A-O/0015/2021
Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage an der Hobbeltstraße im Bereich Feuerwehr/Bürgerbad
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Hobbeltstraße-Verkehrszählung aus 09-2022
3482 Zeichen
Stadt Münster | Degernat III Eins. 24. OKT. 2022 18.10.2022 6592 66.31.0210 Frau Hecht Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Ost 02. Nov, 2022 Bezirksverwaltung Ost Fe Über Herrn Stadtbaurat Denstorff Hobbeltstraße - Querungssituation in Höhe Zufahrt Bürgerbad Ergebnisse der Verkehrszählung im September 2022 Als Ergebnis des Ortstermins vor den Sommerferien mit Vertretern der Bezirksvertretung Münster- Ost und der Verwaltung wurden als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation in Höhe der Zufahrt zum Bürgerbad auf der Hobbeltstraße im August aus beiden -Fahrtrichtungen zusätzliche Verkehrszeichen „Kinder“ aufgestellt und eine Aufstellfläche plattiert. Seitens der Verwaltung wurde eine weitere Verkehrszählung nach den Ferien zugesagt. Die Verkehrszählung fand nach Rücksprache mit dem Verein und unter Berücksichtigung der Belegungszeiten des Bürgerbades am 20.09.2022 statt. Hierbei wurden die Anzahl der. Querungen an zwei Stellen der Hobbeltstraße erhoben (Anlage). Für den Bereich des Bürgerbades / Feuerwehr wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.00- 8.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 3 Radfahrer; 8.00- 9.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 3 Radfahrer; 15.00 - 16.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 6 Radfahrer; 16.00 - 17.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 9 Radfahrer; 17.00 - 18.00 Uhr: 1 querende Fußgänger und 18 Radfahrer. Das Kfz-Aufkommen lag dabei zwischen 165 Kfz/h und 223 Kfz/h. Die Ergebnisse der beiden Zählungen sind damit nahezu gleich. Die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges liegen damit nicht vor. Aus Sicht der Fachämter und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der 0. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft und weitergehende Maßnahmen bis zum geplanten Ausbau der Nebenanlagen nicht für erforderlich gehalten werden. Gerhard Rüller stellv. Amtsleiter Anlage 1: Auswertung der Zählung Sr — z)4 01 Jeiyejpey / Jaßueßyng ——- s/0 Spusbo7 2202°60:02 ‘Beisuaig Ay 00:80-00:20 (sıyejpey 'n JoßueßgnJ) Bunisnd Jop Bunjyez SyensaggoH YILSNNIN Il LAVIS IMy9S oil Jyawuana 28 JaJopueH Bunıend BU9pUEYJOA Bun4and 'Ideß opel Zz)4 01 Jeayejpey / Jeßueßgn, . sol "SpusboT 22026002 'Beisusig 4yN 00:60-00:80 (siyejpey 'n JeßueßgN) BunJond Jap Buniyez SJesyeggoH ILSNON ||| TOYIS N pequunmyos Ayamıanay Bunıand BUSPUEyJoA 6unsend ‘(daß avi 2S JapopueH ie 24 01 Jeayejpey / Joßugßyny + s/01 Spusßs] 2026002 ‘Beisuaig AuN 00:91-00:51 (aıyejpey 'n Jeßueßgnq) BuniendD Jap Bunjyez ayensılaggoH YILSNNIN |) LAVIS N pequiäuimyog 8 J9,0PUEH Buniond auspueyJoA N oil [7233 Ayamıano Bunıand "daß (I 9a2ı [137] “S J3HopueH Bunıand Suapuey.JoA N ——— zı4 01 ee Jelyejpey / Jeßueßyng — s/0L Iyomuana "Spusßs] 22026002 ‘Beisuaig Jun 00:21 - 00:91 Bunıand 'deß S ER 71 ar SyensjoqgoH p a3 SNNW ||| Tavas N pequkumyas | RB: (eıyejpey 'n JsßueßynJ) Buniand 18p Bunjyez u 24 01 Jeayejpey / JeßBueßgin4 a — s/0r "Spusba] 2202'60'02 ‘Beisuaia JUN 00:81-00:21 (sıyejpey 'n seßueßyng) Bunıand Jap Bunjyez Sye1syeggoH aLSNO |] Tavis N pequfulmuysg oi8ı Jyamıanaz Buniondn auapuey.JloA Bunsond ‘(daß [41377 "98 J2HOopueH
Stellungnahme zum Antrag A-O/0015/2021 (nicht barrierefrei)
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Stect Münster ernet Il 66.54.0003 o 28.04.2022 Frau Sowa 6. MAI 2022 6588 Amt für Bürger- und Ratsservice Tr uUnster Bezirksvertretung Münster-Ost Bezirksverwaltung Ost Über Herrn Stadtbaurat Denstorff Amt für Bürger- und Bezirksverwaltung Ost 12. Mai 2022 „Temporäre Querungshilfe an der Hobbeltstraße“ Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Münster-Ost Ifd. Nr. AO/0015/2021 (Anlage 1) Mit dem o. g. Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Ost wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob anstelle des rechtlich nicht umsetzbaren Fußgängerüberweges die Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage an der Hobbeltstraße im Bereich Feuerwehr / Bürgerbad möglichst zeitnah möglich ist. Die Einsatzbereiche für Querungsanlagen sind von Umfeldbedingungen und Nutzungen abhängig. Sie ’werden entsprechend der gültigen Richtlinien aus den Verkehrsstärken der Fußgänger in der Spitzenstunde sowie der Geschwindigkeit und der Verkehrsstärke des Kraftfahrzeugverkehrs in der Spitzenstunde abgeleitet. Für die Ermittlung einer möglichen Überquerungsanlage sind also Verkehrsstärken in der Spitzenstunde von Bedeutung. i Da die Notwendigkeit zur Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage nach den gültigen Richtlinien und Empfehlungen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Querungen zu ermitteln ist, hat die Verwaltung deswegen zunächst entschieden, durch eine Zählung die Anzahl der querenden Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich zu ermitteln. Erst danach sollte über weitere Maßnahmen entschieden werden. Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 10.02.2022 an zwei Stellen der Hobbeltstraße erhoben (Anlage 2). Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Bürgerbades / Feuerwehr mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.00- 8.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 1 Radfahrer; 8.00- 9.00 Uhr: Oquerende Fußgänger und 8 Radfahrer; 16.00 - 17.00 Uhr: 1 querender Fußgänger und 3 Radfahrer; 17.00 - 18.00 Uhr: 3 querende Fußgänger und 1 Radfahrer. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, kurz AfV (ein Gremium bestehend aus den mit Verkehrsfragen betrauten Fachämtern der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken) hat in der Sitzung am 18.03.2022 alle möglichen Vorschläge ausführlich diskutiert. Hierbei ist die AfV erneut zu dem Ergebnis gekommen, dass aus der Anzahl der erhobenen Querungen und der Verkehrsbelastung auf der Hobbeltstraße kein akuter Bedarf für eine Fußgängerlichtsignalanlage abgeleitet werden kann. Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wurde von der AfV weiterhin nicht befürwortet. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein wichtiges Kriterium. Nach $ 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im Sinne des 8 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn e _ der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und e die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht festzustellen. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Aus Sicht. der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen auch im Hinblick auf den gepl. Ausbau einer Mittelinsel besteht daher nicht. Nach Auskunft der Polizei wird hier auch weiterhin eine feste Geschwindigkeitsmessstelle betrieben. Für den Abschnitt der Hobbeltstraße zwischen Kirschgarten und Kreisverkehr ist der Ausbau der östlichen Nebenanlagen einschließlich drei Mittelinseln vorgesehen. Die Querungshilfen sind nördlich der Straße Kirschgarten, nördlich der Zufahrt zum Sportplatz und südlich der Zufahrt zum Bürgerbad geplant. Die Realisierung der Maßnahme soll nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich in 2023 erfolgen. Der 0. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. VH Gerhard Rüller Stellvertretender Amtsleiter Anlage 1: Anregung, Ifd. Nr. AO/0008/2021 Anlage 2: Auswertung der Zählung 1 ne m — zJ4 01 Jeıyejpey / Joßurßyng € | sı0L "Spusßs] 2207°20°0, 'beisieuuog UN 00:80-00:20 (aıyejpey 'n seßueßgnA) Bun4and Jap Buniyez Syes13qgg0H S331sNıW |||] Es Jyamuanay Bun1ond BUSPUEY.JOA Bunıand "daß ar "95 J8JOpueH Lr
Originalantrag A-O/0015/2021
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hobbeltstraße
- Kirschgarten
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Details
- Aktenzeichen
- A-O/0015/2021
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 15.11.2021 16:55