1782/2020
Benennung von 2 Planstraßen im Baugbiet "Pastoratsstraße" in Köln-Rondorf
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Anlage
101 Zeichen
Rondorfer Hauptstraße Einbeziehungen Westerwaldstraße/Rondorfer Hauptstraße N Westerwaldstraße Anlage
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2495 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23/235/1
235/1-Go
Vorlagen-Nummer
1782/2020
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Benennung von 2 Planstraßen im Baugbiet "Pastoratsstraße" in Köln-Rondorf
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Planstraße 1 im Baugebiet „Pastoratsstraße“, die
an der Westerwaldstraße beginnt, etwa 90 Meter in nördliche Richtung verläuft und in einem Wende-
hammer endet, einzubeziehen in die
Westerwaldstraße
und die Planstraße 2, die an der Rondorfer Hauptstraße beginnt und nach etwa 60 Metern Richtung
Westen in einer Sackgasse endet, einzubeziehen in die
Rondorfer Hauptstraße.
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020
2
Begründung:
Im Baugebebiet Pastoratsstraße in Köln-Rondorf sind 2 Planstraßen zu benennen.
Das Baugebiet befindet sich sowohl nördlich als auch südlich der Westerwaldstraße.
Es wird von der Pastoratsstraße im Westen, von Wohnbebauung im Norden, und der Rondorfer
Hauptstraße im Osten abgegrenzt.
Die Fläche des nördlich der Westerwaldstraße befindlichen Sportplatzes soll bebaut werden. Hier
entstehen 12 Doppelhaushälften, 3 freistehende Einfamilienhäuser sowie ein Parkplatz mit 15 öffent-
lichen Stellplätzen. Auf der Fläche südlich der Westerwaldstraße werden 24 Einfamilienhäuser ge-
baut.
Im nördlichen Teil des Baugebiets entstehen 2 Planstraßen. Planstraße 1 beginnt an der Wester-
waldstraße und verläuft etwa 90 Meter in nördliche Richtung, wo sie in einem Wendehammer endet.
Planstraße 2 beginnt an der Rondorfer Hauptstraße und endet nach etwa 60 Metern Richtung Nord-
westen ebenfalls in einer Sackgasse.
Aufgrund der Art der Bebauung (lediglich 12 Doppelhaushälften bzw. 3 freistehende Einfamilienhäu-
ser und ein Parkplatz mit 15 Stellflächen), der geringen Länge der beiden Straßen und der Richtlinien
des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen, nach welcher gemäß Punkt 1.1.
die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, wird die Planstraße 1 in die Wes-
terwaldstraße und die Planstraße 2 in die Rondorfer Hauptstraße einbezogen.
Nach Rücksprache mit dem Bauverwaltungsamt (Zuständig für die Hausnummerierung) ist dies mög-
lich. Die 24 Einfamilienhäuser südlich der Westerwaldstraße, werden zur Westerwaldstraße hin
adressiert.
Anlage
Plan über die Einbeziehungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Pastoratsstraße
- Westerwaldstraße
- Rondorfer Hauptstraße
- Waldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1782/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 09.06.2020 09:47