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3674/2018

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.09.2018 betreffend Beteiligung der Stadt Köln an Förderprogrammen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 13.12.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11244 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/150 
150/3 
Vorlagen-Nummer 13.11.2018 
 3674/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.09.2018 betreffend 
Beteiligung der Stadt Köln an Förderprogrammen 
AN/1257/2018 
 
Text der Anfrage: 
 
1. Laut Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung Köln für das Städtebauinvestitionsprogramm 
2018 werden Maßnahmen aus den Sozialräumen 
- 3 Bickendorf, Westend und Ossendorf, 
- 7 Humboldt/Gremberg und Kalk, 
- 8 Meschenich und Rondorf 
lediglich mit der Förderpriorität B eingestuft. D.h. sie sind grundsätzlich förderfähig, erhalten aber 
keine Förderung im Jahr 2018. Welche Gründe führt die Verwaltung dazu an? Welche Auswirkun-
gen hat das auf das Gesamtprojekt „Starke Veedel – Starkes Köln?“ 
 
2. Die Stadt Köln soll aus dem Städtebauinvestitionsprogramm 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 
ca. 0,4 Mio. € erhalten. Für den gesamten Regierungsbezirk Köln schlägt die Bezirksregierung 
insgesamt 60 Städtebauprojekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 88,9 Mio. € dem zuständigen 
Ministerium als für 2018 förderfähig vor (Priorität A). Die Stadt Köln erhält also lediglich einen 
Bruchteil dessen an Fördermitteln (ca. 0,5 %), was ihr nach Einwohnerrelation (ca. 25 %) zu-
stehen könnte. Wie bewertet die Verwaltung diesen Umstand? Was gilt es zu verbessern, um ei-
nen für die Bedeutung der Stadt Köln angemessenen Anteil an Städtebaufördermitteln zu erhal-
ten? 
 
3. Die Verwaltung teilt zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit (Mitteilung 2024/2018), für 
welche Maßnahmen Förderzugänge nicht zur Verfügung stehen, insbesondere weil die neue Lan-
desregierung entgegen ursprünglicher Planungen die ESF-Mittel anderes verteilen will. Insgesamt 
unterschreitet das Projektvolumen von „Starke Veedel – Starkes Köln“ den vom Rat festgesetzten 
Rahmen zurzeit um ca. 19 Mio. €. 
a) Für welche dieser Maßnahmen ohne (derzeitigen) Förderzugang sucht die Verwaltung 
    alternative Förderzugänge? 
b) Im Zweifel: Welche dieser Maßnahmen erachtet die Verwaltung als so immanent 
    wichtig für den integrierten Ansatz von „Starke Veedel – Starkes Köln“, dass sie 
    komplett aus eigenen Mitteln der Stadt Köln finanziert werden müsste? Für welche 
    dieser Maßnahmen beabsichtigt sie, diese komplett mit eigenen Mitteln zu 
    hinterlegen? 
 
4. Mit welchen Projekten beteiligt sich die Verwaltung 2018 am Bundesprogramm „Sanierung kom-
munaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und in welcher Weise wurden 
Träger seitens der Verwaltung auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht?

2 
 
5. Wie ist der Sachstand zur wiederholten Ankündigung der Oberbürgermeisterin, ein Konzept zur 
Reorganisation des Fördermonitorings/-managements zu erarbeiten? Wann wird dies dem Rat 
und seinen Fachausschüssen vorgestellt? 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Welche Gründe führt die Verwaltung dazu an? 
Die konsumtiven Maßnahmen sollen die investiven, geförderten Maßnahmen begleiten und sich somit 
im zeitlich parallelen Fenster bewegen und ein deutlich geringeres Finanzvolumen beanspruchen. In 
den Sozialräumen 3 Bickendorf, Westend und Ossendorf und 7 Humboldt / Gremberg und Kalk, be-
steht aktuell die Anforderung des Fördergebers bei den städtebaulichen Maßnahmen ein angemes-
senes Verhältnis zwischen den konsumtiven und den investiven Maßnahmen herzustellen. Die Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzepte werden derzeit entsprechend überarbeitet und sollen im An-
schluss dem Fördergeber unverzüglich zur Anerkennung in der IntermAG vorgelegt werden. Die 
Überarbeitung der Konzepte in Form einer Fortschreibung wird im November 2018 abgeschlossen 
sein und unmittelbar nach Fertigstellung und verwaltungsinterner Abstimmung in die politische Bera-
tung zur Beschlussfassung eingebracht. 
 
