezug auf Qualität, wie z.B. die Bildungsförderung, Sprachförderung etc. 
kommt der Fachberatung als Unterstützungssystem eine gewichtige Rolle zu. Als Richtwert für 
einen Betreuungsschlüssel empfiehlt die "Pädagogische Qualitäts-Informationssysteme 
gGmbH" 2008,  20 bis 25 Kindertageseinrichtungen pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Orientiert an 
diesem Richtwert wird dem Dachverband DaS KinD e.V. eine Fachberatungsstelle zur 
Verfügung gestellt. 
Diese wird durch den Dachverband über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 3,00 Euro 
auf 12,00 Euro pro Platz finanziert.  
Der Mitgliedsbeitrag wird innerhalb der städtischen Betriebskostenförderung der einzelnen 
Träger als abrechnungsfähige Ausgabe behandelt und im Zuge der Umsetzung einer 100%igen 
Restkostenfinanzierung vollumfänglich durch die Stadt Darmstadt übernommen. 
Insgesamt kommt es zu einer höheren Mittelbereitstellung bei den innerhalb des 
Dachverbandes DaS KinD e.V. organisierten Träger von 77.700,00 Euro/Jahr, ausgehend von 
einer Eingruppierung nach EG S 15 Stufe 3 TVöD für Erzieher/- Innen. 
 
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der bisher innerhalb der Abteilung Kinderbetreuung im 
Jugendamt ansässigen Fachberatung in Höhe von 0,75 VZÄ nach EG S 15 TVöD für Erzieher/- 
Innen. Die neu  geschaffene Stelle steht ab dem Haushaltsjahr 2016 zur Bewirtschaftung zur  
Verfügung. Dies erfolgt für das Jahr 2016 kostenneutral durch Umschichtung von 
Haushaltsmitteln aus der Position 15 in Position 11/12. 
 
7. Fortbildungsmittel (Anlage 4) 
 
Die Anforderungen an die Fachkräfte steigen kontinuierlich. Fort-, Aus- und Weiterbildung sind 
daher als Bestandteil der Qualitätssicherung in adäquatem Umfang sicher zu stellen. 
 
Der Gesetzgeber beschreibt im SGB VIII § 22a die Anforderungen an die Fachkräfte im Rahmen 
der Fort- und Weiterbildung. Entsprechend werden die finanziellen Mittel im Fortbildungsetat 
auf 300 Euro/Jahr/pro Fachkraft festgesetzt. 
 
8. Umsetzung Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan  
 
Alle Kindertagesstätten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen nach den Grundsätzen und 
Prinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (H-BEP) arbeiten.

- 8 - 
 
9. Qualitätssicherung 
 
Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 sollen alle Träger von Kindertagesstätten in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt Qualitätssicherungskonzepte für ihre Kindertagesstätten 
nachweisen. Die Form ist zwischen Jugendamt und den Trägern gemeinsam zu erarbeiten. 
 
10. Kindertagesstätten mit besonderen Schwerpunkten (Migration und Integration)  
  
10.1. Integration von Kindern mit Behinderung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet die Rahmenvereinbarung Integration in ihrer jeweils 
gültigen Fassung an. Hierbei orientieren sich die Berechnungen grundsätzlich an den im KiföG 
festgelegten maximalen Gruppengrößen. 
 
 
Krippe (U3) 
 
In Krippengruppen reduziert sich die Anzahl der Kinder ab der ersten Integrationsmaßnahme 
auf 10 und ab der zweiten Maßnahme auf 9 Plätze. Pro Gruppe sind maximal 2 
Integrationsmaßnahmen möglich. 
 
Kindergarten (Ü3) 
 
In Kindergartengruppen reduziert sich die Gruppengröße ab der ersten und zweiten 
Integrationsmaßnahme auf 20 Plätze. Ab der dritten Maßnahme reduziert sich die 
Gruppengröße auf 19 Plätze. Pro Gruppe sind maximal 3 Integrationsmaßnahmen möglich. 
 
Altersübergreifende Gruppen (aü) 
 
In altersübergreifenden Gruppen sollten keine geplanten Integrationsmaßnahmen umgesetzt 
werden. Bei Einrichtungen mit ausschließlich aü-Gruppen ist die Gruppenstärke bei einer 
Integrationsmaßnahme in Absprache mit dem Jugendamt zu klären. 
 
 
10.2 Kinder mit besonderem Förderbedarf (Sprache und Beitragsbefreiung) 
 
Kindertagesstätten, mit einem 22%igen Anteil an Kindern, deren Familiensprache vorwiegend 
nicht deutsch ist und/oder nach § 90 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) Eltern ganz oder teilweise 
von der Zahlung der Elternbeiträge freigestellt sind, erhalten eine Landesförderung in Höhe von 
bis zu 390,- € pro Kind und Jahr. 
Die bisher gängige Verfahrensweise bei Kindertagesstätten unter städtischer Trägerschaft sah 
vor, dass die betroffenen Einrichtungen zusätzliche Fachkraftkontingente für die notwendige 
personelle Unterstützung der Kinder zugewiesen bekommen haben. 
Diese Verfahrensweise wird weiterhin Bestand haben. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 
zusätzlichen Fachkraftkontingente – orientiert an der Höhe der Landeszuschüsse – werden 
fortan prozentual anhand der tatsächlichen Anzahl der Kinder die eines der benannten 
Kriterien erfüllen, auf die städtischen Kindertagesstätten verteilt.

- 9 - 
11. Waldkindergärten (Anlage 5) 
 
Das besondere pädagogische Konzept von Wald- und Naturkindertagesstätten erfordert eine 
höhere Personalbemessung, diese wird auf 2,5 Fachkraftstellen pro Gruppe festgesetzt. 
 
 
12.  Stellenkontingente für Praktika im pädagogischen Bereich (Anlage 6) 
 
Für die Personalgewinnung und um dem akuten Fachkräftemangel entgegen zu wirken, werden 
Nachwuchskräfte in den Einrichtungen immer wichtiger. Gleichzeitig unterstützen bereits 
Praktikantinnen und Praktikanten die Arbeit in den Einrichtungen und können hierbei zu 50% 
auf den Fachkraftschlüssel angerechnet werden. Diese Vorgehensweise war innerhalb der  
bisher gültigen Mindestverordnung (MVO 2008) festgeschrieben und fand entsprechende 
Anwendung. 
Die nun zu Grunde zu legende gesetzliche Bestimmung aus dem § 25c Abs. III HKJGB ist 
identisch zur vorab beschriebenen MVO 2008 und wird daher analog angewandt. 
Ausnahme hierzu bilden die ein – oder zweigruppigen Einrichtungen. Für diese Gruppen erfolgt 
eine Anpassung gemäß Anlage 6. 
 
13.  Aushilfskräfte (Anlage 7) 
 
Bei ein- und zweigruppigen Einrichtungen werden 450,00 Euro pro Monat und Gruppe für 
Aushilfskräfte zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht pauschal anerkannt.  
 
14.  Online-Portal – elektronisches Anmeldeverfahren (Anlage 8) 
 
Alle Träger der Kinderbetreuung nehmen verbindlich am elektronischen Anmeldeverfahren im 
Online-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt teil und erfüllen alle damit verbundenen 
Aufgaben. 
Die künftigen Förderverträge werden so angepasst, dass ein Betriebskostenzuschuss der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Teilnahme am elektronischen Anmeldeverfahren 
gekoppelt ist. 
15.  Raumkonzept (Anlage 9 und 10) 
 
Für eine qualifizierte pädagogische Arbeit sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten 
von hoher Bedeutung, sie bieten Kindern Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Den 
Außenspielräumen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Es sind daher entsprechende 
Standards festzulegen. In Anlage 9 werden die Anforderungen an die Ausgestaltung der 
Bildungsräume für Kinder dargestellt. Alle Einrichtungen sollen sich perspektivisch an diesen 
Anforderungen orientieren. 
 
Anlage 10 regelt die Raumstandards ausschließlich für neue Einrichtungen.

- 10 - 
16.  Betriebskostenzuschüsse 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte als familien- und kinderfreundliche Kommune allen 
Eltern die Zugangsmöglichkeiten zu der von ihnen gewünschten Kindertagesstätte bei allen 
Trägern innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt zu identischen Konditionen ermöglichen. Die 
frühkindliche Entwicklung und Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wichtiges 
Element unseres Bildungswesens geworden. Hierfür müssen den Trägern dieser Einrichtungen 
entsprechende Ressourcen für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. 
Auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird mit einer einheitlichen Förderung Rechnung 
getragen, da hierdurch allen Eltern die Möglichkeit eröffnet wird, zur Förderung und Betreuung 
ihres Kindes den Träger auszuwählen, der mit seinem pädagogischen Konzept ihre Ansprüche 
von Förder- und Erziehungszielen umsetzt. 
 
Gemäß dem gesetzlich festgelegten Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) erbringen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt überwiegend die freien Träger der Jugendhilfe (49 Träger) diese 
Aufgabe und unterhalten die Mehrzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen (126 Einrichtungen, 
hiervon 27 in städtischer Trägerschaft). Die Einrichtungen der Träger werden jedoch sehr 
unterschiedlich gefördert, so dass es zu unterschiedlichsten Elternentgelten kommt. Hierdurch 
bleibt Familien der Zugang zu Einrichtungen verwehrt und teilweise führt dies zu frei st ehenden 
Plätzen. Diese wiederum belasten die Elternschaft dieser Träger sowie die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die möglichst 100%ige Auslastung aller Kinderbetreuungseinrichtungen in  
Darmstadt soll mit den neuen Fördergrundsätzen ebenfalls erreicht werden.  
Die zu setzenden Standards können nur eingefordert werden, wenn die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hierfür den überwiegenden Teil der Finanzierung übernimmt. An den Gesamtkosten 
sollen die Eltern angemessen beteiligt werden (Anlage 1). 
Zur Umsetzung dieses Zieles sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor, ein einheitliches 
Elternentgelt in den verschiedenen Betreuungsbereichen über die gesamte, vielseitige 
Trägerlandschaft einzuführen. Dieses entspricht dem Elternbeitrag der städtischen 
Kindertagesstätten. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sichert das einheitliche Elternentgelt durch eine 100%ige 
Restkostenabdeckung der abrechnungsfähigen Betriebskosten aller frei-gemeinnützig 
geförderten Betreuungseinrichtungen ab. 
Ausnahme zu dieser Regelung bilden die kirchlichen Träger, welche aufgrund ihrer eigenen 
Rechtsverordnung weiterhin einen 15%igen kirchlichen Eigenanteil sicherstellen werden. 
Vertraglich anderweitige Regelungen sind hiervon ausgenommen.  
Das Elternentgelt innerhalb der Betreuungseinrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft 
orientiert sich bereits am städtischen Entgelt. 
Zur Finanzierung von Zusatzangeboten, die nicht zum städtischen Standard zählen, wird ein 
Zuschlag auf das Elternentgelt durch den Träger erhoben. Die Höhe dieses Zuschlages zur 
Deckung der Kosten der Zusatzangebote wird zwischen dem Jugendamt und dem jeweiligen 
Träger vereinbart, um den Zugang zu den Einrichtungen für alle Schichten der Darmstädter 
Bürgerschaft zu gewährleisten. 
Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Zusatzbeitrag den städtischen Regelbeitrag für die jeweilige 
Betreuungsform nicht übersteigen darf.

