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V/0413/2026

Äußere Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625: Heidestraße, Flaßkuhl

Vorlagen 21.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.09.2026, TOP 5.1

Anlage2_Lageplan Blatt 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_Lageplan Blatt 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage3_Schnitte

· application/pdf

Ansehen

Anlage4_Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage2_Lageplan Blatt 2

1899 Zeichen

G
G
2 d2 d2 d2 d
6 a
11
67
8
6 d
6 c
1 a
10
13 a
4
28
3 12
26
7
2
4 b
11 c
3 b3 b
3 a3 a
9
9 b
6 b
1113
6 f
6
6 a
10 a
1 b1 b
1 a
11
1 b
14
14 a
5 a
5
30
2 c2 c2 c2 c
9 a
16 a
2 b2 b2 b2 b
2 a2 a2 a2 a
4 a
4 a
8
15
16
2265
2266
2267
2268
2269
2270
2231
1868
2046
2047
1888
1909
1854
1867
1855
1889
1911
1912
1914
1915
1955
1956
1986
1987
1936
1907
1908
1441
1440
1740
1168
1131
1132
271
277
285
1158
1488
1489
1551
1552
1215
1216
1793
1794
1809
508
1595
489
1592
1634
1600
1646
1372
1510
1205
1206
1810
1594
490
445
1647
942
1937
2290
2291
2292
2283
2285
2286
2287
2288
2289
2293
1965
1966
1373
W W
WWW
W
W
W
W
W
W
W
G
W
W
W
W
W
WW
W W
WWW
W
W
G
W
W
G
W W
W
W
Zufahrt Schule
>2,50m Gehweg
5,50m Fahrbahn
>2,50m Gehweg
1,80m Gehweg
2,50m Gehweg
3,50m Fahrstreifen3,00m Gehweg3,50m Fahrstreifen2,50m Fahrbahnteiler
2,50m Gehweg5,50m Fahrbahn2,50m Gehweg
Zufahrt
Quartiers-
garage
4,00m
5,50m
5,50m
4,00m
5,00
6,00m
Birkenheide
Flaßkuhl
Birkenheide
Heidestraße
6,00
6,00m Fahrbahn 3,00m Gehweg
5,50m
Grundstückstausch notwendig,um Station zu verlagern
3,50m 3,50m
9,00 ca. 6,50
Kunden-
station
Ortsnetz-
station
6,00m
2,50m
Anschluss an privaten Gehweg
Anschluss Blatt 1 (2)
Plot 21.07.2026
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:
Plan-Nr.:
Projekt-Nr.:
Maßstab
Lageplan
Längen    1 :        /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft
genehmigt:
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
Verkehrstechnischer Entwurf
1 : 
_
22
2
Vermessung vom 17.05.2023
500
--
07.07.2026Schilder
07.07.2026Strothteicher
V/0413/2026
Heidestraße
Ausbau zur Erschließung der
Bebauungspläne 624 und 625
  Südost/ Angelmodde
DatumName Nr.Art der Änderung
Radweg
Fahrbahn
Gehweg
Grünfläche
Parkstand
Fahrradfurt
Legende
PlanungBestand
Angehobene Fahrbahn
Bordstein/ Planungsabgrenzung
Bordsteinabsenkung
Vermessung als Datengrundlage
Baum/ zu entfernender Baum
Anlage 2 zur  Vorlage
V/0413/2026

