Mandari Insight

V/0407/2024

Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm

Vorlagen 25.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 27.08.2024, TOP 5.1

Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 2(2)

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1(2)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1-2(2) DIN A4

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt1(1) DIN A4

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt1(1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1639 Zeichen

Anlage A zur V/0407/2024 
Kurzüberblick 
Auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Plan Nr. 509 Wolbeck Am Stein-
tor/Petersheide/Petersdamm für Wohnbebauung und Kita ist der Ausbau von Straßen und Wegen 
erforderlich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2026 vorgesehen. 
 
Die Kosten zur Erreichung des Teilziels werden gemäß dem Erschließungsvertrag zu 100% vom 
Vorhabenträger getragen. Die öffentlichen Straßen und Wege werden nach Fertigstellung von der 
Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des Vertrages kostenlos übernommen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  E-
Vertrag 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1-2(2) DIN A4

82 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0407/2024 
 
AQ 1

Anlage 2 zur Vorlage V/0407/2024 
 
AQ 2

Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt1(1) DIN A4

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0407/2024

Beschlussvorlage

7003 Zeichen

V/0407/2024 
V/0407/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm 
Baubeschluss der Straßen und Wege im Neubaugebiet 
-Straßenendausbau- 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der vorgelegten Planung gemäß B-Plan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm  
Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt 1(1), dem Ausbauquerschnitt Reg. -Nr. 10869 Blatt 1 – 2(2) vom 
14.06.2024 (Anlage 1 und Anlage 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
Die Baumaßnahme wird vom Vorhabenträger, der AKG Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG,  
durchgeführt. Die Straßenbaukosten werden auf rd. 2.237.500 € geschätzt. Die öffentlichen Straßen 
und Wege werden nach Fertigstellung von der Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des 
Vertrages unentgeltlich übernommen. 
 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 ff. 55.940 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2027 ff. 22.380 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 55.940 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
22.07.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wächter 
Telefon: 492-6649 
Waechter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0407/2024 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Grundlage für die Planung und den Bau der Straßen und Wege ist der Bebauungsplan Nr. 509 
„Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm, der seit dem 23.06.2017 rechtskräftig ist und 
Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweist. 
 
Zur Erschließung des Baugebietes für Wohnbebauung und Kita ist der Ausbau von Straßen und 
Wegen erforderlich.  
 
Der Baubeschluss betrifft den Endausbau der Straßen und Wege im Baugebiet südlich der WLE 
Trasse. 
 
Der Baubeschuss für die Anbindung des Quartiers über die WLE-Trasse an der Kreisstraße 15 „Am 
Steintor“ ist noch in der Abstimmung und wird in einem gesonderten Baubeschluss erfolgen. 
Die Anbindung im Petersdamm wird beidseitige Gehwege erhalten. Die Kreuzung mit der Straße Am 
Steintor wird signalisiert. 
 
Mit dem Vorhabenträger, der AKG Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG, Füchtorfer  
Straße 3, 49219 Glandorf als Erschließungsträger ist am 21.06.2017 ein Erschließungsvertrag über 
den Bau der öffentlichen Erschließungsanlagen des B-Plans Nr. 509 abgeschlossen worden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Neubaugebiet wird im Westen an die bestehende Straße“ Petersheide“ und im Osten an die 
bestehende Straße „Am Steintor“ über die Gleisanlage der Westfälischen Landes Eisenbahn (WLE) 
angeschlossen. 
 
Die innere beleuchtete Verkehrserschließung des als Tempo 30 -Zone konzipierten Neubaugebietes 
wird über eine Ringerschließung von der Straße Petersheide bis zum Petersdamm mit 
Querverbindungsstraßen mit einer Gesamtbreite zwischen 7,50 m und 9,50 m geprägt. 
Die 7,50 m breite Fläche untergliedert sich in eine 5,00 m breite bituminöse Fahrbahn, einen 
einseitigen 2,00 m breiten gepflasterten Gehweg mit einer 10 cm hohen Bordsteinanlage und einem 
einseitig gepflasteten 0,50 m breiten niveaugleichen Seitenstreifen.  
Die 9,50 m breite Fläche gliedert sich in eine 5,50 m breite bituminöse Fahrbahn und beidseitigen 
2,00 m breiten gepflasterten Gehwegen mit einer 10 cm hohen Bordsteinanlage.  
In den Straßen werden zur Temporeduzierung Baumtore oder Einschnürungen mit Vor schuhungen 
(vorgezogene Gehwege) eingebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 3,50 m; wechselseitiges Parken 
ist erlaubt.  Bei den geplanten Baumscheiben ist jeweils die Lage zur Kanalisation und zu den 
Versorgungsleitungen berücksichtigt. 
 
Im Neubaugebiet si nd zwei Straßenabschnitte als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Die 
Straße entlang der KITA zwischen Jacob -von-Korbach-Weg und dem Hoffmannweg und die 
Sackgasse am Ende des Jacob -von-Korbach-Weg. Der 6,50 m breite Ausbau erfolgt niveaugleich 
gepflastert. Es darf nur auf ausgewiesenen Parkständen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt 
werden. Diese werden aus anthraziten Betonsteinpflaster mit Signaturplatte (P für Parkplatz) 
hergestellt und durch weiße Betonsteinpflaster getrennt. 
Ein gepflasterter Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m, beginned an der bestehenden Straße 
„An der Vogelrute“, durchquert von Nord nach Süd das Quartier zum zentralen Spielplatz. 
Im Quartier werden drei gepflasterte Stellplatzanlagen mit 3 -8 Parkplätzen – je nach Standort  - 
ausgebaut.

- 3 - 
V/0407/2024 
Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein 
Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem 
barrierefreien Ausbau ergibt. 
 
Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und 
Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) 
abgestimmt. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Baustraßen, Kanäle und Versorgungsleitungen wurden bereits hergestellt. Da die Hochbauvorha-
ben im Quartier mittlerweile weitestgehend abgeschlossen sind, kann der Endausbau der Verkehrs-
flächen erfolgen. 
Die Ausschreibung und Baudurchführung erfolgt durch den Vorhabenträger. 
Beides wird durch die Stadt Münster begleitet. Baubeginn wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 sein. 
Der Endausbau erfolgt in Teilabschnitten von Süd nach Nord, damit die Baufahrzeuge nicht über die 
neu hergestellten Flächen fahren. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
Die Bauzeit für die Fertigstellung wird ca. 18 Monate betragen. 
 
Nach Fertigstellung werden die Straßen und Wege öffentlich gewidmet und in die Straßenbaulast der 
Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des Vertrages unentgeltlich übernommen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Es fallen keine Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) an. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt 1(1) 
Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1 - 2(2) 
Anlage 3 Folgelastenberechnung

Anlage 3 Folgelastenberechnung

2300 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0407/2024 Aufgestellt am: 05.07.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 2.237.500 100,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 0 0,00
Gesamt-Kapitalbedarf 2.237.500 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 2.237.500 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 2.237.500 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 22.375 28,57
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 22.380 28,57
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 55.940 71,42
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 0 0,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 0 € p.a.
+ Tilgung 0 € p.a.
= Schuldendienst 0 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 78.320 99,99
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 55.940 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 55.940 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 22.380
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck am Steintor/Petersheide/Petersdamm
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (1)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Petersdamm
  • Hoffmannweg
  • Am Steintor
  • An der Vogelrute
  • Jacob-von-Korbach-Weg
  • Petersheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0407/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2024
Erstellt
24.06.2024 14:23