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1429/2021

Unterbringung von FINTA* mit Fluchtgeschichte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.04.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 21.04.2021 
 1429/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Unterbringung von FINTA* mit Fluchtgeschichte 
Die Ratsfraktion Volt bittet mit der Anfrage AN/0691/2021 um Auskunft zur Unterbringung von FINTA* 
mit Fluchtgeschichte (Die Abkürzung FINTA* bezeichnet Frauen, Inter, Nicht-Binär, Trans & Agender 
Personen. Diese haben gemein, dass sie u.a. Diskriminierungen im Patriarchat ausgesetzt sind). 
 
1. Wie viele FINTA* mit Fluchtgeschichte leben in Köln und welche Unterkunftsressourcen ste-
hen ihnen zur Verfügung (bitte Aufschlüsselung nach Jahreszahl (2017- heute), Unterkünften 
nur für FINTA* und gemischte Unterbringungen sowie Art der Unterkunft)? 
 
2. Wie schätzt die Stadt Köln den Bedarf an Unterbringungsressourcen für das Jahr 2021 und 
perspektivisch für 2022 & 2023 ein. Bei verändertem Bedarf: Welche Maßnahmen werden er-
griffen, um diesem Bedarf gerecht zu werden? 
 
3. Angesichts der bisher praktizierten hohen und räumlich engen Belegung vieler Unterbrin-
gungsmöglichkeiten ist die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln zur Corona-
Pandemie eine Herausforderung. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den beherberg-
ten FINTA* die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu ermöglichen und damit Anste-
ckungen zu vermeiden? 
 
4. Wie wirken sich die Hygienekonzepte auf die bereitzuhaltenden Raumkapazitäten aus und 
welche Änderungen, auch hinsichtlich der bereit gehaltenen Quadratmeterzahl, gibt es im 
Vergleich zu letztem Jahr? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Es gibt bei der Stadt Köln keine Unterbringung in „Sammelunterkünften“, wie dies im Vorwort der An-
frage bezogen auf die Herkulesstr. ausgeführt wurde. Der nicht gesetzlich definierte Begriff „Sammel-
unterkünfte“ bezeichnet Unterkünfte, in denen eine Vielzahl geflüchteter Personen ohne familiäre 
Verbindung in einem großen Raum gemeinsam untergebracht sind (z.B. in Turnhallen, Leichtbauhal-
len usw.). Alle von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten leben in einer abschließbaren Unter-
bringungseinheit. Dies gilt auch für die Notaufnahme in der Herkulesstraße. Lediglich bei einer gerin-
gen Anzahl von Unterkünften gibt es noch Gemeinschaftssanitäranlagen und / oder Gemeinschafts-
küchen.  
 
Gemäß Ratsbeschluss vom 02.04.2021 sollen diese Unterkünfte schrittweise über einen Zeitraum 
von 4 Jahren durch abgeschlossene Unterbringungseinheiten ersetzt werden. 
 
zu 1.) Es kann keine Angabe gemacht werden, wie viele geflüchtete LGBTIQ*-Personen in Köln le-

2 
 
ben, weil es der Verwaltung gemäß Art. 9 Abs.1 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 
untersagt ist, Daten zur sexuellen Orientierung durch Melde-, Wohnungs- oder Ausländerbe-
hörden zu erfragen und zu erfassen. Die Verwaltung kann nur solche geflüchteten Personen 
gesondert erfassen, die freiwillig ihre sexuelle Orientierung mitteilen und deren Erfassung zu-
stimmt haben, um bestimmte Schutzbedarfe wie eine gesonderte Unterbringung geltend zu 
machen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 GG; Art. 9 Abs.2 EU-
DSGVO). Die Intimsphäre, wozu die Sexualität gehört, stellt als Bestandteil des Allgemeinen 
Persönlichkeitsrechts einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung dar, der dem 
staatlichen Zugriff verschlossen ist (Art. 2 Abs.1 GG i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG). 
 
 Insgesamt stehen derzeit 34 Unterbringungsplätze des Amtes für Wohnungswesen zur Unter-
bringung von geflüchteten LGBTIQ*-Personen zur Verfügung, die um eine diesbezüglich ge-
schützte Unterbringung bitten 
 
Diese Unterbringungsplätze befinden sich alle im Wohnprojekt Vogelsang. Dieses Projekt für 
geflüchtete LGBTIQ*-Personen wird seit dem Erstbezug am 01.09.2017 vom Amt für Woh-
nungswesen unterhalten und von der Aidshilfe Köln e.V. sozial betreut. Es besteht nach suk-
zessiver Erhöhung der angemieteten Wohnungen aus inzwischen 25 Wohnungen. Einige der 
Wohnungen eignen sich auch für die Belegung mit 2 Personen. 
 
Aktuell sind 20 Wohnungen nur mit jeweils einer Person belegt (31.12.2017 12 Personen / 
31.12.2018 17 Personen / 31.12.2019 19 Personen / 31.12.2020 18 Personen). Ein erhöhter 
Bedarf an Unterbringungsplätzen ist momentan nicht gegeben und aufgrund der Corona-
Pandemie erfolgen nur Einzelbelegungen. 
 
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit ein seit dem 01.10.2016 bestehendes LGBTIQ*-
Wohnheim in Lindenthal mit sechs Plätzen (Belegung 2017 sechs Personen / 2018 fünf Per-
sonen / 2019 vier Personen / 2020 drei Personen). Dieses wurde inzwischen gekündigt und 
aufgegeben. 
 