- 11 - 
 
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 100%igen Restkostenabdeckung erfolgen 
verschiedene Anpassungen bisher gültiger Höchstgrenzen. Überwiegend handelt es sich hierbei 
um die Aufrundung von Summen, welche nach der Einführung des Euro im Jahr 2002 lediglich 
mit dem bekannten Umrechnungskurs von DM auf Euro umgewandelt und weiterhin in dieser 
Form genutzt wurden (Anlage 11). 
Die Finanzierung der vorab detailliert beschriebenen Standards der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt erfolgt in den Jahren 2015 und 2016 lediglich durch Umplanung bereits etatisierter 
Haushaltsmittel innerhalb des Produktes 365010, mithin ohne zusätzliche Etatisierung von 
Haushaltsmitteln. 
Im Jahr 2015 sind von der Kostenstelle 051-007-1400, Position 15 (Zuschüsse) Mittel in Höhe 
von 10.000,00 Euro auf die Kostenstelle 051-007-1200, Position 13 (Sach- und 
Dienstleistungen) umzuplanen.  
Aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind weitere Umplanungen für das Jahr 2015 
nicht notwendig. 
Im städtischen Haushalt 2016 werden von der Kostenstelle 051-007-1400, Position 15 
(Zuschüsse) Mittel in Höhe von 24.000,00 Euro auf die Kostenstelle 051-007-1200, Position 
13 (Sach- und Dienstleistungen) sowie 190.300,00 €, Position 11/12 (Personal-
/Versorgungsaufwendungen) umgeplant. 
Auch in diesem Haushaltsjahr sind darüber hinaus keine weiteren Umplanungen nötig. 
Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden zusätzliche Mittel von jährlich 300.000,00 Euro 
notwendig. Die Etatisierung erfolgt auf der Kostenstelle 051-007-1200, Position 13 (Sach- und 
Dienstleistungen) in Höhe von 24.000,00 Euro sowie Position 11/12 (Personal-
/Versorgungsaufwendungen) in Höhe von 276.000,00 Euro.  
Bisher vereinbarte Regelungen mit Trägern, die über diese Standards hinausgehen, erhalten 
Bestandsschutz. 
Darmstadt, 26.03.2015 
 
Dezernat I    Dezernat IV   Dezernat V 
i. V. 
 
 
 
André Schellenberg   André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer  Stadtkämmerer  Stadträtin

anlage 8

2593 Zeichen

Anlage 8 – Online Portal –elektronisches Anmeldeverfahren  
 
Sichergestellt wird der Nutzen des Online-Portals durch: 
• Eigenverantwortliche Pflege des inhaltlich möglichst vollständigen Auftritts („Profil“) 
der Betreuungsmöglichkeit im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens (dies 
beinhaltet ebenfalls Änderungen in den Profilangaben) 
• Zeitnahe und vollständige Eingabe von Daten der Kinder und Eltern. Zeitnahe Eingabe 
von vertragsrelevanten Daten (dies beinhaltet ebenfalls Änderungen der Datensätze im 
Sinne von Um- und Wegzügen u.o.ä.) 
• Vorherige und rechtzeitige Überprüfung aller relevanten Datensätze hinsichtlich 
folgender Auswertungsstichtage: 
31.03. eines Jahres (städtische Auswertung) 
30.06. eines Jahres (städtische Auswertung) 
30.09. eines Jahres (städtische Auswertung) 
31.12. eines Jahres (städtische Auswertung) 
sowie 
01.03. eines Jahres (Landesstatistik) 
• Vertragliche Verankerung der Teilnahme der Betreuungsmöglichkeiten beim 
elektronischen Anmeldeverfahren. Die künftigen Förderverträge werden dahingehend 
angepasst, dass eine finanzielle Förderung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
an die Teilnahme der Betreuungsmöglichkeit am elektronischen Anmeldeverfahren 
gekoppelt ist 
• Falls Anbieter von Plätzen der Kindertagesbetreuung bereits Systemlösungen 
hinsichtlich der relevanten Daten vorhalten, empfiehlt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Schnittstellen zu nutzen, damit diese Verfahren mit dem elektronischen 
Anmeldeverfahren (Kitaplaner2) verknüpft werden können, um Doppeleingaben und 
Mehrarbeit zu verhindern 
Relevant sind die Datensätze, die im Rahmen der jährlichen Landesstatistik (Statistik der 
Kinder und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Teil 
III.3 Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege) vorzuhalten sind. 
Zeitnah im hier gemeinten Sinne ist im Sinne von „unverzüglich“ zu verstehen. Unverzüglich im 
Sinne des § 121 BGB meint „ohne Schuldhaftes Zögern“. Unverzüglich erfolgt eine 
Dateneingabe in das elektronische Anmeldeverfahren dann, wenn sie innerhalb einer nach den 
Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Bearbeitungszeit vorgenommen wird. Als 
Obergrenze für eine unverzügliche Dateneingabe wird in der Regel ein Zeitraum von zwei 
Wochen angesehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bittet, soweit als möglich darum, die 
relevanten Daten direkt einzupflegen. Die Klärung des Verständnisses von „zeitnah“ erfolgt 
ausdrücklich nicht als Verweis auf mögliche Rechtsfolgen, sondern allein hinsichtlich der 
Klarheit des Verfahrens.

anlage 11

2488 Zeichen

Anlage 11 - Anpassung bisher gültiger Höchstgrenzen 
- Spendenhöchstgrenze
Regelung bisher Regelung zukünftig
max. 7.669,- €/Gruppe max. 8.000,- €/ Gruppe
max. 30.676,- €/ Einrichtung max. 32.000,- €/ Gruppe
- Ausflüge/ Eintritte
Regelung bisher Regelung zukünftig
max. 100,- €/Einrichtung wie bisher
max. 150,- € bei 2 - 3 Gruppen wie bisher
max. 200,- € ab 4 Gruppen wie bisher
- Verwaltungskostenpauschale
Regelung bisher Regelung zukünftig
max. 5% der tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwen-bis bisher
dungen (keine Elterndienste) werden innerhalb der Gesamt-
ausgaben als abrechnungsfähig anerkannt.
- Elterndienste - Pauschalen
Regelung bisher Regelung zukünftig
max. 7.669,- €/Einrichtung abrechnungsfähigPauschale s. nachfolgend 
Höchstgrenze je Tätigkeit und Std.:
1. Kochtätigkeit = nicht abrechnungsfähig
2. Reinigung = bis zu 8,70 €
3. Kinderbetreuung = bis zu 11,25 € 3. keine Berücksichtigung mehr (neue Personalberechnug)
4. Renovierung = bis zu 13,00 €
- Bauliche Unterhaltung
Regelung bisher Regelung zukünftig
max. 1.534,- € pro Gruppe max. 2.000,- € pro Gruppe (inkl. Elterndienste) s. oben
max. 1.534,- € pro Einrichtung max. 8.000,- € pro Einrichtung beziehungsweise
bei mehr als 6 Gruppen
max. 10.000,- € pro Einrichtung 
1. & 2. 
bis zu 450,- € pro 
Monat förderfähig 
im Rahmen der 
Hauswirtschaft- 
und Reinigung
(inbegriffen: Reinigung Außenbereich 
(Kehren, Bewässerung, Rückschnitt etc.sowie 
Waschen d. Wäsche, max. 2 Std./Woche)
4. wie bisher, abrechnungsfähig im Rahmen 
der "baulichen Unterhaltung" s. unten

- Neuanschaffungen
Regelung bisher Regelung zukünftig
Anschaffungen bis zu 410,- € netto können über den wie bisher
städt. Betriebskostenzuschuss abgerechnet werden.
Anschaffungen über 410,- € netto können auf Antrag wie bisher
(städt. Investitionskostenzuschuss) max. bis zu 50% der
abrechnungsfähigen Gesamtkosten mitfinanziert werden.
- Liquiditätsreserve
Regelung bisher Regelung zukünftig
20% der nachgewiesenen und abrechnungsfähigen Ges-wie bisher
amtausgaben (keine Elterndienste) können unberück-
sichtigt bleiben.
- Betreuung auswärtiger Kinder
Regelung bisher Regelung zukünftig
Die Aufnhame auswärtiger Kindern in Einrichtungen inner-wie bisher
halb des Stadtgebietes Darmstadt kann lediglich in be-
gründeten Ausnahmefällen erfolgen (bzw. durch gesonderte
vertragliche Regelungen).
Bei der Aufnhame des Kindes muss eine Erklärung zur 
Übernahme der anfallenden Kosten für die Betreuung des 
Kindes von der Heimatgemeinde vorliegen.

anlage 10

17131 Zeichen

Anlage 10 - Begründung zum Raumkonzept
In Kindertageseinrichtungen müssen folgende Vorraussetzungen auf der Basis der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB 
VIII unbedingt erfüllt werden. Das sind:
  • die Einhaltung des Brandschutzes, bzw. Bauaufsichtsbestimmungen, Evakuierungsplan, Fluchtwegbeschilderung 
etc. 
  • die Auflagen des Gesundheitsamtes, Hygienebestimmungen und eine entsprechende Ausstattung
  • die Auflagen des Veterinäramtes
  • sowie alle notwendigen Vorkehrungen in Sachen Sicherheit und Unfallschutz, (Thema „Weglaufen“,     
    Sicherheitsbeauftragte im Haus) 
  • die Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes.
Weiterhin gibt es wichtige Anforderungen, die für alle Räume gleichermaßen gelten, und die in der Broschüre der 
Unfallkasse Hessen „Kindertageseinrichtungen sicher gestalten“ (April 2013) nachzuschlagen sind. 
Hierzu gehören: 
  • ein gedämmter, pflegeleichter, umweltfreundlicher und rutschhemmender Bodenbelag (Parkett, Laminat, 
    Linoleum) die Beleuchtung soll in allen Räumen Tageslichtqualität haben, dort wo viel Helligkeit benötigt wird, 
sowie 
   Warmtonleuchten und Kombinationen aus Wand- und Deckenlampen.
  • die Raumhöhe, sollte nicht niedriger als 2,50 m betragen.
  • die Belüftung der Räume sollte möglichst „natürlich“ sein.
  • die Richtwerte des Schallschutzes müssen eingehalten werden
    die Farbgebung einer Einrichtung, die Möblierung, die Ausstattung mit Beschäftigungsmaterial soll einen 
    harmonische und beruhigende Ausstrahlung haben. Die Gesamteinrichtung empfiehlt sich qualitativ hochwertig 
    und praktisch zu gestalten um eine lange Lebensdauer zu garantieren. Die Fensterscheiben sollten frei bleiben  
    um den Bildungsblick in die Natur nicht zu verstellen.
  • Das Personal soll mit ergonomisch geeignetem Mobiliar ausgestattet werden.

