V/0413/2026
Äußere Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625: Heidestraße, Flaßkuhl
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Anlage2_Lageplan Blatt 2
1899 Zeichen
G G 2 d2 d2 d2 d 6 a 11 67 8 6 d 6 c 1 a 10 13 a 4 28 3 12 26 7 2 4 b 11 c 3 b3 b 3 a3 a 9 9 b 6 b 1113 6 f 6 6 a 10 a 1 b1 b 1 a 11 1 b 14 14 a 5 a 5 30 2 c2 c2 c2 c 9 a 16 a 2 b2 b2 b2 b 2 a2 a2 a2 a 4 a 4 a 8 15 16 2265 2266 2267 2268 2269 2270 2231 1868 2046 2047 1888 1909 1854 1867 1855 1889 1911 1912 1914 1915 1955 1956 1986 1987 1936 1907 1908 1441 1440 1740 1168 1131 1132 271 277 285 1158 1488 1489 1551 1552 1215 1216 1793 1794 1809 508 1595 489 1592 1634 1600 1646 1372 1510 1205 1206 1810 1594 490 445 1647 942 1937 2290 2291 2292 2283 2285 2286 2287 2288 2289 2293 1965 1966 1373 W W WWW W W W W W W W G W W W W W WW W W WWW W W G W W G W W W W Zufahrt Schule >2,50m Gehweg 5,50m Fahrbahn >2,50m Gehweg 1,80m Gehweg 2,50m Gehweg 3,50m Fahrstreifen3,00m Gehweg3,50m Fahrstreifen2,50m Fahrbahnteiler 2,50m Gehweg5,50m Fahrbahn2,50m Gehweg Zufahrt Quartiers- garage 4,00m 5,50m 5,50m 4,00m 5,00 6,00m Birkenheide Flaßkuhl Birkenheide Heidestraße 6,00 6,00m Fahrbahn 3,00m Gehweg 5,50m Grundstückstausch notwendig,um Station zu verlagern 3,50m 3,50m 9,00 ca. 6,50 Kunden- station Ortsnetz- station 6,00m 2,50m Anschluss an privaten Gehweg Anschluss Blatt 1 (2) Plot 21.07.2026 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.: Plan-Nr.: Projekt-Nr.: Maßstab Lageplan Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt: i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Verkehrstechnischer Entwurf 1 : _ 22 2 Vermessung vom 17.05.2023 500 -- 07.07.2026Schilder 07.07.2026Strothteicher V/0413/2026 Heidestraße Ausbau zur Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625 Südost/ Angelmodde DatumName Nr.Art der Änderung Radweg Fahrbahn Gehweg Grünfläche Parkstand Fahrradfurt Legende PlanungBestand Angehobene Fahrbahn Bordstein/ Planungsabgrenzung Bordsteinabsenkung Vermessung als Datengrundlage Baum/ zu entfernender Baum Anlage 2 zur Vorlage V/0413/2026
Anlage1_Lageplan Blatt 1
2887 Zeichen
H G FhFh (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) 14 a Friedenskirche 2 d2 d2 d2 d 3 1 a 5 61 14 57 a57 52 52 a 11 559 a 559 5656 1 a 1010 88 553 13 a 28 1 26 12 2 1618 3 a3 a 9 b 2 4 a 4 3 a 3 b 3 c 3 d 35 g35 g35 g 2 a HsNr. 553 b HsNr. 553 a HsNr. 553 c (geplant) 4 55 55 a 64 7 a 66 20 56 a56 a 2 1 b1 b 1 a 11 1 b 57 17 15 12 a 2022 14 16 30 24 2 c2 c2 c2 c 54 54 a 16 a 61 a 557 a 4 b 62 60 58 (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) 2 b2 b2 b2 b 2 a2 a2 a2 a 22 59 557 1921 1 57 c57 b 2205 2214 2215 2225 2226 22652266 2267 2268 2269 2270 2295 2298 2299 871 873 2303 20652066 2194 2122 1996 1326 1327 13821383 1384 174 2061 1868 2005 2059 2060 2062 1867 1914 1915 1991 1993 1998 2014 182 175 1385 1740 247 248 1104 1105 1106 646 1103 285 1747 1535 1536 1224 1225 1226 478 479 450 1194 489 1592 1600 1646 243 647 12051206 1746 255 1650 1651 1652 490 1647 942 1995 2290 2291 2204 2202 2203 2292 2288 2289 2120 2121 2144 2145 2154 2006 2009 W W WW W W W W W WW W W WW W WG W WW W W W G FH FH W FH FH WW W WW W W W W W W W W W G WW W W W W W Gas W W WW W W W W Gas W W W W W W W W W G W W W W W 2,50m Gehweg 4,00m Fahrstreifen3,50m Fahrstreifen2,00m Radweg/Schutzstreifen 2,50m Gehweg2,00m Schutzstreifen >2,50m Gehweg 5,50m Fahrbahn >2,50m Gehweg 3,00m Parkstreifen 2,50m >2,50m Gehweg 5,50m Fahrbahn >2,50m Gehweg >2,50m Gehweg 5,50m Fahrbahn >2,50m Gehweg >2,50m Gehweg 5,50m Fahrbahn >2,50m Gehweg 1,80m Gehweg 2,50m Gehweg 6,00m Fahrbahn 2,50m Gehweg Grünfläche 2,00m (inkl. 0,75m Dooring Zone) 