0658/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf (AZ 97/23)
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Anlage 1 - Eingabe
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WIG e.V. - Franz-Braßart Str. 12 - 50859 Köln Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V. Sparkasse KölnBonn Vereinsregister Köln Nr. 10936 IBAN: DE84 3705 0198 1001 0027 22 www.wig-info.de ● www.koeln-widdersdorf.de Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, 27. Mai 2023 Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Lindenthal, die Hauptstraße in Widdersdorf ist zwischen der Einfahrt zur Straße „Auf der Aspel“ (an der sogenannten Busschleuse) und dem Kölner Randkanal (Stadtgrenze) durch das Verkehrszeichen 260 der StVO für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Dort sind nur der Linienbusverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen. VZ 260 StVO Die Straße wurde im Rahmen der Öffnung der Umgehungsstraße L213 vor zwei Jahrzehnten gesperrt und teilweise auch zurückgebaut, um den Durchgangsverkehr von der Hauptstraße in Widdersdorf möglichst fernzuhalten. Seitdem wird die Fahrbahn in diesem Bereich intensiv von Spaziergängern, Mitmenschen mit Rollatoren, Fahrradfahrern, Schülern auf dem Weg zum Brauweiler Schulzentrum, Reitern mit Pferden vom nahegelegenem Reiterhof etc. genutzt. Jedoch wird die Sperrung leider sehr häufig von motorisierten Verkehrsteilnehmern missachtet. Es kommt immer wieder und mehrfach täglich zu gefährlichen Situationen. Die motorisierten Fahrzeuge fahren stellenweise in Schlangenlinien zwischen den Spaziergängern durch. Wir haben die Polizei schon darauf aufmerksam gemacht. Die Polizei hat aber leider keine Kapazitäten an dieser Stelle (zumindest gelegentlich) zu kontrollieren. Auf das Durchfahrtsverbot angesprochene Verkehrsteilnehmer haben uns öfters die Antwort gegeben, das Verkehrszeichen übersehen zu haben. Das mag eine Ausrede sein, kann aber auch zutreffen, da die Verkehrszeichen von beiden Seiten „im Grün stehend“ vielleicht tatsächlich übersehen werden. Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V. Geschäftsstelle: Feldhasenweg 9 50859 Köln TEL: 0221 / 99 20 93 25 E-Mail: wig@koeln-widdersdorf.de Hauptstraße an der Einfahrt „Auf der Aspel“ Hauptstraße an der Randkanalbrücke Wir stellen hiermit den Antrag, an dieser Stelle (vor der Busschleuse und auf der Randkanalbrücke) auf der Fahrbahn das Verkehrszeichen 260 als übergroßes Piktogramm über die gesamte Fahrbahnbreite auf dem Asphalt anbringen zu lassen. So wie auf dem folgenden Bild beispielhaft ein Halteverbotsschild auf der Fahrbahn angebracht wurde. Wir hoffen, dass die Hemmschwelle bei Fahrern motorisierter Fahrzeuge dadurch deutlich erhöht wird, trotzdem in den gesperrten Straßenabschnitt einzufahren. Zumindest kann dann kein Fahrer mehr behaupten, das Verkehrszeichen übersehen zu haben. Das macht eine individuelle Anzeige gegen das Verkehrsvergehen sicher einfacher. Wir bitten Sie, unseren Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen, einen Beschluss gemäß unserem Antrag zu fassen und die Stadtverwaltung mit einer baldigen Veranlassung zu beauftragen. Diese Maßnahme trägt sicher dazu bei, dort immer wieder entstehende Gefahrensituationen zu vermindern. Wir freuen uns auf Ihre Antwort bzw. Ihren Beschluss. Mit freundlichen Grüßen Vorstand des Bürgervereins „Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V.“ Unterschrift Unterschrift
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0658/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Anregung und schließt sich der Meinung der Verwaltung an. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Anordnung von Standorten für Verkehrszeichen und Markierungen/Piktogramme ist ge- mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemein- deordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Eingabe als Prüfauftrag an. Aufgrund der personellen Situation kann hierfür momentan kein Zeitpunkt benannt werden. Sobald ein entsprechendes Ergebnis vorliegt, wird der Petent unaufgefordert informiert. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0658/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 19.02.2024 11:16