Grundausstattung von Bildungsräumen für die Jüngsten:
 • Stufen, Treppen, flache Podeste und Stufenpodeste;
 • Sprossenleitern und Treppenwellen;
 • Schräge Ebenen;
 • Einbauten mit festen und beweglichen Untergründen, zum Beispiel aus Tauwerk;
 • Hängematten und Hängesessel;
 • Schaukeln;
 • Wannen zum Hineinsetzen, gefüllt mit großen Materialien zum Versinken;
 • Körbe in unterschiedlichen Größen, 
 • Höhlen zum Zurückziehen;
 • Hocker zum vielfältigen Gebrauch
 • Spiegel in allen möglichen Varianten 
 • Kleister und Ton zum Experimentieren;
 • Staffeleien und flüssige Farben;
 • Schüsseln mit Sortiermaterialien
 • Entsprechendes Spiel - und Bildungsmaterial, Tücher zum Verkleiden
Grundausstattung von Bildungsräumen für die Kiga-Kinder:
• Funktionsräume in den Gruppen – und Nebenräumen, ausgestattet mit den verschiedenen Bildungsbereichen, 
  wie Bauen, Rollenspiel, Kreatives Gestalten, Experimentieren (auch mit Wasserzugang), Mathematik und 
  Physik, Werkstatt, Cafeteria für die Einnahme der Mahlzeiten, auch im Schichtwechsel
• Ruheraum für Mittagsschlaf bzw. Rückzug mit Schlafmobiliar
• Bewegungsraum mit Bewegungsmaterialien
• Sanitärräume mit höhenangepassten Wasch- und Toilettenanlagen sowie Wickelmöglichkeiten 
• Außengelände mit vielen anregenden Spiel- und Explorationsmöglichkeiten mit Wasseranschluss
Der Eingangsbereich soll eine einladende und ansprechende Atmosphäre ausstrahlen und folgende Anforderungen 
erfüllen:
• Ein Einrichtungsschild soll den Namen, die Funktion und den Träger der Einrichtung ausweisen
• Wegweiser sollen die Orientierung für Eltern und Besucher erleichtern
• Bild-Wegweiser sollen die Orientierung für Kinder erleichtern
• Trockener, möglichst warmer Kinderwagenabstellplatz in der Nähe des Eingangs im Außen- oder- Innenbereich,
  auch Abstellplatz für Bollerwagen
• Schwellenloser, behindertengerechter Zugang 
• gesicherte Eingangstür
• Garderoben mit ausreichend Platz für jedes Kind (Gummistiefel, Regenkleidung, Ablage, genügend Stauraum für 
  Wechselwäsche) Möglichkeiten für die Eltern, die Kinder in gesunder Körperhaltung aus- und anzuziehen 
  (erhöhte Sitzmöglichkeiten für die Eltern bzw. breite Sitzbänke, die ein Umziehen im Liegen ermöglichen)
• Klar strukturierter Infobereich (White Board)

Kinder und Kleinkinder, die in der Krippe mit bis zu elf Kindern im Alter zwischen acht Wochen und drei Jahren und 
im Kindergarten mit bis zu 22 Kindern gemeinsam zwischen 4 und 10 Stunden täglich betreut werden, sind 
vielfältigsten Einflüssen ausgesetzt und haben im Verlauf des Tages unterschiedliche Aktivitäts- und 
Ruhebedürfnisse für die Ruheräume zur Verfügung stehen müssen. Während für die Kindergartenkinder Ruheinseln 
bzw. ein Ruheraum für alle ruhebedürftigen Kinder ausreicht, muss im Krippebereich für alle Kinder eine 
Schlafmöglichkeit in einem extra Ruhe- bzw. Schlafraum vorgehalten werden.  
Dieser Raum sollte möglichst immer mit einer Verbindungstür an den Gruppenraum angrenzen und  kann dann als 
Erweiterung des Gruppenraums dienen. Es empfiehlt sich eine Raumgestaltung, die mittags die Nutzung als 
Schlafraum, während der übrigen Zeit andere Aktivitäten ermöglicht, oder auch generell als „Ruheinsel“ dient. 
Für jedes Kind sollte je nach Alter und Bedürfnis eine eigene Schlafgelegenheit (Matratze, Kinderbett, Körbchen, 
Wiege) mit der eigenen Bettwäsche an der immer gleichen Stelle im Raum zur Verfügung gestellt werden. Rituale 
und Vorhersehbarkeit vermitteln den Kindern Sicherheit und Geborgenheit
Eine Tür mit Glaseinsatz in Kinderhöhe oder ein transparenter Vorhang ermöglichen den Kindern und den 
Erzieherinnen jederzeit die Einsicht in den Raum. 
Der Schlafraum sollte nicht ganz abgedunkelt sein, denn manche Kinder fürchten sich im Dunkeln und die Kinder 
können sich einfacher orientieren, wenn sie aufwachen und die Umgebung erkennen, Verdunklungsmöglichkeiten 
sollten jedoch vorhanden sein. Empfehlenswert sind Wand- oder Hängelampen zum Dimmen, geprüfte Lichterketten 
oder kleine Lichtquellen für die Steckdosen. Wird der Raum multifunktional genutzt sollte die Beleuchtung 
entsprechend angepasst werden. 
Bei Kuschelhöhlen mit Stoffhimmel ist auf die Brandschutzbeschaffenheit zu achten. 
Mobiliar
• Matratzen entsprechend der Anzahl der Kinder oder ein/zwei große Matratze/n auch für die MitarbeiterInnen
• Körbchen für Säuglinge
• Schaffelle
• Bettdecken/-bezüge, flache Kopfkissen,
• Betteinlagen, Moltontücher
• Stofftasche für Kuscheltiere und Schnuller, leicht erreichbar für die Kinder
• Schrank für die Aufbewahrung der Matratzen u. Bettdecken, Lüftung bzw. Hygienevorschriften beachten
• Kojen in tiefen Einbauschränken
• Schlaf-Spiel-Podestlandschaft
• Kinderbetten
• Wiege
Die Kücheneinrichtung soll den Hygienevorschriften entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass der 
Zubereitungsbereich vom Schmutzbereich getrennt ist. In der Küche muss ein extra Handwaschbecken mir 
Warmwasserzufuhr vorhanden sein.  
Die Küchenausstattung soll alle nötigen Geräte umfassen, die zur gewählten Essenszubereitungsform benötigt 
werden. (Catering/Tiefkühkkostaufbereitung/Frisches Kochen).
Die Zubereitung der Mahlzeiten sollten die Kinder durch eine Sichtscheibe aus Glas
(als Einsatz in der Tür) oder eine große Glastrennscheibe in Sichthöhe der Kinder beobachten können. Ein 
Sicherheitsgitter in Kinderhöhe, angebracht in der offenen Tür, ermöglicht es den Kindern, die Vorgänge in der 
Küche zu beobachten. Bestenfalls gibt es zusätzlich eine separate Küche in Arbeitshöhe der Kinder. 
Grundsätzlich müssen in der Küche und beim Zubereiten der Mahlzeiten die Sicherheits- und 
Hygienebestimmungen berücksichtigt und eingehalten werden, die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein.

Mobiliar
• Küchenzeile (auf Füßen, Reinigung) mit Herd, Konvektomat Spülmaschine, Spüle mit zwei Becken, davon ein 
  Handwaschbecken, ab einer bestimmten Einrichtungsgröße Einbau einer professionellen Küche/ Abzug 
• Wichtig: Arbeitsplatte in rückenfreundlicher Höhe
• Kühlschrank-/Gefrierschrank
• Geschirrschränke 
• Kochgeschirr
• altersgerechtes Kindergeschirr (möglichst nicht aus Plastik)
• Servierwagen
• Müllbehälter zur Mülltrennung
• Fußböden und Wände (Farbe und Kacheln) im Bereich der Küchenzeile abwaschbar 
• Je nach Größe der Einrichtung Lagerraum (möglichst in der Nähe der Küche)
• Deckenlicht mit einer Lux Zahl von ca. 300. Zusätzlich sollte die Küchenzeile über dem Herd und der 
  Arbeitsplatte mit einer Leuchtröhre versehen werden.  
Der Essbereich, sollte als Funktionsraum zu den Bildungsbereichen der Kita zählen und dementsprechend 
ausgestattet und genutzt werden. Er sollte eine gemütliche Atmosphäre aufweisen. Alle Aktivitäten rund um das 
Essen, wie Frühstück, Mittagessen, Imbiss, Geburtstagsfeier, Backen, Kochen, Nachtischzubereitung etc. können 
thematisch hier vorbereitet und nach Möglichkeit hier zubereitet und umgesetzt werden. In diesem Raum wird das 
Thema Essen von den Kindern und mit ihnen umgesetzt.
Hierfür müssen von den Fachkräften Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kindern erlauben eine 
Tischkultur zu entwickeln sowie selbständig und genussvoll zu essen, dieses vorzubereiten und Infos ums Thema zu 
sammeln.
   • Kindgerechtes Gastro-Geschirr aus Porzellan 
   • Kindgerechtes Besteck 
   • Gläser aus Glas 
   • Kannen zum Eingießen, der Körpergröße entsprechend 
Sitzgelegenheiten
 • für die Kinder eignen sich am besten Hocker, die so gewählt sein sollten, dass die Kinder einen guten 
   Bodenkontakt mit ihren Füßen haben (18 cm bzw. 22 cm bei Krippekindern, bis 25 cm - 33 cm bei 
   Kigakindern). Der Körpergröße und der Sitzhöhe entsprechend sollte auch die Tischhöhe (42 cm – 53 cm) 
   gewählt sein.
 • Für die Erwachsenen sind erwachsenengerechte Sitzmöglichkeiten vorzuhalten. 
Mobiliar/Einrichtung   
 • Geschirrschrank sowie ein Servierwagen 
 • Anrichte, die als Abstellfläche für die Speisen (in Kinderhöhe) genutzt werden kann. 
 • Geschirrschränke
 • Spüle in Kinderhöhe, zum Wasser zapfen und Tischlappen sauber machen

