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A-W/0037/2015

Verkehrskonzept Schmeddingstraße

Antrag an die BV West 31.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.05.2017, TOP 9.1

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2017

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Ansehen

Originalantrag

5085 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
Münster, den 30. August 2015 
Verkehrskonzept Schmeddingstraße 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
Die Verwaltung wi rd beauftragt, ein Verkehrskonzept für die Schmeddingstraße zwischen 
Waldeyerstraße und Soetenkamp unter Beachtung folgender Maßgaben zu erarbeiten: 
1. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen sind so zu modifizieren, dass Fahrradfahrer den 
Straßenraum sicher nutzen können. 
2. Der Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Soetenkamp ist so zu gestalten, dass Kinder 
und Senioren vom Soetenkamp aus die Schmeddingstraße im Bereich der Einmündung 
Soetenkamp und auf Höhe des Wohngebäudes Schmeddingstraße Nr. 115  gefahrlos 
überqueren können. 
3. Durchgangsverkehr von der Albert -Schweizer-Straße in Richtung Sentruper Straße bzw. 
Ring soll ausgeschlossen werden. Ebenso möglichst der in Gegenrichtung. 
4. Zielverkehr von der Albert -Schweizer-Straße zum Soetenkamp, zum Hermann -Josef-
Neuhaus-Weg und zur Josef-Pieper-Straße soll möglichst weiterhin zugelassen werden. 
5. Das Zentrum der Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße/Sentruper Höhe soll 
weiterhin von den drei unter Ziffer 4 genannten Straßen direkt erreichbar sein. 
Begründung: 
Die Schmeddings traße ha tte nach ihrer Beruhigung in den Achtziger -Jahren die Funktion 
einer Erschließungsstraße zunächst für die Anwohner dieser Straße selbst und de s 
Soetenkamp. In den letzten 1 4 Jahren hat sie diese Funktion zunächst auch für die Josef -
Pieper-Straße un d dann auch für den Hermann -Josef-Neuhaus-Weg übernommen. In 
diesem Zuge wurde die Zufahrt von der Albert -Schweizer-Straße geöffnet, um die 
Schmeddingstraße von Zielverkehr von der Albert -Schweizer-Straße zu diesen drei 
vorgenannten Straßen zu entlasten. F erner wurden die Waldeyerstraße und die 
Schmeddingstraße in dem jetzt bestehenden Umfang zu einer Fahrradstraße „erklärt“. In den

CDU-Fraktion in der BV West 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
vergangenen Jahren  hat sich jedoch  nach Beobachtung von Anwoh nern und auch des 
Erstunterzeichners die Schmeddingstraße immer mehr zu einer Verbindungsstraße zwischen 
der Albert -Schweizer-Straße und der Sentruper Straße bzw. dem Ring und in der 
Gegenrichtung entwickelt. Diese Entwicklung war und ist so nicht erwünscht. Sie hat dazu 
geführt, dass die Schmeddingstraße in ihrer Funk tion als Fahrradstraße für Fahrradfahrer 
und Fußgänger nicht sicher zu nutzen ist.  Die Schmeddingstraße ist aber auch Schulweg 
insbesondere für Kinder im Grundschulalter. Zugleich befindet sich in diesem Bereich eine 
Wohnanlage für Senioren. Beide Gruppen sind wegen Ihrer Schutzbedürftigkeit besonders 
zu beachten. 
 