Zur Unterbringung und besonderen Betreuung von alleinreisenden und alleinerziehenden ge-
flüchteten Frauen wird auf die ausführliche Darstellung unter Ziffer 2.5 (Seite 17-19) im 27. 
Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln verwiesen sowie auf Ziffer 2.3.1 (Seite 11-12) im 31. 
Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln. Dort ist auch die Zahl der untergebrachten Perso-
nen aufgeführt. 
 
Sonstige individuelle Unterbringungen aus dem Kreis der als „FINTA*“ bezeichneten Perso-
nengruppe erfolgt nicht. Aufgrund der insgesamt sinkenden Zahlen an Geflüchteten sinkt auch 
der Anteil an unterzubringenden LGBTIQ*-Geflüchteten und alleinreisenden geflüchteten 
Frauen, so dass sich der Bedarf an entsprechenden Unterbringungsressourcen aktuell redu-
ziert. 
 
zu 2.) Die Zahl der von der Stadt Köln unterzubringenden Geflüchteten sinkt nach dem hohen Ni-
veau der Jahre 2015-2018 seit über 2 Jahren kontinuierlich, allein im März 2021 um über 200 
Personen auf nunmehr 5.789 Personen (vgl. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/soziales/flucht-einwanderung/gefluechtete-koeln ). Dieser Trend wird sich im Laufe des 
Jahres 2021 voraussichtlich fortsetzen, da angesichts geschlossener Grenzen und einge-
schränkter Reisemöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie keine gesteigerten Zuweisungen 
nach Köln zu erwarten sind. Zugleich finden im Laufe der Zeit immer mehr untergebrachte Ge-
flüchtete durch die Arbeit des Auszugsmanagements eine eigene private Mietwohnung. 
 
Die Stadt Köln hält aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses eine Unterbringungsre-
serve von 1.500 Unterbringungsplätzen aufrecht, so dass auch bei kurzfristig veränderten Be-
darf in 2021 und den Folgejahren ausreichende Unterbringungsressourcen bestehen (siehe 
Punkt 2.2.3./2.2.4 in den Berichten zur Situation Geflüchteter). Im Übrigen wird auf die Bedarf-
splanung des Amtes für Wohnungswesen in der Vorlage 3318/2020 verwiesen. 
 
zu 3.) Es ist nicht zutreffend, dass die Stadt Köln an vielen Standorten eine hohe und  enge räumli-

3 
 
che Belegung praktiziert. Es erfolgt im Gegenteil aus Pandemiegründen eine soweit wie mög-
liche Entzerrung der Belegung an allen Standorten. 
 
Im Wohnprojekt in Vogelsang hat jede untergebrachte LGBTIQ*-Person eine eigene Wohnung 
für sich allein. Es gab dort seit Beginn der Pandemie keinen einzigen Indexfall. In der Notauf-
nahme in der Herkulesstraße sind bei 600 Unterbringungsplätzen aktuell nur noch 70 geflüch-
tete Personen untergebracht. Die Zimmer sind alle über breite zentrale Flure erschlossen, die 
die Einhaltung der gängigen Abstandregeln ermöglichen. Dort erfolgt eine intensive sozialar-
beiterische und gesundheitliche Betreuung durch Mitarbeitende des sozialen Trägers DRK 
und des Sozialen Dienstes, durch Hebammen und das Team der Flüchtlingsmedizin. 
 
Weitere Standorte zur Unterbringung von alleinreisenden oder alleinerziehenden Frauen wei-
sen eine entzerrte Belegung auf. Ein großer Frauen-Unterbringungsstandort in der Altstadt-
Süd ist beispielsweise nur zur Hälfte belegt (ein einziger Indexfall seit Pandemiebeginn) und 
ein anderer Frauen-Standort im gleichen Stadtteil ist zu etwa zwei Dritteln belegt. Hier war 
bisher während der gesamten Pandemie eine Frau mit ihrem Sohn kurze Zeit als Kontaktper-
son in Quarantäne. 
 
Dies zeigt, dass die ergriffenen Unterbringungs- und Hygiene-Maßnahmen der Stadt Köln 
Wirkung haben. 
 
zu 4.) Das Ressourcen- und Belegungsmanagement orientiert sich nicht schematisch an festen 
Quadratmeterzahlen, sondern am konkreten Bedarf von Wohnungen eines bestimmten Zu-
schnitts. So ist etwa der Bedarf an größeren Wohnungen für kinderreiche Familien gestiegen, 
während der Bedarf an Wohnungen für Einzelpersonen leicht gesunken ist. Beim Neubau von 
Systembauten wird meist von vorneherein ein Teil als Unterbringungsreserve vorgesehen. 
Diese Reserve wird teilweise genutzt, um eine entzerrte Belegung zu gewährleisten. Bei Be-
herbergungsbetrieben erfolgt meist keine vollständige Belegung, so dass auch hier eine ent-
zerrte Belegung ohne Ausweitung der Unterbringungsressourcen möglich ist.  
 
Zu den Einzelheiten der Ressourcenplanung wird auf den 31. Bericht zur Situation Geflüchte-
ter in Köln - Jahresbericht 2020 - (TOP 5.33 Integrationsrat 13.04.2021) und die Vorlage 
3318/2020 verwiesen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1429/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.04.2021
Erstellt
15.04.2021 12:57