Sanitärräume für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder sollten neben der Hygiene auch den 
Bedürfnissen der Kinder nach sinnlichem Erkunden und Experimentieren dienen.
Raumbedingungen im Sanitärbereich
• Es ist sinnvoll den Sanitärraum in direkter Verbindung zum Gruppenraum anzusiedeln. (Wickelbereich an 
  angrenzender Wand zum Gruppenraum mit Sichtfenster) 
• Tageslicht und natürliche Belüftung sind ideal.
• Eine Fußbodenheizung ist für einen Kleinkindersanitärraum sehr zu empfehlen, da hier Wasserspiele sowie 
  sinnliche Körpererfahrungen wie (Körperbemalung mit Schaum oder Fingerfarben) zu den wichtigen   
  Wahrnehmungsspielen in der Krippe gehören 
• Ein oder mehrere Abflüsse im Boden sind hilfreich und erleichtern auch das Reinigen. Um Unfälle zu vermeiden, 
  sollten die Kacheln rutschfest sein.
Sanitärelemente und Wickelplatz
• Verschieden hohe WC-Becken für die unterschiedlichen Altersgruppen. (Sitzhöhe 26 – 35 cm). 
  Auf sichere Standmöglichkeiten ist zu achten. Gegenüberliegend können Spiegel angebracht sein.
• Wickeltisch mit Treppe 
• Aufsatz mit hohem Haltegitter zum Wickeln im Stehen. Für Kinder unter 1 Jahr sollte eine Wärmelampe angebracht 
sein.
• Integriertes Waschbecken oder Duschwanne
• Regal mit Behältnissen für Wechselkleidung für jedes Kindes in unmittelbarer Reichweite des Wickeltisches 
• Waschrinnen in Kinderhöhe sind grundsätzlich vorzusehen. Alternativ sind auch Einzelwaschtische denkbar. 
• Spiegel in Kinderhöhe 
• Vorrichtung für Zahnputzmaterial, Seifenspender und Handtuchtuchhalter (Papier oder Stoffrollen), großer 
Müllbehälter. 
Der Elterntreffpunkt hat in der Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren eine spezifische Funktion. 
Wann immer möglich sollte auch in kleineren Einrichtungen ein Bereich für die Eltern zur Verfügung gestellt werden.
• Der Raum dient als Aufenthaltsraum, während bestimmter Phasen der Eingewöhnungszeit, in dem es möglich 
  ist, Ruhe zu finden und auch einen längeren Zeitraum sinnvoll zu verbringen.
• Er soll Müttern, die die Möglichkeit der Stillzeit während der Berufstätigkeit wahrnehmen, ein angenehmes 
  Ambiente bieten, um ihren Säugling stillen zu können. 
• Er ermöglicht Begegnungen und Kontaktpflege, den ungestörten Austausch der Eltern, ohne dass die Kinder die 
  Eltern in ihrem Blickfeld haben. 
• Er kann als „Informationszentrum“ genutzt werden, zum Beispiel für einrichtungsinterne Mitteilungen an die 
  Eltern, interessante Informationen aus dem Sozialraum, sowie Angebote von im Stadtteil tätigen Organisationen.
• Er bietet Gelegenheit für die Zusammenarbeit des Elterbeirates mit den Eltern und Platz für 
 „Elternwünsche und Anregungen".
• Er gibt die Möglichkeit, „elternrelevante Literatur“ anzubieten, die von allen Beteiligten ergänzt werden kann.
• Er bietet Platz für kreative Ideen, vielleicht würden ja Eltern auch gerne mal wieder zu Papier und Farben greifen 
  und ihren Gefühlen Ausdruck verleihen.
• Ein Raum für Eltern vermittelt das Gefühl: „Auch wir Eltern haben hier einen Platz und gehören dazu!“
Ausstattung:
• Ansprechende Atmosphäre
• Infowand und Platz für Elternanregungen 
• Regale
• bequeme Sitzmöglichkeit eventuell auch kleine Couch mit Decke 
• Tisch, Stühle
• Angebot von Kaffee, Tee, Wasser

Qualitative Bildungsarbeit erfordert angemessene Räumlichkeiten für MitarbeiterInnen einer Kindertageseinrichtung. 
Dies erfordert ein von den Kinderräumen getrenntes Büro und einen Mitarbeiterraum. In größeren Einrichtungen 
sollte außerdem ein zusätzlicher Pausenraum vorgehalten werden.
Teamraum/ Büro:
• Ausstattung. Jede Erzieherin sollte die Möglichkeit haben am PC oder Laptop zu arbeiten. Hier kann 
  Dokumentation, Vorbereitung von EGs u.Ä. stattfinden. Telefonanschluss, Fachbücherregal und nötige 
  Arbeitsunterlagen an Ort und Stelle verkürzen Wege. Falls hier Kinderakten aufbewahrt werden wird ein 
  abschließbarer Schrank oder Rollcontainer benötigt 
• Ein der Teamgröße entsprechender Tisch mit Bestuhlung sollte für Dienstbesprechungen zur Verfügung stehen. 
  An diesem könnten auch Elterngespräche stattfinden. Ein separater Besprechungsraum für EGs oder andere 
  Gespräche wäre ideal.
• In größeren Einrichtungen empfiehlt sich ein Büro für die Leitungskraft u. ist ebenso wie der 
  Erzieherinnenarbeitsplatz auszustatten. Zusätzlich wird hier ein Aktenschrank für die Verwaltungsakten 
  gebraucht. 
Gesundheitsschutz/ Pausenraum:
• Grundsätzlich ist Tageslicht ist vorzuziehen. Die Ausstattung mit Teppichboden empfehlenswert.
• Dringend empfohlen: Liegemöglichkeit, Couch, (Erholungsphasen, Arbeit auf Höhe der Kleinstkinder, Heben)
• Kühlschrank, bzw. in größeren Einrichtungen Einbau einer Teeküche
Zusätzliche Ausstattung:
• abschließbare Fächer für jede Mitarbeiterin im Personalraum, bzw. Flur 
• Umkleidemöglichkeiten für vorhandenes Hauspersonal
• Auf die Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Personaltoiletten ist zu achten.
• Duschmöglichkeit
Es ist im gesamten Kitabereich auf Schallschutzdecken zu achten.
Empfehlungen zur Gestaltung der Bereiche:
• Übersichtliche Bereiche, Signalwirkung: Stopp, langsam, Vorsicht an Übergängen zum Spielbereich der 
  anderen Altersgruppen in altersübergreifenden Einrichtungen  zB kleine Stufen
• Ausgang zum Spielgelände / kurze Wege , eventuell aus direkt angrenzendem Flur hinaus oder Gruppenraum/ 
  geschützter Bereich in der Nähe des Ausgangs zum Außengelände
• Abgrenzungen zum übrigen Außenbereich aus Sicherheitsgründen, Schutz- und trotzdem Transparenz, 
  durchschauen und drüber sehen soll möglich sein
• Schwellen, Hecken Palisaden, unterschiedliche Einfassungen, Findlinge, Klettersteine, dienen gleichzeitig als 
  Spiel und Balancierelemente (Recyclingmaterialien)
• Ruhezonen, Plätze des Rückzugs, 
• Plätze für Aktivität und Begegnung
• Modelliertes Gelände / auch kleiner  mit unterschiedlichen Materialien
• Terrassen- Bereiche; auch als Platz für Tische im Außenbereich, Kinderwagen oder Betten, können in der 
  Schlafenszeit rausgestellt werden
• Hügelige Flächen
• Wiese zur Begegnung, Gruppenspiel, Picknick, Decken ca. 40qm

• Unterschiedliche Bodenbeläge; befahrbare und taktil reizvolles Material
  Keinen Rindenmulch als Belag lieber Sand 
• Sandbereich ohne eine Rutsche mit Wasser, beschattet 
• Wasser -und Matschbereich; Wasser- Tröge oder Matschtische, Kaskaden mit Höhen, die auch U3 erreichen 
  können, beschattet.
• Rutsche und Schaukeln in einem  gesicherten Bereich; breite Bretter( warm ) gleichzeitig als Sitzmöglichkeit, 
  mündet nicht in den Sandkasten!!!
• Schaukel für unter 3 Jährige; niedrig und mit verschiedenen Sitzen, Höschensitz, Rundlehne eine Seite offen, 
• Kletter- und Balanciermöglichkeiten;  zB. kleine Hütte, niedriges Baumhaus, Spielhäuschen von Sand umgeben.
• Kleine Plateaus, niedrige Podeste  und Schrägen
• Befahrbare Fläche für Bobbycar und Lauflernräder 
• Kleine geschützte Bereiche für unter 1Jährige zum Krabbeln, Robben, Spielen mit sehr guter Beschattung
• Aufenthaltsorte für Eltern und Erzieher (Bring – und Abholzeiten) 
  Sitzmöglichkeiten an den Spielbereichen für Erzieher und Kinder
• Wege: in unterschiedlichen Formen, Materialvielfalt, geschlängelt und rund 
• Brücken von einem Bereich zum anderen 
  Bevorzugt: Verwendung von Natursteinmaterialien und Hölzern

anlage 1

4437 Zeichen

Anlage 1
1. Umsetzungsphase ab 8/2015 (5 Monate) 
Aufwand
- 100%ige Restkostenfinanzierung aller frei-gemeinnützigen Träger in Darmstadt 01.08.15 - 31.12.15 312.500,00 €                    
- Bereitstellung einer Fachberatungstelle für frei-gemeinnützige Träger 01.08.15 - 31.12.15 32.500,00 €                      
- Anpassung der förderfähigen Kosten für Fortbildungen (Qualitätsentwicklung) 01.08.15 - 31.12.15 58.000,00 €                      
- Festlegung eines "Aushilfskräftepools" 01.08.15 - 31.12.15 46.000,00 €                      
- Anpassung der Fachkraftkontingente in Waldkindergartengruppen 01.08.15 - 31.12.15 62.500,00 €                      
- Umsetzung der Aspekte zur Stärkung der initiativ geführten Einrichtungen 01.08.15 - 31.12.15 50.000,00 €                      
Gesamt: 561.500,00 €                    
Ertrag
- Anpassung der Gruppenstärken (erhöhte Zuweisung an Landesfördermitteln) 150.800,00 €                    
- Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.15 - 31.12.15 38.340,00 €                      
Gesamt: 189.140,00 €                    
ergibt insgesamt: Mehraufwand 372.360,00 €                    
Der finanzielle Mehraufwand kann durch eine Umplanung bereits 
etatisierter Haushaltsmittel im vollen Umfang gedeckt werden.

Anlage 1
2. Umsetzungsphase ab 8/2016
Aufwand
- Aufwendungen aus der 1. Umsetzungsphase 2015/2016 01.01.16 - 31.12.16 1.347.600,00 €                 
- Bereitstellung von 0,75 VZÄ für die Erweiterung der städtischen Fachberatung 01.01.16 - 31.12.16 52.300,00 €                      
- Anpassung der Vor- und Nachbereitungszeit auf 5 Stunden/Woche und Fachkraft 01.08.16 - 31.12.16 287.500,00 €                    
- Schaffung von Stellenkontingenten zur Förderung der Ausbildung 01.08.16 - 31.12.16 95.000,00 €                      
Gesamt: 1.782.400,00 €                 
Ertrag
- Anpassung der Gruppenstärken 01.01.16 - 31.12.16 150.800,00 €                    
- Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.16 - 31.12.16 38.340,00 €                      
- Anhebung der Elternentgelte de(r)s Vorjahre(s) 2,00 € 01.01.16 - 31.12.16 92.016,00 €                      
Gesamt: 281.156,00 €                    
ergibt insgesamt: Mehraufwand 1.501.244,00 €                 
Der finanzielle Mehraufwand kann durch eine Umplanung bereits 
etatisierter Haushaltsmittel im vollen Umfang gedeckt werden.
Begründung:
Infolge der Anhebung der Förderpauschalen über das HessKiföG
(unter Berücksichtigung einer 100%igen Restkostenabdeckung)
mindert sich die städtische Betriebekostenförderung um rund 
 1,6 Mio. € p.a.