4,00m 5,50m 4,00m 4,00m 5,50m 5,50m 5,00 23,50 6,00m 6,00 6,00 6,50 Höftestraße An der Wallhecke Höftestraße Zum Erlenbusch Heidestraße Birkenheide Albersloher Weg Zum Erlenbusch Heidestraße 6,00 6,00m Fahrbahn 3,00m Gehweg Anschluss an in Aufstellungbefindlicher Planung zumAlbersloher Weg Sperrpfostenentfernen 12,00 24,00 5,50m 5,50m Grundstückstausch notwendig, um Station zu verlagern 7,00 ca. 11,505,00 ca. 10,005,00 8,00 ca. 9,00 ca. 8,50 9,00 ca. 6,50 4,00m 4,00m Nachrichtliche Darstellung der Planungvom Albersloher Weg bis "An derWallhecke" A A B B Planungsraum V/0413/2026 Anschluss Blatt 2 (2) Anschluss Blatt 2 (2)Plot 21.07.2026 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.: Plan-Nr.: Projekt-Nr.: Maßstab Lageplan Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt: i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Verkehrstechnischer Entwurf 1 : _ 12 1 Vermessung vom 17.05.2023 500 -- 07.07.2026Schilder 07.07.2026Strothteicher V/0413/2026 Heidestraße Ausbau zur Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625 Südost/ Angelmodde DatumName Nr.Art der Änderung Radweg Fahrbahn Gehweg Grünfläche Parkstand Fahrradfurt Legende PlanungBestand Angehobene Fahrbahn Bordstein/ Planungsabgrenzung Bordsteinabsenkung Vermessung als Datengrundlage Baum/ zu entfernender Baum Anlage 1 zur Vorlage V/0413/2026
Beschlussvorlage
12274 Zeichen
V/0413/2026
V/0413/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Äußere Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625: Heidestraße, Flaßkuhl
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des Straßenraumes der Heidestraße und der Straße
Flaßkuhl wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlagen 1 und 2) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.440.000€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 2.000.000€.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2028
2029
2030
2031
440.000
800.000
800.000
400.000
Investitionsmaßnah-
me
0004 Straßenbaubeiträge nach BauGB
Einzahlungen
2033 360.000 BauGB
Amt für Mobilität und Tiefbau
04.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schilder
Telefon: 492-6597
Schilder@stadt -muenster.de
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V/0413/2026
Investitionsmaßnah-
me
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG
Einzahlungen
2033 1.640.000
Zuwendung
des Landes
NRW
Saldo 440.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2026/2027 bei
den o.g. Investitionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Planansätze für
Erträge und Einzahlungen sowie die erforderlichen Ermächtigungen für die Jahre 2031ff werden in
den Haushaltsplanentwurf 2028 ff. aufgenommen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2032 ff. 50.000 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2032 ff. 24.400 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2032 ff. 61.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2032 ff. 6.600 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Anlass der Planung
Mit der Vorlage V/0252/2021 wurden für die Bebauungspläne "Nr. 624 Angelmodde – Wohngebiet
östlich Heidestraße / Flaßkuhl" und "Nr. 625 Angelmodde – Schulstandort östlich Heidestraße / Flaß-
kuhl" die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Bei de n Bebauungsplangebieten handelt es sich um das
ehemalige Werksgelände der Westfalen AG, das aufgrund einer Betriebsverlagerung städtebaulich
umstrukturiert wird und zukünftig im Bereich des Bebauungsplans Nr. 624 Wohnbauflächen und im
Bereich des Bebauungsplans Nr. 625 den Standort einer weiterführenden Schule mit einer hohen
Anzahl an Schülerinnen und Schülern vorsieht.
