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Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.09.2018 betreffend Beteiligung der Stadt Köln an Förderprogrammen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3674/2018 vom 13.11.2018

Stand: Am 13.12.2018 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/150 150/3 Vorlagen-Nummer 13.11.2018 3674/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.09.2018 betreffend Beteiligung der Stadt Köln an Förderprogrammen AN/1257/2018 Text der Anfrage: 1. Laut Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung Köln für das Städtebauinvestitionsprogramm 2018 werden Maßnahmen aus den Sozialräumen - 3 Bickendorf, Westend und Ossendorf, - 7 Humboldt/Gremberg und Kalk, - 8 Meschenich und Rondorf lediglich mit der Förderpriorität B eingestuft. D.h. sie sind grundsätzlich förderfähig, erhalten aber keine Förderung im Jahr 2018. Welche Gründe führt die Verwaltung dazu an? Welche Auswirkun- gen hat das auf das Gesamtprojekt „Starke Veedel – Starkes Köln?“ 2. Die Stadt Köln soll aus dem Städtebauinvestitionsprogramm 2018 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 0,4 Mio. € erhalten. Für den gesamten Regierungsbezirk Köln schlägt die Bezirksregierung insgesamt 60 Städtebauprojekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 88,9 Mio. € dem zuständigen Ministerium als für 2018 förderfähig vor (Priorität A). Die Stadt Köln erhält also lediglich einen Bruchteil dessen an Fördermitteln (ca. 0,5 %), was ihr nach Einwohnerrelation (ca. 25 %) zu- stehen könnte. Wie bewertet die Verwaltung diesen Umstand? Was gilt es zu verbessern, um ei- nen für die Bedeutung der Stadt Köln angemessenen Anteil an Städtebaufördermitteln zu erhal- ten? 3. Die Verwaltung teilt zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit (Mitteilung 2024/2018), für welche Maßnahmen Förderzugänge nicht zur Verfügung stehen, insbesondere weil die neue Lan- desregierung entgegen ursprünglicher Planungen die ESF-Mittel anderes verteilen will. Insgesamt unterschreitet das Projektvolumen von „Starke Veedel – Starkes Köln“ den vom Rat festgesetzten Rahmen zurzeit um ca. 19 Mio. €. a) Für welche dieser Maßnahmen ohne (derzeitigen) Förderzugang sucht die Verwaltung alternative Förderzugänge? b) Im Zweifel: Welche dieser Maßnahmen erachtet die Verwaltung als so immanent wichtig für den integrierten Ansatz von „Starke Veedel – Starkes Köln“, dass sie komplett aus eigenen Mitteln der Stadt Köln finanziert werden müsste? Für welche dieser Maßnahmen beabsichtigt sie, diese komplett mit eigenen Mitteln zu hinterlegen? 4. Mit welchen Projekten beteiligt sich die Verwaltung 2018 am Bundesprogramm „Sanierung kom- munaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und in welcher Weise wurden Träger seitens der Verwaltung auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht? 2 5. Wie ist der Sachstand zur wiederholten Ankündigung der Oberbürgermeisterin, ein Konzept zur Reorganisation des Fördermonitorings/-managements zu erarbeiten? Wann wird dies dem Rat und seinen Fachausschüssen vorgestellt? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1. Welche Gründe führt die Verwaltung dazu an? Die konsumtiven Maßnahmen sollen die investiven, geförderten Maßnahmen begleiten und sich somit im zeitlich parallelen Fenster bewegen und ein deutlich geringeres Finanzvolumen beanspruchen. In den Sozialräumen 3 Bickendorf, Westend und Ossendorf und 7 Humboldt / Gremberg und Kalk, be- steht aktuell die Anforderung des Fördergebers bei den städtebaulichen Maßnahmen ein angemes- senes Verhältnis zwischen den konsumtiven und den investiven Maßnahmen herzustellen. Die Inte- grierten Stadtentwicklungskonzepte werden derzeit entsprechend überarbeitet und sollen im An- schluss dem Fördergeber unverzüglich zur Anerkennung in der IntermAG vorgelegt werden. Die Überarbeitung der Konzepte in Form einer Fortschreibung wird im November 2018 abgeschlossen sein und unmittelbar nach Fertigstellung und verwaltungsinterner Abstimmung in die politische Bera- tung zur Beschlussfassung eingebracht. Welche Auswirkungen hat das auf das Gesamtprojekt „Starke Veedel – Starkes Köln?