3314/2025
Sportentwicklungsplanung – Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Interessenbekundungsverfahren
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlage-Nummer 3314/2025 Freigabedatum 14.01.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Sportentwicklungsplanung – Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Interessenbekundungsverfahren Gremium Datum Rat 05.02.2026 Begründung für die Dringlichkeit: Die Entscheidung des Rates in der nächsten regulären Sitzung kann nicht abgewartet werden, da die Projektskizzen bis zum 15.01.2026 eingereicht werden müssen und eine positive Be- schlussfassung des Rates zur Interessensbekundung an dem Förderprogramm vorausgesetzt ist. Beschluss: Der Rat billigt die Interessensbekundung der Stadt Köln am Projektaufruf des Förderprogramms des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für nachfolgende Sportstätten: Generalsanierung Sportanlage Rendsburger Platz Generalsanierung der Sportfreianlage Stresemannstraße in Köln-Finkenberg Neubau Vereinsheim in Holzmodulbauweise SC Brück (Pohlstadtsweg) Generalsanierung der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld, 1. Bauabschnitt Skatepark Ersatzneubau Interim - Sportfunktionsgebäude in Holzmodulbauweise BW Köln (Am Eichenkreuz, Fort VI Deckstein) Generalsanierung der Sportfreianlage St.-Tönnis-Straße in Köln-Worringen Sanierung von Kunststoffrasenplätzen im Kölner Stadtgebiet Erweiterung der Sportanlage des Tennisklub Grün-Gold e.V. durch Bau von 3 Außen- plätzen Ersatzneubau des Beckens und Generalsanierung der zugehörigen Anlagen des Frei- bads Dünnwald (Freies Ortskartell Waldbad Dünnwald e.V.) Umbau einer Hockeyspielfeldfläche (Marienburger SC 1920 e.V.) Ersatzneubau des bestehenden Vereins- und Funktionsgebäudes (FC Pesch 1956 e.V.) Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 14.01.2026 gez. Burmester gez. Martin 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Herbst 2025 hat der Deutsche Bundestag Mittel für das Förderprogramm „Sanierung kom- munaler Sportstätten“ bereitgestellt und die Kommunen zur Teilnahme aufgerufen. Mit den Mit- teln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Mit der Durchführung des Programms ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung gedeckter und un- gedeckter Sportstätten. Hierbei sollen Bestandsgebäude und Anlagen grundsätzlich erhalten bleiben, nur wenn ein Ersatzneubau nachweislich die wirtschaftlichere Variante darstellt, ist die- ser zulässig. Bauliche Erweiterungen sind zulässig, insoweit sie zur Erreichung der Förderziele notwendig sind. Diese sollen dann als Annex an bestehende Gebäude erfolgen. Sollte dies u.a. aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, erfolgt eine Einzelfallentscheidung. Da die energetische Sanierung im Fokus steht, müssen energetische Standards nach dem GEG nachgewiesen werden. Die Förderung umfasst grundsätzlich auch konzeptionelle, investitions- vorbereitende und investive Maßnahmen sowie Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energie-Effizienz Experten. Einrichtungen die überwiegend dem Spitzen- oder Profisport dienen oder kommerziell betrieben werden, sind nicht förderfähig. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 EURO und maximal 8 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45% an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten, der Eigen- anteil der Kommunen beträgt mindestens 55%. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommu- nen. Beteiligte und unbeteiligte Dritte können eingebunden werden. Insbesondere bei der Mitwirkung ansässiger Vereine trägt die Kommune 55% der Gesamtkosten, nach Abzug des Anteils, den der Verein beisteuern kann. Das Verfahren der Antragstellung ist in zwei Phasen untergliedert. Im Rahmen der ersten Phase, dem Interessenbekundungsverfahren, das Gegenstand dieser Vorlage ist, sind von den Kommunen bis zum 15.01.2026 Projektskizzen und bis zum 31.01.2026 die Genehmigung des Rates einzureichen. Die Systematik des Förderprogramms bedingt, dass im Interessenbekundungsverfahren bis Mitte Januar 2026 auch Projekte angemeldet werden müssen, für die aktuell noch keine quali- fizierte Planung, sondern nur eine Projektskizze mit einer Kostenschätzung, vorliegt. In der zweiten Phase folgt die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form eines Projektantrags. Das bedeutet, dass innerhalb von vier Wochen nach Auswahl des Projektes durch den Fördermittelgeber die qualifizierte Planung mit Kostenberechnung, zusammen mit einem Ratsbeschluss für die Sicherstellung des städtischen Eigenanteils, eingereicht werden muss. Da zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass nicht alle Projekte vom Fördermit- telgeber ausgewählt werden, wird erst im Zuge der zweiten Phase der Antragstellung über die 3 konkrete Finanzierung der Maßnahmen entschieden werden. Da nicht alle Maßnahmen finan- zierbar sein werden, steht das Sportamt hierzu im engen Austausch mit der Kämmerei, um auch die Vereinbarkeit mit der aktuellen restriktiven Mittelbewirtschaftung sicherzustellen. Der Haushaltsausschuss des Deutsches Bundestages beschließt, welche Projekte für die zweite Phase zugelassen werden. Er orientiert sich bei seiner Entscheidung an verschiedenen Bewertungskriterien wie etwa der Projektreife, Barrierefreiheit, Projektstruktur, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien etc. Die Projektauswahl orientiert sich an bereits gefassten politischen Beschlüssen zu Maßnah- men, Prioritätenlisten sowie den Förderbedingungen. Mit der Einreichung der Skizzen für die genannten Projekte kommt die Verwaltung auch einer Empfehlung der vom Rat beschlossenen Sportentwicklungsplanung (0149/2019) nach, ver- mehrt zu versuchen, Fördermittel zu akquirieren und entsprechende Strukturen aufzubauen. Das Sportamt der Stadt Köln hat nachfolgende Maßnahmen, die es gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft umsetzen möchte, als mögliche Projektauswahl qualifiziert: Nr. Projektauswahl mit Priorisierung 52 Gesamtkosten- prognose Zuwendungs- fähige Bun- desmittel 45% Generalsanierung Sportanlage Rendsburger Platz 2.272.320 € 1.022.544 € Generalsanierung der Sportfreianlage Strese- mannstraße in Köln-Finkenberg 3.488.000 € 1.569.600 € Pilotprojekt - Ersatzneubau V ereins- und Funkti- onsgebäude in Holzmodulbauweise SC Brück (Pohlstadtsweg) 2.500.000 € 1.125.000 € Generalsanierung der Prälat-Ludwig-Wolker Be- zirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld 1.350.000 € 607.500 € Pilotprojekt Ersatzneubau Interim - Sportfunkti- onsgebäude in Holzmodulbauweise am Fort VI Deckstein 1.606.500 € 722.925 € Generalsanierung der Sportfreianlage St.-Tönnis- Straße in Köln-Worringen 1.474.000 € 663.300 € Sanierung von Kunststoffrasenplätzen im Kölner Stadtgebiet 4.131.712 € 1.859.270 € Gesamtsumme 16.822.532 € 7.570.139 € Generalsanierung Sportanlage Rendsburger Platz Das Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung (1429/2019) „Sanierung des Rendsburger Platzes“ (2359/2021) verfolgt das Ziel, in Köln-Mülheim einen multifunktionalen, klimaoffenen und überdachten Sport- und Erholungsraum zu schaffen, der soziale Teilhabe fördert und bei- spielhaft für die städtische Sportstättenentwicklung steht. Es entsteht ein offenes und innovati- ves Sportangebot im Veedel. Das Projekt stärkt zugleich die soziale Infrastruktur und leistet einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt durch bessere Möglichkeiten zu Sport und Erholung. Es handelt