Benennung von 2 Planstraßen im Baugbiet "Pastoratsstraße" in Köln-Rondorf
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1782/2020 vom 09.07.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Rondorfer Hauptstraße Einbeziehungen Westerwaldstraße/Rondorfer Hauptstraße N Westerwaldstraße Anlage -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 1782/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von 2 Planstraßen im Baugbiet "Pastoratsstraße" in Köln-Rondorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Planstraße 1 im Baugebiet „Pastoratsstraße“, die an der Westerwaldstraße beginnt, etwa 90 Meter in nördliche Richtung verläuft und in einem Wende- hammer endet, einzubeziehen in die Westerwaldstraße und die Planstraße 2, die an der Rondorfer Hauptstraße beginnt und nach etwa 60 Metern Richtung Westen in einer Sackgasse endet, einzubeziehen in die Rondorfer Hauptstraße. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 2 Begründung: Im Baugebebiet Pastoratsstraße in Köln-Rondorf sind 2 Planstraßen zu benennen. Das Baugebiet befindet sich sowohl nördlich als auch südlich der Westerwaldstraße. Es wird von der Pastoratsstraße im Westen, von Wohnbebauung im Norden, und der Rondorfer Hauptstraße im Osten abgegrenzt. Die Fläche des nördlich der Westerwaldstraße befindlichen Sportplatzes soll bebaut werden. Hier entstehen 12 Doppelhaushälften, 3 freistehende Einfamilienhäuser sowie ein Parkplatz mit 15 öffent- lichen Stellplätzen. Auf der Fläche südlich der Westerwaldstraße werden 24 Einfamilienhäuser ge- baut. Im nördlichen Teil des Baugebiets entstehen 2 Planstraßen. Planstraße 1 beginnt an der Wester- waldstraße und verläuft etwa 90 Meter in nördliche Richtung, wo sie in einem Wendehammer endet. Planstraße 2 beginnt an der Rondorfer Hauptstraße und endet nach etwa 60 Metern Richtung Nord- westen ebenfalls in einer Sackgasse. Aufgrund der Art der Bebauung (lediglich 12 Doppelhaushälften bzw. 3 freistehende Einfamilienhäu- ser und ein Parkplatz mit 15 Stellflächen), der geringen Länge der beiden Straßen und der Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen, nach welcher gemäß Punkt 1.1. die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, wird die Planstraße 1 in die Wes- terwaldstraße und die Planstraße 2 in die Rondorfer Hauptstraße einbezogen. Nach Rücksprache mit dem Bauverwaltungsamt (Zuständig für die Hausnummerierung) ist dies mög- lich. Die 24 Einfamilienhäuser südlich der Westerwaldstraße, werden zur Westerwaldstraße hin adressiert. Anlage Plan über die Einbeziehungen
Beratungsverlauf
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31.08.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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