V/0333/2014
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien
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V333_Anlage_1_Entsendung-Gremien
33095 Zeichen
Anlage 1
1
1. Wohn- + Stadtbau GmbH
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 12. Stadtrat Thomas Paal
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 des Gesellschaft svertrages aus 12 von der Gesellschaf-
terversammlung gewählten stimmberechtigten Mitglied ern darunter dem Oberbürgermeister
oder einem/r von ihm vorgeschlagene/n Beamten/in od er Angestellte/n der Stadt Münster
(…).
Für jedes Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in bestellt.
Anlage 1
2
2. Westfälische Bauindustrie GmbH
a) Aufsichtsrat:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
12. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 des Gesellschaftsvertrages aus 12 von der Gesellschafter-
versammlung nach Weisung des Rates der Stadt Münste r gewählten stimmberechtigten Mit-
gliedern, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r der Stadt Münster.
Für jedes Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in ge wählt.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster (99%) sowie eine unmit-
telbare Beteiligung der Stadt Münster.
Anlage 1
3
3. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland Gmb H
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 12. Stadtkämm erer Alfons Reinkemeier
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags besteht der Auf sichtsrat aus 16 Mitgliedern. Davon wer-
den 12 stimmberechtigte Mitglieder von der Stadt Mü nster entsandt, darunter der Oberbür-
germeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beam ter/in oder Angestellte/r der Stadt
Münster.
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Anlage 1
4
4. Stadtwerke Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 des Gesellschaft svertrages aus 18 Mitgliedern; 12 Mit-
glieder werden von der Gesellschafterin entsandt, d azu zählt der Oberbürgermeister oder
ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster.
Die übrigen 6 Mitglieder (= Arbeitnehmervertreter) werden nach den Bestimmungen des Be-
triebsverfassungsgesetzes von der Belegschaft der Stadtwerke Münster GmbH gewählt.
Hinweis: Es handelt sich um einen obligatorischen Aufsichtsrat, bei dem eine Stellvertretung
nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Aktiengesetz nicht vorgesehen ist.
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Oberbürgermeister Markus Lewe
Anlage 1
5
5. Wirtschaftsförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
12. 12.
13. 13.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
14. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 14. Stadtkämm erer Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 17 des Gesellschaf tsvertrages aus 16 Mitgliedern, von
denen die Stadt Münster als Gesellschafterin Entsendungsrecht für 14 Mitglieder hat.
Die weiteren 2 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Sparkasse Münsterland Ost
entsandt.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Anlage 1
6
6. Technologieförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Folgende Personen werden als Vertreter/innen für d ie mittelbare Beteiligung der Stadt Münster
an der Technologieförderung GmbH in den Aufsichtsrat gewählt:
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
7. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 7. Stadtkämme rer Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 des Gesellschaf tsvertrags aus 9 Mitgliedern; davon ent-
sendet die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 7 Mitglieder.
b) Gesellschafterversammlung
Folgende Person wird als Vertreter/in für die mitte lbare Beteiligung der Stadt Münster an der
Technologieförderung Münster GmbH in die Gesellschafterversammlung gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass
eine entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH
vorgenommen wird.
Anlage 1
7
7. CeNTech Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Folgende Personen werden als Vertreter/innen für d ie mittelbare Beteiligung der Stadt Münster
an der CeNTech GmbH in den Aufsichtsrat gewählt:
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
3. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 3. Stadtkämmer er Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 des Gesellschaft svertrages aus 5 Mitgliedern; davon
werden drei Mitglieder nebst Stellvertretung durch die Technologieförderung Münster GmbH
entsandt.
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken,
dass eine entsprechende Entsendung in den Aufsichts rat der CeNTech Münster GmbH
vorgenommen wird.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Folgende Person wird als Vertreter/in für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der
CeNTech GmbH in die Gesellschafterversammlung gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken,
dass eine entsprechende Entsendung in die Gesellsch afterversammlung der CeNTech
Münster GmbH vorgenommen wird.
8. Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ)
Gesellschafterversammlung
Folgende Person wird als Vertreter/in für die mitte lbare Beteiligung der Stadt Münster an der
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ) in die Gesellschafterversammlung gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Nach § 8.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Sta dt Münster als mittelbare Gesellschafterin
Anlage 1
8
berechtigt, einen vom Rat der Stadt Münster bestell ten Vertreter in die Gesellschafterver-
sammlung zu entsenden, der in der Gesellschafterver sammlung die Interessen der Stadt
Münster zu verfolgen hat.
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken ,
dass eine entsprechende Entsendung in die Gesellsch afterversammlung der Nano-
Bioanalytik-Zentrum GmbH vorgenommen wird.
9. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
7. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier 7. Stadtrat Wo lfgang Heuer
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wes tfälischer Zoologischer Garten Müns-
ter GmbH hat der Aufsichtsrat 15 Mitglieder. Davon entsendet die Stadt Münster 7 Mitglieder,
darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm v orgeschlagene/r Beamter/in oder Ange-
stellte/r.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied Stellvertretung
10. Beirat der Papst-Johannes-Schule
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Anlage 1
9
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
4. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 4. Klaus Ehling
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ordnung für den Schulbeirat d er Papst-Johannes-Schule, Schule für
geistig Behinderte, besteht der Beirat u. a. aus 4 Vertretern der Stadt Münster.
11. Kuratorium Hüfferstiftung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
Neben den ständigen Mitgliedern (Oberbürgermeister , Sozialdezernent, ein Mitglied der
Familie Hüffer) entsendet der Rat aus seiner Mitte 4 Mitglieder.
12. Westfälische Reit- und Fahrschule e. V.
Generalversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied Stellvertretung
13. Westfälische Pferdemuseum gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Stadträtin Dr. Andrea Hanke
b) Beirat
- Vertretung der Stadt Münster-
Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier Stadtrat Wolfgang Heuer
Gemäß Ziffer 9.2 der Satzung hat der Beirat eine b eratende Funktion. Die Stadt Münster erhält
Anlage 1
10
für die Dauer der Gesellschaft Sitz und Stimme in diesem Beirat und kann insoweit nur durch
einstimmigen Gesellschafterbeschluss abberufen werden.
14. Polizeibeirat
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) hat der Polizeibeirat bei
einer Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder.
Gem. § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen (…) der kreisfreien Städte für die Dauer
ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreter/innen im
Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
In den Polizeibeirat können auch andere Bürger/inn en sowie Einwohner/innen, die einem
kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglied er oder Stellvertreter/innen gewählt
werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen.
Beamte/innen, Angestellte sowie Arbeiter/innen der Polizei können nicht Mitglieder oder
Stellvertreter/innen in einem Polizeibeirat sein.
15. Umlegungsausschuss
- Ratsmitglieder -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baug esetzbuches besteht der
Umlegungsausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des/der Vorsitzenden.
Anlage 1
11
Der/Die Vorsitzende muss die Befähigung zum Richte ramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen, ein Mitglied muss die B efähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen o der als Öffentlich bestellte/r
Vermessungsingenieur/in in NRW (…) zugelassen und e in Mitglied Sachverständige/r für die
Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der
Gemeinde sein oder in einem Dienst- und Arbeitsverh ältnis mit der Gemeinde stehen. Die
beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören .
Die Amtszeit des Vorsitzenden endet am 31.05.2018, die seines Stellvertreters am
11.09.2016. Die Amtszeit des Sachverständigen und s einer Stellvertreterin
(Vermessungstechnik) enden am 12.11.2016. Die Amtszeit des Sachverständigen (Ermittlung
Grundstückswerte) und seines Stellvertreters enden am 11.09.2016. Sie stehen daher nicht
zur Wahl.
16. Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe
Verbandsversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Stadtrat Wolfgang Heuer 1. Michael Willamowski
2. NN
Gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes Studienin stitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe entsendet jedes Verbandsmitglied ei ne/n Vertreter/in und bestellt zwei
Stellvertreter/innen, deren Reihenfolge bei der Bestellung festzulegen ist. Die Vertreter werden
vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.
17. Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V.
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied Stellvertretung
Stadtrat Wolfgang Heuer Michael Willamowski
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Westfälischen Ver waltungsakademie besteht die
Mitgliederversammlung aus je einem Vertreter der Vereinsmitglieder.
18. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)
Aufsichtsrat
Ständiger Gast:
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Anlage 1
12
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages der WVG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern.
Sie sollen den Aufsichtsräten der Verkehrsunternehm en angehören, die Repräsentanz der
die Gesellschafter tragenden Kreise gewährleisten u nd werden von den Gesellschaftern
unter Beachtung des § 113 Abs. 2 GO NRW nach folgenden Maßgaben bestimmt:
Die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) erhält 4 Sitze, die Regionalverkehr Ruhr-
Lippe GmbH (RLG) erhält 3 Sitze, die Verkehrsgesell schaft Kreis Unna mbH (VKU) erhält 2
Sitze und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) erhält einen Sitz im Aufsichtsrat.
5 Aufsichtsratsmitglieder werden von den Arbeitnehm ern (…) bestimmt (…). Den über die
Verkehrsunternehmen beteiligten Gebietskörperschaft en wird das Recht eingeräumt,
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden bzw. zu r Entsendung durch die
Verkehrsunternehmen vorzuschlagen.
Der Stadt Münster ist das Recht eingeräumt worden, im Aufsichtsrat der WVG einen
ständigen Gast ohne Stimmrecht zu entsenden. Hierüb er entscheidet nach § 113 IV GO
NRW der Rat.
19. Regionalverkehr Münsterland GmbH
a) Aufsichtsrat
-Vorschlagsrecht der Stadt Münster zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung-
Mitglieder
1. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
2. Dr. Henning Müller-Tengelmann
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschafts vertrags aus 21 Mitgliedern. Die Kreise
Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken bestimmen und entsenden jeweils 3
Aufsichtsratsmitglieder, die Stadt Münster 2 Aufsic htsratsmitglieder, und zwar jeweils nach §
113 Abs. 2 GO NRW. 7 Arbeitnehmervertreter werden n ach den Wahlbestimmungen des
BetrVG entsandt.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster-
Mitglied Stellvertretung
Michael Milde Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
c) ÖPNV-Beirat der RVM
Ständiger Gast:
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Bisher wurde ein Vertreter der Stadt Münster als Ga st in den ÖPNV-Beirat der RVM
entsandt.
Anlage 1
13
20. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE)
a) Aufsichtsrat
Mitglieder
1. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
2. Dr. Henning Müller-Tengelmann
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschafts vertrags der WLE aus 22 Mitgliedern.
Sie werden von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113 GO NRW nach folgender
Maßgabe bestimmt und entsendet: Die Kreise Soest un d Warendorf erhalten je 3 Sitze, die
Stadtwerke Münster GmbH erhält 2 Sitze und die übri gen Gesellschafter erhalten jeweils 1
Sitz.
b) Gesellschafterversammlung
Mitglied
Dr. Henning Müller-Tengelmann
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschaf terversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Ent sendung in den Aufsichtsrat der
Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH entsprechend zu treffen.
21. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Verbandsversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
Angestellte/r):
8. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 8. Michael Mil de
Anlage 1
14
Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 der Satzun g für den Zweckverband Schienen-
personennahverkehr (SPNV) Münsterland aus Vertreter n der Verbandsmitglieder. Die Ver-
treter/innen werden durch die jeweiligen Vertretung skörperschaften für deren Wahlzeit ge-
wählt. Für jede/n Vertreter/in ist ein/e Stellvertr eter/in für den Fall der Verhinderung zu wäh-
len. Sie bleiben bis zum Amtsantritt ihres Nachfolgers im Amt.
Nach § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaft sarbeit (GkG) werden für den Fall,
dass die Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertret er durch die Vertretungskörperschaft für
deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt.
Jedes Verbandsmitglied entsendet sieben Vertreter i n die Verbandsversammlung sowie sei-
nen Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Vertreter (…).
22. Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Verbandsversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß Michael Milde
Nach § 6 der Satzung des Zweckverbands NWL besteht die Verbandsversammlung aus den
Vertretern der Mitgliedsverbände. Die Vertreter wer den durch die Verbandsversammlungen
der Mitgliederverbände für deren Wahlzeit nach den Grundsätzen des Gesetzes über kom-
munale Gemeinschaftsarbeit gewählt. Für jedes Mitgl ied der Verbandsversammlung ist ein
Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. Der Zweckverband Schienenpersonen-
nahverkehr (SPNV) Münsterland entsendet 11 Vertreter.
Nach § 6 Abs. 2 Buchstabe t) der Satzung Zweckverb and SPNV Münsterland entscheidet die
Verbandsversammlung über die Entsendung von Vertretern für die Verbandsversammlung des
Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Nach § 6 Abs. 4 entsendet der SPNV
dabei mindestens 2 Vertreter pro Verbandsmitglied.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Verbandsver sammlung des SPNV hat in der Verbands-
versammlung des SPNV darauf hinzuwirken, dass der Zweckverband SPNV die beiden Vertre-
ter der Stadt Münster in die Verbandsversammlung des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-
Lippe (NWL) entsendet.
23. RELiGIO –Westfälisches Museum für religiöse Kul tur GmbH (ehemals „Heimathaus
Münsterland in Telgte GmbH“, umbenannt 2011)
a) Verwaltungsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Anlage 1
15
Nach § 8 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages gehört dem Verwaltungsrat ein von jedem
Gesellschafter entsandtes Mitglied an.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Dr. Barbara Rommé Axel Schollmeier
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat best ellter Vertreter die Gemeinde in
Gesellschafterversammlungen. In Absprache mit den a nderen Gesellschaftern wird
gewünscht, dass die Leiterin des Stadtmuseums die Stadt Münster vertritt.
24. Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e. V.
Mitgliederversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
Nach § 5 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft L okaler Rundfunk Münster e.V. können
Mitglieder (des Vereins) nur natürliche Personen we rden, die die Voraussetzungen des § 64
Abs. 2 i. V. m. §§ 5 und 6 Landesmediengesetzes (LMG) NRW erfüllen.
Ratsmitglieder oder Personen, die dem Rat angehören könnten, erfüllen die in §§ 5 und 6 LMG
normierten Voraussetzungen.
Nach § 62 Abs. 1 LMG NRW muss die Veranstaltergeme inschaft von mindestens 8 natürlichen
Personen gegründet werden, die von folgenden Stellen bestimmt worden sind:
(…) 4. (…) Rat der kreisfreien Stadt (…) nach § 63 Abs. 1 Satz 3 (…)
Nach § 63 Abs. 1 LMG NRW werden durch die in § 62 A bs. 1 Ziffer 4 genannte Stelle zwei
Mitglieder bestimmt, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d`Hondtsches Höchstzahl-
verfahren) gewählt werden. Die Bestimmung erfolgt durch die kommunale Vertretungskörper-
schaft.
Gemäß § 63 Abs. 3 LMG werden die Gründungsmitglieder für 6 Jahre bestimmt. Die erneute
Bestimmung ist zulässig. Nach Mitgliedschaft in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden soll
ein Wechsel vorgenommen werden. Die Mitglieder können gem. § 63 VI LMG NRW von den
Stellen, die sie bestimmt haben, dadurch abberufen werden, dass ein neues Mitglied bestimmt
wird.
Nach § 63 Abs. 4 LMG soll die nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 LMG genannte Stelle ebenso viele
Frauen wie Männer benennen.
§ 113 Abs. 1 und 2 GO NRW findet nach § 64 Abs. 5 LMG keine Anwendung.
Anlage 1
16
25. EUROCITIES
Jahreshauptversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Oberbürgermeister Markus Lewe Stadtdirektor Hartwi g Schultheiß
Gemäß § 2.1 der Internal Rules von Eurocities ist d ie Stadt Münster durch ihren Oberbürger-
meister in der Jahreshauptversammlung vertreten. Dieser kann sich durch einen Stellvertreter
vertreten lassen.