“ Die Auswirkungen der Einstufung in Priorität B sind für die drei Sozialräume unterschiedlich zu beur- teilen:  Die Anerkennung des ISEKs für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ ist bereits seitens des Landes NRW erfolgt. Erste Bewilligungen – wie das Quartiersmanagement – liegen vor, die jetzt zeitnah in die Ausschreibung und Umsetzung gehen. Die Einstufung der gestellten Förderanträge in die Priorität B bedeutet, dass die beantragten Maßnahmen voraussichtlich nicht bewilligt werden und erst nach erneuter Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Dies betrifft beispielsweise das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm.  Für die Sozialräume „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und „Humboldt/Gremberg und Kalk“ steht seitens des Landes NRW die Anerkennung der ISEKs mit der Bewilligung erster Förderanträge aus. Somit ergeben sich zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung von Maß- nahmen über die Städtebauförderung. Die Einstufung der gestellten Förderanträge in die Prio- rität B bedeutet, dass die beantragten Maßnahmen voraussichtlich nicht bewilligt werden und erst nach erneuter Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Dies betrifft beispielsweise die Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ sowie der beantragte Spielplatz „Mühlenweg/Ossendorfer Weg“ (Bickendorf, Westend und Ossendorf). Für den hiervon ebenfalls betroffenen Förderantrag „Spielplatz„Eythstraße“ im SR Hum- boldt/Gremberg und Kalk wurde hingegen wegen der dringlichen Umsetzung entschieden, das Angebot der BR Köln anzunehmen, den Förderantrag für eine reine EFRE-Förderung (ohne Städtebauförderung) in 2018 aufrecht zu erhalten. Danach kann ein entsprechender EFRE- Bescheid mit einer Förderquote von 50% für die Maßnahme bereits bis zum Jahrsende bewil- ligt werden. Im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Umsetzung eines breiten Maßnahmenpaketes vorgesehen, welches den Einsatz von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (insbesondere Städte- bauförderung sowie EU-Förderung) vorsieht. Die Städtebauförderung bildet eine wichtige Fördersäule und verknüpft baulich-investive mit flankierenden, „weichen“ Maßnahmen. Die baulich investiven Maßnahmen befinden sich zum Großteil in der Planung und werden zu den nächsten Stadterneue- rungsprogrammen (STEP) eingereicht. 3 Dennoch werden erste Maßnahmen (insbesondere Europäischer Sozialfonds / ESF) bereits in allen Sozialräumen umgesetzt:  Zugehende Hilfe / Plan 27 (1.0.16) seit 01.04.2017 in allen Sozialräumen  Willkommen und Ankommen in Köln (1.0.26) seit dem 01.01.2017 in den Sozialräumen „Blu- menberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keup- straße“, „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“  Stadtteileltern (1.0.17) seit dem 01.01.2018 in allen Sozialräumen  Jung und alt – da wo es knallt (1.10.1) seit dem 01.07.2018 im Sozialraum „Ostheim und Neu- brück“  Kita-Einstieg (1.0.27) seit dem 01.10.2017 in den Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“, „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“ Zu 2. Wie bewertet die Verwaltung diesen Umstand? Die Förderantragstellung ist abhängig von der Vorlage bewilligungsreifer Unterlagen. Der Maßnah- menfortschritt weiterer Maßnahmen wie der Archäologischen Zone erlaubte