sich um ein intersektorales Projekt mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Eigentümerin der Sportanlage ist. Dies geschieht auf Basis einer sehr intensiven und breiten Öffentlichkeitsbeteiligung mit zwei Workshops. Die Sanierung umfasst die Belags- änderung der Spielflächen in Kunststoff, Ausstattung mit Basketballkörben und Toren, den Neu- bau des Entwässerungssystems, die Sanierung der Ballfangzäune, des Boulder- und Parkour- Bereiches, eine Überdachung in Holzständerbauweise mit transluzentem Dach, Installation ei- ner Trainingsbeleuchtungsanlage sowie von Aufenthaltsbereichen mit Sitzmöglichkeiten. Generalsanierung der Sportfreianlage Stresemannstraße in Köln-Finkenberg Basierend auf dem Beschluss des Sportausschusses (2720/2017) für die zweite Prioritätenliste (2018-2020) zur Umwandlung von Tennen- in Kunststoffrasenplätze hat die Bezirksvertretung 4 Porz (0646/2019) die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsan- ierung der Sportanlage Stresemannstraße beauftragt. Alle erforderlichen baurechtlichen Ge- nehmigungen liegen bereits vor. Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Finkenberg innerhalb des Sozialraums Porz-Ost / Finkenberg / Gremberghoven / Eil. Sie wurde 1979 errichtet und verfügt über ein Tennen -Großspielfeld mit einer Sechs -Mast-Trainingsbe- leuchtungsanlage (Baujahr 1979), eine Wettkampfanlage Typ C mit Tennen-Laufbahn und ein Tennen-Kleinspielfeld. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die angrenzende Schule und den Vereinssport genutzt. Das Tennen-Großspielfeld wird in Kunststoffrasenbelag mit Sand-/ Korkgranulat-Verfüllung er- richtet. An den Kopfseiten des Großspielfeldes sind Ballfangzäune vorgesehen. In Abstimmung mit der angrenzenden Gesamtschule werden die vorhandenen, stark sanierungsbedürftigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. Die 400m Laufbahn wird in Kunststoff aus- geführt. Des Weiteren werden Anlagen für Weitsprung, Hochsprung und Kugelstoß hergestellt. Im Bereich des Kleinspielfeldes entstehen zwei Beachvolleyball-Spielfelder und ein Fußballkä- fig mit Kunststoffrasenbelag. Die Verkehrswege und die Trainingsbeleuchtungsanlage sowie das Drainage- und Entwässe- rungssystem müssen vollständig erneuert werden. Für Vereinsequipment und Pflegegeräte werden Lagermöglichkeiten eingerichtet. Außerdem sind 28 zusätzliche Fahrradstellplätze so- wie fünf Stellplätze für Lastenräder eingeplant. Pilotprojekt - Ersatzneubau Vereins- und Funktionsgebäude in Holzmodulbauweise SC Brück (Pohlstadtsweg) Die Abteilung Modulares Bauen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erarbeitet im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Sanierungs- und Ersatzneubaukonzept für Vereinsheime nach dem Baukastenprinzip. Hintergrund ist die Idee, dass Sportfunktionsgebäude nach dem Bau- kastenprinzip durch die Vorfertigung deutlich schneller umzusetzen sind. Sowohl die kleine Ge- bäudegröße, niedrige Gebäudeklasse, als auch der hohe Sanierungsstau auf den Sportliegen- schaften und die daraus resultierenden hohen Bedarfe unterstützen die Idee. Anhand einer Prioritätenliste (0758/2023), mit dem Fokus auf den Sozialraum und die Sanie- rungsbedürftigkeit, wurden dementsprechend 12 Standorte ausgewählt. Ziel ist es u. a. im De- tail zu betrachten, welche Vereinsheime und Umkleide- sowie Funktionsgebäude im Einzelfall neugebaut oder in welchem Umfang (general-) saniert werden können. Eine vorgeschaltete Untersuchung seitens der Gebäudewirtschaft hat eine Beurteilung der bau- und planungsrechtlichen Standortsituation für die Sportliegenschaft am Pohlstadtsweg erge- ben. Das Bestandsgebäude wurde bereits vormals als abgängig beurteilt. Ein Beschluss und ein Auftrag zum Abriss liegen bereits vor. Im