Um die Neuverkehre, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, auch verkehrlich abwi-
ckeln zu können, muss die Heidestraße planerisch überarbeitet werden. Aufgrund der vorherigen
Nutzung als Industriestandort mit erhöhtem Schwerlastverkehrsanteil ist der Straßenzug im Bestand
auf die Begegnung großer Kfz ausgelegt und bietet eine breite Fahrbahn ohne Elemente zur Redukti-
on der Geschwindigkeit. Aus Sicht des Fußverkehrs weist die Straße weitere Mängel auf. In Teilbe-
reichen bestehen keine oder nur zu schmale Gehwege. Des Weiteren ist die Querungssituation für zu
Fuß gehende nicht ausreichend. Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Wohn- und Schulentwick-
lung und der damit einhergehenden hohen Anzahl an Schulkindern soll die vorgelegte Planung die
bestehenden Mängel beheben.
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V/0413/2026
2. Beschreibung der Planung
Die vorliegende Vorplanung umfasst eine Umplanung des Großteils der Heidestraße von der Ein-
mündung Heidestraße / An der Wallhecke bis zu den Bebauungsplangebieten inklusive des nördli-
chen Stichwegs bis zum bereits im Bestand vorhandenen Pumpwerk sowie der nach Süden abzwei-
genden Straße Flaßkuhl, die auf etwa 180 m Länge überplant wird (vgl. Abbildung 1).
Ein kurzer Teilbereich der Heidestraße vom Knotenpunkt
Albersloher Weg / Heidestraße / Keltenweg bis zur Ein-
mündung Heidestraße / An der Wallhecke ist nicht Teil
dieser Beschlussvorlage und stellt lediglich eine Möglich-
keit der Verkehrsführung dar (im Lageplan in hellerer
Farbgebung dargestellt). Der Einmündungsbereich Al-
bersloher Weg / Heidestraße weist u.a. Mängel hinsicht-
lich einer sicheren Radverkehrsführung auf. Um optimal
auf die Umplanungen des Albersloher Wegs eingehen zu
können, wird dieser Teilbereich in die künftige Planung
zum Albersloher Weg integriert, für die ein separater Pla-
nungsbeschluss eingeholt wird. Die Erschließungsfunkti-
on der Heidestraße für die Bebauungsplangebiete 624
und 625 wird durch diese Trennung nicht beeinträchtigt.
Heidestraße
Die Heidestraße wird zukünftig als Schulweg genutzt, weshalb der Fokus auf den Fußverkehr hier
besonders wichtig ist. Die Gehwege auf beiden Straßenseiten werden auf die richtlinienkonforme
Standardbreite von 2,50 m verbreitert werden, um den Anforderungen des Fußverkehrs gerecht zu
werden. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 5,50 m ausgestaltet und die Ausweisung als Tempo-
30-Zone wird beibehalten, sodass der Radverkehr weiterhin auf der Fahrbahn im Mischverkehr ge-
führt werden kann.
Abbildung 2: Planung Heidestraße - Abschnitt: An der Wallhecke bis Zum Erlenbusch , o. M., ↑N
Der vorherige Parkstreifen auf Höhe der Friedenskirche wird für den notwendigen Platzbedarf so
ausgestaltet, dass künftig in Längsrichtung geparkt werden kann. Die Breite der Parkstände wurde
gemäß den anerkannten Regeln der Technik verbreitert und um einen Sicherheitstrennstreifen er-
Abbildung 1: Planungsraum V/0413/2026, o. M., ↑N
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V/0413/2026
gänzt. Hierdurch sollen sogenannte Dooring-Unfälle reduziert werden, bei denen der Fahrradverkehr
mit geöffneten Fahrzeugtüren kollidiert. Der östlichste Parkstand wird aufgrund der Nähe zum Kir-
cheneingang als Stellplatz für mobilitätseingeschränkte Personen ausgewiesen.
