Aufhebung von Gehwegparken bzw. Einstellung der Parkraumbewirtschaftung
Mitteilung BV 3252/2021 vom 16.09.2021
Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3252/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Aufhebung von Gehwegparken bzw. Einstellung der Parkraumbewirtschaftung Die Salmstraße in Köln-Poll ist eine Straße, auf der der Linienbuss 159 der KVB in beiden Richtungen verkehrt. Am Ende des Straßenabschnitts zwischen Hechtstraße und Pfeiffergasse kam es laut Aus- sage des Ordnungsdienstes der Stadt Köln vermehrt zu Beeinträchtigungen des Linienbusses durch eine Engstelle auf der Fahrbahn. Die Engstelle auf Höhe der Hausnummern 86-88 auf der rechten Seite wird durch parkende Fahrzeuge verursacht. Der Parkstand hat eine Breite, die nach den aktuell geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadt- straßen (RASt 06) nicht mehr als ausreichend definiert werden kann. Gleichzeitig wird die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geforderte Restgehwegbreite durch den Parkstand an dieser Stelle aktuell deutlich unterschritten; der Gehweg ist somit nicht barrierefrei. Der Parkstand, der eine Länge von etwa drei Fahrzeugen hat, wird aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt, der Gehweg an dieser Stelle freigeräumt und somit auch der Barrierefreiheit auf Gehwegen Rechnung getragen. Die genannten drei Parkplätze sowie die gegenüberliegenden weiteren drei Parkplätze werden aktuell bewirtschaftet. Nach Prüfung der Örtlichkeit ist eine Bewirtschaftung von Parkplätzen in diesem Be- reich mangels Geschäftsbesatz nicht mehr angemessen und erforderlich, da entsprechende Kunden- ströme nicht mehr existent sind. Demnach werden die Parkbeschilderung sowie der Parkscheinauto- mat entfernt. Die drei Parkplätze auf der linken Seite werden folglich parkgebührenfrei und dauerhaft nutzbar sein.
Beratungsverlauf
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04.11.2021
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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