Anlage 1
Jährliche Folgekosten ab Ende der 2. und letzten Umsetzungsphase
Aufwand
- Aufwendungen aus der 1. Umsetzungsphase 2015/2016 01.01.17 - 31.12.17 1.347.600,00 €                 
- Aufwendungen aus der 2. Umsetzungsphase 2016/2017 01.01.17 - 31.12.17 970.300,00 €                    
Gesamt: 2.317.900,00 €                 
Ertrag
- Anpassung der Gruppenstärken 01.01.17 - 31.12.17 150.800,00 €                    
- Anhebung der Elternentgelte um die bisher gängigen * 2,00 € 01.08.17 - 31.12.17 38.340,00 €                      
- Anhebung der Elternentgelte der Vorjahre um je 2,00 € 01.08.15 - 31.12.17 222.372,00 €                    
Gesamt: 411.512,00 €                    
ergibt insgesamt: Mehraufwand 1.906.388,00 €                 
Der finanzielle Mehraufwand kann durch die Umplanung der bereits 
etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 1,6 Mio. € gedeckt werden.
Für die verbleibende Deckungslücke in Höhe von rund 300.000,00 € 
Haushalt erfolgen.
muss eine Aufplanung entsprechende Aufplanung im

Anlage 1
Zusätzlicher Mittelbedarf über den städtischen Haushalt zur Realsierung der Umsetzungsphasen
Jahr Mittelbedarf
2015 -  €                  
2016 -  €                  
2017 300.000,00 €     
Summe 300.000,00 €    
Ab dem Haushaltsjahr 2017 müssen zur Sicherstellung der Umsetzung jährlich 300.000 € im städtsichen Haushalt bereit gestellt werden.
* ausgehend von Gesamtplätzen der Stadt:
U3   = 1.236
Ü3   = 4.699 561.500,00 €                    (für 5 Monate)
Hort = 1.257 mtl.: 112.300,00 €                    
insgesamt 7.192 hiervon 30% Freistellung (2.158) sowie für 5 Monate: 561.500,00 €                    
abzüglich 1.200 Plätze Freistellung 3. Kiga-Jahr für 7 Monate: 786.100,00 €                    ##
ergibt 3.834 Plätze, für die tatsächlich ein mtl. Elternentgelt gezahlt wird

anlage 5

2985 Zeichen

Anlage 5 - Waldkindergärten
Waldkindergärten mit Halbtagesbetreuung bis zu 4-5 Stunden ohne festen Standort/Bauwagen außerhalb des Waldes
•  Voraussetzungen für die Gründung einer Waldkita sind ein vom Forstamt ausgewiesenes und genehmigtes Waldgebiet sowie die Genehmigung 
   der Bauaufsicht für die Aufstellung eines Bauwagens im Wald für die Unterbringung von Spielgeräten.
•  Die Waldkindergärten sollen die Gruppengröße von 20 Kindern nicht überschreiten.
•  Die Fachkraftbemessung wird analog der KiföG-Berechnung durchgeführt und wird aufgrund des besonderen Ausdehnungsradius sowie der 
   Aufsichtspflicht für die Zeit im Wald auf 2,5 Fachkraftstunden aufgestockt. 
•  Die Öffnungszeiten sind maximal 5 Stunden.
Bereits bei der Antragstellung muss der Träger feste Räumlichkeiten bzw. eine Kooperation zu einer Gemeinde bzw. Gemeinschaftshaus mit einem Gemeinschaftsraum 
sowie Zugang zu Sanitärräumen zur Nutzung bei ganz schlechter Witterung und sehr niedrigen Temperaturen, die einen Waldaufenthalt unmöglich machen, nachweisen. 
Auch bei Sturmwarnung und Sturmschäden ist dieser Rückzugsraum nötig.
Waldkindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten
1. sind möglich bei Kooperation mit einer Kirchengemeinde, Verein oder einem Gemeinschaftshaus in deren Räumlichkeiten man das  
    Mittagessen sowie die Nachmittagszeit verbringen kann. Diese Räume müssen kindgerecht eingerichtet und die Sanitärräume an die  
    Kindernutzung angepasst sein. Die Öffnungszeiten richten sich danach, wie kindgerecht die Räumlichkeiten zu nutzen sind. Stehen die 
    Räumlichkeiten komplett der Kindergruppe zur Verfügung und entsprechen sie den Anforderungen, die an eine Kindergartengruppe im 
    Regelbetrieb mit Sanitärbereich gestellt werden, können die Öffnungszeiten sich an den Öffnungszeiten der Regelgruppen orientieren.
2. sind möglich mit eigenen festen Standorten. Die Öffnungszeiten sind analog der Regelkindertagesstätten.
3. sind mit Einschränkungen in Bauwägen möglich. Hier setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Verlängerung der Betreuungszeiten 
    über die 4-5 Stunden hinaus folgende Standards:
•  die Vorhaltung von mind. 50 qm beheizbare Wohnwagen bzw. Bauwagenfläche
•  die Bereitstellung eines sauber zu haltenden Wohn- bzw. Bauwagens mit mind. 22qm zum Essen und Schlafen/Ruhen. Hier sollte die 
   Temperatur mind. 20 ° betragen.
•  die Vorhaltung eines Werkstattwagens sowie eines Mal- und Bastelwagens, um sich in den kalten Wintermonaten im beheizten Raum in der 
   waldfreien Zeit beschäftigen zu können. Hier soll die Temperatur mind. 16° - 18° betragen.
•  Die Ausweitung der Öffnungszeit der Waldkindergärten in Bauwägen ist höchstens bis 15:00 Uhr zu genehmigen. Die Genehmigung der 
   Kinderzahl richtet sich nach den Nutzungsmöglichkeiten und der Ausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten.

Fachkraft-
VZÄ Kosten p.a.
Fachkraft-VZÄ
geplant Kosten p.a.
Differenz = 
rechn.
Waldgruppen 2 100.000,00 €   2,5 125.000,00 €        25.000,00 €

anlage 6

1457 Zeichen

Anlage 6 - Praktika im pädagogischen Bereich(Regelung für nicht städtische Träger relevant)
(Höchstgrenze der Stellen im Anerkennungsjahr liegt bei 2 pro Einrichtung)
was Anteil Alternativ StädtischEv.KircheKath.KircheASB/AWO kl.fr. TrägerSumme
1-gruppig Sozialassistenten/innen
oder FSJ 2/1
0,5 Fachkraftstunden über 
AP* 0 0 0 0 32 32
1 0 2 0 7 10
0
ab 3-gruppig (Haus) 1 2 Sozialassistent/innen 25 22 5 13 11 76
Nutzung von zwei Standorten/
Waldgruppe zusätzlich  Anerkennungspraktikant/in 1 2 Sozialassistent/innen 5 2 0 0 6 13
3 Bereiche am gleichen 
Standort zusätzlich Anerkennungspraktikant/in 1 2 Sozialassistent/innen 4 2 1 integrativ 1 0 8
ab 7 gruppig (Haus) zusätzlichAnerkennungspraktikant/in1 2 Sozialassistent/innen 1 0 0 2 0 3
142
* Achtung: wird auf FK-Schlüssel angerechnet
Fachliche Begründung:
Anzahl der Einrichtungen
2-gruppig
Die ein- und zweigruppigen Einrichtungen verfügen über zu wenige Zeitkontingente, um eine qualitative Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr zu 
gewährleisten.  So wird für diese Einrichtungen der Einsatz von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten im Praktikum bzw. 1 Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr empfohlen.
  
Aus fachlicher Sicht ist bei folgender organisatorischer Gegebenheit (siehe Tabelle) zu der einen Stelle für Praktiantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr eine weitere zu 
genehmigen.
2/1 0,5 Fachkraftstunden über 
AP*
Sozialassistenten/innen
oder FSJ

anlage 7

930 Zeichen

Anlage 7 - Aushilfskräfte (nur für Initiativen)
Ausgehend von einer Minijob-Basis werden maximal 450,- € pro Monat als abrechnungsfähig angesetzt.
Aktuelle Initiativgruppen
Anzahl Max. förderfähige Summe Kosten p.a. Kosten p.a. aktuell
Differenz = rechn.
Mehrbedarf
1-gruppig 32 5.400,00 €                        172.800,00 €    96.000,00 €          76.800,00 €           
2-gruppig 7 10.800,00 €                      75.600,00 €      42.000,00 €          33.600,00 €           
110.400,00 €         
Fachliche Begründung:
Das KiföG (§32 Absatz 2 (6) ) sieht eine zusätzliche Förderung von Kleinsteinrichtungen wegen ihrer Größe in finanzieller Form vor. 
Einrichtungen mit einer oder zwei Gruppen stehen zunehmend vor der Schwiergkeit Fachpersonal zu finden. Um dennoch die Betreuung 
gewährleisten zu können, ist ihnen ein Stundenkontingent zu ermöglichen, das den gesetzlich vorgegebenen personellen Rahmen 
sicherstellen kann.

anlage 12

26812 Zeichen

Magistratsvorlage

Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor
geschäftsstelle: U] zur Kenntnis Magistratsbeschlussfassung:
X zur Beschlussfassung
16.10.2008
Dezernat |l an die Stadtverordnetenversammlung Dezernat.l
Hauptamt
[] OBW zur Befassung
Amt: Amt für Familie, Kl zur Kenntnis
Kinderbetreuung und U] zur Beschlussfassung [] OBW bei abschl.
Sport U] zur abschließenden Beschluss- Beschlussfassung Magistrat
fassung Fachausschuss
Behandlung in Ja Nein
öffentl. Sitzung D
Verteiler:
| 110 Ja Nein Vorlage-Nr. 2008/0379
1 101 Internetfähig oO &
EA en Magistratsbeschluss-Nr.
u 531
20

Betreff: Personalausstattung Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bezug: Prüfauftrag im Zuge der Haushaltskonsolidierung der Aufsichtsbehörde

Vorlage vom: 8.10.2008
Beschlussvorschlag:

1. Der Magistrat nimmt den Bericht und die daraus sich ergebenden fachlichen und
stellenplantechnischen Konsequenzen zur Kenntnis und beschließt:

Beim Teilhaushalt Il, Amt 52, Tageseinrichtungen für Kinder
- wird für die städtischen Kindertagesstätten aktuell ein Gesamtsoll in Höhe von insgesamt
240,8 vb Fachkraftstellen (davon 15,5 Stellen für Einzelintegration) festgelegt,
- sind neben den im Stellenplan bisher ausgewiesenen 196,5 vb Fachkraftstellen
-- die im Stellenplanentwurf 2009 ausgewiesenen umgerechnet 23,7
kw-ü-Stellen „Erzieher/-innen“ und
umgerechnet 1 kw-ü-Stelle „Erzieher/in, Leitung Kita“
in dauerhafte Planstellen umzuwandeln (Streichung der kw-ü Vermerke),
-- weitere 5,6 vb Stellen Erzieher/-innen neu einzurichten,
-- im Umfang von 14 vb Stellen die bereits im Stellenplanentwurf 2009 bei den
Beschäftigungsentgelten ausgewiesenen 28 Berufspraktikanten im Erziehungs-
dienst anzurechnen,
- entfallen die im Stellenplan ausgewiesenen kw-Vermerke an Stellen für „Erzieher/-innen“
(Stellen Nr. 1052, 1173 und 3489 GVPI.).

2. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen mit der
Bitte, in der 2. Lesung den Stellenplanentwurf 2009 entsprechend anzupassen.

3. Die Rechte der Personalvertretung werden gewahrt.

Anlagen: Personalausstattung
Vergleich ev. Kitas und städt. Kitas
Berechnung
kw.ü-Stellen Kitas StplanEntwurf 2009
Beschäftigungsentgelte Jahresprakt.

