2009/0255
Prüfgebühren bei Auftragsprüfungen an das Revisionsamt und deren Befreiung
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Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadı Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur UnserZeichen 113 - 25d 04/11 - (11)- 133 Deutsche Akademie für Deren. en x re Nachricht vam: ‚6: Sprache und Dichtung e.V. Ihr Ansprechpartner Bernd Fleckenstein Herr Bernd Busch Zimmernummer: 3.063 Telefon’ Fax 06151 12.3719 712 6821 Alexandraweg 23 E-Mail bernd fleckenstein@rpda.hessen.de 64287 Darmstadt Bieranıt 9. Juni.2008 Stiftungsaufsicht - Prüfung der Jahresabrechnungen Sehr geehrter Herr Busch, sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 8. Juni 2009 kann ich Ihnen bestätigen, dass ich die Prüfung Ihrer Jahresabrechnungen durch das Revisionsamt der Stadt Darmstadt begrüßen würde. Mit freundlichen Grüßen Im rag _ Bernd Fleckenstein Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten Ad ee Wilheiminenstraße 1-3, Wilhelminenhaus Mo.-Do 8:00.bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Freitag 8:90 bis 15:00 Uhr 64293 Darmstadt Internet: Telefon: 06151 12. 0 (Zentrale Öffentliche Verkehrsmittel wwwnutp-tarmstadihessen.de Telefax: 06151 12.6347 (allgemein) Haltesteile Luisenplatz DEUTSCHE STIFTUNG FÜR SPRACHE UND LITERATUR Stadt Darmstadt Städtisches Flevielonearm Revisionsamt B.rmasta Frau Mang Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Eing. *0 JUNI 2009 l Nr: D6 8. Juni 2009 Sehr geehrte Frau Mang, ich danke Ihnen herzlich für die gute Nachricht, dass wir auf die Unterstützung des Revisionsamtes hoffen dürfen. Es ist sicherlich nicht glücklich, wenn ich auf re derart erfreuliche Nachricht sogleich mit einer weiteren Bitte antworte, aber eine Kox.enübernahme würde die Möglichkeiten unserer doch recht bescheiden ausgestatteten Stiftung nahezu vollständig beschneiden, Ich hoffe daher sehr, dass das Revisionsamt auf der Grundlage der noch vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit unserer Stiftung einen Verzicht auf die Kostenübernahme beim Magistrat erwirken kann. Selbstverständlich kann für den in Rede stehenden Zeitraum im Jahr 2008 eigentlich nur von einer angestrebten Gemeinnützigkeit die Rede sein, also davon, dass wir uns an die entsprechenden Vorgaben der Abgabenordnung strikt gehalten haben. Große Sprünge in der Verfolgung des Stiftungszwecks waren ja noch gar nicht möglich, eher der Versuch, etwas aufzubauen, was dann allmählich dem Stiftungszweck zugute kommt. Erst allmählich werden wir in Zukunft durch das tatsächliche Handeln, durch „die Pflege von Sprache und Literatur durch die Förderung von Forschung, Bildung, Kunst und Kultur sowie der Völkerverständigung mit Hilfe von Preisen, Veranstaltungen, Arbeitsvorhaben, Publikationen und Projekten des kulturellen Austausches auf nationaler wie auf internationaler Ebene“, die Gemeinnützigkeit wirklich rechtfertigen können. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, dann stehe ich Ihnen gerne für Erläuterungen zur Verfügung. Anlage Vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur - Alexandraweg 23 : 64287 Darmstadt - 06151/409250 Finanzamt Darmstadt Steuernummer 07 250 4744 3 - V/602 Darmstadt, 23.12.2008 Anschitt Soderstraße 30, 64283 Darmstadt Telsfon Anparst (06151) 102-3235 ‚Auskunft ae. Herr Kaminski Zimmer-Nr 235 Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur Alexandraweg 23 64287 Darmstadt re — Vorläufige Bescheinigung Zutreffendes ist [X] angekreuzt N zZ I ss Die obengenannte Körperschaft Die Körperschaft (Bezeichnung der Körperschaft) dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten X gemeinnützigen [I] mitdtätigen Ü kirchlichen Zwecken im Sinne der $$ 51 ff. AO und gehört zu den in $5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Perso- nenvereinigungen und Vermögensmassen. Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Zuwendungen im Sinne von $ 10b EStG, 8 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und $ 9 Nr. 5 GewStG beim Zuwendenden erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist. Die Bescheinigung gilt [X] längstens 18 Monate vom Ausstellungsdatum ab gerechnet. DD vom bis längstens 5 B. Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug Beı Kapitalertragen, die bis zum 31.12.2010 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach $ 44a Abs. 4 und 7 EStG die Vorlage dieser Bescheinigung oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dıeser Bescheinigung aus. Für die Erstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund von Sammeianträgen durch das Bundeszentralamt für Steuern ist eine NV-Bescheinigung erforderlich. c. Hinweise Für die Besteuerung der Körperschaft stellt diese Bescheinigung keine endgültige Entscheidung dar. Über die Befreiung nach den einzelnen Steuergesetzen wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums jeweils im Rahmen der Veranlagung ent- schieden, Es wird schon Jetzt darauf hingewiesen, dass eıne Steuerbefreiung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Körperschaft nicht nur nach der Satzung, sondern auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung den oben bezeichneten Zwecken dient. Die Körperschaft hat deshalb durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätig- keitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen) den Nachweis zu füh- ren, dass ihre tatsachliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwe- cke gerichtet ist. Auf Anforderung sind Steuererklärungen mit den entsprechenden Unterlagen vorzulegen In jedem Falle ıst die Körperschaft insoweit steuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der keinen Zweckbetrieb darstellt. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuer- pflicht. Durch die steuerbegünstigte Tätigkeit wird die Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft grundsätzlich nicht berührt Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Lohnkirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen Abkürzungen: AQO=Abgabenordnung, BStBI=Bundessteuerblätt, EStG=Einkommensteuergesetz, EStDV=Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, GewStG=Gewerbesteuergesetz. KStG=Körperschaftsteuergesetz D. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zur Steuernummer 07 250 4744 3 - V1602 Ü mildtätige[] kirchliche Zwecke. & folgende gemeinnützige Zwecke: Wissenschaft und Forschung ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) Kunst und Kultur ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) Bildung ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) internationale Gesinnung und Völkerverständigung ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO) Behandlung der Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, ‚Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen Behandlung der Mitgliedsbeiträge Ü Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschrie- bene Vordruck (8 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. U] Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge- schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i.S. von $ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG gefördert werden. Hinweise: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder wer veran- lasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestäligung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zu- wendung beim Zuwendenden entgehl. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körper- schaftsteuer mit 30%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Zuwendung angesetzt ($ 10b Abs, 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewSIG). In der Zuwendungsbestätigung ist auch das Datum dieser vorläufigen Bescheinigung anzugeben. Das Fi- nanzaml des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung aus, wenn das ange- gebene Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zu- wendungsbestätigung zurück liegt. Diese Bescheinigung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des $ 118 AO, so dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Die Hinweise in Abschnitt D sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamtes unterrichten, Über die Abzieh- barkeit der Zuwendungen entscheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranla- gungsverfahrens (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956, BStBl 1956 III S. 309). Die Vorschriften der Sammlungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennung als steuerbegünstigte Körper- schaft unberührt zur |
2009/0255
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.06.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Revisionsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler: I
14
Vorlage-Nr. 2009/0255
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Prüfgebühren bei Auftragsprüfungen an das Revisionsamt und deren Befreiung
Vorlage vom: 17. 6.2009
Beschlussvorschlag:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses der Deutschen Stiftung für Sprache und Literatur werden keine
Prüfgebühren gemäß § 13 Revisionsordnung berechnet.
Anlagen: Schriftverkehr mit der Dt. Stiftung f. Sprache u. Literatur
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2009
Mit Schreiben vom 04.06.2009 hat die Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur dem Revisionsamt
den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 erteilt.
Nach § 12 Abs. 2 g) der Stiftungssatzung hat der Stiftungsrat die Aufgabe, bei der Kontrolle der
Haushalts- und Wirtschaftsführung eine Prüfungseinrichtung einzuschalten.
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Stiftungsaufsicht teilte der Stiftung mit, dass es die Prüfung
der Jahresrechnung durch das Revisionsamt der Stadt Darmstadt begrüßen würde.
Nach § 13 der Revisionsordnung sind für Prüfungen bei nichtstädtischen Stellen, wenn der Magistrat
nichts anderes beschließt, Vergütungen (Prüfungsgebühren) zu fordern.
Die Deutsche Stiftung für Sprache und Literatur verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die vorläufige
Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Darmstadt vom 23.12.2008 liegt vor (s. Anlage). Bei einer
Berechnung von Prüfgebühren würden die für den steuerbegünstigten Stiftungszweck vorhandenen
Mittel verringert. Es wird daher empfohlen, von Prüfgebühren abzusehen.
Der Schriftverkehr mit der Stiftung ist als Anlage beigefügt.
Darmstadt, 17.06.2009
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Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Frankfurter Straße 71
- Alexandraweg 23E
- Soderstraße 30
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0255
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00