V/0407/2024
Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm
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Anlage A
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Anlage A zur V/0407/2024 Kurzüberblick Auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Plan Nr. 509 Wolbeck Am Stein- tor/Petersheide/Petersdamm für Wohnbebauung und Kita ist der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2026 vorgesehen. Die Kosten zur Erreichung des Teilziels werden gemäß dem Erschließungsvertrag zu 100% vom Vorhabenträger getragen. Die öffentlichen Straßen und Wege werden nach Fertigstellung von der Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des Vertrages kostenlos übernommen. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein E- Vertrag Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1-2(2) DIN A4
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Anlage 2 zur Vorlage V/0407/2024 AQ 1 Anlage 2 zur Vorlage V/0407/2024 AQ 2
Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt1(1) DIN A4
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Anlage 1 zur Vorlage V/0407/2024
Beschlussvorlage
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V/0407/2024 V/0407/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm Baubeschluss der Straßen und Wege im Neubaugebiet -Straßenendausbau- Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vorgelegten Planung gemäß B-Plan Nr. 509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt 1(1), dem Ausbauquerschnitt Reg. -Nr. 10869 Blatt 1 – 2(2) vom 14.06.2024 (Anlage 1 und Anlage 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. Die Baumaßnahme wird vom Vorhabenträger, der AKG Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG, durchgeführt. Die Straßenbaukosten werden auf rd. 2.237.500 € geschätzt. Die öffentlichen Straßen und Wege werden nach Fertigstellung von der Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des Vertrages unentgeltlich übernommen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 ff. 55.940 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2027 ff. 22.380 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 55.940 Folgeaufwand Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. Amt für Mobilität und Tiefbau 22.07.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wächter Telefon: 492-6649 Waechter@stadt- muenster.de - 2 - V/0407/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Grundlage für die Planung und den Bau der Straßen und Wege ist der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm, der seit dem 23.06.2017 rechtskräftig ist und Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweist. Zur Erschließung des Baugebietes für Wohnbebauung und Kita ist der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich. Der Baubeschluss betrifft den Endausbau der Straßen und Wege im Baugebiet südlich der WLE Trasse. Der Baubeschuss für die Anbindung des Quartiers über die WLE-Trasse an der Kreisstraße 15 „Am Steintor“ ist noch in der Abstimmung und wird in einem gesonderten Baubeschluss erfolgen. Die Anbindung im Petersdamm wird beidseitige Gehwege erhalten. Die Kreuzung mit der Straße Am Steintor wird signalisiert. Mit dem Vorhabenträger, der AKG Bau- und Entwicklungs GmbH & Co. KG, Füchtorfer Straße 3, 49219 Glandorf als Erschließungsträger ist am 21.06.2017 ein Erschließungsvertrag über den Bau der öffentlichen Erschließungsanlagen des B-Plans Nr. 509 abgeschlossen worden. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das Neubaugebiet wird im Westen an die bestehende Straße“ Petersheide“ und im Osten an die bestehende Straße „Am Steintor“ über die Gleisanlage der Westfälischen Landes Eisenbahn (WLE) angeschlossen. Die innere beleuchtete Verkehrserschließung des als Tempo 30 -Zone konzipierten Neubaugebietes wird über eine Ringerschließung von der Straße Petersheide bis zum Petersdamm mit Querverbindungsstraßen mit einer Gesamtbreite zwischen 7,50 m und 9,50 m geprägt. Die 7,50 m breite Fläche untergliedert sich in eine 5,00 m breite bituminöse Fahrbahn, einen einseitigen 2,00 m breiten gepflasterten Gehweg mit einer 10 cm hohen Bordsteinanlage und einem einseitig gepflasteten 0,50 m breiten niveaugleichen Seitenstreifen. Die 9,50 m breite Fläche gliedert sich in eine 5,50 m breite bituminöse Fahrbahn und beidseitigen 2,00 m breiten gepflasterten Gehwegen mit einer 10 cm hohen Bordsteinanlage. In den Straßen werden zur Temporeduzierung Baumtore oder Einschnürungen mit Vor schuhungen (vorgezogene Gehwege) eingebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 3,50 m; wechselseitiges Parken ist erlaubt. Bei den geplanten Baumscheiben ist jeweils die Lage zur Kanalisation und zu den Versorgungsleitungen berücksichtigt. Im Neubaugebiet si nd zwei Straßenabschnitte als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Die Straße entlang der KITA zwischen Jacob -von-Korbach-Weg und dem Hoffmannweg und die Sackgasse am Ende des Jacob -von-Korbach-Weg. Der 6,50 m breite Ausbau erfolgt niveaugleich gepflastert. Es darf nur auf ausgewiesenen Parkständen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Diese werden aus anthraziten Betonsteinpflaster mit Signaturplatte (P für Parkplatz) hergestellt und durch weiße Betonsteinpflaster getrennt. Ein gepflasterter Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m, beginned an der bestehenden Straße „An der Vogelrute“, durchquert von Nord nach Süd das Quartier zum zentralen Spielplatz. Im Quartier werden drei gepflasterte Stellplatzanlagen mit 3 -8 Parkplätzen – je nach Standort - ausgebaut. - 3 - V/0407/2024 Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Ausbau ergibt. Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 3. Ausschreibung und Bau Die Baustraßen, Kanäle und Versorgungsleitungen wurden bereits hergestellt. Da die Hochbauvorha- ben im Quartier mittlerweile weitestgehend abgeschlossen sind, kann der Endausbau der Verkehrs- flächen erfolgen. Die Ausschreibung und Baudurchführung erfolgt durch den Vorhabenträger. Beides wird durch die Stadt Münster begleitet. Baubeginn wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 sein. Der Endausbau erfolgt in Teilabschnitten von Süd nach Nord, damit die Baufahrzeuge nicht über die neu hergestellten Flächen fahren. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Bauzeit für die Fertigstellung wird ca. 18 Monate betragen. Nach Fertigstellung werden die Straßen und Wege öffentlich gewidmet und in die Straßenbaulast der Stadt Münster entsprechend der Vereinbarung des Vertrages unentgeltlich übernommen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Es fallen keine Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) an. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan Reg.-Nr. 10868 Blatt 1(1) Anlage 2 Ausbauquerschnitt Reg.-Nr. 10869 Blatt 1 - 2(2) Anlage 3 Folgelastenberechnung
Anlage 3 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0407/2024 Aufgestellt am: 05.07.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2.237.500 100,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 0 0,00 Gesamt-Kapitalbedarf 2.237.500 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 2.237.500 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 2.237.500 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 22.375 28,57 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 22.380 28,57 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 55.940 71,42 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 0 0,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 0 € p.a. + Tilgung 0 € p.a. = Schuldendienst 0 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 78.320 99,99 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 55.940 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 55.940 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 22.380 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck am Steintor/Petersheide/Petersdamm Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Petersdamm
- Hoffmannweg
- Am Steintor
- An der Vogelrute
- Jacob-von-Korbach-Weg
- Petersheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0407/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.06.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 14:23