Mandari Insight

3252/2021

Aufhebung von Gehwegparken bzw. Einstellung der Parkraumbewirtschaftung

Mitteilung BV 16.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.11.2021, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

1807 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3252/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 
 
Aufhebung von Gehwegparken bzw. Einstellung der Parkraumbewirtschaftung 
Die Salmstraße in Köln-Poll ist eine Straße, auf der der Linienbuss 159 der KVB in beiden Richtungen 
verkehrt. Am Ende des Straßenabschnitts zwischen Hechtstraße und Pfeiffergasse kam es laut Aus-
sage des Ordnungsdienstes der Stadt Köln vermehrt zu Beeinträchtigungen des Linienbusses durch 
eine Engstelle auf der Fahrbahn. Die Engstelle auf Höhe der Hausnummern 86-88 auf der rechten 
Seite wird durch parkende Fahrzeuge verursacht. 
 
Der Parkstand hat eine Breite, die nach den aktuell geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadt-
straßen (RASt 06) nicht mehr als ausreichend definiert werden kann. Gleichzeitig wird die von der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geforderte Restgehwegbreite durch den Parkstand an 
dieser Stelle aktuell deutlich unterschritten; der Gehweg ist somit nicht barrierefrei. 
 
Der Parkstand, der eine Länge von etwa drei Fahrzeugen hat, wird aus Verkehrssicherheitsgründen 
entfernt, der Gehweg an dieser Stelle freigeräumt und somit auch der Barrierefreiheit auf Gehwegen 
Rechnung getragen. 
 
Die genannten drei Parkplätze sowie die gegenüberliegenden weiteren drei Parkplätze werden aktuell 
bewirtschaftet. Nach Prüfung der Örtlichkeit ist eine Bewirtschaftung von Parkplätzen in diesem Be-
reich mangels Geschäftsbesatz nicht mehr angemessen und erforderlich, da entsprechende Kunden-
ströme nicht mehr existent sind. Demnach werden die Parkbeschilderung sowie der Parkscheinauto-
mat entfernt. Die drei Parkplätze auf der linken Seite werden folglich parkgebührenfrei und dauerhaft 
nutzbar sein.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3252/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.09.2021
Erstellt
09.09.2021 13:01