Mandari Insight

0540/2021/1

Fahrplanwechsel 2021 - Überarbeitung des Busnetzes im Kölner Westen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 21.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 14.06.2021, TOP 9.2.1.1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

49567 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0540/2021/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Fahrplanwechsel 2021 - Überarbeitung des Busnetzes im Kölner Westen 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Für die Umsetzung von Teilen des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 ist aufgrund 
der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Beschluss noch vor der beratungs-
freien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfang-
reichen notwendigen Prüfungen sowie der Einschränkungen in der Corona-Krise und der damit ver-
bundenen erschwerten Abstimmungsprozesse nicht möglich. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem 
Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zum 
Busangebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) im Kölner Westen aus. Die Umsetzung er-
folgt zeitlich gestaffelt. 
 
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderli-
chen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach 
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Ver-
lust der KVB i. H. v. 20.400 Euro für 2021, 940.000 Euro für 2022, 1,543 Mio. Euro für 2023, 
1,46 Mio. Euro für 2024 sowie 1,36 Mio. Euro für 2025 ff wird aufgrund des Ergebnisabfüh-
rungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Er-
gebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den 
städtischen Haushalt führen kann.  
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit 
auf die Jahre 2022-2026 prognostiziert. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Begründung  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja €      % 
 Ja, ergebniswirksam, siehe Begründung  
Aufwendungen für die Maßnahme    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Anlass für die Überarbeitung des Busnetzes im Kölner Westen waren folgende Themenbereiche, die 
eine Überprüfung der dortigen ÖPNV-Erschließung im Netzzusammenhang erforderlich gemacht ha-
ben: 
 ÖPNV-Anbindung Widdersdorf Nord 
Das Gebiet nördlich der Hauptstraße in Köln Widdersdorf ist gemäß der Erschließungskriterien des 
Kölner Nahverkehrsplans (NVP; vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) nicht ausreichend durch den ÖPNV 
erschlossen (vgl. NVP, Seite 142 ff.).  
 ÖPNV-Anbindung des Stadtwaldviertels 
Auch das Stadtwaldviertel ist gemäß der Erschließungskriterien des Kölner Nahverkehrsplans (NVP) 
nicht ausreichend durch den ÖPNV erschlossen (vgl. NVP, Seite 142 ff.).  
 ÖPNV-Anbindung der Schule Zusestraße 
Die Stadt Köln baut am Standort Lövenich an der Zusestraße ein neues Gymnasium. Die Fertigstel-
lung ist für Anfang 2022 und die Inbetriebnahme nach den Sommerferien 2022 vorgesehen.

3 
 
 Anbindung des Krankenhauses in Hohenlind an die Stadtteile Junkersdorf  
 und Weiden  
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Anbindung gemäß des Beschlusses vom 26.06.2017 gefor-
dert (vgl. AN/0860/2017). 
 ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Marsdorf 
Wie bereits in der Beschlussvorlage zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 erläutert, wird die 
ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Marsdorf aufgrund der Größe und Ausdehnung des Gebiets 
als nicht optimal empfunden (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020). Die Erstellung eines Bedienungskonzep-
tes wurde bisher zurückgestellt. 
 
 
Geplante Maßnahmen 
Die dafür vorgesehenen Liniennetzveränderungen im Kölner Westen lassen sich in drei Stufen eintei-
len, die zeitlich gestaffelt sind. 
 
Stufe 1: Die Linie 149 wird in Widdersdorf modifiziert: Entfall der großen Schleifenfahrt und Schlie-
ßen von Erschließungslücken in Widdersdorf Nord. 
Stufe 2: Linie 136 wird ab Hohenlind über das Stadtwaldviertel und Weiden Zentrum bis zur Schule 
Zusestraße in Lövenich verlängert. 
Linie 143 endet an der Haltestelle „Beethovenstr.“. 
Linie 141 übernimmt den Linienweg der Linie 143 über Saarstraße im Zweirichtungsver-
kehr. 
Stufe 3: Verschwenkung der Linie 149 über Zusestraße. 
Verlängerung der Linie 143 in das Gewerbegebiet Marsdorf. 
 
 
Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen bzw. Stufen erläutert. 
 
Stufe 1: Verbesserung der Erschließung in Widdersdorf Nord durch Modifikation der Busli-
nie 149  
 (geplanter Umsetzungszeitpunkt: Fahrplanwechsel Dezember 2021) 
 
Der Widdersdorfer Norden ist gemäß den Kriterien des Nahverkehrsplanes nicht ausreichend er-
schlossen. Stadtverwaltung und KVB haben daher erneut geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, 
die Erschließungslücken in Widdersdorf Nord zu schließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Die 
bestehende Straßeninfrastruktur nördlich der Widdersdorfer Hauptstraße schränkt die Möglichkeiten 
einer Buslinienführung dabei sehr stark ein.  
 
Im Ergebnis wird ein Linienweg vorgeschlagen, der im Einrichtungsverkehr von der Widdersdorfer 
Hauptstraße über Im Buschfelde – Unter Gottes Gnaden – Alte Sandkaul führt. Auf der Straße Unter 
Gottes Gnaden ist eine Endhaltestelle inkl. Warteposition in Höhe der jetzigen Freifläche vorgesehen, 
die in Kürze mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden soll. Neben der Endhaltestelle sollen zwei weite-
re Haltestellen das Gebiet erschließen: Eine im Bereich der Kreuzung Im Buschfelde/Unter Gottes 
Gnaden und eine weitere auf der Straße Alte Sandkaul vor der Einmündung der Hauptstraße (siehe 
Abbildung 1). 
 
Eine Linienführung, die über die Straße Unter Gottes Gnaden und dann über die westlich parallel zur 
Straße Alte Sandkaul führende Straße Im Kamp zurück zur Hauptstraße führen würde, wurde eben-
falls geprüft. Durch diese Führung und die Anlage einer Haltestelle im Norden der Straße Im Kamp 
könnte die Erschließung des Bereichs gegenüber der vorgeschlagenen Variante weiter verbessert 
werden. Allerdings spricht gegen diese Variante, dass die heutige „Unechte“ Einbahnstraße von Im 
Kamp im Abschnitt zwischen Heckgasse und Hauptstraße aufgehoben und in eine Einbahnstraße in 
Richtung Hauptstraße umgewandelt werden müsste. Unter anderem wäre die Erreichbarkeit der pri-
vaten Tiefgarage und der privaten Stellplätze auf dem Eckgrundstück Im Kamp/Hauptstraße dann 
deutlich eingeschränkt. Auch erscheint die Straße Im Kamp aufgrund ihrer teilweise geringeren Breite

4 
 
von nur knapp über 4 m (bei gegenläufigem Radverkehr und zum Teil nur einseitigem Gehweg) für 
eine Buslinienführung deutlich schlechter geeignet als die Straße Alte Sandkaul. 
 