Welche Auswirkungen hat das auf das Gesamtprojekt „Starke Veedel – Starkes Köln?“ 
Die Auswirkungen der Einstufung in Priorität B sind für die drei Sozialräume unterschiedlich zu beur-
teilen:  
 Die Anerkennung des ISEKs für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ ist bereits seitens 
des Landes NRW erfolgt. Erste Bewilligungen – wie das Quartiersmanagement – liegen vor, 
die jetzt zeitnah in die Ausschreibung und Umsetzung gehen.  
 
Die Einstufung der gestellten Förderanträge in die Priorität B bedeutet, dass die beantragten 
Maßnahmen voraussichtlich nicht bewilligt werden und erst nach erneuter Antragsstellung zu 
einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Dies betrifft beispielsweise das Haus-, 
Hof- und Fassadenprogramm.  
 
 Für die Sozialräume „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und „Humboldt/Gremberg und 
Kalk“ steht seitens des Landes NRW die Anerkennung der ISEKs mit der Bewilligung erster 
Förderanträge aus. Somit ergeben sich zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung von Maß-
nahmen über die Städtebauförderung. Die Einstufung der gestellten Förderanträge in die Prio-
rität B bedeutet, dass die beantragten Maßnahmen voraussichtlich nicht bewilligt werden und 
erst nach erneuter Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. 
Dies betrifft beispielsweise die Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ 
sowie der beantragte Spielplatz „Mühlenweg/Ossendorfer Weg“ (Bickendorf, Westend und 
Ossendorf).  
 
Für den hiervon ebenfalls betroffenen Förderantrag „Spielplatz„Eythstraße“ im SR Hum-
boldt/Gremberg und Kalk wurde hingegen wegen der dringlichen Umsetzung entschieden, das 
Angebot der BR Köln anzunehmen, den Förderantrag für eine reine EFRE-Förderung (ohne 
Städtebauförderung) in 2018 aufrecht zu erhalten. Danach kann ein entsprechender EFRE-
Bescheid mit einer Förderquote von 50% für die Maßnahme bereits bis zum Jahrsende bewil-
ligt werden. 
 
Im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Umsetzung eines breiten Maßnahmenpaketes 
vorgesehen, welches den Einsatz von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (insbesondere Städte-
bauförderung sowie EU-Förderung) vorsieht. Die Städtebauförderung bildet eine wichtige Fördersäule 
und verknüpft baulich-investive mit flankierenden, „weichen“ Maßnahmen. Die baulich investiven 
Maßnahmen befinden sich zum Großteil in der Planung und werden zu den nächsten Stadterneue-
rungsprogrammen (STEP) eingereicht.

3 
 
 
 
Dennoch werden erste Maßnahmen (insbesondere Europäischer Sozialfonds / ESF) bereits in allen 
Sozialräumen umgesetzt: 
 
 Zugehende Hilfe / Plan 27 (1.0.16) seit 01.04.2017 in allen Sozialräumen  
 Willkommen und Ankommen in Köln (1.0.26) seit dem 01.01.2017 in den Sozialräumen „Blu-
menberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keup-
straße“, „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“  
 Stadtteileltern (1.0.17) seit dem 01.01.2018 in allen Sozialräumen 
 Jung und alt – da wo es knallt (1.10.1) seit dem 01.07.2018 im Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück“  
 Kita-Einstieg (1.0.27) seit dem 01.10.2017 in den Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“, „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“, „Humboldt/Gremberg 
und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“  
 
Zu 2. 
 
Wie bewertet die Verwaltung diesen Umstand? 
Die Förderantragstellung ist abhängig von der Vorlage bewilligungsreifer Unterlagen. Der Maßnah-
menfortschritt weiterer Maßnahmen wie der Archäologischen Zone erlaubte noch keinen weiteren 
Förderantrag, der jedoch für das nächstjährige Förderprogramm gestellt wird. Alleine hier hat die 
Stadt noch eine Fördererwartung von ca. 14 Mio. EUR. 
 