Rahmen der Voruntersuchung ist der Standort, bzw. das bestehende Gebäude auf die aktuellen Nutzerbedarfe hin geprüft worden. Im Ergebnis entspricht der Bestand nicht mehr den aktuellen Nutzerbedarfen. Die aktuell formulierten Raum- bedarfe seitens des Sportamtes sind entsprechend in drei Variantenstudien als eine generelle Grundlage für einen Holz-/Hybridmodulbau zur vertiefenden Machbarkeitsstudie erarbeitet wor- den. Dieser Ersatzneubau in Holzmodulbauweise stellt eine innovative und klimafreundliche Lösung dar. Das modular aufgebaute Baukastensystem unterstützt die Standardisierung von Planungs- leistungen, Materialauswahl und Umsetzungsprozessen. Insgesamt trägt dieses Konzept der Sportfunktionsgebäude im Holzmodulbau der nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Sport- stätteninfrastruktur bei und entspricht den programmatischen Anforderungen an Energieeffizi- enz, Klimaschutz und Barrierefreiheit, die im SKS-Programm gefordert werden. Generalsanierung der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld, Mo- dellprojekt aus der Sportentwicklungsplanung - 1.Bauabschnitt: Skateanlage Ein Konzept für die Sanierung und Weiterentwicklung der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssport- anlage wurde im Modellprojekt „Quartierbezogene Freiraumentwicklung Everhardstraße“ der Sportentwicklungsplanung (0149/2019) in mehreren Workshops unter Beteiligung der aktuellen und potenziellen Nutzerinnen und Nutzer entwickelt. Mit Beschluss 1590/2020 beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung mit der Planung der Gesamtanlage. Mit Mitteilung 2927/2021 wurden der Sportausschuss und die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Ergeb- nisse der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Bei dem hier vorgeschlagenen Projekt handelt es sich um den ersten Bauabschnitt zur Gene- ralsanierung der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage. Dieser beinhaltet die Umsetzung 5 einer Roll- und Skateanlage, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung die höchste Nachfrage aufwei- sen konnte. Die Skateanlage soll auf einer bestehenden, jedoch in schlechtem Zustand befind- lichen Rollsportfläche aus As phalt errichtet werden. Die Planung erfolgt durch ein Fachpla- nungsbüro für Skateanlagen als intersektorales Projekt unter Einbindung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie der Nutzer*innen der Skateanlage. Pilotprojekt Ersatzneubau Interim - Sportfunktionsgebäude in Holzmodulbauweise am Fort VI Deckstein (Am Eichenkreuz) Die Dusch- und Umkleidekabinen für die Sportanlage Am Eichenkreuz im 1. Obergeschoss des Fort VI Deckstein sind bereits seit längerer Zeit nicht mehr nutzbar, was für die Sportvere ine eine hohe Belastung darstellt. Insgesamt ist das gesamte Fort VI Deckstein, dessen Erdge- schoss denkmalgeschützt ist, stark sanierungsbedürftig. Die Verwaltung ist mit einer Generals- anierung (0827/2020) beauftragt, deren Umsetzung bislang an einem auskömmlichen Budget scheiterte. Erster Schritt zur Generalsanierung des Fort Deckstein ist die Errichtung eines Inte- rimsbaus für Duschen- und Umkleiden in unmittelbarer Nähe des Forts, dessen genauer Stand- ort noch verwaltungsintern final abzustimmen ist. Dieser Interimsbau soll ebenfalls in Holzmo- dulbauweise als Teil des Modellprojektes analog den Ausführungen zum Pohlstadtsweg. um- gesetzt werden. Nach Abschluss der Gesamtsanierung des Fort VI Deckstein soll der Interims- bau an einem anderen der 12 Standorte zur weiteren Umsetzung des Beschlusses Nr. 0758/2023 eingesetzt werden. Generalsanierung der Sportfreianlage St.-Tönnis-Straße in Köln-Worringen Auf Grundlage des Beschlusses des Sportausschusses (2720/2017) für die zweite Prioritäten- liste (2018-2020) zur Umwandlung von Tennen- in Kunststoffrasenplätzen ist die Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage St.