Es ist daher ein Konzept zu entwickeln, dass verschiedene Maßnahmen beinhalten sollte: 
Grundsätzlich ist die Schmeddingstraße mittlerweile als Fahrradstraße erkennbar. Hierzu 
wurde, wie von der Verwaltung in einem Ortstermin zugesagt, die Beschilderung verbesser t 
und die Fahrbahnmarkierung in einem größeren und deutlicheren Umfang erneuert.  
Gleichwohl ist aber immer wieder zu beobachten, dass im Bereich der Baumscheiben PKW 
versuchen sich an Radf ahrern und letztere an PKW vorbei zu drängen. Aufgrund der 
Ausdehnung der Baumscheiben ist dies aber nicht gefahrlos möglich. Bei Beachtung der 
Verkehrsregeln käme es zwar nicht zu diesen Situationen. Gleichwohl muss die Bauweise 
der Straße dem aus Sicherheitsgründen Rechnung tragen. Für ein Verkehrsunfallopfer ist es 
zunächst unerheblich, ob sich der Schädiger oder es sich selbst an die Regeln gehalten hat. 
Viele Schäden können durch einen noch so großzügigen Schadensersatz nicht ausgeglichen 
werden. Dementsprechend müssen verkehrsberuhigende Maßnahmen so gestaltet sein, 
dass einerseits Platz für Radfahrer und PKWs ist und andererseits PKWs nicht aneinander 
vorbeifahren können.  Dies kann z. B. durch Verkleineru ng der Baumscheiben oder durch 
Ersatz der Baumscheiben durch Schwellen geschehen. 
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob im Bereich der Schmeddingstraße zwischen 
Soetenkamp und Theresiengrund ein temporäres Halteverbot angeordnet  wird. Im Abschnitt 
zwischen Theresiengrund und Waldeyerstraße ist dies v or einiger Zeit geschehen und hat 
dazu geführt, dass das Verkehrsgeschehen dort insgesamt sicherer geworden ist. 
Das weitere Umfeld sollte zudem berücksichtigt werden.  So fließt z.B. seit der Änderung der 
Grünphasen a m Coesfelder Kreuz der Verkehr aus Rich tung Gievenbeck und Roxel 
stadteinwärts bzw. in Richtung Jungeblodtplatz deutlich schlechter ab. Dies hat die Neigung 
erhöht, über die Schmeddingstraße diesen Engpass zu umgehen. 
 
 
Gezeichnet: 
Krekeler, Wolfgarten und Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2017

13195 Zeichen

A-W [0031/2045

61.42.0014
Frau Sowa

31.03.2017
6159

[STADT MÜNSTER
6, APR. 2017;

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-West

Bezirksvertretung Münster-West

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

«  Verkehrskonzept Schmeddingstraße
Antrag A-W/0037/2015 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
30.08.2015 (Anlage 1)

« Änderungsantrag zur V/0087/2017 (Anlage 2, Blatt 1)

Mit dem Antrag (A-W/0037/2015) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verkehrskonzept für die Schmeddingstraße zwischen
Waldeyerstraße und Soetenkamp unter Beachtung genannter Maßgaben (A-W/0037/2015,
Anlage 1) zu erarbeiten. .

Der o. g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung
und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft:

Ausgangslage

Die im Antrag und der Anregung dargelegte Problematik bezüglich zusätzlicher
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Optimierung der Beschilderung der Fahrradstraße
war in der Vergangenheit Anlass von Eingaben von Bürgern und der Politik. Bei den vielen
konstruktiven Gesprächen zwischen den Bürgern und den zuständigen Dienststellen vor Ort
stellte sich heraus, dass aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche, die an die
Schmeddingstraße gestellt sind, nicht alle Vorschläge umgesetzt werden können.

Geprüfte/umgesetzte Maßnahmen: {

Kreuzungsbereich: Schmeddingstraße/Soetenkamp, Planung (Anlage 2, Blatt 2)

Der o. g.’Kreuzungsbereich wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Betonkegel
und durch eine Sperrflächenmarkierung verengt, so dass dieser Einmündungsbereich den
Tempo 30-Zonen Charakter aufweist und ein schnelles Fahren verhindert wird.

Nach Auskunft des Tiefbauamtes müssen die vorhandenen Freiburger Kegel in diesem
Bereich mehrmals im Jahr zurückgestellt werden, da diese häufig von Verkehrsteilnehmern
verschoben werden. Um dies zu unterbinden wurde seitens der Verwaltung eine bauliche
Einengung (Hochbordanlage) V/0087/2017 der Bezirksvertretung West am 16.03.2017 zur
Beschlussfassung vorgelegt. Diese Vorlage wurde mit dem Ergänzungsantrag:

„Sperrfläche an der Einmündung Soetenkamp/Schmeddingstraße (in Richtung Roxeler
Straße) wird in der gleichen Weise ausgeführt. .

einstimmig beschlossen.

