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A-O/0015/2021

Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage an der Hobbeltstraße im Bereich Feuerwehr/Bürgerbad

Antrag an die BV Ost 15.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 02.06.2022, TOP 7.3

Hobbeltstraße-Verkehrszählung aus 09-2022

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Stellungnahme zum Antrag A-O/0015/2021 (nicht barrierefrei)

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Originalantrag A-O/0015/2021

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Hobbeltstraße-Verkehrszählung aus 09-2022

3482 Zeichen

Stadt Münster |
Degernat III

Eins. 24. OKT. 2022 18.10.2022

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Frau Hecht

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-Ost 02. Nov, 2022

Bezirksverwaltung Ost

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Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Hobbeltstraße - Querungssituation in Höhe Zufahrt Bürgerbad
Ergebnisse der Verkehrszählung im September 2022

Als Ergebnis des Ortstermins vor den Sommerferien mit Vertretern der Bezirksvertretung
Münster- Ost und der Verwaltung wurden als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der
Querungssituation in Höhe der Zufahrt zum Bürgerbad auf der Hobbeltstraße im August aus
beiden -Fahrtrichtungen zusätzliche Verkehrszeichen „Kinder“ aufgestellt und eine
Aufstellfläche plattiert. Seitens der Verwaltung wurde eine weitere Verkehrszählung nach den
Ferien zugesagt.

Die Verkehrszählung fand nach Rücksprache mit dem Verein und unter Berücksichtigung der
Belegungszeiten des Bürgerbades am 20.09.2022 statt. Hierbei wurden die Anzahl der.
Querungen an zwei Stellen der Hobbeltstraße erhoben (Anlage). Für den Bereich des
Bürgerbades / Feuerwehr wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer mit folgendem
Ergebnis festgestellt:

7.00- 8.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 3 Radfahrer;

8.00- 9.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 3 Radfahrer;
15.00 - 16.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 6 Radfahrer;
16.00 - 17.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 9 Radfahrer;
17.00 - 18.00 Uhr: 1 querende Fußgänger und 18 Radfahrer.

Das Kfz-Aufkommen lag dabei zwischen 165 Kfz/h und 223 Kfz/h.
Die Ergebnisse der beiden Zählungen sind damit nahezu gleich.

Die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges liegen damit nicht
vor. Aus Sicht der Fachämter und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der
0. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft und weitergehende Maßnahmen bis
zum geplanten Ausbau der Nebenanlagen nicht für erforderlich gehalten werden.

Gerhard Rüller
stellv. Amtsleiter

Anlage 1: Auswertung der Zählung

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Stellungnahme zum Antrag A-O/0015/2021 (nicht barrierefrei)

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Frau Sowa 6. MAI 2022 6588
Amt für Bürger- und Ratsservice Tr

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Bezirksvertretung Münster-Ost
Bezirksverwaltung Ost

Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Amt für Bürger- und
Bezirksverwaltung Ost

12. Mai 2022

„Temporäre Querungshilfe an der Hobbeltstraße“

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Münster-Ost Ifd. Nr.
AO/0015/2021 (Anlage 1)

Mit dem o. g. Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Ost wurde die Verwaltung aufgefordert
zu prüfen, ob anstelle des rechtlich nicht umsetzbaren Fußgängerüberweges die Einrichtung
einer temporären Lichtsignalanlage an der Hobbeltstraße im Bereich Feuerwehr / Bürgerbad
möglichst zeitnah möglich ist.

Die Einsatzbereiche für Querungsanlagen sind von Umfeldbedingungen und Nutzungen
abhängig. Sie ’werden entsprechend der gültigen Richtlinien aus den Verkehrsstärken der
Fußgänger in der Spitzenstunde sowie der Geschwindigkeit und der Verkehrsstärke des
Kraftfahrzeugverkehrs in der Spitzenstunde abgeleitet.

Für die Ermittlung einer möglichen Überquerungsanlage sind also Verkehrsstärken in der
Spitzenstunde von Bedeutung. i

Da die Notwendigkeit zur Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage nach den gültigen
Richtlinien und Empfehlungen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Querungen zu ermitteln
ist, hat die Verwaltung deswegen zunächst entschieden, durch eine Zählung die Anzahl der
querenden Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich zu ermitteln. Erst danach sollte über
weitere Maßnahmen entschieden werden.

Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 10.02.2022 an zwei
Stellen der Hobbeltstraße erhoben (Anlage 2). Dabei wurden alle querenden Fußgänger und
Radfahrer im Bereich des Bürgerbades / Feuerwehr mit folgendem Ergebnis festgestellt:

7.00- 8.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 1 Radfahrer;
8.00- 9.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 8 Radfahrer;
16.00 - 17.00 Uhr: 1 querender Fußgänger und 3 Radfahrer;
17.00 - 18.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 1 Radfahrer.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, kurz AfV (ein Gremium bestehend aus den mit
Verkehrsfragen betrauten Fachämtern der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken) hat
in der Sitzung am 18.03.2022 alle möglichen Vorschläge ausführlich diskutiert. Hierbei ist die
AfV erneut zu dem Ergebnis gekommen, dass aus der Anzahl der erhobenen Querungen und
der Verkehrsbelastung auf der Hobbeltstraße kein akuter Bedarf für eine
Fußgängerlichtsignalanlage abgeleitet werden kann.

Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wurde von der AfV weiterhin nicht
befürwortet.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001),
müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges
(FGÜ) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein
wichtiges Kriterium.

Nach $ 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im
Sinne des 8 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn

e _ der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und
e die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern
überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird.

Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht
festzustellen. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines
Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich.

Aus Sicht. der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o.
g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche
Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen auch im Hinblick auf
den gepl. Ausbau einer Mittelinsel besteht daher nicht.

Nach Auskunft der Polizei wird hier auch weiterhin eine feste Geschwindigkeitsmessstelle
betrieben.

Für den Abschnitt der Hobbeltstraße zwischen Kirschgarten und Kreisverkehr ist der Ausbau
der östlichen Nebenanlagen einschließlich drei Mittelinseln vorgesehen. Die Querungshilfen
sind nördlich der Straße Kirschgarten, nördlich der Zufahrt zum Sportplatz und südlich der
Zufahrt zum Bürgerbad geplant. Die Realisierung der Maßnahme soll nach derzeitigem
Kenntnisstand voraussichtlich in 2023 erfolgen.

Der 0. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

VH

Gerhard Rüller
Stellvertretender Amtsleiter

Anlage 1: Anregung, Ifd. Nr. AO/0008/2021
Anlage 2: Auswertung der Zählung

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Originalantrag A-O/0015/2021

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Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hobbeltstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
A-O/0015/2021
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
15.11.2021
Erstellt
15.11.2021 16:55