0529/2025
Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner Südfriedhof; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle VIII/670/21 Vorlagen-Nummer 01.08.2025 0529/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner Südfriedhof; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner Südfriedhof“ in Höhe von ca. 1.064.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr ca. 3.389.000 € statt bisher 2.325.000 €. Begründung Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 2022 den Bedarf für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf dem Kölner Südfriedhof festgestellt (4255/2021) und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 2.325.000 € umzusetzen. Der finanzielle Mehrbedarf gegenüber der dem Baubeschluss zu Grunde liegenden Kostenbe- rechnung beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.064.000 €. Diese resultieren aus den Hauptgewerken Wegebau, Erdarbeiten und Leitungsbau sowie Brunnenbau. Auf- grund der Kostensteigerungen in diesen Bereichen erhöht sich auch das Honorar des beauf- tragten Planungsbüros. Wegebau Für die Verlegung der neuen Wasserleitungen werden die bestehenden Wege in der Mitte aufgebrochen und ein Leitungsgraben ausgehoben. Anschließend wird die neue Leitung ver- legt und der Graben verfüllt. Schließlich erfolgt die Wiederherstellung der Oberfläche. Bereits vor Maßnahmenbeginn befand sich das Wegenetz in einem sehr schlechten Zustand. Im Rahmen der Aufbrucharbeiten wurde festgestellt, dass fachgerechter Aufbau aus Deck- und Tragschicht an vielen Stellen nicht gegeben ist. Dies führt bei der Wiederherstellung der Wege nach Einbau der Leitungen zu dem erheblichen Mehraufwand von 615.230 €. Erdarbeiten und Leitungsbau Hydranten sind wichtig für die Wartung des Wasserleitungsnetzes und dienen auch als Was- 2 serentnahmestellen, was in der ursprünglichen Ausschreibung nicht berücksichtigt wurde. Auf- grund von Erfahrungen mit Rohrbrüchen im alten Netz wurde entschieden, mehr Absperrmög- lichkeiten einzubauen, um kleinere Abschnitte gezielt stilllegen zu können. Dies verursacht zu- sätzliche Kosten von 17.850 €. Zudem war der Aufwand, die Wurzeln der prägenden Bäume zu schützen, weitaus höher als zuvor angenommen. Der Baumschutz wurde zwar in der Planung zunächst berücksichtigt, je- doch stellten sich die Anforderungen im Bauablauf vielschichtiger dar, als angenommen. So musste das Öffnen der Gräben und Schächte in großflächigeren Bereichen in Handschach- tung oder per Saugbagger durchgeführt werden. In Bereichen mit sehr hoher Wurzeldichte wurden zum Schutz der Leitung mehr Wurzelschutzmatten rund um die Wasserrohre herum mit eingearbeitet. Insgesamt verursachen diese Maßnahmen zusätzliche Kosten in Höhe von 238.000 €. Brunnenbau Wie in der Planung festgelegt und mit dem Denkmalschutz abgestimmt, wurden die bestehen- den Schöpfbecken erhalten und saniert. Bei der Umrüstung von den alten Zulaufarmaturen hin zu den neuen frostfreien Wasserstelen, waren deutlich mehr Folgearbeiten bedingt durch Rissbildungen und Abplatzungen an den alten Becken notwendig. Bei vielen Wasserbecken wurden die eigentlichen Schäden am Mauerwerk und Beton erst nach Bauteilöffnung sichtbar, sodass statt einer Sanierung entweder ein Teil- oder auch ein Neuaufbau notwendig wurde. Aufgrund der erhöhten Beschwerdelage in den trockenen Sommermonaten wurden für die Friedhofsbesucher*innen zudem Nebenzapfstellen eingerichtet, die in der ursprünglichen Pla- nung nicht enthalten waren. Finanzierung Einschließlich des Haushaltsjahres 2024 sind bereits Finanzmittel in Höhe von 1.008.000 € abgeflossen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von voraussicht- lich 2.381.000 € steht im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Planfortschreibung, im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 6710-1303-2-1900, Friedhof Süd - Bewässerung zur Verfü- gung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Wasserleitungsnetzes ist für das erste Quartal 2026 beabsichtigt. Die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 67.780 € p.a. sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1303 im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mittelfrist- planung in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 2026 in ent- sprechender Höhe eingeplant. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0529/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 17.02.2025 15:13