Datenschutzrelevante Anlage: m]

Beschluss des Magistrats vom 22.10.2008

Der Vorlage wird zugestimmt.

3

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 08.10.2008:

Im Zuge der Haushaltsgenehmigung und der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung wird
dem Regierungspräsidium Darmstadt die beigefügte Berechnungsgrundlage der personellen
Besetzung in den städtischen Kindertagesstätten (vgl. Anlage 1) vorgelegt.

Die Berechnungsgrundlage dient der Transparenz und insbesondere als Nachweis, dass in
den städtischen Kindertagesstätten keine „paradiesischen Rahmenbedingungen“ vorzufinden
sind. Bereits 2001, als die „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen
für Kinder" im Land Hessen eingeführt wurde, hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt gegen-
über dem Hessischen Sozialministerium dargelegt, dass die personelle Besetzung in den
städtischen Kindertagesstätten diesen Mindestvoraussetzungen entspricht. Das Hessische
Sozialministerium war zu dem damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Vorgaben der Mindestvoraussetzungen bezüglich des Personal-
schlüssels nicht einhält und die Kinderbetreuung unterhalb dieser personellen Mindest-
voraussetzungen gewährleistet.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat immer auf der Grundlage der Grundsätze der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß $ 22 ff. des SGB VIII und der
Hessischen Verordnung über Mindestvoraussetzungen in den Tageseinrichtungen Standards
in den Einrichtungen gewährleistet.

Bereits vor Einführung der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen
für Kinder“ im Land Hessen bestand in Darmstadt auf Grundlage der Beschlüsse der
städtischen Gremien der fachliche Konsens, dass die Kinderbetreuung im Kindergarten auf
einer Gruppenstärke von 20 Kindern basieren muss,

Auch die baulichen Voraussetzungen einzelner Einrichtungen ließen für eine qualifizierte
Kinderbetreuung keine andere Verfahrensweise zu.

In diesem Sinne sind auch über Jahrzehnte neue Einrichtungen geschaffen worden.

Die vertraglichen Regelungen mit vielen Trägern basieren auf dieser fachlichen Ausrichtung.

Dementsprechend hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten, sofern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gesichert ist, die
Voraussetzungen geschaffen, dass sowohl in den städtischen Kindertagesstätten als auch in
denen unter freier Trägerschaft (AWO, ASB, Lebenshilfe etc.) eine Gruppenstärke von 20
Plätzen mit 1,5 Fachkräften und der pauschalen Freistellung der Leitung umgesetzt werden
kann. Den pädagogischen Fachkräften (Vollzeit) wird eine Vorbereitungszeit von 2 Stunden in
der Woche zugestanden, sofern der Dienstbetrieb dies zulässt. Damit ist der Anspruch auf
Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach dem
TVöD erfüllt (vgl. Anlage 3).

In diesem Punkt heben sich die Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt von
den zwischenzeitlich geltenden Mindestanforderungen ab, die eine maximale Belegung im
Kindergarten von bis zu 25 Kindern pro Gruppe zu lassen,

Die Gruppengröße im Bereich der Kinderkrippe bei 10 bis 12 Kindern wird mit 2 Fach-
kraftstellen besetzt. In den Horten wird die Personalberechnung analog Kindergarten
umgesetzt.

Mit dem politischen Beschluss, in allen städtischen Kindertagesstätten die flexiblen
Betreuungszeiten einzuführen, wurde aufgrund der erhöhten Auslastung der Kindertages-
stätten bezüglich der Mittagessensversorgung und der Betreuung der Kinder im Nachmit-
tagsbereich pro Gruppe eine weitere personelle Aufstockung von 0,25 Fachkraftstellen
realisiert.

Vor Einführung der flexiblen Betreuungszeiten hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihren
Kindertagesstätten insgesamt 994 Plätze (Stand: 08/2003) mit drei unterschiedlich festgeleg-
ten Betreuungszeiten angeboten.

582 Plätze 08:00 bis 12:00 Uhr
144 Plätze 07:00 bis 13:00 Uhr (mit Mittagessen)
268 Plätze 07:00 bis 17:00 Uhr

Nach Einführung der flexiblen Betreuungszeiten in den städtischen Kindergärten besteht für
alle der nunmehr 1068 hier betreuten Kinder (Stand: 08/2008) die Möglichkeit, neben der
Grundversorgung von 08:00 bis 12:00 Uhr täglich beliebig viele Stunden bis zur maximalen
Öffnungszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr zuzukaufen.

Abweichend von dieser pauschalen Stellenbemessung in den Kindertagesstätten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt erfolgt die Stellenbemessung in den evangelischen und katholischen
Kindertagesstätten in Darmstadt auf Grundlage der jeweiligen kirchlichen Rechtsverordnung,
unter Berücksichtigung der konkreten regelmäßigen Laufzeit der einzelnen Gruppen, basierend
auf der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder.

Für die Stellenbemessung der kirchlichen Kindergärten in Darmstadt wird grundsätzlich analog
der Verordnung über Mindestvoraussetzung in Tageseinrichtungen für Kinder, abweichend von
den städtischen Kindertagesstätten und den vertraglich gebundenen freien Trägern, von einer
Gruppenstärke von 25 Kindern ausgegangen.

Tatsächlich reduziert sich diese bei aktuell (Stand: 09/2008) 140 anerkannten Einzel-
integrationsmaßnahmen in kirchlichen Kindertagesstätten in Darmstadt (gegenüber derzeit 32
genehmigten und 11 beantragten Einzelintegrationsmaßnahmen in städtischen Kindergärten)
bei einem Großteil der dort betriebenen Kindergartengruppen auf die in diesem Zusammen-
hang rechtlich zulässige Höchstgrenze von 20 Kindern pro Gruppe.

Im Gegensatz dazu liegt die tatsächliche Belegung der Kindergartengruppen in den städtischen
Einrichtungen und vereinzelt auch bei freien Trägern bedingt durch notwendige Überbelegun-
gen überwiegend über der eigentlichen Gruppenstärke von 20 Kindern, zum Teil bereits bei der
maximal zulässigen Gruppenstärke von 25 Kindern, um den bestehenden Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz erfüllen zu können.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für die kirchlichen Kindertagesstätten im Bedarfs-
fall Vertretungskräfte zusätzlich zur Personalbemessung auf Gründlage der kirchlichen
Rechtsverordnung bereitgestellt werden. In städtischen Kindertagesstätten sind notwendige
Vertretungen aus dem vorhandenen Personalbestand zu regeln. Zusätzliches Personal kann
nicht bereitgestellt werden.

Die in der Berechnungsgrundlage festgestellte stellenplanmäßige Differenz in der Bildungs-
und Erziehungsarbeit der städtischen Kindertagesstätten wird in der Praxis weitestgehend
durch überplanmäßige Kräfte (zeitweise Übernahme von Fachkräften nach Ende ihrer Aus-
bildung, Berufspraktikanten bzw. Berufspraktikantinnen - die zukünftig zu 50 % angerechnet
werden - und Rückkehrerinnen aus der Elternzeit) aufgefangen. Zwingend bleibt die zeit-nahe
Schaffung entsprechender stellenplanmäßiger Voraussetzungen, um die Personal-
bewirtschaftung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den städtischen Kindertages-
stätten dauerhaft abzusichern und in Folge ohne die derzeit notwendige Einzelbeantragung
beim Regierungspräsidium Darmstadt zu ermöglichen.

Aus genannten Vorgaben resultieren nachfolgend aufgeführte stellenplantechnische
Konsequenzen, welche gegenüber dem bisherigen Ist-Stand überwiegend kostenneutral sind:

So ist im Bereich des pädagogischen Personals nach dem derzeitigen Stand der Dinge
gemäß den SOLL-Vorgaben des Fachamtes und dem aktuellen Personalbestand für
Einzelintegrationen ein Gesamtsoll von 240,8 vb Fachkraftstellen erforderlich (hiervon
zukünftig 15,5 Stellen für Einzelintegration).

Davon sind bisher im Stellenplan 196,5 vb Fachkraftstellen ausgewiesen. Es ist daher im
Stellenplan 2009 die dauerhafte Einrichtung von weiteren Stellen „Erzieher/-innen“
vonnöten. Hierzu ist bei den in diesem Fachbereich im Stellenplanentwurf 2009 einge-
richteten umgerechnet 23,7 kw-ü-Stellen „Erzieher/-innen“ und umgerechnet 1 kw-ü-Stelle
„Erzieher/in, Leitung Kita“ (Anlage 4) für:bisher in der Praxis vorhandenes überplanmäßiges
Personal der kw-ü Vermerk zu streichen. Zudem sind weitere 5,6 vb Stellen „Erzieher/-innen“
neu einzurichten.

Im Stellenplan 2009 sind bei den Beschäftigungsentgelten 28 Berufspraktikanten im
Erziehungsdienst ausgewiesen (5 Jahrespraktikanten/innen Sozialpädagogik und 23
Jahrespraktikanten/-innen Erzieher/-innen - siehe Anlage 5). Nach den Soll-Vorgaben des
Fachamtes werden diese Jahrespraktikanten/-innen zukünftig zu 50 % auf den Personal-
bedarf angerechnet. Dies entspricht einem Umfang von 14 vb Stellen.

Die im Stellenplan ausgewiesenen kw-Vermerke an Stellen für „Erzieher/-innen“ (Stellen Nr.
1052, 1173 und 3489 GVPI.) sind zu streichen.

Die notwendigen Stellenneuschaffungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.

Fazit:
® Die Berechnungsgrundlage wird zeitnah, nach Beschlussfassung durch den Magistrat,
der Aufsichtsbehörde zur Bewertung im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung der
Haushaltswirtschaft gemäß & 92 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegt;
« die Schlüsselzahlen der Sollstellen/Gruppe mit .
® Kinderkrippe — 2 Fachkraftstellen je Gruppe
® Kindergarten — 1,75 Fachkraftstellen je Gruppe
(1,5 Fachkraftstellen je Gruppe zzgl. 0,25 Fachkraftstelle Flexibilisierung je
Gruppe)
®e Hort — 1,5 Fachkraftstellen je Gruppe
° Leitung — 1 Fachkraftstelle pauschal
®  Vorbereitungszeiten — 2 Stunden je Fachkraftstelle.

6
werden künftig verbindlich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt anerkannt und
dauerhaft angesetzt.

e Über diese Berechnungsgrundlage hinaus werden gemäß den Vorgaben des Landes
zusätzliche Fachkraftstunden für die Betreuung von Kindern mit Migrations-

hintergrund und für die Integration von Kindern mit Behinderung vorgehalten. Diese
zusätzlichen Stunden sind bedarfsorientiert einzurichten und werden von dem Land
zum Teil refinanziert (vgl. Anlage 3).

e Eine Vergleichsberechnung auf der Grundlage städtischer Parameter und kirchlicher
Einrichtungen der ev. Kirche wurde vom Amt 52 erstellt und wird gleichfalls der
Aufsichtsbehörde vorgelegt (siehe Anlage 2).

