0273/2022
Geruchsbelästigung in den späteren Abendstunden in Köln-Brück und -Merheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 0273/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Geruchsbelästigung in den späteren Abendstunden in Köln-Brück und -Merheim Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 8 weist mit Anfrage vom 07.04.2021 auf Belästigungen meh- rerer Anwohnerinnen und Anwohner in Köln-Brück und Köln-Merheim hauptsächlich über den Geruch von verbranntem Plastikmüll hin, die nach verschiedenen Aussagen in Brück in Richtung östlicher Ortsausgang zu liegen scheinen, und stellt hierzu zwei Fragen. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 1. Sind der Verwaltung diese Klagen bekannt? In den Jahren 2020 und 2021 sind keine Geruchsbeschwerden aus den Bereich Merheim oder Brück bei im Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingegangen, die sich auf verbrannten Plastikmüll bezo- gen haben. Vereinzelte Beschwerden aus dem Rechtsrheinischen beziehen sich häufig auf Gerüche von Gast- stätten oder einzelne Baumaßnahmen. Im Dezember 2021 erhielt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine Beschwerde einer Anwohne- rin aus Dellbrück über einen leicht säurehaltigen Geruch in der Luft. Der Umweltalarm der Stadt Köln konnte dieses vor Ort bestätigen. Der Wind wehte aus Richtung Ost, auf Kölner Stadtgebiet konnte hier keine Quelle ausgemacht werden. Eine unmittelbare Anfrage beim Rheinisch-Bergischen-Kreis war ergebnislos. Dort lagen keine Hinweise oder Beschwerden vor, die vergleichbar wären. Da die Geruchsbelastung nur in geringer Intensität wahrnehmbar war, wurde mit der Beschwerdeführerin abgestimmt, dass sie sich mit der Feuerwehr in Verbindung setzen soll, wenn die Gerüche erneut oder stärker auftreten. Diesem stimmte die Anwohnerin zu. 2. In welcher Form wird die Verwaltung darauf reagieren? Bei Geruchsbeschwerden ist es oft sehr schwer, den Geruch einer konkreten Quelle zuzuordnen. Die Beschwerdeführenden können meistens die genaue Ursache nicht benennen und haben zudem eine sehr individuelle Wahrnehmung von Geruchsqualität und –intensität. So kommt es häufig vor, dass der gleiche Geruch sehr unterschiedlich beschrieben wird. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt geht bei Geruchsbeschwerden grundsätzlich wie folgt vor: Nach dem Eingang einer Beschwerde wird der/die Beschwerdeführer*in persönlich kontaktiert, um Details oder Hinweise zu erhalten. Bei Beschwerden über wiederkehrende Gerüche werden Ge- ruchsprotokolle erbeten, um mithilfe von detaillierten Angaben wie Windrichtung, Geruchsintensität etc. die mögliche Quelle näher eingrenzen zu können. Zudem findet ein Austausch mit anderen Dienststellen und Behörden sowie möglichen Emittenten statt. Viele größere Betriebe bieten eine direkte Kontaktmöglichkeit für die Nachbarschaft an, die auf der jeweiligen Homepage hinterlegt ist. Wenn die Gerüche zum Zeitpunkt des Beschwerdeeingangs noch vorliegen, finden vielfach Vorort- 2 Termine statt, um die mögliche Quelle zu ermitteln. Geruchsbeschwerden erfordern folgende Angaben: - Wo und wann wurden die Gerüche wahrgenommen? - Aus welcher Richtung wehte der Wind? - Beschreibung der Gerüche (bspw. Brand, metallisch,…) - Wahrgenommene Intensität (bspw. leicht, stark, ruft Übelkeit hervor, reizend,…) Bei akuten Geruchsbeschwerden besteht die Möglichkeit, dass die Betroffenen direkt die Feuerwehr anrufen. Im Einzelfall kann die Feuerwehr vor Ort Luftmessungen und ggf. notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0273/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.01.2022
- Erstellt
- 23.01.2022 16:05