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V/0526/2009

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XIII Münster-Angelmodde

Vorlagen 06.08.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 01.09.2009, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1949 Zeichen

V/0526/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XIII Münster-Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk XIII Münster-Angelmodde wird gewählt 
 
Frau Beate Buddenbäumer 
geboren am 03.05.1959 
wohnhaft Brandhoveweg 91, 48167 Münster 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der bisherige stellvertretende Schiedsmann für den Bezirk Angelmodde Herr Herbert Baczewski 
hat seine fünfjährige Amtszeit beendet. Aus Altersgründen ist eine Wiederwahl nicht zulässig. 
 
Frau Beate Buddenbäumer hat sich bereit erklärt, im Falle der Wahl durch die Bezirksvertretung 
das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0526/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.08.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0526/2009 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Buddenbäumer erfüllt. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brandhoveweg 91

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0526/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37