Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo 30-Zone
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0359/2018 vom 16.05.2018
Stand: Am 30.05.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 0359/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo 30-Zone hier: Nachfrage von Frau Hölzing in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.12.2017, TOP 10.2.2 „Frau Hölzing fragt nach, ob die Bürgerversammlung zur Göppinger Straße stattfinden wird. Ferner möchte sie zur Anmerkung von Herrn Dr. Clasen wissen, ob man den Rad- und Fußweg durch eine Markierung trennen kann. Die Breite sei dafür ausreichend.“ Antwort der Verwaltung Die Entwurfsplanung für das Gebiet Göppinger Straße (1. Bauabschnitt) mit den Straßen Ebersba- cher Straße, Göppinger Straße, Hechinger Straße, Reutlinger Straße und Uracher Straße wird zur Zeit verwaltungsintern abgestimmt. Nach der derzeitigen Projektbearbeitung ist es vorgesehen, die Entwurfsplanung der Bezirksvertre- tung Nippes im Jahr 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und eine Bürgerversamm- lung in Abstimmung mit der Politik zu terminieren und vorzusehen. -Rad- und Fußweg Longericher Straße- Die vorhandene Breite des Fuß- und Radweges entlang der Longericher Straße reicht nicht aus, um eine räumliche Trennung vorzunehmen. Deshalb wurde hier eine ca. vier Meter breite gemeinsame Führung für den Rad-und Fußverkehr eingerichtet. Der vormals getrennte Geh- und Radweg entlang der Longericher Straße war aufgrund von Wurzel- schäden sanierungsbedürftig. Um künftigen Wurzelschäden vorzubeugen, wurde der Grünfläche mehr Platz zugesprochen. Die daraus resultierende Restfläche ermöglicht keine Trennung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Darüber hinaus soll die wichtige Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn wird zukünftig zulässig sein. Die ergänzende Planung sieht vor, einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden einzurichten. Zusätzlich werden Piktogramme auf den Weg markiert, um die gemeinsame Führung zu verdeutlichen. Diese Maßnahmen werden voraus- sichtlich im Frühjahr 2019 umgesetzt. Die konkrete Planung wird der Bezirksvertretung vorher vorge- legt.
Beratungsverlauf
-
30.05.2018
TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz