Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk
Mitteilung BV 2624/2022 vom 12.09.2022
Stand: Am 20.10.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2624/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 10.06.2021, TOP 7.4 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die das Befahren und Beparken des von der Istanbulstraße kommenden und zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk verlau- fenden Fuß- und Radweges und der dortigen Grünflächen nachhaltig unterbindet; 2. zu prüfen, inwiefern es durch die dort abgestellten Fahrzeuge zu einer Belastung des Untergrunds gekommen ist; 3. die Verursachenden des Beparkens und Abstellens der nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge zu ermitteln und für die Entfernung der Fahrzeuge sowie die zeitnahe Sanierung der Grünfläche in Haf- tung zu nehmen.“ Mitteilung der Verwaltung: Zu Punkt 1: Der zwischen Kalk-Mülheimer-Straße und Wipperfürther Straße verlaufende gemeinsame Geh- und Radweg ist aus beiden Fahrtrichtungen ordnungsgemäß beschildert. Das Befahren des Weges durch Kraftfahrzeuge ist unzulässig. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die Verkehrs- überwachung des Amtes für öffentliche Ordnung. Die zuständige Abschnittsleitung des Bereichs wur- de erneut gebeten, den Bereich verstärkt zu kontrollieren. Eine tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen Tageszeiten ist nicht möglich, da der Kontrollbedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist. Unbefugtes Befahren von Grünflächen oder sonstige Verstöße im fließenden Verkehr können nicht vom Amt für öffentliche Ordnung geahndet werden, hierzu ist ausschließlich die Polizei befugt. Da hier bereits eine straßenverkehrsrechtliche Regelung vorhanden ist, besteht seitens der Straßen- verkehrsbehörde kein Handlungsbedarf. Zum Schutz der Grünflächen und Bäume kann durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Aufstellung von Findlingen geprüft werden. Eine ent- sprechende Mitteilung an das Amt ist erfolgt. Zu Punkt 2: Durch die vor Ort abgestellten Fahrzeuge ist es zu einer Verdichtung des Bodens gekommen. Des Weiteren sind kleinere Ölverunreinigungen erkennbar. Eine Gefährdung für das Grundwasser ist auf- grund dieser Kleinmengen nicht abzuleiten. Zu Punkt 3: 2 Im Bereich Istanbulstr. /Kalk-Mülheimer Str./Wipperführter Str. sind in 2022 lediglich 2 nicht ord- nungsgemäß zugelassene Fahrzeuge gemeldet worden, welche aber umgehend nach Erstauffindung vom Eigentümer entfernt wurden.
Beratungsverlauf
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20.10.2022
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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