Dieser Ergänzungsantrag wurde seitens der Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Bestand

Um die Querungsmöglichkeit in Höhe der Einmündung Soetenkamp zu verbessern, hat die
Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 01.07.2010 die Aufstellung eines.
Freiburger Kegels einstimmig beschlossen. Diese Maßnahme hat sich positiv auf das
Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs entwickelt. Zusätzlich wurde dadurch eine
Verbesserte Sicht auf die querenden Fußgänger und Schüler aus dem Wohngebiet
Soetenkamp geschaffen.

Auch dieser Freiburger Kegel wird nach Auskunft des Tiefbauamtes durch den Kfz-Verkehr
häufig verschoben.

Planung (Anlage 3)

Um dies zu unterbinden, wird die Verwaltung wie im Ergänzungsantrag vorgeschlagen auch
diesen Einmündungsbereich durch eine bauliche Einengung mit einer kleinen Vorschuhung
für die querenden Schüler und Fußgänger aus Soetenkamp optimieren.

Beide Maßnahmen werden voraussichtlich 2018 realisiert.
Optimierung der Fahrradstraße

Die Schmeddingstraße ist als Wohnsammelstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion
‚einzustufen. Sie ist auch Bestandteil der Tempo-30-Zone.

2005 wurde die Schmeddingstraße zusammen mit der Waldeyerstraße als Fahrradstraße
ausgewiesen. Diese Maßnahme hat ganz erheblich zur Sicherheit von Radfahrern
insbesondere Schulkinder beigetragen. j

Mit dem im Jahr 2016 erfolgten Beschluss zum „Radverkehrskonzept- 2025“ (V/0647/2016)
wurden Zielstandards formuliert, die bei allen Neu- und. Umplanungen der
Radverkehrsinfrastruktur einzuhalten sind.

Danach werden alle vorhandene und die sich in Planung befindliche Fahrradstraßen im
Stadtgebiet durchgängig bevorrechtigt und erhalten ein einheitliches Erscheinungsbild.

Um die Erkennbarkeit der Fahrradstraße zu verbessern, wird die Asphaltoberfläche
durchgängig rot eingefärbt. Zudem werden große und in regelmäßigen Abständen
aufgebrachte Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn die Fahrradstraße kennzeichnen.

Mit Hilfe dieser Erneuerungsmaßnahmen wird das Erscheinungsbild der Fahrradstraße auf
den neusten einheitlichen Stand gebracht und erhält dabei auch die neue StVO konforme
Beschilderung.

Diese 0. g. Erneuerungsmaßnahmen befinden sich zurzeit in Prüfung.

Vorhandene verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Schmeddingstraße/Waldeyer-
straße

Die Fahrbahnbreite der Schmeddingstraße beträgt zwischen 5,50 m und 6,00 m und im
Bereich der Baumscheiben ist die Fahrbahnbreite auf 3,60 m eingeengt.

Als Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurden an der Schmeddingstraße (wechselseitig)
Baumscheiben und in der Waldeyerstraße Parkstreifen eingerichtet. Als Verkehrssicherungs-
maßnahmen sind im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Waldeyerstraße zwei Fußgänger-
überwege auf der Waldeyerstraße in Höhe der Kirche ein dritter Fußgängerübenwveg mit VZ
136 Zusatzschild „Kindergarten“ errichtet worden.

Durch die vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Fahrbahneinengungen durch die
Baumscheiben) werden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeugverkehrs im Zuge der
Fahrradstraße wirksam gedämpft. j

Ein Rückbau von Fahrbahneinengungen ist gleichfalls nicht in Betracht zu ziehen. Derartige
Maßnahmen dürften eher dazu führen, das Geschwindigkeitsniveau wieder zu erhöhen, was
sich auch nachteilig für den Radverkehr entwickeln würde.

Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen

Schwellen

In. dem Antrag werden Aufpflasterungen (Fahrbahnschwellen) als zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgeschlagen.

Grundsätzlich werden Aufpflasterungen und Schwellen als wirksames Mittel zur
Geschwindigkeitsreduzierung empfohlen.: Seitens der Verkehrsplanung wird allerdings auf
die erhöhten Fahrgeräusche und die für die unmittelbaren Anwohner zusätzliche Lärmquelle
hingewiesen. Ein ganz wesentlicher Faktor, der aus Sicht der Verwaltung gegen den Einbau
von Fahrbahnschwellen. spricht, liegt im Radverkehr. Die Befahrbarkeit von Straßen mit
Aufpflasterungen, Schwellen oder Kissen für den Radverkehr wird als unkomfortabel und
gefährdend und seitens der Verwaltung bei einer Fahrradstraße als kritisch beurteilt.