noch keinen weiteren Förderantrag, der jedoch für das nächstjährige Förderprogramm gestellt wird. Alleine hier hat die Stadt noch eine Fördererwartung von ca. 14 Mio. EUR. Was gilt es zu verbessern, um einen für die Bedeutung der Stadt Köln angemessenen Anteil an Städ- tebaufördermitteln zu erhalten? In den zukünftigen Jahren gilt es die personellen Ressourcen für die Erstellung der Planungsleistun- gen zur Antragstellung von investiven Maßnahmen bereit zu stellen, um einen angemessenen Anteil an Städtebaufördermitteln erhalten zu können. Zu 3. a) Derzeit werden die Umsetzungs- und Anpassungsmöglichkeiten der im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere mit Blick auf die neue ESF- Förderstrategie des Landes NRW – geprüft. Des Weiteren wird auch die Ergänzung des Maß- nahmenpaketes durch neue Maßnahmen in den Blick genommen. Stadt Köln als Antragstellerin: Maßnahme Sozialraum Federführendes Fachamt Kosten „Bewegung und Ernährung ganzheit- lich gedacht“ Blumenberg, Chor- weiler, Seeberg-Nord Amt für Weiterbildung 252.107 € „Prävention durch Medienbildung“ Bilderstöckchen Amt für Kinder, Ju- gend und Familie 169.368 € 4 Folgende Anträge hat die Stadt Köln durch einen Letter of Intent (LOI) unterstützt: Maßnahme Stadtteil Träger „Jedem Kind die Zukunft sichern Meschenich Kinder- und Jugendzentrum Meschenich „Hermann-Hesse-Pänz“ Neubrück LOGO und Veedel e. V. „Familienbildung on tour“ Bickendorf/Ossendorf und Buchheim / Buchforst Katholische Familienbildung Köln e. V. „FIF – Fit in Finkenberg“ Finkenberg JobWerk Porz gGmbH b) Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten zur Anpassung vorhandener und Konzeption er- gänzender neuer Maßnahmen. Dem Einsatz von Fördermitteln kommt eine hohe Bedeutung zu, um neue Angebotsstrukturen zu erproben. In diesem Zusammenhang werden auch die Umset- zungsmöglichkeiten im Rahmen der vorhandenen städtischen Ressourcen geprüft. Eine Übersicht wird mit dem nächsten Statusbericht zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgelegt Zu 4. In der Sitzung des STEA am 20.09.2018 wurde unter TOP 17.16: Informationen zu Förderaufrufen im Bereich Städtebau aus August 2018, Vorlage 2931/2018, bereits zu dem Förderaufruf „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen einer Stellung- nahme informiert. Antragsberechtigt waren nur die Kommunen, hier wurde die gesamte Verwaltung beteiligt. Es gab keine Projektmeldungen. Eine Beteiligung am Aufruf war nicht notwendig oder mög- lich, da die Projekte entweder bereits finanziert oder noch in Vorbereitung sind. Zu 5. Das Konzept befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird nach Abschluss dieser Abstimmung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Nachrichtliche Information zum Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2018“ Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 12.10.2018 eine Pressemitteilung und Übersicht zu allen geförderten Projekten veröffentlicht. Danach werden von den beantragten vier Projekten der Stadt Köln, die Maßnahmen  Neubau des Kinder- und Jugendzentrums „Alte Schule“ in Köln Widdersdorf mit einem Zu- schuss in Höhe von 715.000,00 € und  Sanierung und Erweiterung der Skateanlage Merheimer Heideweg mit einem Zuschuss in Hö- he von 433.000,00 € gefördert. Die ebenfalls angemeldeten städtischen Fördermaßnahmen „Bürgerzentrum Alte Feuerwache“ und „Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße – Umwandlung Tennenplatz in ein Kunstrasen- spielfeld mit Kunststofflaufbahn“ hat das Ministerium im diesjährigen Sonderprogramm nicht berück- sichtigt. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 13.12.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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