Was gilt es zu verbessern, um einen für die Bedeutung der Stadt Köln angemessenen Anteil an Städ-
tebaufördermitteln zu erhalten? 
In den zukünftigen Jahren gilt es die personellen Ressourcen für die Erstellung der Planungsleistun-
gen zur Antragstellung von investiven Maßnahmen bereit zu stellen, um einen angemessenen Anteil 
an Städtebaufördermitteln erhalten zu können. 
 
Zu 3. 
 
a) Derzeit werden die Umsetzungs- und Anpassungsmöglichkeiten der im Programm „Starke Veedel 
– Starkes Köln“ vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere mit Blick auf die neue ESF-
Förderstrategie des Landes NRW – geprüft. Des Weiteren wird auch die Ergänzung des Maß-
nahmenpaketes durch neue Maßnahmen in den Blick genommen. 
 
Stadt Köln als Antragstellerin:  
Maßnahme Sozialraum Federführendes 
Fachamt 
Kosten 
„Bewegung und 
Ernährung ganzheit-
lich gedacht“   
Blumenberg, Chor-
weiler, Seeberg-Nord 
Amt für Weiterbildung  252.107 € 
„Prävention durch 
Medienbildung“ 
Bilderstöckchen Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie 
169.368 €

4 
 
 
Folgende Anträge hat die Stadt Köln durch einen Letter of Intent (LOI) unterstützt:  
Maßnahme Stadtteil Träger 
„Jedem Kind die Zukunft 
sichern 
Meschenich  Kinder- und Jugendzentrum 
Meschenich 
„Hermann-Hesse-Pänz“ Neubrück LOGO und Veedel e. V. 
„Familienbildung on tour“ Bickendorf/Ossendorf und  
Buchheim / Buchforst 
Katholische Familienbildung 
Köln e. V. 
„FIF – Fit in Finkenberg“ Finkenberg JobWerk Porz gGmbH 
 
b) Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten zur Anpassung vorhandener und Konzeption er-
gänzender neuer Maßnahmen. Dem Einsatz von Fördermitteln kommt eine hohe Bedeutung zu, 
um neue Angebotsstrukturen zu erproben. In diesem Zusammenhang werden auch die Umset-
zungsmöglichkeiten im Rahmen der vorhandenen städtischen Ressourcen geprüft.  
Eine Übersicht wird mit dem nächsten Statusbericht zum Programm „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ vorgelegt  
 
Zu 4. 
 
In der Sitzung des STEA am 20.09.2018 wurde unter TOP 17.16: Informationen zu Förderaufrufen im 
Bereich Städtebau aus August 2018, Vorlage 2931/2018, bereits zu dem Förderaufruf „Sanierung 
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen einer Stellung-
nahme informiert. Antragsberechtigt waren nur die Kommunen, hier wurde die gesamte Verwaltung 
beteiligt. Es gab keine Projektmeldungen. Eine Beteiligung am Aufruf war nicht notwendig oder mög-
lich, da die Projekte entweder bereits finanziert oder noch in Vorbereitung sind. 
 
Zu 5. 
 
Das Konzept befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird nach Abschluss dieser 
Abstimmung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Nachrichtliche Information zum Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im 
Quartier 2018“ 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
hat am 12.10.2018 eine Pressemitteilung und Übersicht zu allen geförderten Projekten veröffentlicht. 
Danach werden von den beantragten vier Projekten der Stadt Köln, die  Maßnahmen 
 
 Neubau des Kinder- und Jugendzentrums „Alte Schule“ in Köln Widdersdorf mit einem Zu-
schuss in Höhe von 715.000,00 €  und 
 Sanierung und Erweiterung der Skateanlage Merheimer Heideweg mit einem Zuschuss in Hö-
he von 433.000,00 € gefördert. 
 
Die ebenfalls angemeldeten städtischen Fördermaßnahmen „Bürgerzentrum Alte Feuerwache“ und 
„Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße – Umwandlung Tennenplatz in ein Kunstrasen-
spielfeld mit Kunststofflaufbahn“ hat das Ministerium im diesjährigen Sonderprogramm nicht berück-
sichtigt.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Eythstraße
  • Keupstraße
  • Mühlenweg
  • Merheimer Heideweg
  • Ossendorfer Weg
  • Humboldtstraße

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Details

Aktenzeichen
3674/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.11.2018
Erstellt
07.11.2018 14:09