Anlage1_Lageplan Blatt 1

2887 Zeichen

H
G
FhFh
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
14 a
Friedenskirche
2 d2 d2 d2 d
3
1 a
5
61
14
57 a57
52
52 a
11
559 a
559
5656
1 a
1010
88
553
13 a
28
1
26
12
2
1618
3 a3 a
9 b
2
4 a
4
3 a
3 b
3 c
3 d
35 g35 g35 g
2 a
HsNr. 553 b
HsNr. 553 a
HsNr. 553 c
(geplant)
4
55
55 a
64
7 a
66
20
56 a56 a
2
1 b1 b
1 a
11
1 b
57
17
15
12 a
2022
14
16
30 24
2 c2 c2 c2 c
54
54 a
16 a 61 a
557 a
4 b
62
60
58
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
2 b2 b2 b2 b 2 a2 a2 a2 a
22
59
557
1921
1
57 c57 b
2205
2214
2215
2225
2226
22652266
2267
2268
2269
2270
2295
2298
2299
871
873
2303
20652066
2194
2122
1996
1326
1327
13821383
1384
174
2061
1868
2005
2059
2060
2062
1867
1914
1915
1991
1993
1998
2014
182
175
1385
1740
247
248
1104
1105
1106
646
1103
285
1747
1535
1536
1224
1225
1226
478
479
450
1194
489
1592
1600
1646
243
647
12051206
1746
255
1650
1651
1652
490
1647
942
1995
2290
2291
2204
2202
2203
2292
2288
2289
2120
2121
2144
2145
2154
2006
2009
W
W
WW
W
W
W
W
W
WW
W
W
WW
W
WG
W
WW
W
W
W
G
FH
FH
W
FH FH
WW
W
WW
W
W
W
W
W
W
W
W
W
G
WW
W
W
W
W
W
Gas
W
W
WW
W
W
W
W
Gas
W
W
W
W
W
W
W
W
W
G
W
W W
W
W
2,50m Gehweg 4,00m Fahrstreifen3,50m Fahrstreifen2,00m Radweg/Schutzstreifen 2,50m Gehweg2,00m Schutzstreifen
>2,50m Gehweg
5,50m Fahrbahn
>2,50m Gehweg
3,00m Parkstreifen
2,50m
>2,50m Gehweg
5,50m Fahrbahn
>2,50m Gehweg
>2,50m Gehweg
5,50m Fahrbahn
>2,50m Gehweg
>2,50m Gehweg
5,50m Fahrbahn
>2,50m Gehweg
1,80m Gehweg
2,50m Gehweg
6,00m Fahrbahn
2,50m Gehweg
Grünfläche
2,00m
(inkl. 0,75m Dooring Zone)
4,00m
5,50m
4,00m
4,00m
5,50m
5,50m
5,00
23,50
6,00m
6,00
6,00 6,50
Höftestraße
An der Wallhecke
Höftestraße
Zum Erlenbusch
Heidestraße
Birkenheide
Albersloher Weg
Zum Erlenbusch
Heidestraße
6,00
6,00m Fahrbahn
3,00m Gehweg
Anschluss an in Aufstellungbefindlicher Planung zumAlbersloher Weg
Sperrpfostenentfernen
12,00 24,00
5,50m
5,50m
Grundstückstausch notwendig,
um Station zu verlagern
7,00
ca. 11,505,00
ca. 10,005,00
8,00
ca. 9,00
ca. 8,50
9,00
ca. 6,50
4,00m
4,00m
Nachrichtliche Darstellung der Planungvom Albersloher Weg bis "An derWallhecke"
A
A
B B
Planungsraum V/0413/2026
Anschluss Blatt 2 (2)
Anschluss Blatt 2 (2)Plot 21.07.2026
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:
Plan-Nr.:
Projekt-Nr.:
Maßstab
Lageplan
Längen    1 :        /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft
genehmigt:
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
Verkehrstechnischer Entwurf
1 : 
_
12
1
Vermessung vom 17.05.2023
500
--
07.07.2026Schilder
07.07.2026Strothteicher
V/0413/2026
Heidestraße
Ausbau zur Erschließung der
Bebauungspläne 624 und 625
  Südost/ Angelmodde
DatumName Nr.Art der Änderung
Radweg
Fahrbahn
Gehweg
Grünfläche
Parkstand
Fahrradfurt
Legende
PlanungBestand
Angehobene Fahrbahn
Bordstein/ Planungsabgrenzung
Bordsteinabsenkung
Vermessung als Datengrundlage
Baum/ zu entfernender Baum
Anlage 1 zur  Vorlage
V/0413/2026