Der Knotenpunktbereich Heidestraße / Zum Erlenbusch wird zur Verkehrsberuhigung angehoben und
ermöglicht auf diese Weise ein einfacheres Queren des Fußverkehrs auf Höhe der Friedenskirche
und leistet einen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Der nördliche Knotenpunktarm der Straße Zum Erlenbusch wird neu sortiert, da der östliche Be-
standsgehweg sowie die Längsparkstände bislang auf einer Privatfläche lagen. Um die bestehenden
Bäume zu erhalten, ist stattdessen eine großzügige Grünschreibe geplant und der Gehweg wird auf
die westliche Seite der Bäume verlegt (vgl. Abbildung 2). Dies entspricht dem gesamtstädtischen Ziel
der Entsiegelung entbehrlicher öffentlicher Verkehrsflächen zur Verbesserung des Mikroklimas in den
Straßenräumen.
Abbildung 3: Planung Heidestraße - Abschnitt: Zum Erlenbusch bis Höftestraße , o. M., ↑N
An der Grundstücksgrenze der öffentlichen Straße zum Grundstück Heidestraße 14 befindet sich das
Naturdenkmal Nr. 408, bestehend aus zwei Stieleichen und einer Rotbuche. Um den drei Bäumen
mehr Platz für ihre Wurzeln zu ermöglichen, wird die Fahrbahn punktuell auf einer Länge von 24 Me-
tern auf 4,00 m eingeengt und der Gehweg bei gleichbleibender Breite entsprechend verschwenkt
(vgl. Abbildung 3).
Die Restfahrbahnbreite von 4,00 m lässt weiterhin den Begegnungsfall Lastenfahrrad-Pkw zu, wohin-
gegen sich zwei Pkw in diesem Bereich nicht mehr begegnen können. Die Einengung entfaltet somit
eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.
Im weiteren Verlauf der Heidestraße und der Straße Flaßkuhl finden sich wiederkehrende Einengun-
gen mit derselben Restfahrbahnbreite von 4,00 m, die einerseits für eine Geschwindigkeitsreduzie-
rung sorgen und andererseits punktuelle Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr bieten (vgl. Ab-
bildung 4). Im Knotenpunktbereich Heidestraße / Höftestraße und Heidestraße / Flaßkuhl verstärken
weitere Fahrbahnanhebungen den Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung.
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V/0413/2026
Abbildung 4: Planung Heidestraße - Abschnitt: Höftestraße bis Birkenheide , o. M., ↑N
Die Heidestraße mündet fortan in einem Platzbereich, der im Rahmen der Quartiersentwicklung ge-
staltet wird. Dieser Platz dient dem Fuß- und Radverkehr als Zuwegung zum Baugebiet nach Norden
und zur Schule im Süden . Der Quell- und Ziel-Kfz-Verkehr zum Baugebiet und der für die geplante
Quartiersgarage wird vor dem Platz nach Norden über den erstmalig ausgebauten Stich der Hei-
destraße abgeleitet. Der östliche Gehweg auf der Seite des Baugebiets wird mit 3,00 m Breite ausge-
staltet und der westliche Gehweg erhält zum Großteil die Standardbreite von 2,50 m. Lediglich im
Einmündungsbereich zur Heidestraße wird der Gehweg punktuell auf 1,80 m eingeengt , um den
Bäumen auf dem Grundstück Heidestraße 11 mehr Raum zu geben (vgl. Abbildung 5).
Abbildung 5: Planung Stich Heidestraße bis zum Pumpwerk, o. M., ←N
Entlang dieses Gehwegs entsteht eine entsiegelte Fläche im Bereich des ehemaligen Straßenver-
laufs (vgl. Abbildung 5). Hier sind weiterhin Bestandskanäle verortet, weswegen eine Baumbepflan-
zung ausgeschlossen ist. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird eine alternative "kanalfreundli-
che" Bepflanzung geprüft und mit der Vorlage zum Baubeschluss vorgestellt.
Im Einmündungsbereich der Zufahrt zum Baugebiet entsteht als Angebot zur sicheren Querung eine
Mittelinsel. Diese soll dem Fußverkehr zukünftig eine Verbindung zum im Bebauungsplan 405 festge-
setzten Spielplatz bieten. (vgl. V/0203/2023).
Flaßkuhl
Die Straße Flaßkuhl wird mit dieser Vorplanung ebenfalls angepasst. Östlich der Straße entsteht ein
weiterer Teilbereich der Wohnbebauung des Bebauungsplans 624. Des Weiteren erfolgt die Erschlie-
ßung des Schulgrundstücks über den Flaßkuhl (vgl. Abbildung 6).