 
Abbildung 1: ÖPNV-Erschließung Widdersdorf Nord 
 
 
Dieser neue Streckenabschnitt soll von einer modifizierten Linie 149 bedient werden, die aktuell mit 
einer großen Schleifenfahrt im Einrichtungsverkehr durch Widdersdorf  das Neubaugebiet Widders-
dorf Süd erschließt und ab der Haltestelle „Im Buschfelde“ parallel zur Linie 145 in Richtung Weiden 
Zentrum verkehrt und auf diesem Linienabschnitt den Fahrplantakt verdichtet.  
 
Zukünftig soll die Linie 149 auch das Neubaugebiet Widdersdorf Süd durch die Einführung eines 
Zweirichtungsverkehrs besser erschließen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Widdersdorf 
Süd verkürzen sich die Fahrzeiten in Richtung Weiden Zentrum deutlich. 
 
Die Haltestellen „Adrian-Meller-Str.“ und „Blaugasse“ werden von der Linie 149 zukünftig nicht mehr 
angefahren. Sie werden aber weiterhin entsprechend der aktuellen Nachfrage von den Linien 145 und 
172 bedient. Die Linie 145 bindet die genannten Haltestellen auch weiterhin ganztägig an Werktagen 
im 20-Minuten-Takt an die Haltestellen „Weiden Zentrum“, „Bf Lövenich“, „Widdersdorf“ und „Bock-
lemünd“ an. 
 
Auf dem geplanten Linienweg kann die Anordnung von Halteverboten auf einzelnen Straßenabschnit-
ten erforderlich sein, um den Busverkehr konfliktfrei abwickeln zu können. Dies wird auf das notwen-
dige Mindestmaß reduziert werden.  
 
Die folgende Abbildung 2 zeigt den gesamten Linienweg der modifizierten Buslinie 149. Diese 1. Stu-
fe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umgesetzt werden.

5 
 
 
Abbildung 2: Liniennetz Stufe 1  
 
 
Betriebszeiten und Takte 
Um die Erschließung des Widdersdorfer Nordens herzustellen und zur Vervollständigung und Ver-
besserung der Erschließung des Neubaugebiets im Widdersdorfer Süden soll die Linie 149 nun eine 
ganztägige Bedienung zwischen 6- 20 Uhr im 20-Minuten-Takt erhalten. Eine Erweiterung der Be-
triebszeiten im Abendverkehr und am Wochenende ist für die 2. Stufe vorgesehen (siehe unten). 
 
Die Vertaktung der Linien 145 und 149 im Zuge der Widdersdorfer Hauptstraße auf einen 10-Minuten-
Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ) in Richtung Bahnhof Lövenich und Weiden entfällt. Allerdings 
ermöglicht das neue Linienkonzept, die Schleifenfahrt der Linie 172 durch Widdersdorf morgens zu 
drehen, womit in der morgendlichen Hauptverkehrszeit von der Widdersdorfer Hauptstraße wieder ein 
10-Minuten-Takt auf direktem Weg zum Bahnhof Lövenich entsteht. Das ist beabsichtigt. 
 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für die modifizierte Linie 149 betragen ab dem kommenden Jahr rd. 
490.000 Euro pro Jahr bei vollständigem Einsatz von E-Bussen. Die Kosten der KVB werden auf-
grund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was

6 
 
potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der 
SWK an den städtischen Haushalt ab 2023 führen kann. 
 
Die Entwicklung der Einnahmen hängt von der Annahme des neuen Angebotes durch die Kunden ab, 
die Etablierung des Angebotes erfordert einige Zeit. So ist eine belastbare Einnahmeprognose erst für 
den Zeitraum nach einer ein- bis zweijährigen Eingewöhnungsphase möglich. 
 
Für einen ersten Ausblick wurde eine jahresscharfe Prognose der Einnahmen in Abhängigkeit vom 
Umsetzungsgrad aller Maßnahmen vorgenommen, welche dem Abschnitt Finanzierung zu entneh-
men ist. Langfristig wird hier ab 2025 ff. mit zusätzlichen Erlösen von ca. 150.000 Euro gerechnet. 
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für die in der Stufe 1 vorgesehenen Linienveränderungen ist die Einrichtung der folgenden drei neu-
en Haltestellen (jeweils in eine Richtung) erforderlich (siehe Abbildung 1).  
 
 Im Buschfelde (1 Haltestelle), 
 Unter Gottes Gnaden (1 Haltestelle), 
 Alte Sandkaul (1 Haltestelle). 
 
Die Haltestellen werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch, und damit noch nicht 
barrierefrei, eingerichtet. Es wird lediglich durch die KVB AG ein Haltestellenmast aufgestellt. Ggf. 
sind durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geringfügige Anpassungsarbeiten (z.B. 
Markierungen, Poller) vorzunehmen. Die diesbezüglichen Kosten können zum jetzigen Planungs-
stand noch nicht beziffert werden.  
 
Die Planung und der endgültige barrierefreie Ausbau erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt entspre-
chend der vorhandenen Personalkapazitäten – voraussichtlich ab 2025.Entsprechende Baubeschlüs-
se werden den politischen Gremien in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Stufe 2: Busanbindung des Gymnasiums Zusestraße/Verlängerung der Buslinie 136 
 (geplanter Umsetzungszeitpunkt: mit Inbetriebnahme der Schule, voraussichtlich nach 
den Sommerferien 2022) 
 
Im Zentrum der Stufe 2 steht die Verlängerung der Linie 136 über Hohenlind hinaus über Junkersdorf 
bis nach Weiden bzw. Lövenich. Die übrigen Linienveränderungen stehen in unmittelbarem Netzzu-
sammenhang mit dieser Verlängerung und sind damit zwingend zeitgleich umzusetzen. Die geplanten 
Änderungen und Zusammenhänge sind nachfolgend beschrieben.  
 
Die Linie 136 wird zukünftig während eines Großteils ihrer Bedienungszeit mit jeder zweiten Fahrt 
über die Dürener Straße bis zum Stadtwaldviertel geführt. Ab der Haltestelle „Eichenstr.“ übernimmt 
die Linie 136 bis zur Haltestelle „Bf. Lövenich“ den derzeitigen Linienweg der Linie 143 durch Jun-
kersdorf und Weiden.  
 