Beschlussvorlage

12274 Zeichen

V/0413/2026 
V/0413/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Äußere Erschließung der Bebauungspläne 624 und 625: Heidestraße, Flaßkuhl 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des Straßenraumes der Heidestraße und der Straße 
Flaßkuhl wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlagen 1 und 2) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.440.000€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 2.000.000€.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2028 
2029 
2030 
2031 
440.000 
800.000 
800.000 
400.000 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0004 Straßenbaubeiträge nach BauGB 
   
Einzahlungen   
2033 360.000 BauGB 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
04.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schilder  
Telefon: 492-6597 
Schilder@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0413/2026 
Investitionsmaßnah-
me 
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG    
Einzahlungen   
2033 1.640.000 
Zuwendung 
des Landes 
NRW 
Saldo  440.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2026/2027 bei 
den o.g. Investitionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Planansätze für 
Erträge und Einzahlungen sowie die erforderlichen Ermächtigungen für die Jahre 2031ff werden in 
den Haushaltsplanentwurf 2028 ff. aufgenommen. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2032 ff. 50.000 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2032 ff. 24.400 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2032 ff. 61.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2032 ff. 6.600 Folgeaufwand 
 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass der Planung 
Mit der Vorlage V/0252/2021 wurden für die Bebauungspläne "Nr. 624 Angelmodde – Wohngebiet 
östlich Heidestraße / Flaßkuhl" und "Nr. 625 Angelmodde – Schulstandort östlich Heidestraße / Flaß-
kuhl" die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Bei de n Bebauungsplangebieten handelt es sich um das 
ehemalige Werksgelände der Westfalen AG, das aufgrund einer Betriebsverlagerung städtebaulich 
umstrukturiert wird und zukünftig im Bereich des Bebauungsplans Nr. 624 Wohnbauflächen und im 
Bereich des Bebauungsplans Nr. 625 den Standort einer weiterführenden Schule mit einer hohen 
Anzahl an Schülerinnen und Schülern vorsieht.  
Um die Neuverkehre, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergeben, auch verkehrlich abwi-
ckeln zu können, muss die Heidestraße planerisch überarbeitet werden. Aufgrund der vorherigen 
Nutzung als Industriestandort mit erhöhtem Schwerlastverkehrsanteil ist der Straßenzug im Bestand 
auf die Begegnung großer Kfz ausgelegt und bietet eine breite Fahrbahn ohne Elemente zur Redukti-
on der Geschwindigkeit. Aus Sicht des Fußverkehrs weist die Straße weitere Mängel auf. In Teilbe-
reichen bestehen keine oder nur zu schmale Gehwege. Des Weiteren ist die Querungssituation für zu 
Fuß gehende nicht ausreichend. Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Wohn- und Schulentwick-
lung und der damit einhergehenden hohen Anzahl an Schulkindern soll die vorgelegte Planung die 
bestehenden Mängel beheben.

- 3 - 
V/0413/2026 
2. Beschreibung der Planung  
Die vorliegende Vorplanung umfasst eine Umplanung des Großteils der Heidestraße von der Ein-
mündung Heidestraße / An der Wallhecke  bis zu den Bebauungsplangebieten inklusive des nördli-
chen Stichwegs bis zum bereits im Bestand vorhandenen Pumpwerk sowie der nach Süden abzwei-
genden Straße Flaßkuhl, die auf etwa 180 m Länge überplant wird (vgl. Abbildung 1). 
 
