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0359/2018

Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo 30-Zone

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 16.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2339 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 0359/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo 30-Zone 
hier: Nachfrage von Frau Hölzing in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.12.2017, 
TOP 10.2.2 
„Frau Hölzing fragt nach, ob die Bürgerversammlung zur Göppinger Straße stattfinden wird. Ferner 
möchte sie zur Anmerkung von Herrn Dr. Clasen wissen, ob man den Rad- und Fußweg durch eine 
Markierung trennen kann. Die Breite sei dafür ausreichend.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Entwurfsplanung für das Gebiet Göppinger Straße (1. Bauabschnitt) mit den Straßen Ebersba-
cher Straße, Göppinger Straße, Hechinger Straße, Reutlinger Straße und Uracher Straße wird zur 
Zeit verwaltungsintern abgestimmt.  
 
Nach der derzeitigen Projektbearbeitung ist es vorgesehen, die Entwurfsplanung der Bezirksvertre-
tung Nippes im Jahr 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und eine Bürgerversamm-
lung in Abstimmung mit der Politik zu terminieren und vorzusehen. 
 
-Rad- und Fußweg Longericher Straße- 
 
Die vorhandene Breite des Fuß- und Radweges entlang der Longericher Straße reicht nicht aus, um 
eine räumliche Trennung vorzunehmen. Deshalb wurde hier eine ca. vier Meter breite gemeinsame 
Führung für den Rad-und Fußverkehr eingerichtet. 
 
Der vormals getrennte Geh- und Radweg entlang der Longericher Straße war aufgrund von Wurzel-
schäden sanierungsbedürftig. Um künftigen Wurzelschäden vorzubeugen, wurde der Grünfläche 
mehr Platz zugesprochen. Die daraus resultierende Restfläche ermöglicht keine Trennung von zu 
Fuß Gehenden und Radfahrenden. Darüber hinaus soll die wichtige Zweirichtungsverbindung zum 
Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten 
werden. 
 
Das Radfahren auf der Fahrbahn wird zukünftig zulässig sein. Die ergänzende Planung sieht vor, 
einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden einzurichten. Zusätzlich werden Piktogramme auf den 
Weg markiert, um die gemeinsame Führung zu verdeutlichen. Diese Maßnahmen werden voraus-
sichtlich im Frühjahr 2019 umgesetzt. Die konkrete Planung wird der Bezirksvertretung vorher vorge-
legt.

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Göppinger Straße
  • Hechinger Straße
  • Longericher Straße
  • Reutlinger Straße
  • Uracher Straße
  • Bergstraße

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Details

Aktenzeichen
0359/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
16.05.2018
Erstellt
30.01.2018 06:41