Damit wird nicht nur das Stadtwaldviertel an Lindenthal angebunden, sondern auch die seit langem 
geforderte Direktverbindung der westlichen Stadtteile zum St. Elisabeth-Krankenhaus in Hohenlind 
hergestellt. Die Maßnahme ist erst durch den Umbau des Knotens Dürener Straße/Militärringstraße 
betrieblich umsetzbar geworden. 
 
Ab der Haltestelle „Bf. Lövenich“ wird die Linie – abweichend vom heutigen Linienweg der Linie 143 – 
über die Kölner Straße und Ottostraße bis zum Standort des neuen Gymnasiums an der Zusestraße 
geführt. Die Endhaltestelle der Linie 136 liegt im östlichen Teil der Zusestraße nördlich der Daimler-
straße. Damit wird neben der Anbindung der Schule an der Zusestraße auch das wachsende Gewer-
begebiet in Lövenich besser erschlossen.  
 
Mit der Führung der Linie 136 bis zur Zusestraße werden für Schülerinnen und Schüler des Gymnasi-
ums an der Zusestraße Direktverbindungen aus Junkerdorf und Weiden geschaffen. Des Weiteren 
wird (anders als dies an der Endhaltestelle der Linie 143 an der Saarstraße möglich gewesen wäre)

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eine lange Wendezeit für die Linie 136 ermöglicht, die aufgrund des sehr langen Linienwegs und der 
zu erwartenden hohen Fahrzeitvarianzen im Zuge der Dürener Straße zum Verspätungsausgleich 
nötig sind.  
 
Der Linienweg der verlängerten Linie 136 ist in der Abbildung 4 dargestellt.  
 
Es muss damit gerechnet werden, dass trotz der bis zur Inbetriebnahme der Linienverlängerung ein-
gerichteten „unechten Zweispurigkeit“ im Zuge der Dürener Straße noch größere Fahrzeitvarianzen 
im Zuge des neuen Linienwegs der Linie 136 auftreten können. Zwecks Stabilisierung der Linie wird 
mit allen verlängerten Fahrten der Linie 136 die Stichfahrt von der Dürener Straße bis unmittelbar vor 
das Krankenhaus in Hohenlind durchgeführt, da dort die dringend benötigte Einrichtung von Pufferzei-
ten in Fahrtrichtung stadteinwärts möglich ist. Damit verlängert sich zwar die Fahrzeit für durchfah-
rende Fahrgäste, es entsteht aber damit für Fahrgäste aus Lövenich, Weiden und Junkersdorf der 
kürzest mögliche Fußweg zum Krankenhaus. Da ein überdurchschnittlich hoher Anteil an mobilitäts-
eingeschränkten Fahrgästen voraussichtlich als Ziel das Krankenhaus haben wird, kommt diesem 
Aspekt eine besondere Bedeutung zu.  
 
Auf der Dürener Straße in Höhe des Stadtwaldviertels wird eine neue Haltestelle eingerichtet. In 
Fahrtrichtung Hohenlind/Innenstadt soll sie in Höhe der Einmündung Stüttgenweg eingerichtet wer-
den. Dafür ist allerdings eine umfangreiche Neuplanung inkl. Umbau des Einmündungsbereichs er-
forderlich, so dass die Einrichtung der Haltestelle voraussichtlich erst nach Inbetriebnahme der ver-
längerten Buslinie 136 erfolgen kann. Dann erfolgt – voraussichtlich ab 2025 – direkt ein endgültiger 
barrierefreier Haltestellenausbau ohne vorherige Einrichtung einer provisorischen Haltestelle.  
 
Die Haltestelle „Eichenstr.“, die heute auf dem Salzburger Weg liegt, wird auf den Stüttgerhofweg 
verlegt, so dass die Buslinien 143 und 136 zukünftig nur eine Haltestelle anfahren.  
 
In Lövenich wird die Haltestelle „Dieselstr.“ in Richtung Westen vor die Einmündung der Otto-/ Diesel-
straße verschoben, sodass sie sowohl von der Linie 136 als auch von der Linie 144 angefahren wer-
den kann. Schülerinnen und Schüler, die mit der Buslinie 144 zum Gymnasium an der Zusestraße 
anreisen, haben hierdurch die Möglichkeit, den geplanten Weg durch die Grünfläche zur Schule zu 
nutzen. 
 
Zudem wird neben der oben beschriebenen Endhaltestelle im Gewerbegebiet und der neuen Halte-
stelle am Gymnasium Zusestraße eine zusätzliche Haltestelle im Verlauf der Kölner Straße in Höhe 
der Hertzstraße neu eingerichtet, die nur von der Linie 144 bedient wird (siehe Abbildung 3). Es er-
folgt keine provisorische Haltestelleneinrichtung, sondern direkt ein endgültiger barrierefreier Ausbau, 
frühestens 2025 entsprechend vorhandener Personalkapazitäten.

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Abbildung 3: Stufe 2, Busanbindung Gymnasium Zusestraße/Verlängerung der Buslinie 136 
 
 
Ansonsten werden die bestehenden Haltestellen der aktuellen Linien 143 und 144 genutzt.  
 
Der Linienweg der Linie 143 wird aufgrund der Übernahme des westlichen Teils des Linienweges 
durch die Linie 136 (siehe Abbildung 3) und die Linie 141 (siehe Abbildung 4) verkürzt. Das westliche 
Linienende liegt dann an der Haltestelle „Beethovenstr.“. Die Wendefahrt erfolgt über die Beethoven-
straße und den Sterrenhofweg.    
 
Die Linie 141 übernimmt zukünftig in Lövenich die Andienung der Saarstraße, die bisher durch die 
Linie 143 an den ÖPNV angebunden war. Von Osten kommend verkehrt die Linie 141 bis zur Halte-
stelle „Bf. Lövenich“ wie bisher. Ab der Haltestelle „Bf. Lövenich“ soll die Linie 141 zukünftig nicht 
mehr in die Moltkestraße zur Haltestelle Braugasse abbiegen, sondern wird entlang des heutigen 
Linienwegs der Linie 143 zum Spitzangerweg bis zur bisherigen Endhaltestelle der Linie 143 „Löve-
nich Saarstr.“ geführt. Diese Haltestelle wird zukünftig nur noch als normale Durchfahrthaltestelle ge-
nutzt. Ab der Haltestelle „Severinusstr.“ fährt die Linie wieder auf den ursprünglichen Linienweg der 
Linie 141 und setzt die Fahrt regulär bis Weiden Zentrum fort. Der gerade beschriebene Linienweg 
wird auf dem Rückweg in gleicher Weise befahren, womit in den Wohngebieten in Lövenich eine 
vollwertige Linienbedienung in zwei Richtungen angeboten wird. Bislang ergaben sich durch die gro-
ße Schleifenfahrt der Linie 143 im Einrichtungsverkehr mit der in der Schleife liegenden Endhaltestel-
le Andienungsnachteile für die Haltestellen „Severinusstr.“ und „Spitzangerweg“.  
 