Ein kurzer Teilbereich der Heidestraße vom Knotenpunkt 
Albersloher Weg / Heidestraße / Keltenweg bis zur Ein-
mündung Heidestraße / An der Wallhecke ist nicht Teil 
dieser Beschlussvorlage und stellt lediglich eine Möglich-
keit der Verkehrsführung dar (im Lageplan in hellerer 
Farbgebung dargestellt). Der Einmündungsbereich Al-
bersloher Weg / Heidestraße weist u.a. Mängel hinsicht-
lich einer sicheren Radverkehrsführung auf. Um  optimal 
auf die Umplanungen des Albersloher Wegs eingehen zu 
können, wird dieser Teilbereich in die künftige Planung 
zum Albersloher Weg integriert, für die ein separater Pla-
nungsbeschluss eingeholt wird. Die Erschließungsfunkti-
on der Heidestraße für die Bebauungsplangebiete 624 
und 625 wird durch diese Trennung nicht beeinträchtigt. 
Heidestraße 
Die Heidestraße wird zukünftig als Schulweg genutzt, weshalb der Fokus auf den Fußverkehr hier 
besonders wichtig ist. Die Gehwege auf beiden Straßenseiten  werden auf die richtlinienkonforme 
Standardbreite von 2,50 m verbreitert werden, um den Anforderungen des Fußverkehrs gerecht zu 
werden. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 5,50 m ausgestaltet und die Ausweisung als Tempo-
30-Zone wird beibehalten, sodass der Radverkehr weiterhin auf der Fahrbahn im Mischverkehr ge-
führt werden kann. 
 
Abbildung 2: Planung Heidestraße - Abschnitt: An der Wallhecke bis Zum Erlenbusch , o. M., ↑N 
Der vorherige Parkstreifen auf Höhe der Friedenskirche wird für den notwendigen Platzbedarf so 
ausgestaltet, dass künftig in Längsrichtung geparkt werden kann. Die Breite der Parkstände wurde 
gemäß den anerkannten Regeln der Technik verbreitert und um einen Sicherheitstrennstreifen er-
Abbildung 1: Planungsraum V/0413/2026, o. M., ↑N

- 4 - 
V/0413/2026 
gänzt. Hierdurch sollen sogenannte Dooring-Unfälle reduziert werden, bei denen der Fahrradverkehr 
mit geöffneten Fahrzeugtüren kollidiert. Der östlichste Parkstand wird aufgrund der Nähe zum Kir-
cheneingang als Stellplatz für mobilitätseingeschränkte Personen ausgewiesen. 
Der Knotenpunktbereich Heidestraße / Zum Erlenbusch wird zur Verkehrsberuhigung angehoben und 
ermöglicht auf diese Weise ein einfacheres Queren des Fußverkehrs auf Höhe der Friedenskirche  
und leistet einen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung. 
Der nördliche Knotenpunktarm der Straße Zum Erlenbusch wird neu sortiert, da der östliche Be-
standsgehweg sowie die Längsparkstände bislang auf einer Privatfläche lagen. Um die bestehenden 
Bäume zu erhalten, ist stattdessen eine großzügige Grünschreibe geplant und der Gehweg wird auf 
die westliche Seite der Bäume verlegt (vgl. Abbildung 2). Dies entspricht dem gesamtstädtischen Ziel 
der Entsiegelung entbehrlicher öffentlicher Verkehrsflächen zur Verbesserung des Mikroklimas in den 
Straßenräumen. 
 
 
Abbildung 3: Planung Heidestraße - Abschnitt: Zum Erlenbusch bis Höftestraße , o. M., ↑N 
An der Grundstücksgrenze der öffentlichen Straße zum Grundstück Heidestraße 14 befindet sich das 
Naturdenkmal Nr. 408, bestehend aus zwei Stieleichen und einer Rotbuche. Um den drei Bäumen 
mehr Platz für ihre Wurzeln zu ermöglichen, wird die Fahrbahn punktuell auf einer Länge von 24 Me-
tern auf 4,00  m eingeengt und der Gehweg bei gleichbleibender Breite entsprechend verschwenkt  
(vgl. Abbildung 3). 
Die Restfahrbahnbreite von 4,00 m lässt weiterhin den Begegnungsfall Lastenfahrrad-Pkw zu, wohin-
gegen sich zwei Pkw in diesem Bereich nicht mehr begegnen können. Die Einengung entfaltet somit 
eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.  
 
