1131/2021
Beantwortung einer Anfrage zur Förderung rassismuskritischer Projekte
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3757 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 28.05.2021 1131/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 01.06.2021 Beantwortung einer Anfrage zur Förderung rassismuskritischer Projekte Das Mitglied des Integrationsrats Frau Eugenie Rempel (Liste HEIMAT-RODINA) stellt unter Bezug- nahme auf die Beschlussvorlage „Förderung rassismuskritischer Projekte/1.Schritt“ (Vorlage Nr. 3597/2020) folgende schriftliche Anfrage (AN/0311/2021): „…in der ersten Sitzung des Integrationsrates am 12.01.2021 haben wir über die Förderung rassis- muskritischer Projekte abgestimmt. Es waren insgesamt sieben Projekten von verschiedenen Organi- sationen mit einer Gesamtsumme von 46.548,00 €. Leider, weil es die erste Sitzung der neu gewählten Integrationsrates war, haben die Mitglieder keine Information über die Träger und Projektkonzeptionen zur Verfügung gestellt bekommen. Unsere Liste begrüßt die Förderungen der rassismuskritischen Projekte, aber braucht mehr Informationen, weil wir quasi über die Förderungen blind abgestimmt haben. Die näheren Informationen über die Projek- te kann uns helfen die Teilnehmer sowie Partnerorganisationen für die Projekte zu gewinnen. Gleich- zeitig können wir Informationen über die Projekte, Zielgruppe, Teilnahmebedingungen etc. über die Vereine und Organisationen zu verbreiten um zu helfen die Projekte erfolgreich zu realisieren. Die Verwaltung wird gebeten dem Integrationsrat die Projektkonzeptionen mit Zeitplan und Informa- tionen über die Projektträger möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: In der vom Integrationsrat vorberatenen und vom Rat beschlossenen „Förderrichtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz“ (Vorlage Nr. 3187/2019) ist zur Behandlung von Förderanträgen unter 6.2 grundsätzlich folgendes Verfahren festgehalten: „Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Köln im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln prüft den Antrag inhaltlich und bewertet diesen aus fachlicher Sicht sowie unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses erfolgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung.“ Konkret bedeutet dies, dass interessierte Träger ihre Antragsunterlagen und Konzepte zu einem ge- planten rassismuskritischen Projekt bei der Verwaltung zur fachlichen Prüfung einreichen und an- schließend eine Prüfung gemäß der in der Förderrichtlinie vorgegebenen Kriterien erfolgt. Im Rahmen dieser Prüfung werden – falls erforderlich – von der Verwaltung weitergehende Informationen zum Träger und dessen Projekt eingeholt bzw. es wird beratend unterstützt. Entspricht das beantragte Projekt den o.g. Förderrichtlinien, wird es von der Verwaltung in einer kur- zen zusammen fassenden Projektvorstellung mit Nennung des Trägers, geplantem Projektziel und Zielgruppe, Nennung des Durchführungszeitraums (falls zum Zeitpunkt der Antragstellung schon be- kannt) und der beantragten Fördersumme zusammengefasst und dem Integrationsrat zur abschlie- ßenden Beschlussfassung vorgelegt. 2 Falls künftig abweichend von der bisher praktizierten zusammenfassenden Darstellung der Verwal- tung durch den Integrationsrat ausführlichere Informationen über die Träger, Partnerorganisationen und Projektkonzeptionen und Teilnahmebedingungen gewünscht werden, um (wie von Frau Rempel beschrieben) die jeweiligen Projektinformationen über Vereine und Organisationen zu verbreiten und damit bei deren Realisierung zu helfen, kann dies über einen entsprechenden Antrag im Integrations- rat beschlossen werden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1131/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 17:42