Darmstadt, 08.10.2008

Dezernat | Dezernat Il

Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister

oletslaniGrunpe
E indlage zur Ermittlung der Basi
<liB+0,28 (Fler) „ade P

Pauschal
Atundan

Differenz für I8T-Besatzung
en und K (zzgl. Praktikanten)
= nu Praktikantanliste abz. SOLL#2
davon

Prakti- | Igem.
kanten | StsBeLi
InMA | InMA
‚Jun 08 | Jun oR

17,82

g) 9,50

[Kine Mex-Ratsohoy [Außensteie Kindergarten

a a BE BEE
[pbernommene.

BRR 0,00| 0,00 sad cal au al 9,00

190,00 6,50 196,50 190,00 226,92 ” 6,60 15,
Erläuterungen:

228,14

K = Rogelpersanal (nel. Miaretion, ohne Einzeintsgration, ohne Praktikanten)
= Personal für Einzelintegration behinderter Kinder In Regelkindernärten.

“

“
|
“
.
“
[
1
-
ü
ı
a ”
u 1
. “

Amt für Familien, Kinderbetreuung und Sport
Abteilung Kinderbetreuung

Vergleichsberechnung:

Ev. Kitas
(Gesamtstunden inkl.
Migrationsanteil, ohne Einzelintegration)

Vergleich bei gleicher Gruppenzahl:

Ev. Friedensgemeinde
3 Kindergartengruppen - 75 Kinder
274,40 Stunden

Ev. Auferstehungsgemeinde

Kita Am Ruthsenbach (ohne Hort)

4 Kindergartengruppen — 100 Kinder
346,00 Stunden

Ev. Martinsgemeinde

3 Kindergartengruppen - 1 Hortgruppe
85 Kinder

264,60 Stunden

Darmstadt, 2009-05-15
® 13-3492 Frau Stein

städtische Kitas

Strahringer Haus
3 Kindergartengruppen - 60 Kinder
Ziel: 261,69 Stunden

Selma-Lagerlöf-Haus

(ohne Außenstelle Hort)

4 Kindergartengruppen - 80 Kinder
Ziel: 347,1 Stunden

Kita Waldkolonie

3 Kindergartengruppe - 1 Hortgruppe
75 Kinder

Ziel: 328,38 Stunden

Vergleich über die Kinderzahl:

Ev. Friedensgemeinde
75 Kinder
274,40 Stunden

Ev. Johannesgemeinde
Friedrich-Fröbel-Haus

75 Kinder in Flexibilisierung

(Angaben aus dem Jahr 2005)

311,75 Stunden/ ohne Migrationsstunden

Ev. Michaelsgemeinde

4 Kindergartengruppen 80 Kinder in Flexibilisierung
(Angaben aus dem Jahr 2005)

363,25 Stunden /ohne Migrationsstunden

Kita Waldkolonie
75 Kinder
Ziel: 328,38 Stunden

Selma-Lagerlöf-Haus

4 Kindergartengruppen - 80 Kinder
ohne Außenstelle Hort

Ziel: 347, 1 Stunden

Ev. Auferstehungsgemeinde Kita Hedwig-Dohm-Haus

Kita Am Ruthsenbach Kiga und Hort
100 Kinder/ 4 Gruppen 100 Kinder / 5 Gruppen
346,00 Stunden Ziel: 389,61 Stunden

Janusz-Korczak-Haus

Kiga und Hort/ ohne Krippe
Keine Betriebsferien

100 Kinder

Ziel: 393,9 h

Achtung!

Ein direkter Vergleich mit den Einrichtungen in Trägerschaft der Ev. Kirche ist uns nicht
möglich, da wir keine konzeptionell vergleichbaren Kindertagesstätten haben.

(Ausnahme: Kita Michaelsgemeinde/ 4 Gruppen in Flexibilisierung und Selma-Lagerlöf-Haus 4
Gruppen in Flexibilisierung, wobei wegen der Vergleichbarkeit die Außenstelle mit 2 Gruppen
nicht eingerechnet wurden.)

Informationen zu den unterschiedlichen Laufzeiten der Gruppen wurden uns leider vom
Dekanat nicht zur Verfügung gestellt.

Das Dekanat hat uns stellv. für die verschiedenen Kindertagesstätten in evangelischer
Trägerschaft die Berechnungen der 3 Kindertagesstätten (der Friedensgemeinde,
Martinsgemeinde und Auferstehungsgemeinde) zur Verfügung gestellt. Die Angaben der Kita
Michaelsgemeinde und Friedrich-Fröbel-Haus sind einer Statistik nach 8 47 KJHG entnommen,
die letztmals im Jahr 2005 erhoben wurde.

Beim Vergleich der Personalstundenkontingente ist zu berücksichtigen, dass die städt.
Kindertagesstätten mittlerweile voll flexibilisiert sind, d.h. in der Regel bis zu 80 %, zeitweise
bis zu 100 % Belegung im Kindergarten zugebucht werden kann.

Bei Einführung der Flexiblen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten mit gleicher Gruppenzahl
würde sich bei den evangelischen Kindertagesstätten entsprechend der Personalbedarf um
mind. 30 % erhöhen, da derzeit nur 55 % der Kinder über 12 Uhr hinaus betreut werden. In
der Regel besuchen in den ev. Kindertagesstätten nur knapp 30 % der Kinder die Einrichtung
länger als 13 Uhr. Es gilt folglich zu berücksichtigen, dass nach dem Sollstellenplan der
evangelischen Kirche bei der Betreuung einer zusätzlichen Gruppe in der Zeit von 12-16 Uhr
ein zusätzliches Fachkraftkontingent von 36 Stunden erforderlich ist

(= 4h x 5 Wochentage x 1,5 Fachkräfte/ + 20 % Vorbereitungszeit).

Würde beispielsweise in der Kita Am Ruthsenbach durch die Einführung flexibler
Betreuungszeiten nur eine Nachmittagsgruppe zusätzlich angeboten werden, würde der
Sollstellenplan von derzeit 346 Stunden auf 382 Stunden ansteigen.

Anlage 3

Berechnung der zusätzlichen Stellenanteile für Kinder mit Migrationshintergrund

Auf Grundlage der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege vom 02.01.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2007,
erhalten Träger gem. $ 6 Abs. 3 für Maßnahmen zur Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund im Kindergartenalter eine zusätzliche Pauschale.

„Die Zuwendung richtet sich nach der Größe der Kindertageseinrichtung und beträgt jährlich
für Einrichtungen mit

1; bis zu 40 aufgenommenen Kindern bis zu 5.115,00 Euro,
2. bis zu 70 aufgenommenen Kindern bis zu 7.670,00 Euro,
3. über 70 aufgenommenen Kindern bis zu 10.230,00 Euro,

jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Personalkosten für Zusatzkräfte.“

Ausgehend von den aktuellen Personalkosten für eine Erzieherin (Entgeltgruppe 6 TVöD) in
Höhe von ca: 40.000,00 Euro jährlich entsprechen die vorgenannten Förderbeträge, bei einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden einem Stundenanteil von

zul. 5 Stunden
zu 2, 7,5 Stunden
zu 3. 10 Stunden

Diese unterschiedlichen Stundenanteile sind im Rahmen der Sollstellenberechnung für die

einzelnen städtischen Kindertagesstätten, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist,
berücksichtigt.

Berechnung der zusätzlichen Stellenanteile zur Integration von Kindern mit Behinderung

Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz sind ausgehend vom vorhandenen
Personalbestand der Kindertagesstätte bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung
zusätzliches Personal von 15 Fachkraftstunden pro Kind mit Behinderung für die
Sicherstellung der zusätzlichen Hilfen erforderlich.

Für die Finanzierung einer solchen Maßnahme ist eine Kostenpauschale von 16.711 Euro pro
Platz für das Kindergartenjahr vom örtlichen Sozialhilfeträger zur Verfügung zu stellen. Auf
Grundlage der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege vom 02.01.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2007,
erhalten Träger gem. 8 6 Abs. 4 für Maßnahmen zur Integration von Kindern mit
Behinderung im Kindergartenalter eine zusätzliche jährliche Pauschale von 1.540 Euro pro
Integrationsplatz vom Land Hessen.

Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
Ausführungen zu den Auswirkungen der Tarifeinigung 2008

Änderungen des BT-V (Besonderer Teil Verwaltung) zum TVöD ab 1. Juli 2008 - 8 56

"Die Tarifvertragsparteien ver.di / dbb Tarifunion und die VKA haben ab dem Jahr 2008 für
Beschäftigte im Erziehungsdienst 19,5 Stunden Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten im
Kalenderjahr tarifvertraglich geregelt. Diese sind von Arbeitgeberseite vorzuhalten und
entsprechend bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.

Für das Jahr 2008 stehen diesen Vollzeit-Beschäftigten 6/12 (wegen Inkrafttreten ab 1. Juli
2008) dieses Stundendeputats an Arbeitszeit zur Verfügung. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert
sich dieses Volumen entsprechend.

Für den erzieherischen Bereich in den städtischen Kindertagesstätten bedeutet dies
entsprechend der beigefügten Anlage, dass diese Zeiten schon vorgehalten bzw. übererfüllt
werden. Dabei ist keine Trennung zwischen Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
notwendig. Es muss sich vielmehr um Vorbereitungs- oder Qualifizierungszeiten handeln. Diese
dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegende Zeiten werden schon seit geraumer Zeit
bei der Stadtverwaltung Darmstadt von der Art, Zeit und dem Ort nach so bestimmt, wie es die
Tarifvertragsparteien nunmehr tariflich regeln. Eine freie Verwendung durch die Beschäftigten
ist dabei nicht statthaft, da es sich explizit um Arbeitszeit und nicht um Arbeitsbefreiung
handelt. [...*]

Diese Tatsachen sind nach Beschlussfassung des Magistrats mit Information für die
Stadtverwaltung Darmstadt zu veröffentlichen. Weiterhin gelten diese Regelungen auch für den
handwerklichen Erziehungsdienst, jedoch nicht für andere Beschäftigungsverhältnisse die dem
Sozial- und Erziehungsdienst zuzuordnen sind."

[‘Verweis: Rundschreiben KAV - Hessen vom 17. September 2008]

Anlage 4

STELLENPLAN 2009

Vorlage Stadtverordnetenversammiung - Stand: 15. September 2008

Entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde sind für alle üpl. Beschäftigten Stellen
einzurichten. Es wird vorgeschlagen kw-Stellen zu schaffen. Da die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter, die auf diesen Stellen geführt werden vorrangig auf planmäßige Stellen einzugliedern
sind und bei Freiwerden kein anderslautender Beschluss, als die Streichung im nächsten
Haushaltsplan, zulässig ist, erhalten die Stellen den Vermerk „kw-ü“, Für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die dem Personenkreis der behinderten Menschen angehören und bisher zu Lasten
der SB-Sondermittel (Beschäftigungsentgelte) verrechnet wurden, wird der vorgenannte Ver-
merk mit -Sb ergänzt. Die Stellen erhalten aufsteigende Stellennummern — beginnend mit

8000.

Neuschaffungen gem. Beschluss des Magistrats vom 15. September 2008:

Teilhaushalt I|

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Amt 52

8053, 8054) je 24,3 W.-std.

