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2009/0255

Prüfgebühren bei Auftragsprüfungen an das Revisionsamt und deren Befreiung

Magistratsvorlage 17.06.2009

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8849 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadı

Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur UnserZeichen 113 - 25d 04/11 - (11)- 133
Deutsche Akademie für Deren. en

x re Nachricht vam: ‚6:
Sprache und Dichtung e.V. Ihr Ansprechpartner Bernd Fleckenstein
Herr Bernd Busch Zimmernummer: 3.063

Telefon’ Fax 06151 12.3719 712 6821

Alexandraweg 23 E-Mail bernd fleckenstein@rpda.hessen.de
64287 Darmstadt Bieranıt 9. Juni.2008

Stiftungsaufsicht - Prüfung der Jahresabrechnungen

Sehr geehrter Herr Busch,
sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 8. Juni 2009 kann ich Ihnen bestätigen, dass ich die
Prüfung Ihrer Jahresabrechnungen durch das Revisionsamt der Stadt Darmstadt begrüßen
würde.

Mit freundlichen Grüßen
Im rag _

Bernd Fleckenstein

Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten
Ad ee
Wilheiminenstraße 1-3, Wilhelminenhaus Mo.-Do 8:00.bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2
64283 Darmstadt Freitag 8:90 bis 15:00 Uhr 64293 Darmstadt
Internet: Telefon: 06151 12. 0 (Zentrale Öffentliche Verkehrsmittel

wwwnutp-tarmstadihessen.de Telefax: 06151 12.6347 (allgemein) Haltesteile Luisenplatz

DEUTSCHE STIFTUNG FÜR SPRACHE UND LITERATUR

Stadt Darmstadt Städtisches Flevielonearm
Revisionsamt B.rmasta
Frau Mang

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt

Eing. *0 JUNI 2009 l
Nr: D6

8. Juni 2009

Sehr geehrte Frau Mang,

ich danke Ihnen herzlich für die gute Nachricht, dass wir auf die Unterstützung des
Revisionsamtes hoffen dürfen. Es ist sicherlich nicht glücklich, wenn ich auf re derart
erfreuliche Nachricht sogleich mit einer weiteren Bitte antworte, aber eine Kox.enübernahme
würde die Möglichkeiten unserer doch recht bescheiden ausgestatteten Stiftung nahezu
vollständig beschneiden, Ich hoffe daher sehr, dass das Revisionsamt auf der Grundlage der
noch vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit unserer
Stiftung einen Verzicht auf die Kostenübernahme beim Magistrat erwirken kann.

Selbstverständlich kann für den in Rede stehenden Zeitraum im Jahr 2008 eigentlich nur von
einer angestrebten Gemeinnützigkeit die Rede sein, also davon, dass wir uns an die
entsprechenden Vorgaben der Abgabenordnung strikt gehalten haben. Große Sprünge in
der Verfolgung des Stiftungszwecks waren ja noch gar nicht möglich, eher der Versuch,
etwas aufzubauen, was dann allmählich dem Stiftungszweck zugute kommt.

Erst allmählich werden wir in Zukunft durch das tatsächliche Handeln, durch „die Pflege von
Sprache und Literatur durch die Förderung von Forschung, Bildung, Kunst und Kultur sowie
der Völkerverständigung mit Hilfe von Preisen, Veranstaltungen, Arbeitsvorhaben,
Publikationen und Projekten des kulturellen Austausches auf nationaler wie auf
internationaler Ebene“, die Gemeinnützigkeit wirklich rechtfertigen können.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, dann stehe ich Ihnen gerne für
Erläuterungen zur Verfügung.

Anlage
Vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes

Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur - Alexandraweg 23 : 64287 Darmstadt - 06151/409250

Finanzamt Darmstadt

Steuernummer 07 250 4744 3 - V/602 Darmstadt, 23.12.2008

Anschitt Soderstraße 30, 64283 Darmstadt
Telsfon  Anparst (06151) 102-3235
‚Auskunft ae. Herr Kaminski Zimmer-Nr 235

Deutsche Stiftung für
Sprache und Literatur
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt

re — Vorläufige Bescheinigung

Zutreffendes ist [X] angekreuzt

N
zZ
I ss

Die obengenannte Körperschaft Die Körperschaft

(Bezeichnung der Körperschaft)

dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten

X gemeinnützigen [I] mitdtätigen Ü kirchlichen

Zwecken im Sinne der $$ 51 ff. AO und gehört zu den in $5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Perso-
nenvereinigungen und Vermögensmassen.

Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Zuwendungen im Sinne
von $ 10b EStG, 8 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und $ 9 Nr. 5 GewStG beim Zuwendenden erteilt. Abgesehen vom Widerruf
verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft
ergangen ist.

Die Bescheinigung gilt

[X] längstens 18 Monate vom Ausstellungsdatum ab gerechnet.
DD vom bis längstens 5
B.

Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug

Beı Kapitalertragen, die bis zum 31.12.2010 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach
$ 44a Abs. 4 und 7 EStG die Vorlage dieser Bescheinigung oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dıeser
Bescheinigung aus. Für die Erstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund von Sammeianträgen durch das Bundeszentralamt
für Steuern ist eine NV-Bescheinigung erforderlich.

c.

Hinweise

Für die Besteuerung der Körperschaft stellt diese Bescheinigung keine endgültige Entscheidung dar. Über die Befreiung
nach den einzelnen Steuergesetzen wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums jeweils im Rahmen der Veranlagung ent-
schieden,

Es wird schon Jetzt darauf hingewiesen, dass eıne Steuerbefreiung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Körperschaft
nicht nur nach der Satzung, sondern auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung den oben bezeichneten Zwecken dient.
Die Körperschaft hat deshalb durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätig-
keitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen) den Nachweis zu füh-
ren, dass ihre tatsachliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwe-
cke gerichtet ist. Auf Anforderung sind Steuererklärungen mit den entsprechenden Unterlagen vorzulegen

In jedem Falle ıst die Körperschaft insoweit steuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der
keinen Zweckbetrieb darstellt. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuer-
pflicht. Durch die steuerbegünstigte Tätigkeit wird die Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft grundsätzlich nicht berührt

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Lohnkirchensteuer einzubehalten und an
das Finanzamt abzuführen

Abkürzungen: AQO=Abgabenordnung, BStBI=Bundessteuerblätt, EStG=Einkommensteuergesetz, EStDV=Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung, GewStG=Gewerbesteuergesetz. KStG=Körperschaftsteuergesetz

D. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zur Steuernummer 07 250 4744 3 - V1602
Ü mildtätige[] kirchliche Zwecke.
& folgende gemeinnützige Zwecke:

Wissenschaft und Forschung

($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Kunst und Kultur

($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)

Bildung

($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

internationale Gesinnung und Völkerverständigung
($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)

Behandlung der Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
‚Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen

Behandlung der Mitgliedsbeiträge

Ü Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschrie-
bene Vordruck (8 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

U] Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i.S. von $ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG
gefördert werden.

Hinweise: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder wer veran-
lasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestäligung angegebenen steuerbegünstigten
Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zu-
wendung beim Zuwendenden entgehl. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körper-
schaftsteuer mit 30%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Zuwendung angesetzt
($ 10b Abs, 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewSIG).

In der Zuwendungsbestätigung ist auch das Datum dieser vorläufigen Bescheinigung anzugeben. Das Fi-
nanzaml des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung aus, wenn das ange-
gebene Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zu-
wendungsbestätigung zurück liegt.

Diese Bescheinigung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des $ 118 AO, so dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht
gegeben ist.

Die Hinweise in Abschnitt D sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamtes unterrichten, Über die Abzieh-
barkeit der Zuwendungen entscheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranla-
gungsverfahrens (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956, BStBl 1956 III S. 309).

Die Vorschriften der Sammlungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennung als steuerbegünstigte Körper-
schaft unberührt

zur |

2009/0255

2376 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Revisionsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: I 
             14 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0255 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Prüfgebühren bei Auftragsprüfungen an das Revisionsamt und deren Befreiung 
 
Vorlage vom: 17. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für die Prüfung des Jahresabschlusses der Deutschen Stiftung für Sprache und Literatur werden keine 
Prüfgebühren gemäß § 13 Revisionsordnung berechnet. 
 
 
Anlagen: Schriftverkehr mit der Dt. Stiftung f. Sprache u. Literatur 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2009 
 
 
Mit Schreiben vom 04.06.2009 hat die Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur dem Revisionsamt 
den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 erteilt.  
Nach § 12 Abs. 2 g) der Stiftungssatzung hat der Stiftungsrat die Aufgabe, bei der Kontrolle der 
Haushalts- und Wirtschaftsführung eine Prüfungseinrichtung einzuschalten. 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Stiftungsaufsicht teilte der Stiftung mit, dass es die Prüfung 
der Jahresrechnung durch das Revisionsamt der Stadt Darmstadt begrüßen würde. 
 
Nach § 13 der Revisionsordnung sind für Prüfungen bei nichtstädtischen Stellen, wenn der Magistrat 
nichts anderes beschließt, Vergütungen (Prüfungsgebühren) zu fordern. 
 
Die Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und 
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die vorläufige 
Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Darmstadt vom 23.12.2008 liegt vor (s. Anlage). Bei einer 
Berechnung von Prüfgebühren würden die für den steuerbegünstigten Stiftungszweck vorhandenen 
Mittel verringert. Es wird daher empfohlen, von Prüfgebühren abzusehen. 
 
Der Schriftverkehr mit der Stiftung ist als Anlage beigefügt. 
 
Darmstadt, 17.06.2009 
14 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 312

Orte (4)

  • Frankfurter Straße 71
  • Alexandraweg 23E
  • Soderstraße 30
  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00