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2676/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW betr.: Neue Kurzstreckentarife Ka und Kb (Az.: 84/19 B)

Beschlussvorlage Ausschuss 07.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.09.2019, TOP 1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

3998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2676/2019 
Freigabedatum 
07.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW betr.: Neue Kurzstreckentarife Ka und Kb (Az.: 84/19 B) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt den Petenten für ihre Eingabe, die jedoch aufgrund der in der Begründung ge-
nannten Aspekte – insbesondere der Transparenz und Gerechtigkeit – nicht weiter verfolgt wird. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019

2 
Begründung: 
 
Mit der als Anlage 1 beigefügten Bürgereingabe begehren die Antragsteller die Aufteilung des Kurz-
streckentarifs des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) in die Preisstufen Ka und Kb, womit eine in 
Großstädten im Vergleich zu den übrigen Bereichen günstigere Kurzstreckenfahrt erreicht werden 
soll. 
 
Nach Abstimmung mit dem VRS vertritt die Verwaltung hierzu folgende Auffassung: 
 
Seit 2004 gibt es den heutigen Kurzstreckentarif als Baustein des VRS-Gemeinschaftstarifs. Den Re-
gelpreisstufen 1 bis 7 ist der Kurzstreckentarif vorgeschaltet, mit dem man von jeder Einstiegshalte-
stelle aus vier Haltestellenabstände weit fahren kann. Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder 
betrieblichen Gegebenheiten sind möglich und jeweils dargestellt. Auf den Linien des SPNV sowie 
Strecken bzw. Streckenabschnitten der Schnellbuslinien und auf der Schnellbuslinie 60 kommt der 
Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung. Neben dieser räumlichen Gültigkeit der Tickets gibt es auch 
eine zeitliche Gültigkeitskomponente, welche besagt, dass Kurzstreckenfahrscheine ab Entwertung 
maximal eine Geltungsdauer von 20 Minuten besitzen. 
 
Die im gesamten VRS einheitlich geltende Kurzstreckenregelung steht damit im Kundensinn für 
Transparenz und Einfachheit. Eine zweite Kurzstreckenpreisstufe ist aus Gründen der Transparenz 
abzulehnen, aber auch aus Gründen der Systematik schwer mit dem Gesamtsystem zu vereinbaren. 
Denn generell handelt es sich beim VRS-Gemeinschaftstarif um einen Flächentarif, in dem ein Tarif-
gebiet einer Kommune entspricht. Um Kunden im unmittelbaren Übergangsbereich von einer Kom-
mune in die Nachbarkommune bzw. von einem Tarifgebiet in das Nachbartarifgebiet, teilweise auch 
innerhalb von Kommunen nicht große finanzielle Sprünge zumuten zu müssen, wurde hier der Kurz-
streckentarif als streckenbezogene Übergangslösung vorgelagert. Der Großteil der Kunden begrüßt 
diese Systematik ausdrücklich. 
 
Den Preis für die Kurzstrecke in Großstädten abzusenken, würde deutlich gegen die Tarifgerechtig-
keit sprechen, Kunden der Preisstufen 1 bis 7 müssten die durch die Kurzstrecke verursachten Ein-
nahmenverluste durch höhere Preise mitfinanzieren.  
 
Zudem ist die damit verbundene Preisdifferenzierung kaum vermittelbar. Fahrausweise der Preisstufe 
1b sind teurer als diejenigen der Preisstufe 1a. Gleiches gilt für Fahrausweise der Preisstufe 2b und 
diejenigen der Preisstufe 2a. Wenn demgegenüber Fahrausweise einer neuen Preisstufe Kb günsti-
ger sein sollen als Fahrausweise einer Preisstufe Ka widerspräche dies somit der Tarifierungslogik. 
 
Auch die Aussage, in den Großstädten seien die Haltestellenabstände kleiner als in den Umlandge-
meinden wird in dieser Pauschalität nicht geteilt. Zum einen gibt es auch in den Großstädten zum Teil 
große Haltestellenabstände (z.B. bei Nutzung der Stadtbahnsysteme), zum anderen werden auch die 
Kernorte im Umland mit kleinen Haltestellenabständen erschlossen. 
 
Das Konzept der Kurzstrecke ist sehr erfolgreich. Dies dokumentiert die Tatsache, dass auch in ande-
ren deutschen Verbünden analoge oder ähnliche Regelungen Gültigkeit haben. Der Kurzstreckentarif 
ist auch bei den Kunden im Verkehrsverbund Rhein-Sieg akzeptiert und beliebt.  
 
Dementsprechend sehen VRS und Verwaltung derzeit keine Veranlassung, den Kurzstreckentarif 
abzuschaffen oder komplizierter auszugestalten.

Anlage 1

2098 Zeichen

Seite 1 von 2 
https://www.liberale-demokraten-koeln.de 
GProehl_LD@web.de 
 
 
      im Bezirk Köln 
 Postfach 71 05 11   50 745 Köln   Tel.: (o2 21) 69 16 25 
__________________________________________________________________________________________  
LIBERALE DEMOKRATEN LD – im Bezirk Köln 
Mittwoch, 27. März 2019 
 
 
 
 
 
An den  
Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretungen  
Ludwigstraße 8 
 
50 667  K Ö L N  - Altstadt-Nord 
 
 
 
Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in 
Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren! 
 
Die Liberalen Demokraten  - die Sozialliberalen – stellen folgende Anregung 
(Bürgerantrag): 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
 
Die Mitglieder der Stadt Köln in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Verkehrsverbund Rhein – Sieg  werden gebeten folgenden Antrag einzubringen und zu 
unterstützen:  
 
Im Verkehrsverbund Rhein – Sieg wird spätestens ab dem 1. Januar 2021 das Kurzticket in 
Ka und Kb aufgeteilt.  
Die Preisstufe Ka gilt in den Gemeinden und den Kreisen, in denen die Preisstufen 1a bzw.2a 
gelten  und die Preisstufe Kb gilt in Großstädten, in denen die Preisstufen 1b bzw. 2b gelten.  
Die Kurzstreckentickets Kb sind billiger anzubieten, als die Ka. Der prozentuale 
Preisunterschied soll ähnlich der Preisstaffelung zwischen 1a und 1b bzw. 2a und 2b sein.

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https://www.liberale-demokraten-koeln.de 
GProehl_LD@web.de 
Begr.:   
 
Die Buchstabenkennzeichnung soll analog der Preisstufen 1 bzw. 2 bleiben, damit keine 
Verwirrungen eintreten.  
In den Großstädten sind die Abstände zwischen den Haltestellen geringer als in den Kreisen. 
Bei der kurzzeitigen Änderung (kein Umsteigen) der Kurzstreckentickets gab es Proteste 
insbesondere in Köln.  
Um hier mehr Gerechtigkeit walten zulassen, ist dies über die unterschiedlichen Preise zu 
verwirklichen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Günter Pröhl  
 
 
Günter Pröhl 
Stellv. Landesvorsitzender NRW

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2676/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.08.2019
Erstellt
05.08.2019 17:34