Im weiteren Verlauf der Heidestraße und der Straße Flaßkuhl finden sich wiederkehrende Einengun-
gen mit derselben Restfahrbahnbreite von 4,00  m, die einerseits für eine Geschwindigkeitsreduzie-
rung sorgen und andererseits punktuelle Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr bieten (vgl. Ab-
bildung 4). Im Knotenpunktbereich Heidestraße / Höftestraße und Heidestraße / Flaßkuhl verstärken 
weitere Fahrbahnanhebungen den Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung.

- 5 - 
V/0413/2026 
 
Abbildung 4: Planung Heidestraße - Abschnitt: Höftestraße bis Birkenheide , o. M., ↑N 
  
Die Heidestraße mündet fortan in einem Platzbereich, der im Rahmen der Quartiersentwicklung ge-
staltet wird. Dieser Platz dient dem Fuß- und Radverkehr als Zuwegung zum Baugebiet nach Norden 
und zur Schule im Süden . Der Quell- und Ziel-Kfz-Verkehr zum Baugebiet und der für  die geplante 
Quartiersgarage wird vor dem Platz nach Norden über den erstmalig ausgebauten Stich  der Hei-
destraße abgeleitet. Der östliche Gehweg auf der Seite des Baugebiets wird mit 3,00 m Breite ausge-
staltet und der westliche Gehweg erhält zum Großteil die Standardbreite von 2,50  m. Lediglich im 
Einmündungsbereich zur Heidestraße wird der Gehweg punktuell auf 1,80 m eingeengt , um den 
Bäumen auf dem Grundstück Heidestraße 11 mehr Raum zu geben (vgl. Abbildung 5).  
 
Abbildung 5: Planung Stich Heidestraße bis zum Pumpwerk,  o. M., ←N 
Entlang dieses Gehwegs entsteht eine entsiegelte Fläche im Bereich des ehemaligen Straßenver-
laufs (vgl. Abbildung 5). Hier sind weiterhin Bestandskanäle verortet, weswegen eine Baumbepflan-
zung ausgeschlossen ist. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird eine alternative "kanalfreundli-
che" Bepflanzung geprüft und mit der Vorlage zum Baubeschluss vorgestellt.  
Im Einmündungsbereich der Zufahrt zum Baugebiet entsteht als Angebot zur sicheren Querung eine 
Mittelinsel. Diese soll dem Fußverkehr zukünftig eine Verbindung zum im Bebauungsplan 405 festge-
setzten Spielplatz bieten. (vgl. V/0203/2023).  
 
Flaßkuhl 
Die Straße Flaßkuhl wird mit dieser Vorplanung ebenfalls angepasst. Östlich der Straße entsteht ein 
weiterer Teilbereich der Wohnbebauung des Bebauungsplans 624. Des Weiteren erfolgt die Erschlie-
ßung des Schulgrundstücks über den Flaßkuhl (vgl. Abbildung 6).

- 6 - 
V/0413/2026 
 
Abbildung 6: Planung Flaßkuhl, o. M., ←N 
Bei der Straße Flaßkuhl handelt es sich aktuell um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Buschstraße. 
Im Rahmen der Umplanung soll der  Bereich von der Heidestraße bis zur Zufahrt zum Schulgrund-
stück auf 5,50  m verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Auf diese Weise 
werden Umwege, z.B. für die Anlieferungsverkehre der Schulmensa, durch das Wohnquartier verhin-
dert. Analog zur Heidestraße werden die Gehwege beidseitig auf das Regelmaß von 2,50 m verbrei-
tert und der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.