Durch den Zweirichtungsverkehr wird für Fahrgäste aus Lövenich in einer Fahrtrichtung der Bahnhof 
Lövenich erreicht und in der anderen Fahrtrichtung das Ziel Weiden Zentrum. Als Nebeneffekt führt 
dies zu einer Entzerrung der Fahrgastströme gerade in der Hauptverkehrszeit. 
 
Die bestehenden Haltestellen „Severinusstr.“, „Lövenich Saarstr.“ und „Spitzangerweg“ erhalten je-
weils in Gegenrichtung einen neuen Haltepunkt für den Zweirichtungsverkehr. Die Haltestelle Brau-

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gasse entfällt an der jetzigen Stelle und erhält als Ersatz eine neue Haltestelle im Umfeld der Kreu-
zung Saarstraße/Moltkestraße.  
 
Um die Linie 141 auch auf dem neuen verlängerten Linienweg mit E-Bussen bedienen zu können, 
wird die Linie 141 am anderen Linienende in Vogelsang über die Haltestelle „Kolkrabenweg“, bis nach 
Bocklemünd verlängert. Hier können die dann eingerichteten E-Ladepunkte genutzt werden.  
 
Aufgrund der Tatsache, dass die Linie 141 zukünftig nach Bocklemünd verlängert wird und aufgrund 
des Betriebskonzeptes im Zusammenhang mit dem hier vorgestellten neuen Liniennetz bietet es sich 
an, in den Abendstunden ab ca. 22 Uhr anstelle der Linie 143 die Linie 141 den fast vollständig paral-
lelen Linienweg zwischen Junkersdorf und Vogelsang bzw. Bocklemünd bei gleichbleibendem Takt zu 
bedienen. Mit diesem Tausch der Bedienung wird es allerdings notwendig, im Bereich des Technolo-
giePark Köln die Linienwege der Linien 141 und 143 generell zu tauschen. Die Linie 143 verkehrt 
damit über die im Gewerbegebiet gelegene Haltestelle „Josef-Lammerting-Allee“ und die Linie 141 
über die im Wohngebiet gelegene Haltestelle „Widdersdorfer Str.“. Damit ist wie bisher das Gewerbe-
gebiet Montag – Samstag bis 22 Uhr und das Wohngebiet täglich bis Betriebsschluss und auch am 
Sonntag angebunden (siehe Abbildung 4).  
 
Auf den geplanten Linienwegen kann die Anordnung von Halteverboten auf einzelnen Straßenab-
schnitten erforderlich sein, um den Busverkehr konfliktfrei abwickeln zu können. Dies wird auf ein 
Mindestmaß reduziert werden.

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Abbildung 4: Liniennetz Stufe 2 
 
 
Betriebszeiten und Takte  
Die Linie 136 fährt montags bis freitags ganztägig bis ca. 20 Uhr im 20-Minuten-Takt und bis 22 Uhr 
im 30-Minuten-Takt über Hohenlind hinaus bis zur Zusestraße. Samstags verkehrt die Linie ebenfalls 
mit jeder zweiten Fahrt bis 22 Uhr zur Zusestraße. Zwischen 9 Uhr und ca. 20 Uhr wird der Abschnitt 
Hohenlind - Zusestraße im 20-Minuten-Takt, davor und danach jeweils im 30-Minuten-Takt bedient. 
Sonntags endet die Linie wie bisher in Hohenlind. 
 
Die Linie 141 behält ihre Takte wie bisher bei. Für den von der Linie 143 übernommenen Linienab-
schnitt im Bereich Lövenich Saarstraße werden jedoch vereinzelt die Betriebszeiten in diesem Ab-
schnitt erweitert, um die bisherigen Bedienungszeiten der Linie 143 an der Saarstraße zu erreichen.  
 
Die verkürzte Linie 143 behält ebenfalls ihre bisherigen Takte bei. In den Abendstunden und an Sonn-
tagen wird anstelle der Linie 143 die Liniennummer 148 zum Einsatz kommen. Diese bedient dann 
zwischen Vogelsang und Weiden Zentrum bzw. von Junkersdorf bis Weiden Zentrum den bisherigen 
Linienweg der Linie 143, da dieser nach 22 Uhr und sonntags im Abschnitt zwischen den Haltestellen 
„Beethovenstr.“ und „Bf. Lövenich“ nicht durch die Linie 136 abgedeckt ist. Ab Weiden Zentrum er-
setzt die Linie 148 dann den Linienweg der Linie 149 und fährt weiter bis nach Widdersdorf.

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Damit wird auch der Abend- und Wochenendverkehr auf dem Linienweg der Linie 149 ausgeweitet. 
Die Abendbedienung und die Bedienung tagsüber am Wochenende erfolgt analog zu den Taktzeiten 
der Linie 145. Somit wird auf der Strecke der Linie 149 der Verkehr nicht um 20 Uhr eingestellt, son-
dern erst im 30-Minuten-Takt, später im 60-Minuten-Takt bis Betriebsschluss verlängert. Durch die 
Ausweitung des Betriebs am Wochenende erhalten Widdersdorf Süd und Widdersdorf Nord mit der 
Einführung der Linie 148 nun eine Busanbindung auch an Sonntagen.  
 
In den Wochenendnächten werden sowohl der bisherige Nachtverkehr auf den Linien 143 von Jun-
kerdorf nach Weiden, wie auch der Nachtverkehr auf der Linie 149 von Weiden nach Widdersdorf 
durch die Linie 148 übernommen. 
 
Die Ausweitung des Verkehres nach Widdersdorf Süd und Nord am Abend und am Wochenende wird 
erst mit der Stufe 2 des Konzeptes vorgenommen, da sich dieser Verkehr durch die Abwicklung mit 
der Linie 148 im Gesamtzusammenhang wirtschaftlicher durchführen lässt.  
 
Sofern einzelne Verstärkerfahrten im Schüler*innenverkehr im Verlaufe der heutigen Linie 143 im 
Bereich Weiden – Junkersdorf nötig werden, können diese ebenfalls unter der Liniennummer 148 
abgewickelt werden.  
 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für das oben beschriebene Konzept in Stufe 2 steigen in Abhängig-
keit des Umsetzungsgrades der Maßnahme bis 2023. Für das kommende Jahr werden die Betriebs-
kosten auf rd. 417.000 Euro beziffert. Ab 2023 betragen die Kosten dann 1 Mio. Euro pro Jahr unter 
möglichst weitgehendem Einsatz von E-Bussen. Die Kosten der KVB werden aufgrund des Ergeb-
nisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer 
Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städ-
tischen Haushalt ab 2023 führen kann. 
 
