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1570/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die FRAKTION (AN/0747/2024) betreffend Grundstückspreis "Laurenz-Carré"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 16.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024

Anlage 2 - Auflistung Flurstücke und Flächen

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Anlage 1 - Lageplan mit Darstellungen der Flächen

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 2 - Auflistung Flurstücke und Flächen

617 Zeichen

Anlage 2 
Laurenz-Carré – Auflistung Flurstücke und Flächen 
 
Nördlicher Bereich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parzelle 
 
Flurstück 
 
Fläche 
(m²) 
1 1383 651 
1 1384 102 
1 1296 21 
1 1385 664 
2 1386 323 
2 1389 1 
2 1387 447 
3 
Durchwegung 1388 379 
3 1359 1 
3 1018 140 
3 155/2 121 
3 143/1 13 
4 848 214 
4a 905 160 
Gesamt Nord  3237

Baufeld Süd 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parzelle 
 
Flurstück 
 
Fläche 
(m²) 
5 1200 1380 
6 1182 25 
6 1186 5 
6 1184 5 
6 1183 216 
6 1147 602 
6 1148 0,5 
6 1149 3 
6 1150 21 
6 1151 864 
6 1154 55 
6 1037 104 
Gesamt Süd  3281

Anlage 1 - Lageplan mit Darstellungen der Flächen

337 Zeichen

Parzelle 5
Parzelle 1
Parzelle 2
Parzelle 3
Parzelle 4
Parzelle 6
Baufeld Nord
Baufeld Süd
Laurenz Carre` Köln - Städtebauliche Studie M 1:500
kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH
Anlage 1: Lageplan mit Darstellung der Parzellen (inkl. Parzelle 4a) 
Nachtrag NA01 zum städtebaulichen Vertrag vom 31.03.2020 
Anlage 1

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2961 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.05.2024 
 1570/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 16.05.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend 
Grundstückspreis "Laurenz-Carré" (AN/0747/2024) 
Die Fraktion DIE FRAKTION stellt folgende Fragen bezüglich des Projekts "Laurenz-Carré" 
(bezogen auf die Fläche wie zuletzt in der Vorlage 0739/2024 bezeichnet): 
 
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung aufgrund der momentanen Immobilienmarktsituation den 
aktuellen Preis pro Quadratmeter für die unbebauten Grundstücke, die in der Vorlage 
0739/2024 in Bezug genommen sind, ein?  
 
2. Wie groß ist die Gesamtfläche des Projekts „Laurenz-carré“ in Quadratmetern? 
 
3. Wie hoch ist nach Einschätzung der Verwaltung der ungefähre Marktpreis aller in der Vor-
lage 0739/2024 als „Baufeld Nord“ zugehörig bezeichneten Grundstücke? 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Im Allgemeinen basiert der Verkehrswert (Marktwert) auf § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die 
Ermittlung des Bodenwertes erfolgt nach §§ 40 ff. ImmoWertV, wobei nach Maßgabe des § 26 
Absatz 2 ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert verwendet werden kann.  
 
Zu 1.: 
 
Das Laurenz-Carré Köln liegt überwiegend in der Bodenrichtwert-Zone Nr.103015 (Altstadt 
West - Kerngebiet, GFZ 5,0 = 3.760 €/m² zum 01.01.2024) bzw. im nördlichen Bereich in der 
Bodenrichtwert-Zone Nr. 103058 (Am Hof – Kerngebiet, GFZ 3,6 = 3.850 €/m² zum 
01.01.2024). Weitere Details der Bodenrichtwerte sind unter boris.nrw.de zu finden. Die Bo-
denwerte der einzelnen Bauparzellen ermitteln sich ausgehend von diesen Bodenrichtwerten 
u.a. unter Berücksichtigung der Lage, des Grundstückszuschnitts sowie der geplanten bauli-
chen Ausnutzung. Aufgrund der projektbezogenen Ausnutzung der Baugrundstücke und der 
exponierten Lage sind größere Abweichungen vom Bodenrichtwert möglich. 
 
Zu 2.: 
 
Die Größe des Baufeldes Nord beträgt 3.237 m², die Größe des Baufeldes Süd 3.281 m². Eine 
genaue Auflistung der Flurstücke und ihrer Größe kann der Anlage 1 (Anlage 2 – Auflistung 
Flurstücke und Flächen) entnommen werden.

2 
 
Zu 3.: 
 
Eine genaue Marktwertermittlung des Baufeldes Nord ist aufgrund der exponentiellen Lage – 
wie unter Antwort zu 1 beschrieben – mit erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Werden die 
Preise der nördlichen Bodenrichtwert-Zone Nr. 103058 (3.850 €/m²) als Anhaltspunkt ange-
nommen, läge der Marktpreis aller in der der Vorlage 0739/2024 als „Baufeld Nord“ zugehörig 
bezeichneten Grundstücke bei rd. 12.500.000 EUR. Die Annahme des Gesamtwertes des 
Baufeldes Nord ergibt sich aus Grundstücksgröße multipliziert mit dem durchschnittlichem Bo-
denrichtwert. 
 
 
Anlagen  
 
Anlage 1 Lageplan mit Darstellungen der Flächen 
Anlage 2 Auflistung Flurstücke und Fläche 
 
gez. i.V. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Hof

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Details

Aktenzeichen
1570/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
16.05.2024
Erstellt
13.05.2024 15:58