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei sollte der Einbau von Schwellen in diesem Bereich
. nicht weiter verfolgt werden.

Sperrung der Schmeddingstraße für den Durchgangsverkehr

Um die Verkehrssituation im. Zuge der Schmeddingstraße zu analysieren, wurde am
23.06.2016 an den Knotenpunkten:

«  Albert-Schweizer-Straße/Schmeddingstraße
«  Schmeddingstraße/Soetenkamp
«  Schmeddingstraße/Waldeyerstraße

Knotenstromzählungen durchgeführt. Die Zählungen wurden während der Verkehrsspitzen
morgens zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr nachmittags zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr
durchgeführt.

Entsprechend der Verkehrserhebungen vom 23.06.2016 wurde die Schmeddingstraße wie
folgt belastet: ,

Zwischen Soetenkamp und Theresiengrund

07:00 Uhr bis 08:00. Uhr 203 Kfz/h 231 Rad/h
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr 244 Kfz/h 180 Rad/h

Zwischen Theresiengrund und Waldeyerstraße

07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 177 Kfz/h 307 Rad/h
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr 160 Kfz/h 238 Rad/h

Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen zeigt, dass der Radverkehrsanteil im Zuge der
Schmeddingstraße deutlich zugenommen hat. Die folgenden Daten zeigen die Ergebnisse
einer vergleichbaren Verkehrserhebung vom 22.04.2004.

Zwischen Soetenkamp und Theresiengrund

07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 166 Kfz/h 131 Rad/h
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr 233 Kfz/h .. 76 Rad/h

Zwischen Theresiengrund und Waldeyerstraße

07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 166 Kfz/h 206 Rad/h
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr 226 Kfz/h 101 Rad/h

Die im Antrag vorgeschlagene Sperrung der Schmeddingstraße für den Kfz-Verkehr ist aus
Sicht der Verwaltung und der Polizei nicht sinnvoll und auf Grund der ermittelten
Verkehrsbelastungen nicht notwendig. Eine Sperrung verursacht Umwegfahrten und würde
damit zusätzlichen Verkehr erzeugen.. Dieser Mehrverkehr würde das Straßennetz an
anderer Stelle unnötig belasten.

Informativ wird darauf hingewiesen, dass schon in der Vergangenheit die Einfahrt in die
Schmeddingsstraße aus Fahrtrichtung Norden zuletzt im Kreuzungsbereich
Schmeddingstraße/Soetenkamp durch Verkehrszeichen 267 mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
für.den Kfz-Verkehr untersagt war.

Da die Bewohner der Baugebiete Josef-Pieper-Straße und Soetenkamp nicht vom übrigen
Wohngebiet Sentruper Höhe getrennt werden sollten, waren weit über 150.
Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt erteilt worden. Diese Regelung war aufgrund
des Verwaltungsaufwandes impraktikabel, für den Verkehrsteilnehmer kaum verständlich
und für die Polizei nicht überwachbar. .
Nach dem die Bezirksvertretung Münster-West am 18.09.2003 einer versuchsweisen.
Öffnung der Schmeddingstraße zugestimmt hat, wurde seitens der Verwaltung eine „Vorher-
Zählung“ am 15.10.2003 und eine „Nachher-Zählung‘ am 22.04.2004 erhoben, um den
Durchgansverkehr zu ermitteln. Das Ergebnis der Verkehrszählung wurde der
Bezirksvertretung-West am 13.07.2004 vorgestellt. Da sich der Anteil des
Durchgangsverkehrs nur unwesentlich verändert hat, wurde .der Vorschlag seitens der
Verwaltung: „Dauerhafte Öffnung der Schmeddingstraße“ durch die Bezirksvertretung
Münster-West in ihrer Sitzung einstimmig beschlossen worden.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die von den Antragstellern geschilderte
Erhöhung des Durchgangsverkehrs ein subjektives Empfinden darstellt. Das ermittelte
Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde von 244 Kfz/h ist in dieser Größenordnung als
verträglich anzusehen.