- 7 - 
V/0413/2026 
3. Weiteres Vorgehen 
Die Ausführungsplanung wird den politischen Gremien per Baubeschluss zur Beschlussfassung vo-
raussichtlich vor der Sommerpause 2027 zur Entscheidung vorgelegt.  
 
  
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
Die äußere Erschließung ist als solche dem Baugebiet zuzuordnen. Der Stich der Heidestraße nach 
Norden wird erstmalig hergestellt, wodurch nach den Bestimmungen des BauGB eine Refinanzierung 
in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten erwartbar ist.  
Aufgrund des Alters der übrigen Straßen des Planbereichs von mehr als 50 Jahren ist davon auszu-
gehen, dass der geplante Ausbau Verbesserungstatbestände im Sinne des Straßenausbaubeitrags-
rechts nach sich zieht. Damit ist eine Landesförderung nach der Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung NRW in Höhe von 80 % der umlagefähigen Kosten zu erwarten. 
Die oben genannten Kosten stellen die aktuellen maximalen erwartbaren Kosten dar. In einem städ-
tebaulichen Vertrag sind die Kostenteilungen mit dem Erschließungsträger noch zu regeln. Die exakte 
Aufteilung der Ein- und Auszahlungen werden mit dem Baubeschluss mitgeteilt. 
  
  
5. Liegenschaftliche Regelungen  
Für ein Grundstück sind liegenschaftliche Regelungen notwendig. Die Verhandlungen sind bereits 
sehr weit fortgeschritten und mit einem Abschluss des Kaufvertrages ist im Laufe des Monats Sep-
tember 2026 zu rechnen.  
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan Blatt 1 
Anlage 2: Lageplan Blatt 2 
Anlage 3: Schnitte 
Anlage 4: Folgelastenberechnung

Anlage3_Schnitte

617 Zeichen

1,55 m
6,05 m
1,45 m
13,70 m
Fahrbahn
Gehweg
Grenze
Grenze
Schnitt A
Gehweg
4,65 mParken
BestandPlanung
>2,50 m
5,50 m
> 2,50 m
13,70 m
Fahrbahn
Gehweg
Gehweg
2,25 mParken
Grenze
Grenze
,75 m
Dooring-Zone
Schnitt B
>2,50 m
11,40 m
Gehweg
Grenze
4,00 m
Fahrbahn
2,50 mGehweg
2,15 mBaumbeet
1,60 m
6,05 m
2,10 m
11,50 m
Fahrbahn
Gehweg/Grün
Grenze
Grenze
Gehweg
1,75 mParken
Grenze
Plot 07/21/26
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
DatumName
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )
_
Verkehrstechnischer Entwurf
11
100
3
Juli 2026Strothteicher
Juli 2026Schilder
Heidestraße, Schnitte, plakativ
Anlage 3 zur V/0413/2026

Anlage4_Folgelastenberechnung

2369 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 4
V/0413/2026 Aufgestellt am: 16.07.2026
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2031
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 2.000.000 81,97
3. Eigenanteil Stadt Münster 440.000 18,03
Gesamt-Kapitalbedarf 2.440.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 2.440.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 2.440.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2032 24.400 26,52
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 24.400 26,52
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 61.000 66,30
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 6.600 7,17
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 6.600 € p.a.
+ Tilgung 13.200 € p.a.
= Schuldendienst 19.800 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 92.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  50.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 50.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 42.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,72
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Heidestraße - Ausbau und Erschl. BG B-Plan 624_625 -+- 22_051
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (1)

08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Heidestraße 6
  • Höftestraße
  • Albersloher Weg
  • Keltenweg
  • An der Wallhecke
  • Zum Erlenbusch
  • Birkenheide
  • Buschstraße
  • Flaßkuhl

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0413/2026
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2026
Erstellt
16.07.2026 11:18