Die Entwicklung der Einnahmen hängt von der Annahme des neuen Angebotes durch die Kunden ab, 
die Etablierung des Angebotes erfordert einige Zeit. So ist eine belastbare Einnahmeprognose erst für 
den Zeitraum nach einer ein- bis zweijährigen Eingewöhnungsphase möglich. 
 
Für einen ersten Ausblick wurde eine jahresscharfe Prognose der Einnahmen in Abhängigkeit vom 
Umsetzungsgrad aller Maßnahmen vorgenommen, diese ist dem Abschnitt Finanzierung zu entneh-
men. Langfristig wird hier ab 2025 ff. mit zusätzlichen Erlösen von ca. 350.000 Euro gerechnet. 
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für die in der Stufe 2 vorgesehenen Linienänderungen ist die Einrichtung der folgenden 15 neuen 
Haltestellen (teilweise in einer, teilweise in zwei Richtungen) erforderlich: 
 
 Dürener Straße/Stadtwaldviertel (2 Haltestellen), 
 Eichenstraße, Verlegung (1 Haltestelle), 
 Schule Zusestraße (2 Haltestellen), 
 Dieselstraße, Verlegung (2 Haltestellen), 
 Endhaltestelle Gewerbegebiet Lövenich (1 Haltestelle), 
 Hertzstraße (2 Haltestellen), 
 Spitzangerweg (1 Haltestelle), 
 Saarstraße (1 Haltestelle), 
 Severinusstraße (1 Haltestelle), 
 Saarstraße/Moltkestraße (2 Haltestellen). 
 
Mit Ausnahme der Haltestellen Dürener Straße/Stadtwaldviertel (stadteinwärts) und Hertzstraße (sie-
he Erläuterung oben) werden die Haltestellen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch und 
nicht barrierefrei eingerichtet. Es wird lediglich durch die KVB AG ein Haltestellenmast aufgestellt. 
Ggf. sind durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geringfügige Anpassungsarbeiten (z.B. 
Markierungen, Poller), die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können, vorzunehmen.

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Der Ausbau der Haltestelle Zusestraße, der im Rahmen der Herstellung der Nebenanlagen der Köl-
ner Straße erfolgt, wird voraussichtlich Anfang 2022 erfolgen. Die Haltestellen im Gewerbegebiet Lö-
venich (Dieselstraße, Endhaltestelle Gewerbegebiet, Hertzstraße) werden im Zuge des Vermark-
tungsstandes endgültig barrierefrei ausgebaut, jedoch frühestens ab 2025. Auch die restlichen Halte-
stellen werden entsprechend der vorhandenen Personalkapazitäten – voraussichtlich ab 2025 end-
gültig ausgebaut. Die erforderlichen Baubeschlüsse werden den politischen Gremien in separaten 
Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Stufe 3: Weitere Busanbindung des Gymnasiums Zusestraße und Anbindung des Gewerbe-
gebiets Marsdorf  
 (mögliche Umsetzung: mit oder nach Realisierung der Stufe 2) 
 
Die Stufe 3 setzt sich aus zwei Maßnahmen zusammen: 
 
1. Verschwenkung der Linie 149 über die Zusestraße zur zusätzlichen Anbindung des neuen 
Gymnasiums und  
2. die Anbindung des Gewerbegebiets Marsdorf mit der Linie 143. 
 
Die Maßnahmen sind nach Realisierung der Stufe 2 unabhängig voneinander umsetzbar.  
 
Maßnahme 1 
Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Linie 149 von Weiden Zentrum kommend nach der Haltestel-
le „Bf. Lövenich“ auf die Kölner Str. abgeleitet, um dann über die Ottostraße das neue Gymnasium 
zusätzlich zur Linie 136 anzubinden. Von der Zusestraße aus wird über den Lise-Meitner-Ring der 
ursprüngliche Linienweg wieder erreicht (siehe Abbildung 5).  
 
Damit besteht zukünftig auch eine direkte ÖPNV-Anbindung des Gymnasiums an Widdersdorf. Da 
das Gymnasium Jahrgang für Jahrgang langsam aufgebaut wird, empfehlen Verwaltung und KVB 
dementsprechend auch einen stufenweisen Aufbau der ÖPNV-Anbindung. Während die Linie 136 die 
Schule ab Eröffnung in 2022 anfahren soll, ist eine Verschwenkung der Linie 149 frühestens im 
Sommer 2023 zu empfehlen.  
 
Ab Zeitpunkt der Verschwenkung der Linie 149 werden die Haltestellen „Curt-Stenvert-Bogen“, „An 
der Ronne“ und „Zaunstr.“ nicht mehr angefahren. Sie werden aber weiterhin entsprechend der aktu-
ellen Nachfrage von den Linien 145 und 172 bedient. Die Linie 145 bindet die genannten Haltestellen 
weiterhin ganztägig an Werktagen im 20-Minuten-Takt an die Haltestellen „Weiden Zentrum“, „Bf Lö-
venich“, „Widdersdorf“ und „Bocklemünd“ an.

13 
 
 
Abbildung 5: Liniennetz Stufe 3 
 
 
Betriebszeiten und Takte  
Betriebszeiten und Takte bleiben gegenüber der Stufe 2 unverändert. Abends, am Wochenende und 
im Nachtverkehr kommt jedoch die Linie 148 zum Einsatz (siehe Stufe 2), die dann den direkten Weg 
nach Widdersdorf über die Haltestelle „An der Ronne“ nimmt und dabei die Wohngebiete in Lövenich 
mit anbindet.  
 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für die Verschwenkung der Linie 149 ergeben sich aus dem Umset-
zungsgrad der Maßnahme. Für das Jahr 2023 werden die Betriebskosten auf rd. 12.500 Euro bezif-
fert. Ab 2024 betragen die Kosten dann 30.000 Euro pro Jahr unter vollständigem Einsatz von E-
Bussen. Die Kosten für diese Veränderung fallen vergleichsweise niedrig aus, da bereits in Stufe 1 
zusätzliche Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, mit denen in der Folge dann auch die hier emp-
fohlene Verschwenkung ermöglicht wird. Die Kosten der KVB werden aufgrund des Ergebnisabfüh-
rungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergeb-
nisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städti-
schen Haushalt ab 2024 führen kann.