26. Münsterland e.V. (Verein zur Förderung des Münsterlandes)
a) Aufsichtsrat
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 der Satzung des Vereins zur Förderung des
Münsterlandes aus Personen, die von der Mitgliederv ersammlung gewählt werden und
Personen, die kraft ihres Amtes Mitglieder des Aufs ichtsrates sind. Mitglieder des
Aufsichtsrates kraft Amtes im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster oder dessen/deren
allgemeine/r Vertreter/in
Nach § 11 Absatz 2 der Satzung verfügen der Oberbü rgermeister/die Oberbürgermeisterin der
Stadt Münster oder dessen/deren allgemeiner Vertreter/in über zwei Stimmen.
b) Mitgliederversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglieder
1. 1.
2. 2.
Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagener Bedienstete/r)
3. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 3. Bernadette Spinnen
Durch die Vorlage V/0824/2007 wurde festgelegt, dass von den kommunalen Gebietskörper-
schaften je drei Mitglieder in die Mitgliederversammlung entsandt werden.
Anlage 1
17
27. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Münster
Vorstand
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied:
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gehören dem Vorstand drei Vorsitzende, der Schatzmeister
sowie bis zu fünf Beisitzer an. Dazu treten als wei tere Vorstandsmitglieder im Einvernehmen
mit dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vor stand je ein Vertreter des Regie-
rungspräsidenten (Bezirksregierung) Münster und der Stadt Münster.
28. Fachklinik Hornheide e.V.
Mitgliederversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglied:
Dr. med. Norbert Schulze Kalthoff
Nach § 7 der Satzung des Vereins benennt jedes Mit glied mit beschließender Stimme seinen
beauftragten Vertreter für die Mitgliederversammlung.
Das nach § 8 Abs. 3 der Satzung von der Stadt Münst er vorgeschlagene Mitglied des Vor-
standes (RF Beanka Ganser) wurde zuletzt am 20.10.2 011 auf Vorschlag des Rates der
Stadt Münster von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt und ist
damit noch bis zum Oktober 2015 gewähltes Mitglied des Vorstandes. Die Verwaltung wird
dem Rat zeitnah zum Ablauf der Wahlzeit einen Beset zungsvorschlag für die Wahl des Vor-
standes unterbreiten.
29. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwick lung e. V. (ehemals Deutsches
Volksheimstättenwerk)
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Stadtrat Thomas Paal Gabriele Regenitter
30. items GmbH
Beirat
-Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
Anlage 1
18
1. Stadtrat Wolfgang Heuer
2. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrags besteht der Beir at aus bis zu 10 Mitgliedern, die von der
Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die Gesel lschafterversammlung ist jedoch an
Vorschläge der an den Gesellschaftern –hier die Sta dtwerke Münster GmbH- beteiligten
Kommunen hinsichtlich der Person des Beiratsmitglie ds gebunden. Die Stadt Münster hat
bisher 2 Vertreter in den Beirat entsandt.
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Ent sendung in den Aufsichtsrat der items
GmbH entsprechend zu treffen.
31. Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
Die Stadt Münster wurde 1970 Mitglied der damaligen Anwendergemeinschaft KDN
(Kommunale Datenverarbeitung NRW). Daraus entstand 2003 der Zweckverband, in dem die
citeq für die Stadt Münster seit 2004 Mitglied ist. Der KDN ist eine Leistungsgemeinschaft von
Kommunen, Kreisen und kommunalen IT-Dienstleistern. Der Zweckverband verfolgt das Ziel,
die Qualität und Wirtschaftlichkeit von IT-Dienstleistungen seiner Mitglieder zu verbessern und
damit zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Leistungen aller Mitglieder beizutragen.
Verbandsversammlung
Mitglieder
1. Stadtrat Wolfgang Heuer 1. Stadtkämmerer Alfons R einkemeier
2. Stefan Schoenfelder 2. Frank Helmer
Die Verbandsversammlung besteht nach § 8 der Satzun g aus je 2 Vertretern der Verbands-
mitglieder. Soweit Gemeinden Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertre-
tungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Ver-
bandsmitgliedes bestellt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu
wählen.
32. Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
a) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier Stadtdirektor Har twig Schultheiß
b) Fachbeirat:
- Vertretung der Stadt Münster –
Anlage 1
19
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Die Gesellschafter bilden nach § 14 des Gesellscha ftsvertrags einen Fachbeirat in beratender
Funktion der Gesellschaftsversammlung. Dieser Fachbeirat besteht aus max. 9 Personen, wo-
bei vom jeweiligen Gesellschafter jeweils max. 3 Beiratsmitglieder benannt werden.
Bei den Beiratsmitgliedern muss es sich um Ratsmitglieder handeln. Dies wurde mit der Vor-
lage V/0901/1996 entsprechend festgelegt.
33. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
b) Besetzung des Beirates:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r ):
7. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
7. Stadtrat Thomas Paal
die Leitung des Kulturamtes:
8. Frauke Schnell
8. Andreas Ermeling
Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder
je ein/e Vertreter/in der Fraktionen im Rat der Sta dt Münster, die vom Rat entsandt werden,
der Oberbürgermeister oder ein/eine von ihm vorgesc hlagene/r Beamte/r bzw. Angestellte/r,
sowie die jeweilige Leitung des Kulturamtes. Für je des Mitglied ist eine Stellvertretung zu
benennen.
Anlage 1
20
34. AirportPark FMO GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 4. Stadtkämmer er Alfons Reinkemeier
Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 des Gesellschaf tsvertrags aus je vier von den Gesellschaf-
tern entsandten Mitgliedern.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Michael Schetter Dr. Annemarie Janetzki
Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die G esellschafterversammlung aus jeweils ei-
nem Vertreter der Gesellschafter, wobei für die kom munalen Vertreter auf § 113 GO NRW
verwiesen wird.
35. Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster
- Vertretung der Stadt Münster -
a) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 7 Absatz 1, 2 L andesplanungsgesetz NRW
(LPIG):
1.
2.
Gemäß § 7 Abs. 1 LPlG werden die stimmberechtigten Mitglieder der Regionalräte zu zwei
Dritteln durch die Vertretungen der kreisfreien Stä dte und Kreise gewählt, zu einem Drittel
aus Reservelisten berufen. Nach § 7 Abs. 2 LPlG wäh len die kreisfreien Städte je angefan-
gene 200.000 Einwohner 1 Mitglied des Regionalrates.
Der Rat der Stadt Münster hat gemäß Schreiben der B ezirksregierung Münster vom
15.05.2014 2 Mitglieder in den Regionalrat zu wähle n. Zugrunde gelegt wurde die Bevölke-
rungszahl zum 30.06.2013. Sind für eine kreisfreie Stadt mehrere Mitglieder des Regionalra-
tes zu wählen, so gelten dafür gem. § 7 Abs. 2 LPlG die Grundsätze der Verhältniswahl. Die
nach § 7 Abs. 2 LPlG gewählten Mitglieder des Regio nalrates müssen in der kreisfreien
Stadt, von der sie gewählt werden, ihre Wohnung, be i mehreren Wohnungen ihre Haupt-
wohnung haben. Es gelten die Vorschriften für die W ählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes
entsprechend (§ 7 Abs. 4 LPlG).
Anlage 1
21
b) als beratendes Mitglied nimmt gemäß gem. § 8 Abs. 3 LPIG an den Sitzungen teil:
Nach § 8 Abs. 3 LPlG nehmen je ein/e Vertreter/in d er Landschaftsverbände Rheinland oder
Westfalen-Lippe, der kreisfreien Städte und der Kreise des Regierungsbezirks außerhalb des
Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr mit ber atender Stimme an Sitzungen des
Regionalrates teil.
36. Institut für vergleichende Städtegeschichte (IS tG) gGmbH
Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Stadträtin Dr. Andrea Hanke Dr. Hannes Lambacher
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages besteht die Ges ellschafterversammlung aus je einem
Vertreter der Gesellschafter.
37. Kommunale Gesundheitskonferenz
Folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales, S tiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung werden in die kommunale Gesundheitskonferenz berufen:
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
Nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesund heitsdienst gehören Mitglieder des für
Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesundheitskonferenz an.
Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je einen Vertreter der im für Gesundheit zu-
ständigen Ausschuss vertretenen Parteien. Vorsitzende/r der Gesundheitskonferenz ist der/die
Gesundheitsdezernent/in oder in Vertretung die Leitung des Gesundheitsamtes (V/0308/2000).
Oberbürgermeister Markus Lewe
Anlage 1
22
38. Kuratorium der Stiftung Clemenshospital
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
Das Kuratorium der unselbständigen, kommunal verwalteten Stiftung besteht gem. § 4 Abs. 2
des Vertrages über den Wiederaufbau des Clemenshospitals von 1952 u. a. aus dem jeweili-
gen Oberbürgermeister und vier vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der Wahlperiode zu
wählenden Ratsmitgliedern . Für jedes Mitglied kann ein Stellvertreter gewähl t bzw. bestellt
werden.
Zuständigkeiten gem. § 4 des Vertrags:
Das Kuratorium ist zuständig für die Wahrung der Interessen der Stiftung. Ihm ist über die all-
gemeine Betriebsführung regelmäßig Bericht zu erstatten und es hat eine beratende Funktion.
Die ursprünglich eingeräumten Zustimmungserforderni sse für betriebliche Entscheidungen
wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausgeübt. Sie werden auch künftig nicht wahr-
genommen. Das Kuratorium ist mindestens zweimal im Jahr durch den Vorsitzenden einzube-
rufen, ferner auch, wenn mindestens zwei Mitglieder die Einberufung verlangen.
V333_Anlage2_Benennung_Fraktionen
1807 Zeichen
Anlage 2 1 1. Pflegekonferenz Vertreter der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Pfle geversicherungsgesetzes (Landes- pflegegesetz) PfG NW richten die kreisfreien Städte Pflegekonferenzen zur Umsetzung der im Gesetz und in den §§ 8 und 9 SGB XI vorgegebenen Aufgaben ein und übernehmen de- ren Geschäftsführung. Mitglieder sind nach den Grundsätzen der Stadt Mün ster, die für die Arbeit der Pflegekonfe- renz aufgestellt worden sind, u. a. die Vertreter der Fraktionen im Rat. 2. Beirat der Verbraucherberatungsstelle Vertreter der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. von der Verwaltung Dagmar Arnkens-Homann Frank Treutler Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat de r Verbraucherberatungsstelle Münster sind im Beirat sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen durch je ein Ratsmitglied, einen Ver- treter der Verwaltung sowie die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle vertreten. Anlage 2 2 3. Beirat Rieselfelder Vertreter der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. Die Mitglieder des Beirats und deren Vertreter werd en nach § 2 der Geschäftsordnung auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 von den dort genannten Gremien / Instituti- onen bestimmt: - je ein Mitglied aus den im Rat vertretenen Frakti onen sowie je ein Vertreter 4. Beirat für Klimaschutz Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen oder G ruppen als Gäste: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7.
Beschlussvorlage
4523 Zeichen
V/0333/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien Beratungsfolge 02.07.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertre- ter/innen. 2. Die nicht erneut in diese Gremien entsandten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zei t- punkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen, sofern sie nicht bereits aus anderen Gründen (z.B. Verlust der Mitgliedschaft im Rat) die Mitgliedschaft im Gremium verlieren oder verloren haben. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils benannten Personen die Fraktionen oder Gruppen bzw. die Verwaltung vertreten. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrä- ten oder entsprechenden Organen von ju ristischen Personen oder Pe rsonenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu ve r- folgen. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei u nmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der /die von ihm Vorlagen-Nr.: V/0333/2014 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492-3300 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0333/2014 vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Sätze 1 und 2 gelten für mittelbare Beteiligungen entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Sicherung hinre i- chender gemeindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden. Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 50 Abs. 4 i. V . m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berec h- nungssystem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu besetzende Gremium geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Rat s- mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahl- vorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu besetzenden Gre- mien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständigen Gremiums (z. B. der Ge- sellschafterversammlung) o. ä. festgelegt. Gleichstellung von Frauen und Männern Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2 013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes G e- schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG hingewiesen. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1 – Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster Anlage 2 – Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Loddenheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0333/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37