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V/0413/2026
Abbildung 6: Planung Flaßkuhl, o. M., ←N
Bei der Straße Flaßkuhl handelt es sich aktuell um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Buschstraße.
Im Rahmen der Umplanung soll der Bereich von der Heidestraße bis zur Zufahrt zum Schulgrund-
stück auf 5,50 m verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Auf diese Weise
werden Umwege, z.B. für die Anlieferungsverkehre der Schulmensa, durch das Wohnquartier verhin-
dert. Analog zur Heidestraße werden die Gehwege beidseitig auf das Regelmaß von 2,50 m verbrei-
tert und der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
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V/0413/2026
3. Weiteres Vorgehen
Die Ausführungsplanung wird den politischen Gremien per Baubeschluss zur Beschlussfassung vo-
raussichtlich vor der Sommerpause 2027 zur Entscheidung vorgelegt.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Die äußere Erschließung ist als solche dem Baugebiet zuzuordnen. Der Stich der Heidestraße nach
Norden wird erstmalig hergestellt, wodurch nach den Bestimmungen des BauGB eine Refinanzierung
in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten erwartbar ist.
Aufgrund des Alters der übrigen Straßen des Planbereichs von mehr als 50 Jahren ist davon auszu-
gehen, dass der geplante Ausbau Verbesserungstatbestände im Sinne des Straßenausbaubeitrags-
rechts nach sich zieht. Damit ist eine Landesförderung nach der Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung NRW in Höhe von 80 % der umlagefähigen Kosten zu erwarten.
Die oben genannten Kosten stellen die aktuellen maximalen erwartbaren Kosten dar. In einem städ-
tebaulichen Vertrag sind die Kostenteilungen mit dem Erschließungsträger noch zu regeln. Die exakte
Aufteilung der Ein- und Auszahlungen werden mit dem Baubeschluss mitgeteilt.
5. Liegenschaftliche Regelungen
Für ein Grundstück sind liegenschaftliche Regelungen notwendig. Die Verhandlungen sind bereits
sehr weit fortgeschritten und mit einem Abschluss des Kaufvertrages ist im Laufe des Monats Sep-
tember 2026 zu rechnen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Blatt 1
Anlage 2: Lageplan Blatt 2
Anlage 3: Schnitte
Anlage 4: Folgelastenberechnung
Anlage3_Schnitte
617 Zeichen
1,55 m 6,05 m 1,45 m 13,70 m Fahrbahn Gehweg Grenze Grenze Schnitt A Gehweg 4,65 mParken BestandPlanung >2,50 m 5,50 m > 2,50 m 13,70 m Fahrbahn Gehweg Gehweg 2,25 mParken Grenze Grenze ,75 m Dooring-Zone Schnitt B >2,50 m 11,40 m Gehweg Grenze 4,00 m Fahrbahn 2,50 mGehweg 2,15 mBaumbeet 1,60 m 6,05 m 2,10 m 11,50 m Fahrbahn Gehweg/Grün Grenze Grenze Gehweg 1,75 mParken Grenze Plot 07/21/26 Maßstab: gezeichnet Blatt-Nr.: 1 : DatumName bearbeitet Projekt-Nr.: Anlage-Nr.: ( ) _ Verkehrstechnischer Entwurf 11 100 3 Juli 2026Strothteicher Juli 2026Schilder Heidestraße, Schnitte, plakativ Anlage 3 zur V/0413/2026
Anlage4_Folgelastenberechnung
2369 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 4 V/0413/2026 Aufgestellt am: 16.07.2026 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2031 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 2.000.000 81,97 3. Eigenanteil Stadt Münster 440.000 18,03 Gesamt-Kapitalbedarf 2.440.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 2.440.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 2.440.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2032 24.400 26,52 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 24.400 26,52 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 61.000 66,30 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 6.600 7,17 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 6.600 € p.a. + Tilgung 13.200 € p.a. = Schuldendienst 19.800 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 92.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 50.000 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 50.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 42.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,72 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Heidestraße - Ausbau und Erschl. BG B-Plan 624_625 -+- 22_051 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (1)
Orte (9)
- Heidestraße 6
- Höftestraße
- Albersloher Weg
- Keltenweg
- An der Wallhecke
- Zum Erlenbusch
- Birkenheide
- Buschstraße
- Flaßkuhl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0413/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2026
- Erstellt
- 16.07.2026 11:18