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0658/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf (AZ 97/23)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2024, TOP 5.1.1

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

3457 Zeichen

WIG e.V. - Franz-Braßart Str. 12 - 50859 Köln 
Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V.  Sparkasse KölnBonn   Vereinsregister Köln Nr. 10936  IBAN: DE84 3705 0198 1001 0027 22  www.wig-info.de ● www.koeln-widdersdorf.de 
Geschäftsstelle für Anregungen und  Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 10 35 64   50475 Köln   Köln,  27. Mai 2023    Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf  Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Lindenthal,  die Hauptstraße in Widdersdorf ist zwischen der Einfahrt zur Straße „Auf der Aspel“ (an der sogenannten Busschleuse) und dem Kölner Randkanal (Stadtgrenze) durch das Verkehrszeichen 260 der StVO für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Dort sind nur der Linienbusverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen.  
VZ 260 StVO  Die Straße wurde im Rahmen der Öffnung der Umgehungsstraße L213 vor zwei Jahrzehnten gesperrt und teilweise auch zurückgebaut, um den Durchgangsverkehr von der Hauptstraße in Widdersdorf möglichst fernzuhalten. Seitdem wird die Fahrbahn in diesem Bereich intensiv von Spaziergängern, Mitmenschen mit Rollatoren, Fahrradfahrern, Schülern auf dem Weg zum Brauweiler Schulzentrum, Reitern mit Pferden vom nahegelegenem Reiterhof etc. genutzt.    Jedoch wird die Sperrung leider sehr häufig von motorisierten Verkehrsteilnehmern missachtet. Es kommt immer wieder und mehrfach täglich zu gefährlichen Situationen. Die motorisierten Fahrzeuge fahren stellenweise in Schlangenlinien zwischen den Spaziergängern durch. Wir haben die Polizei schon darauf aufmerksam gemacht. Die Polizei hat aber leider keine Kapazitäten an dieser Stelle (zumindest gelegentlich) zu kontrollieren.  Auf das Durchfahrtsverbot angesprochene Verkehrsteilnehmer haben uns öfters die Antwort gegeben, das Verkehrszeichen übersehen zu haben. Das mag eine Ausrede sein, kann aber auch zutreffen, da die Verkehrszeichen von beiden Seiten „im Grün stehend“ vielleicht tatsächlich übersehen werden.  
 Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V. Geschäftsstelle: Feldhasenweg 9 50859 Köln TEL: 0221 / 99 20 93 25 E-Mail: wig@koeln-widdersdorf.de

Hauptstraße an der Einfahrt „Auf der Aspel“  Hauptstraße an der Randkanalbrücke 
 
Wir stellen hiermit den Antrag, an dieser Stelle (vor der Busschleuse und auf der 
Randkanalbrücke) auf der Fahrbahn das Verkehrszeichen 260 als übergroßes Piktogramm über 
die gesamte Fahrbahnbreite auf dem Asphalt anbringen zu lassen. So wie auf dem folgenden Bild 
beispielhaft ein Halteverbotsschild auf der Fahrbahn angebracht wurde. 
 
 
 
Wir hoffen, dass die Hemmschwelle bei Fahrern motorisierter Fahrzeuge dadurch deutlich erhöht 
wird, trotzdem in den gesperrten Straßenabschnitt einzufahren. Zumindest kann dann kein Fahrer 
mehr behaupten, das Verkehrszeichen übersehen zu haben. Das macht eine individuelle Anzeige 
gegen das Verkehrsvergehen sicher einfacher. 
 
Wir bitten Sie, unseren Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu 
setzen, einen Beschluss gemäß unserem Antrag zu fassen und die Stadtverwaltung mit einer 
baldigen Veranlassung zu beauftragen. Diese Maßnahme trägt sicher dazu bei, dort immer wieder 
entstehende Gefahrensituationen zu vermindern. 
 
Wir freuen uns auf Ihre Antwort bzw. Ihren Beschluss. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Vorstand des Bürgervereins  
„Widdersdorfer Interessengemeinschaft e.V.“  
 
 
 
 
 
 
Unterschrift   Unterschrift

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1146 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0658/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrssituation auf der Hauptstraße in Widdersdorf
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Anregung und schließt sich der Meinung der 
Verwaltung an.  
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Anordnung von Standorten für Verkehrszeichen und Markierungen/Piktogramme ist ge-
mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemein-
deordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 
Die Verwaltung sieht die Eingabe als Prüfauftrag an.  
 
Aufgrund der personellen Situation kann hierfür momentan kein Zeitpunkt benannt werden. 
Sobald ein entsprechendes Ergebnis vorliegt, wird der Petent unaufgefordert informiert.  
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0658/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2024
Erstellt
19.02.2024 11:16