14 
 
Die Entwicklung der Einnahmen hängt von der Annahme des neuen Angebotes durch die Kunden ab, 
die Etablierung des Angebotes erfordert einige Zeit. So ist eine belastbare Einnahmeprognose erst für 
den Zeitraum nach einer ein- bis zweijährigen Eingewöhnungsphase möglich. 
 
Für einen ersten Ausblick wurde eine jahresscharfe Prognose der Einnahmen in Abhängigkeit vom 
Umsetzungsgrad aller Maßnahmen vorgenommen, diese ist dem Abschnitt Finanzierung zu entneh-
men. Langfristig werden hier ab 2025 ff. zusätzliche Erlöse von ca. 20.000 Euro erwartet. 
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für diese Maßnahme fallen keine zusätzlichen Infrastrukturkosten an. 
 
 
Maßnahme 2 
Mit dieser Maßnahme wird das Ziel einer verbesserten ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets (GE) 
Marsdorf verfolgt.  
 
Wie bereits in der Vorlage zum Fahrplanwechsel 2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 0479/2020) beschrieben, 
wird das Gewerbegebiet Marsdorf im Westen Kölns derzeit ausschließlich durch die Stadtbahnlinie 7 
erschlossen. Die beiden Haltestellen „Marsdorf“ und „Haus Vorst“ südlich der Dürener Straße liegen 
vergleichsweise zentral im Gebiet. Während der Hauptverkehrszeit verkehrt die Linie 7 in einem 10-
Minuten-Takt. Das Gewerbegebiet ist sieben Tage die Woche jeweils ganztags erreichbar. Aufgrund 
der Größe und Ausdehnung des Gebietes wird die Anbindung an den Öffentlichen Personennahver-
kehr trotzdem nicht als optimal empfunden. Diesen Schluss lässt eine Mitarbeiterbefragung aus 2019 
zu, die im Auftrag der IHK zu Köln unter Mithilfe der KVB durchgeführt wurde. 
 
Prinzipiell ist die Bereitschaft der Mitarbeitenden vor Ort hoch, den ÖPNV zu nutzen. Auch ein großer 
Teil der bisher nicht den ÖPNV Nutzenden würde nach eigenen Angaben auf Bus und Bahn umstei-
gen, wenn sich die Bedingungen verbessern würden. Vor allem eine verbesserte Anbindung der ein-
zelnen Arbeitsstätten durch Busse und/oder Fahrräder innerhalb des Gewerbegebietes sowie durch 
Steigerung der Attraktivität des Weges zwischen Arbeits- und Haltestelle, scheint viele Pendlerinnen 
und Pendler zum Umsteigen auf Busse und Bahnen bewegen zu können. 
 
Auf Basis der Ergebnisse dieser Mitarbeiterbefragung haben Verwaltung und KVB das nachfolgend 
beschriebene Linienkonzept unter Nutzung der Linie 143 erarbeitet. Dabei wird für die Dauer eines 
möglichen Pilotversuches eine Kostenteilung mit den ansässigen Firmen angestrebt. In Abhängigkeit 
der weiteren Gespräche zur Kostenteilung könnte das nachfolgend beschriebene Konzept mit oder 
nach Umsetzung der Stufe 2 (frühestens im Sommer 2022) in Betrieb genommen werden.  
 
Die Linie 143 biegt für die Anbindung des GE Marsdorf in Fahrtrichtung Westen hinter der Haltestelle 
„Willi-Lauf-Allee“ links auf die Marsdorfer Straße von ihrem bisherigen Linienweg ab und erreicht über 
die Dürener Straße das Gewerbegebiet. Dort wird über die Horbeller Straße zunächst die Stadtbahn-
linie 7 an der Haltestelle „Marsdorf“ angefahren, um Umsteiger von der Linie 7 aufzunehmen. An-
schließend erfolgt die Erschließung des GE Marsdorf durch neue Haltestellen auf der Toyota-Allee, 
Badische Allee (in Höhe Stadtbahnhaltestelle „Haus Vorst“) und drei weitere Haltestellen im Zuge der 
Max-Planck-Straße. Diese Haltestellen werden im Rahmen einer Schleifenfahrt im Einrichtungsver-
kehr angefahren. Im südlichen Teil des weitläufigen Ringes der Max-Planck-Straße liegt die Endhal-
testelle inkl. Warteposition. 
 
Für den Rückweg werden erneut mit einer Schleifenfahrt alle Haltestellen des Hinweges auf der Max-
Planck-Straße angefahren und eine weitere Haltestelle im östlichen Teil der Max-Planck-Straße be-
dient, bevor man über die Dürener Straße und die Hermann-Heinrich-Gossen-Straße wieder auf die 
Badische Allee und die Toyota-Allee zur Stadtbahnhaltestelle „Marsdorf“ gelangt. Hier besteht die 
Möglichkeit, auf die Linie 7 umzusteigen oder mit der Linie 143 weiter in Richtung Wiener Weg bis zur 
Haltestelle „Junkersdorf“ zu fahren und die Umsteigemöglichkeit auf die Stadtbahnlinie 1 zu nutzen 
oder im weiteren Linienverlauf weitere Stadtbahnlinien oder die S-Bahn zu erreichen.  
 
Auf der Toyota-Allee können auf der nördlichen Straßenseite keine Haltestellen eingerichtet werden, 
da hier der Radschnellweg Köln-Frechen verlaufen soll. Daher werden die Haltestellen zur Erschlie-

15 
 
ßung des südlichen Gewerbegebietes an den Knoten Toyota-Allee/Horbeller Straße und Toyota-
Allee/Badische Allee eingerichtet. 
 
In Höhe der Kreuzung Erich-Deuser-Straße/Marsdorfer Straße soll zudem eine weitere neue Halte-
stelle eingerichtet werden, die in einem ersten Schritt jedoch nur in Fahrtrichtung Westen realisierbar 
ist. Mit dieser Haltestelle soll ein zusätzlicher Zu-/Ausstieg im Bereich Junkersdorf ermöglicht werden. 
 
Auf dem geplanten Linienweg kann die Anordnung von Halteverboten auf einzelnen Straßenabschnit-
ten erforderlich sein, um den Busverkehr konfliktfrei abwickeln zu können. Dies soll aber auf ein Min-
destmaß reduziert werden.  
 
Der geplante Linienweg ist in Abbildung 6 dargestellt. 
 
 
Abbildung 6: Stufe 3, Buserschließung Marsdorf 
 
 
Betriebszeiten und Takte 
Das Gewerbegebiet Marsdorf wird mit der Linie 143 montags bis samstags bis ca. 22 Uhr mit allen 
Fahrten der Linie 143 bedient. Tagsüber findet im Wesentlichen eine Bedienung im 20-Minuten-Takt, 
abends dann im 30-Minuten-Takt statt.  
 