-Tönnis-Straße fertig gestellt. Alle erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen liegen bereits vor. Die bestehende Sportan- lage befindet sich in Köln im Stadtteil Worringen. Sie wurde 1974 errichtet und verfügt über ein Tennen-Großspielfeld mit einer Sechs-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (Baujahr 1974). Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und soll zukünftig intensiv durch den Vereinssport genutzt werden. Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nut- zungsanforderungen zu modernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. Das Tennen-Großspielfeld wird in Kunststoffrasenbelag mit Sand-/ Korkgranulat-Verfüllung er- richtet. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere Nut- zungszeiten möglich sind. An den Kopfseiten des Großspielfeldes sind Ballfangzäune vorgese- hen und die Verkehrswege müssen vollständig erneuert werden. Das Drainage- und Entwäs- serungssystem wird erneuert. Die Entwässerung der Sportflächen erfolgt über eine Versicke- rungsanlage (Drainage DN 80 als Sauger, DN 150 als Sammler). Das Drainagewasser wird vor Ort versickert. Die Wasserrechtliche Erlaubnis liegt bereits vor. Die vorhandene Sechs-Mast- Trainingsbeleuchtungsanlage soll im Rahmen der Neuordnung von der RheinNetz GmbH durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt werden. Zusätzlich sind Ausstattungsgegen- stände wie Bänke und Abfallbehälter sowie Spielfeldbarrieren geplant. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen im Kölner Stadtgebiet Neben der Umwandlung von Tennen - in Kunststoffrasenflächen saniert die Sportverwaltung bereits bestehende Kunststoffrasenflächen. Alle nachstehend aufgeführten Sportanlagen befin- den sich im Grundbesitz der Stadt Köln. Der Austausch des oberen Sportbelags beinhaltet den Rückbau, die Entsorgung und die Erneuerung des Kunststoffrasenteppichs mit Sandverfüllung und ggfs. elastischem Füllstoff. Dieser Austausch muss erfahrungsgemäß nach ca. 10-15 Jah- ren (aktuell 12 Jahre) durchgeführt werd en, um die Verkehrssicherheit beim Trainings - und Spielbetrieb gewährleisten zu können. Sollten die erforderlichen Sanierungen nicht durchge- führt werden, droht in den kommenden Jahren ein hoher Sanierungsstau, verbunden mit Sper- rungen von Sportflächen. Die Projekte erfordern keine baurechtlichen Genehmigungen. Kunststoffrasen Belagserneuerungen 2027 1. Birkenweg (Hockey) 2. Merheimer Straße 6 3. In der Gracht 4. Am Kutzpfädchen 5. Neuenhöfer Allee (Hockey) 6. Ludwig-Jahn-Straße Kunststoffrasen Belagserneuerungen 2028 1. Merianstraße 2. Pastor-Wolff-Straße 3. Freimersdorfer Weg 4. Unterer Komarweg Kunststoffrasen Belagserneuerungen 2029 1. Heerstraße, Platz 1 2. Heerstraße, Platz 2 3. Fort Deckstein 4. Sportpark Höhenberg III 5. Kolkrabenweg Vereinsbaumaßnahmen Des Weiteren liegen dem Sportamt der Stadt Köln derzeit von nachfolgenden Kölner Sportver- einen Projektskizzen zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms zur Prüfung vor. Die entsprechenden Projektskizzen wurden von den Sportvereinen erstellt, die die Maßnahmen jeweils als Bauherr umsetzen möchten. Nr. Projekte Gesamtkosten- prognose Zuwendungsfähige Bundesmittel 45% Erweiterung der Sportanlage durch Bau von 3 Außenplätzen Tennisklub Grün-Gold e.V . 633.324,00 € 284.995,80 € Ersatzneubau des Beckens und Generalsan- ierung der zugehörigen Anlagen des Frei- bads Dünnwald Freies Ortskartell W aldbad Dünnwald e.V . 8.486.736,10 € 3.819.031,24 € Umbau einer Hockeyspielfeldfläche - Pilot- projekt in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln Marienburger SC 1920 e.V 1.569.700,11 € 706.365,05 € Ersatzneubau des bestehenden V ereins- und Funktionsgebäudes FC Pesch 1956 e.V . 