Geschwindigkeitskontrollen/Unfalllage

Nach Auskunft des Ordnungsamtes wurden in der Zeit vom 17. bis 24.07.2014
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Seitenradarmessgerät in der Schmeddingstraße
durchgeführt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich
Geschwindigkeitserhöhungen vorliegen. Messungen mit dem Seitenradarmessgerät im Juli
ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der
Kraftfahrzeugfahrer eingehalten oder nur geringfügig überschritten wurde. In beide
Fahrtrichtungen fuhren 85% aller Fahrzeuge Geschwindigkeiten von bis 32 km/h in
Fahrtrichtung Waldeyerstraße und 36 km/h in Richtung Albert-Schweitzer-Straße.

Eine Rückfrage bei der Polizei zur Unfalllage ergab, dass neben den für einen Wohnbereich
typischen „Bagatellunfällen“ dort keine signifikante Unfallhäufung besteht.

Fazit

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o.
g.. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine
verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen
oder des Ausbauzustandes der Straße besteht daher nicht.

Der. : Antrag wird damit als erledigt angesehen.

(al
Christian Schowe

Anlage

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion Ifd. Nr. A-VV/0037/2015

Anlage 2: Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur V/0087/2017, Planung zur \V/0087/2017

Anlage 3: Planung: Einengung des Einmündungsbereiches und Optimierung der
Querungsstelle

Anlage 2, Blatt 1.

Bezirksverwaltung Münster-West 20.03.2017
. ' u 02534/58854-15

- Schnellmeldung

Beschluss der Bezirksvertretung M ünster-West vom 16.03.2017

Entscheidungen
TOP5 j
L(öffentlicher Sitzungsteit)

Schmeddingstraße - Bauliche Einengung in Höhe der Kreuzung Schmeddingstraße/ .
Soetenkamp, Planungs- und Baubeschluss

TOoP51 _ \ V/0087/2017
(öffentlicher Sitzungsteil)

Herr Krekeler stellte für die CDU-Fraktion nachfolgenden Änderungsantrag:

„Die Sperrfläche an der Einmündung Soetenkamp/Schmeddingstraße (in Richtung Roxeler Straße)
wird in der gleichen Weise ausgeführt.“

Herr ‚Brinktrine Jieß über. den Änderungsantrag abstimmen. “Dieser würde einstimmig
angenommen.

Sodann beschloss die Bezirksvertretung Münster-West einstimmig: |

‚l. Sachentscheidung:

Der Planung und dem Bau für eine bauliche Einengung im Einmündungsbereich
Schmeddingstraße/Soetenkamp wird auf der Grundlage’ der vom Tiefbauamt der Stadt Münster

aufgestellten Ausführungsplanung von Januar 2017 (Anlage 1 der Vorlage) zugestimmt.

Die Sperrfläche an der Einmündung Soetenkamp/Schmeddingstraße (in Richtung Roxeler
Straße) wird in der gleichen Weise ausgeführt. ,

I. Finanzielle Auswirkungen:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 18.000,00 €, aber keine Folgekosten
entstehen. "

Teilergebnisplan

Haush.-| Betrag [Bemerkungen

Nr. Bezeichnung jahr €
Produktgruppe 1201 | Bereitstellung von , 2017 18.000,00
Verkehrsflächen und - .
- . anlagen -
Zeile 13 | Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
(Insgesamt: 18.000,00”

Anlage 2, Blatt 2, beschlossene Planung

V/0087/2017

zyeidiuegd

66

ohne Maßstab

Anlage 3

y

98

103

Freiburger Kegel und
Markierung entfernen

Ih
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8. 3
‚nagtraß® 400
medaind

Sch

Z= Tv 7 zum |name
Ss DT N MÜNSTER Bearbeitet |März 2017 |Sowa
== m. Gezeichnet|März 2017 |Revermann!
.- — Blatt Ni 1
Amt für Stadtentwicklung, Maßstab _ |1:250
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Plotd

Schmeddingstraße/Soetenkamp

37 Planung

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Mauritzstraße 4
  • Schmeddingstraße
  • Waldeyerstraße 07
  • Josef-Pieper-Straße
  • Sentruper Straße
  • Soetenkamp 37
  • Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Sentruper Höhe
  • Theresiengrund 07
  • Jungeblodtplatz
  • Roxeler Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0037/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
31.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37