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2624/2022

Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk

Mitteilung BV 12.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2733 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2624/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
 
Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen 
Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 10.06.2021, TOP 7.4 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung,  
 
1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren und Beparken des von der Istanbulstraße 
kommenden und zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk verlau-
fenden Fuß- und Radweges und der dortigen Grünflächen nachhaltig unterbindet;  
2. zu prüfen, inwiefern es durch die dort abgestellten Fahrzeuge zu einer Belastung des Untergrunds 
gekommen ist;  
3. die Verursachenden des Beparkens und Abstellens der nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge zu 
ermitteln und für die Entfernung der Fahrzeuge sowie die zeitnahe Sanierung der Grünfläche in Haf-
tung zu nehmen.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung:  
 
Zu Punkt 1:  
Der zwischen Kalk-Mülheimer-Straße und Wipperfürther Straße verlaufende gemeinsame Geh- und 
Radweg ist aus beiden Fahrtrichtungen ordnungsgemäß beschildert. Das Befahren des Weges durch 
Kraftfahrzeuge ist unzulässig. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die Verkehrs-
überwachung des Amtes für öffentliche Ordnung. Die zuständige Abschnittsleitung des Bereichs wur-
de erneut gebeten, den Bereich verstärkt zu kontrollieren. Eine tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen 
Tageszeiten ist nicht möglich, da der Kontrollbedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist.  
Unbefugtes Befahren von Grünflächen oder sonstige Verstöße im fließenden Verkehr können nicht 
vom Amt für öffentliche Ordnung geahndet werden, hierzu ist ausschließlich die Polizei befugt.  
Da hier bereits eine straßenverkehrsrechtliche Regelung vorhanden ist, besteht seitens der Straßen-
verkehrsbehörde kein Handlungsbedarf. Zum Schutz der Grünflächen und Bäume kann durch das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Aufstellung von Findlingen geprüft werden. Eine ent-
sprechende Mitteilung an das Amt ist erfolgt.  
 
 
Zu Punkt 2:  
Durch die vor Ort abgestellten Fahrzeuge ist es zu einer Verdichtung des Bodens gekommen. Des 
Weiteren sind kleinere Ölverunreinigungen erkennbar. Eine Gefährdung für das Grundwasser ist auf-
grund dieser Kleinmengen nicht abzuleiten. 
 
 
Zu Punkt 3:

2 
 
Im Bereich Istanbulstr. /Kalk-Mülheimer Str./Wipperführter Str. sind in 2022 lediglich 2 nicht ord-
nungsgemäß zugelassene Fahrzeuge gemeldet worden, welche aber umgehend nach Erstauffindung 
vom Eigentümer entfernt wurden.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Istanbulstraße
  • Mülheimer Straße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Wipperfürther Straße

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Details

Aktenzeichen
2624/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.09.2022
Erstellt
17.08.2022 13:06