2.500.000,00 € 1.125.000,00 € Gesamtsumme 13.189.760,21 € 5.935.392,09 € Tennisklub Grün-Gold e.V. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Erweiterung von innerstädtischen Sportfreiflächen. Der innerstädtisch gelegene Tennisklub Grün-Gold e.V. möchte seine stark frequentierte, aus sechs Tennisplätzen bestehende, Tennisanlage (Sportfreifläche) auf einem unmittelbar angren- zenden Grundstück um zusätzliche drei Tennisplätze erweitern. Das Gelände wird mit dieser Maßnahme barrierefrei zugänglich. Flächen werden entsiegelt, der Baumbestand wird ge- schützt und Regenwasser über eine Rigole zur Versickerung gebracht. Mit der vergrößerten Sportanlage sollen die Bedingungen sowohl für den Breitensport als auch für den Wettkampf- sport verbessert werden. 7 Freies Ortskartell Waldbad Dünnwald e.V. Das Waldbad Dünnwald ist ein über 100 Jahre altes Freibad in gemeinnütziger Trägerschaft. Die Sanierungsmaßnahme soll den weiteren Bestand sichern, da ohne die Sanierung eine wirt- schaftliche und ökologisch vertretbare Nutzung nicht mehr möglich wäre und das Freibad in absehbarer Zeit geschlossen werden müsste. Die Bevölkerung im Stadtbezirk ist aufgrund der Sozialstruktur auf eine öffentliche Infrastruktur für Sport- und Freizeitangebote angewiesen. Das Freibad ist Stützpunkt der DLRG und wird von Schulen und Vereinen dringend benötigt. Marienburger SC 1920 e.V. Der Verein plant die Umwandlung eines zweiten Hockeyspielfeldes im Rahmen eines Pilotpro- jektes mit der Stadt Köln zu einem, in Bezug auf Barrierefreiheit, Beleuchtung, Material und Beschaffenheit, nachhaltigen Kunststoffrasenplatz. Aktuell verfügt der MSC über zwei Ho- ckeyfelder, eines mit Kunststoffrasen und ein es mit Naturrasen. Der Deutsche Hockeybund schreibt Kunststoffrasen für Meisterschaftsspiele vor. Aufgrund der hohen Auslastung müssen aktuell für alle Beteiligten, mit hohem Organisationsaufwand, Trainingszeiten im Landesleis- tungszentrum gebucht werden. FC Pesch 1956 e.V. Das bestehende Clubheim des FC Pesch 1956 e.V. ist abgängig und erfüllt nicht mehr die heu- tigen Anforderungen an eine funktionale, energieeffiziente und ausreichend dimensionierte Sportstätteninfrastruktur. Der FC Pesch ist ein stetig wachsender Breitensportverein mit zahl- reichen Jugendmannschaften und hoher Nutzungsfrequenz der Anlage. Mittel- und langfristig besteht ein klarer Bedarf an einer modernen, effizienten und ausreichend großen Vereinsinfra- struktur, um den Trainings-, Spiel- und Vereinsbetrieb nachhaltig sicherzustellen. Die erforder- lichen räumlichen Kapazitäten können im Bestandsgebäude nicht geschaffen werden. Die Sa- nierung des bestehenden Gebäudes ist aufgrund der energetischen Ineffizienz und der räumli- chen Defizite nicht zielführend. Daher ist ein energetischer Ersatzneubau vorgesehen, der alle erforderlichen Funktionen bündelt, energetische Standards erfüllt und als Begegnungsstätte für den Stadtteil Pesch dienen soll. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Richtlinien des Bundesförderprogrammes setzen eine energetische Sanierung der geplan- ten Objekte voraus. Die aktuellen Standards in Bezug auf klimafreundliche Sanierung werden daher erfüllt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Zur Teilnahme am Förderprogramm müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Sportverwaltung hat alle in Frage kommenden Projekte in der Beschlussvorlage aufgeführt. Teilweise sind bei den Einzelprojekten bereits Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt worden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3314/2025
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 20.11.2025 15:39