Nach 22 Uhr und an Sonntagen wird das Gewerbegebiet Marsdorf nicht mehr angefahren. Stattdes-
sen fährt die Linie 148 zwischen Vogelsang bzw. Junkersdorf und Weiden Zentrum. Sie bedient den 
bisherigen Linienweg der Linie 143 und ab Weiden ersetzt sie die Linie 149 und fährt weiter bis Wid-
dersdorf (siehe oben).  
 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für die Führung der Linie 143 in das GE Marsdorf steigen in Abhän-
gigkeit des Umsetzungsgrades der Maßnahme bis 2023. Für das kommende Jahr werden die Be-
triebskosten auf rd. 183.000. Euro beziffert. Ab 2023 betragen die Kosten dann 440.000 Euro pro 
Jahr.

16 
 
Die Kosten der KVB werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine 
geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt ab 2023 führen kann. 
Die Entwicklung der Einnahmen hängt von der Annahme des neuen Angebotes durch die Kundinnen 
und Kunden ab, die Etablierung des Angebotes erfordert einige Zeit. So ist eine belastbare Einnah-
meprognose erst für den Zeitraum nach einer ein- bis zweijährigen Eingewöhnungsphase möglich. 
 
Für einen ersten Ausblick wurde eine jahresscharfe Prognose der Einnahmen in Abhängigkeit vom 
Umsetzungsgrad der Maßnahme vorgenommen, diese ist dem Abschnitt Finanzierung zu entnehmen. 
Langfristig stehen hier ab 2025 ff. zusätzliche Erlöse von ca. 80.000 Euro entgegen. 
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für die in der Stufe 3, Maßnahme 2, vorgesehenen Linienänderungen ist die Einrichtung der folgen-
den 13 neuen Haltestellen erforderlich: 
 
 Erich-Deuser-Straße (1 Haltestelle), 
 Max-Planck-Straße (4 Haltestellen in jeweils eine Fahrtrichtung), 
 Haltestelle „Marsdorf“ (2 Haltestellen), 
 Toyota-Allee West (2 Haltestellen), 
 Toyota-Allee Ost (2 Haltestellen, 
 Haltestelle „Haus Vorst“ (2 Haltestellen). 
 
Die Haltestellen werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch und nicht barrierefrei ein-
gerichtet. Es wird lediglich durch die KVB AG ein Haltestellenmast aufgestellt. Ggf. sind durch das 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geringfügige Anpassungsarbeiten (z.B. Markierungen, Pol-
ler) vorzunehmen. Planung und endgültiger Ausbau erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt entspre-
chend der vorhandenen Personalkapazitäten – voraussichtlich ab 2025. Die entsprechenden Baube-
schlüsse werden den politischen Gremien in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Finanzierung 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 
in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
 
Im Folgenden sind die Kosten in Abhängigkeit des Umsetzungsgrades und die prognostizierten Erlö-
se nach Entfaltung der Wirkung der Maßnahmen zu den oben aufgeführten Einzelmaßnahmen zu-
sammenfassend dargestellt: 
 
Stufe 1: Verbesserung der Erschließung in Widdersdorf Nord 
 
 Betriebskosten ab 2022:  ca. 490.000 Mio. Euro pro Jahr 
 Erlöse nach Entfaltung der Wirkung (ab 2025):  ca. 150.000 Euro pro Jahr  
 
 
Stufe 2: Busanbindung des Gymnasiums Zusestraße/Verlängerung der Buslinie 136: 
 
 Betriebskosten für Zeitraum August – Dez. 2022  ca. 417.000 Euro  
 Betriebskosten ab 2023:  ca. 1 Mio. Euro pro Jahr 
 Erlöse nach Entfaltung der Wirkung (ab 2025):  ca. 350.000  Euro pro Jahr 
 
 
Stufe 3: Weitere Busanbindung des Gymnasiums Zusestraße und Anbindung des Gewerbegebiets 
Marsdorf:

17 
 
Maßnahme 1: Verschwenkung der Linie 149 über die Zusestraße zur zusätzlichen Anbindung des 
neuen Gymnasiums  
 
 Betriebskosten für 2023 für Zeitraum August – Dez. 2023: ca. 12.500 Euro 
 Betriebskosten ab 2024:  ca. 30.000 Euro pro Jahr 
 Erlöse nach Entfaltung der Wirkung (ab 2025):  ca. 20.000 Euro pro Jahr 
 
 
Maßnahme 2: Anbindung des Gewerbegebiets Marsdorf 
 
 Betriebskosten für Zeitraum August – Dez. 2022:  ca. 183.000 Euro pro Jahr 
 Betriebskosten ab 2023:  ca. 440.000 Euro pro Jahr 
 Erlöse nach Entfaltung der Wirkung (ab 2025):  ca. 80.000 Euro pro Jahr 
 
 
Verlustdarstellung in Abhängigkeit der Stufenrealisierung für Zeitraum 2021-2025: 
 
Jahr  Realisierungsgrad Zusätzliche Be-
triebskosten 
Zusätzliche Ein-
nahmen (Prog-
nose) 
Zusätzlicher Ver-
lust 
2021 Stufe 1 ab Mitte 
Dezember 
 
     20.400 Euro 
   
            0     Euro  
 
       20.400 Euro  
2022 Stufen 1 ganzjäh-
rig + 2 + 3.2 
ab August  
                
1.090.000 Euro  
   
       150.000 Euro  
 
     940.000 Euro  
2023 Stufen 1 + 2 + 3.1 
ganzjährig + 3.2 
ab August 
                
1.943.000 Euro  
  
       400.000 Euro  
 
  1.543.000 Euro  
2024 Stufen 1 
+ 2 + 3.1 + 3.2 
ganzjährig 
                
1.960.000 Euro  
 
        500.000 Euro  
 
  1.460.000 Euro  
2025 Stufen 1 
+ 2 + 3.1 + 3.2 
ganzjährig 
                
1.960.000 Euro  
 
        600.000 Euro  
 
  1.360.000 Euro  
 
 
Die Betriebskosten der KVB nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich ab 
dem Folgejahr, ab 2024, auf insgesamt ca. 1.960.000 Euro pro Jahr. 
 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 20.400 Euro für 2021, (1,09 Mio. Euro – 
150.000 Euro =) 940.000 Euro für 2022, (1,943 Mio. Euro - 400.000 Euro =) 1.543 Mio. Euro für 
2023, (1,96 Mio. Euro - 0,5 Mio. Euro =) 1,46 Mio. Euro für 2024 sowie (1,96 Mio. Euro - 0,6 Mio. 
Euro =) 1,36 Mio. Euro für 2025 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadt-
werke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt 
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.  
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird jeweils um ein Jahr verzögert für die Jahre 2022-
2026 prognostiziert. 
 
Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen 
der Haltestellenmaste sind durch die KVB in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die darüber 
hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Straßenland (Mar-
kierungen, Poller o.ä.), die zum jetzigen Planungsstand nicht beziffert werden können, sind ggf. kon-
sumtiv bereitzustellen. Hierfür stehen im Hpl. 2020/2021  (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergeb-
nisplan 1201 in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen – Mittel in ausrei-
chender Höhe im Hj. 2021 bzw. den Folgejahren zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen füh-
ren nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandser-

18 
 
mächtigung dar. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen vorsehen.  
 
Die im Rahmen des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Haltestellen anfallenden Kosten sind in-
vestiv bereitzustellen.  
 
Die Finanzierung des endgültigen Ausbaus der Haltestelle Zusestraße in 2022, erfolgt aus der Fi-
nanzstelle 6601-1201-3-8003, Erschließung Lindenthal, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnah-
men. Da die Kosten für den Ausbau der Haltestelle derzeit noch nicht konkret bezifferbar sind, wer-
den eventuelle Mehrbedarfe durch Minderbedarfe bei anderen Finanzstellen für Erschließungsmaß-
nahmen gedeckt. Für diese Erschließungsmaßnahmen werden ausreichende Mittel im Hpl-Entwurf 
2022 inklusive Mittelfristplanung berücksichtigt. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in 
der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen vorzusehen. Die 
dafür vorgesehenen Mittel sind im HPL-2020/2021 inklusive Mittelfristplanung berücksichtigt. Die Mit-
telfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar. Das Dezernat wird für 
Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Da ein endgültiger Ausbau der restlichen Haltestellen erst ab 2025 vorgesehen ist, werden die dazu 
erforderlichen Finanzmittel im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
 
Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen hat der Rat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit 
dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 
zu entwickeln und vorzulegen (vgl. Vorlagen-Nr. 0705/2020). Der Auftrag befindet sich derzeit noch in 
der Bearbeitung. Nach einer anschließenden Abstimmung mit der KVB AG wird dem Rat das Konzept 
in einer späteren Sitzung vorgelegt. 
 
 
Erläuterungen zur Beschlussalternative 
Für den Fall, dass der Umsetzung der oben beschriebenen Netzerweiterung des Busnetzes im Kölner 
Westen nicht zugestimmt werden kann, ist jedoch die Herstellung einer Busanbindung für den neuen 
Schulstandort an der Zusestraße in Lövenich unerlässlich. Um diese Anbindung bei ansonsten 
gleichbleibendem Liniennetz herzustellen, wird vorgeschlagen, ausschließlich die Linie 149 montags-
freitags über die Zusestraße zu verschwenken und zudem die heute bestehende Lücke der Betriebs-
zeiten zwischen ca. 8:30 Uhr und 13 Uhr an den Tagen Montag - Freitag zu schließen. In Widdersdorf 
würde die heutige Linienführung der Linie 149 beibehalten.   
 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für die Verschwenkung der Linie 149 betragen für das kommende 
Jahr 146.000 Euro. Ab 2023 beziffern sich die Kosten auf rd. 350.000 Euro pro Jahr unter vollständi-
gem Einsatz von E-Bussen. Dem gegenüber stehen ab 2023 prognostizierte zusätzliche Erlöse von 
ca. 15.000 Euro pro Jahr.  
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für die in der Alternative vorgesehene Linienänderung ist die Einrichtung der folgenden 4 neuen Hal-
testellen erforderlich: 
 
 Schule Zusestraße (2 Haltestellen), 
 Dieselstraße, Verlegung (2 Haltestellen). 
 
Die Haltestelle „Dieselstr.“ wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch eingerichtet, in-
dem durch die KVB ein Haltestellenmast aufgestellt wird und ggf. durch das Amt für Straßen und Ver-

19 
 
kehrsentwicklung geringfügige Anpassungen vorgenommen werden. Planung und endgültiger Aus-
bau erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der vorhandenen Personalkapazitäten – vo-
raussichtlich ab 2025. Entsprechende Baubeschlüsse werden den politischen Gremien in separaten 
Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Die Haltestellen an der neuen Schule Zusestraße werden direkt endgültig ausgebaut. Der Ausbau 
erfolgt 2022 im Rahmen der Herstellung der Nebenanlagen Kölner Straße. 
 
 
Finanzierung  
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. 146.000 Euro für 2022 und (350.000 Euro – 
15.000 Euro =) 335.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kern-
haushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen 
kann.  
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf die Jahre 2023 und 2024 prognostiziert. 
 
Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen 
der Haltestellenmaste sind durch die KVB in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die darüber 
hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Straßenland (Mar-
kierungen, Poller o.ä.), die zum jetzigen Planungsstand nicht beziffert werden können, sind ggf. kon-
sumtiv bereitzustellen. Hierfür stehen im Hpl. 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergebnis-
plan 1201 in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen – Mittel in ausrei-
chender Höhe im Hj. 2021 bzw. den Folgejahren zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen füh-
ren nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandser-
mächtigung dar. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Die im Rahmen des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Zusestraße und Dieselstraße 
anfallenden Kosten sind investiv bereitzustellen. Die Finanzierung des endgültigen Ausbaus der Hal-
testelle Zusestraße in 2022, erfolgt aus der Finanzstelle 6601-1201-3-8003, Erschließung Lindenthal, 
Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Da die Kosten für den Ausbau der Haltestelle der-
zeit noch nicht konkret bezifferbar sind, werden eventuelle Mehrbedarfe durch Minderbedarfe bei an-
deren Finanzstellen für Erschließungsmaßnahmen gedeckt. Für diese Erschließungsmaßnahmen 
sind ausreichende Mittel im Hpl-Entwurf 2022 inklusive Mittelfristplanung berücksichtigt. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in 
der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen vorzusehen. Die 
dafür vorgesehenen Mittel sind im HPL-2020/2021 inklusive Mittelfristplanung berücksichtigt. Die Mit-
telfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar. Das Dezernat wird für 
Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Da ein endgültiger Ausbau der Haltestelle Dieselstraße erst ab 2025 vorgesehen ist, werden die dazu 
erforderlichen Finanzmittel im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-

20 
 
ßes bei. 
Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0540/2021/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.05.2021
Erstellt
28.04.2021 13:36