8055) 19,5 Wochenstd.
8056) 21 Wochenstunden
8057) 15,2 Wochenstd.
8058) 19,5 Wochenstd.
8059) 25,3 Wochenstd.
8060) 39 Wochenstunden
8061) 39 Wochenstunden
8062) 15 Wochenstunden

8063, 8064) je 15 W.-std.

8065) 25,3 Wochenstd.
8066) 19,5 Wochenstd.
8067) 20,3 Wochenstd.
8068) 39 Wochenstunden
8069) 39 Wochenstunden
8070) 37,5 Wochenstd.
8071) 19,3 Wochenstd,
8072) 20 Wochenstunden
8073) 28 Wochenstunden
8074) 20 Wochenstunden
8075) 30,4 Wochenstd.
8076) 20 Wochenstunden
8077) 20,3 Wochenstd.
8078) 22 Wochenstunden
8079) 25,3 Wochenstd.
8080) 20,3 Wochenstd.
8081) 39 Wochenstunden
8082) 19,5 Wochenstd.
8083) 19,5 Wochenstd.
8084) 20,3 Wochenstd.
8085) 39 Wochenstunden
8086) 33,4 Wochenstd.
8087) 25,3 Wochenstd.
8088) 30 Wochenstunden
8089) 30,4 Wochenstd.
8090) 19,5 Wochenstd.

8091) 19,5 Wochenstd.

Tageseinrichtungen für Kinder

- Erzieherinnen

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Erzieher

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherinnen

- Erzieherin

- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Erzieherin

- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Reinemachefr. u. Küchenh.
- Erzieherin/Leitung Kit.
- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Reinemachefrau
- Erzieherin

- Reinemachefrau
- Erzieherin

- Erzieherin

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1tb
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ltb
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1tb

Anmerkung:

Kosten:

EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8092)
EG 9 kw-ü (St.-Nr. 8093)
EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8094)
EG 6 kw-ü (St.-Nr. 8095)

EG 6 kw-ü (St.-Nr

EG 6 kw-ü (St.-Nr.

EG 6 kw-ü (St.-Nr
EG 6 kw-ü (St.-Nr.

. 8096)
8097)
. 8098)
8099)

19,5 Wochenstd.

19,5 Wochenstd.

30 Wochenstunden
15 Wochenstunden
39 Wochenstunden
15 Wochenstunden
39 Wochenstunden
30 Wochenstunden

- Erzieherin
- Erzieherin/Leitung Kit.
- Erzieherin
- Erzieherin
- Erzieherin
- Erzieherin
- Erzieherin
- Erzieherin

Die Wochenstunden bei Teilzeitsteilen werden im Stellenplan (Erläuterungen)
gerundet ausgewiesen.

Keine Mehrkosten. Die Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ohne Planstellen waren und sind geplant. Im Rahmen der Beschäftigungsent-
gelten sind u. a. die Mittel für die Beschäftigung von Schwerbehinderten, Reha-
bilitanden und Sozialfällen durch die Beschlüsse des Magistrats und der Stadt-
verordnetenversammlung bereitgestellt worden. Im Übrigen liegen für die jewei-
ligen Neueinstellungen die entsprechenden Gremienbeschlüsse vor.

Stellenplan 2009

Veränderungen gegenüber 2008 (+/-):
(Neuschaffungen - üpl. Beschäftigte Kitas)

Amt Bezeichnung Anzahl
vb
52 Tageseinr. Für Kinder 8
52
52
52

neo

39

Stellenwert

EG 6 kw-ü
EG 1 kw-ü
EG 2 kw-ü
EG 9 kw-ü

Maßnahme

Neuschaffung
Neuschaffung
Neuschaffung
Neuschaffung

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Anlage 5

Jayypesq spınm Bunyaylayue| uauuyusjueynyeldsaiger in)
Yamsyluyasyoıng ueylepluuise nau Yoınp Uajsoy4yayy

alyoeaq epınm Bunygysajuie | "Ueuuyusqeynyeldssuger any
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anlage 9

1266 Zeichen

Anlage 9 - Raumkonzept in Zahlen
Räume (Angabe in qm) U3 GruppenKiga-Gruppen Gemeinsame Räume Bemerkungen
Gruppenraum 45 50
Nebenraum 20 20
Sanitärräume Kinder
12 12
je 2/3 Toilettenbecken,
3/4 Waschplätze pro Gruppe am besten an 
Waschrinnen sowie Wickeltisch mit 1-2 Plätzen
Garderoben 10 10
Mehrzweckraum ab 2 Gruppen 60 qm
ab 5 Gruppen mind. 84 qm
Elternraum 16
Personalraum 15 15 + 3 qm für jede weitere Gruppe
Personaltoilette 8 qm pro Toilette mit 2 Kabinen
pro Bereich je 2 Toiletten (je Geschlecht eine)
ab 6 Gruppen mind. 1 weitere Toilette
Besuchertoiletten/
behindertengerecht 8
Toiletten/ Umkleide 
Küchenpersonal 8 muss extra Toilette haben
Büro 10 - 15 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Küche 15 - 35 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Bistro 35 im Kigabereich
Abstellraum Küche 6-8 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Wirtschaftsraum 4-10 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Putzmittelkammer 2-6 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Materialraum 10-20
ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
ab 6 Gruppen sollte ein weiterer Materialraum hinzu 
Kinderwagenraum 
(auch ein Technikraum ist 
hierfür möglich (beheizbar)) 15-30 ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert
Bewegungswege/ Flure Multiplikator 0,7
Außenfläche 6-10 qm/ Kind ab 3 Gruppen zählt der höhere Wert

anlage 4

1100 Zeichen

Anlage 4 - Fortbildungsmittel
Fachkraft-Stellen aktuell in:
FK-Stellen aktuell bisher (102,- €) neu (300,- €)
städtischen Einrichtungen
(bisher weniger als 102,- € zur 
Verfügung) 270,29 27.569,58 €    81.087,00 €     53.517,42 €           
Einrichtungen unter freier Trägerschaft 227,81 23.236,62 €    68.343,00 €    45.106,38 €          
Einrichtungen ASB/AWO 168,03 17.139,06 €    50.409,00 €    33.269,94 €          
Einrichtungen unter kirchlicher 
Trägerschaft
(bisher 160,- € abrechnungsfähig!) 262,61 42.017,60 €    78.783,00 €     36.765,40 €           
168.659,14 €       
abrechf. HG je Fachkraft Differenz = 
Mehrbedarf p.a.
Das Land Hessen sieht bei der Bewilligung der Sprachförderung einen Betrag in Höhe von 150,- € pro Fachkraft/Jahr und Lernbereich vor. 
Entsprechend dieses Richtwertes sowie des fachlichen Qualitätsanspruches in den Kitas der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sind pro Fachkraft und
Jahr Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Fortbildung in zwei Lernbereichen ermöglichen. Es sind somit Fortbildungsmittel in Höhe von
300.-€ pro Fachkraft im Jahr abrechnungsfähig.

anlage 2

1043 Zeichen

Standardfestlegung der Stadt Darmstadt
Anlage 2 - Gruppengrößen
Städt. Kitas Ev. Kitas Kath. Kitas ASB/AWO kl. Fr. Träger priv. Träger Gesamtsumme
Gruppenstärke
aktuell
Start Kiga-Jahr 
01.08.
gem.
Rahmenbetriebs-
erlaubnis*
 Kosten p.a. ("Ausfall" 
Landesförderung aus 
KiföG)  +/ - Plätze  +/ - Plätze  +/ - Plätze  +/ - Plätze  +/ - Plätze  +/ - Plätze  +/ - Plätze
U3- Gruppen 10 10 11 + 350.000 € + 16 + 9 + 20 +37 - 3 79
Kiga-Gruppen 20 (Kirche 25) 20 22 - 31.800 € + 101 - 173 - 39 + 48 + 26 -37
aü Gruppe** 15/18 18 18-20 + 16.500 € + 6 + 7 13
Waldgruppen 20 20 20 0
Hort-Gruppen 15/20 20 20 + 27.300 € +70 + 10 + 35 + 10 125
+ 362.000 € 187 -148 -39 103 80 -3 180
* Die Gruppen sollen bis zum 01.03. eines Jahres bis zu der höchstmöglichen Platzzahl aufgestockt 
** Die maximale Gruppengröße kann sich zwischen 18 und 20 Plätzen bewegen. Hiervon sind 4 bis 6 Plätze mit Kindern unter drei Jahren (2 bis 3 Jahre) 
zu belegen.
    Bei Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren wird die Gruppengröße entsprechend dem KiföG-Schlüssel angepasst.

anlage 3

1695 Zeichen

Anlage 3 - Vor- und Nachbereitungszeit pro VZÄ  
Anteil in Stunden Anteil in % 
Umsetzung Stufe 1 2 5,1 
Umsetzung Stufe 2 5 12,8  
*I ausgehend von TVÖD-S 6 Stufe 3 = 50.000,00 € 
zusät zlicher FK -Bedarf (VZÄ) für die jew. Vorbereitsungszeit auf Gr undlage des KiFöG  
Fachkraft -Stunden aktuell MVO:  bei 2 Std  bei 5 Std  
 FK-Stellen  aktuell  
auf Grundlage MVO  VZÄ  
finanzieller  
Mehrbedarf * . VZÄ  
 finanzieller  
Mehrbedarf * . 
233,91 VZÄ  
städtischen Einrichtungen 9.122,49 FK-Std. 
  
  
 
             - 9,89 
 
                     
0,00 € 
 
  
 
              6,60 
  
 
             
 
          330.000,00 € 
         
227,81 VZÄ  
Einrichtungen unter freier Trägerschaft  8.884,6 FK -Std.  - 8,89  0,00 €   7.15        357. 500 ,00 € 
168,03 VZ Ä 
Einrichtungen ASB/AW0**  6.553,17 FK -Std.  -19,1 0 0,00 € - 8.19                  0,00 € 
262,61 VZÄ  
Einrichtungen kirchliche Trägerschaft 10.241,79 FK-Std. - 30,22 0,00 € -13,20                  0,00 € 
                687.500,00 € 
" Vorbereitungszeit AWO aktuell keine 20% 
Berechnungsgrundlagen der FK/VZÄ 
 
zusätzlicher FK -Bedarf (VZÄ) für die jeweilige Vorbereitungszeit  KiGFöG  
Fachkraft -Stunden KiföG:  bei 2 Std.  bei 5 Std  
 
rechnerische  
FK-Stellen KiföG —
VZÄ  
Differenz zur  
rechn. Größe KiföG VZÄ  
Differenz zur  
rechn. Größe KiföG 
213,14 VZÄ  
städtischen Einrichtungen  8.312,46 FK-Std. 224,02  10,88  240,51  27,37  
208 3 VZÄ  
Einrichtungen unter freier Trägerschaft  8.123,7 FK-Std. 218,92  10,62  234,96  26,66  
141,7 VZÄ 
Einrichtungen ASB/AWO** 5.526,30 FK-Std. 148,93 7,2 3 159,84 18,14 
221.11 VZÄ  
Einrichtungen kirchliche Trägerschaft 8.623,29 FK-Std. 232,39 11,28 249,41 28,30

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 7
TOP 136 beschließend
TOP 12

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0093
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00