3050/2017
Grünpfeilregelung für den Radverkehr
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3042 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 06.10.2017 3050/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.10.2017 Grünpfeilregelung für den Radverkehr hier: Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.09.2017, TOP 1.5 Anfragen: 1. „Wie schätzt die Verwaltung die vom ADFC angesprochenen Probleme mit dem 1994 einge- führten Grünpfeil ein?“ 2. „Plant die Stadt eine erneute Überprüfung aller Kreuzungen, die dann den Radverkehr vorran- gig berücksichtigt?“ 3. „Welche Erfahrungen wurden mit dem ersten Grünpfeil für den Radverkehr seit Ende 2016 gemacht?“ 4. „Wie viele Bußgelder gegen Fahrrad- und Autofahrer*innen wurden von 2014 bis heute ver- hängt, weil diese beim Rechtsabbiegen an Grünpfeilen nicht angehalten hatten?“ 5. „Wann kann mit weiteren Grünpfeilen gerechnet werden?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5: Die ersten Grünpfeile wurden bereits 1995 in Köln montiert. Im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen in Köln überprüft und wenn möglich, der Grünpfeil angeordnet. Allerdings wurde seiner- zeit ausschließlich der Kfz-Verkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch damals schon von der Regelung profitierte. Die von dem ADFC angesprochene Problematik, dass viele Verkehrsteilneh- mer/innen ohne anzuhalten am Grünpfeil rechts abbiegen, kommt auch in Köln vor. Daher wurde die Grünpfeilregelung von Polizei und Verwaltung schon von Anfang an intensiv beobachtet. Nach Be- obachtungen, Hinweisen oder Unfällen wurden aus Sicherheitsgründen auch Grünpfeile wieder de- montiert. Es gibt keine Zahlen oder Daten über erhobene Bußgeldbescheide. Die Anordnung von Grünpfeilen ist bundesweit nicht unumstritten, da sich Fußgänger/innen durch die Regelung verunsichert fühlen können. Für den Radverkehr ist die Grünpfeilregelung eine gute Rege- lung. Sie führt zu erhöhtem Komfort. Sollten sich an einem Knotenpunkt innerhalb von 2 Jahren zwei Unfälle ereignen, die mit dem Grün- pfeil im Zusammenhang stehen, wird dieser wieder entfernt. In Köln werden heute für den Kfz- Verkehr keine weiteren Grünpfeile mehr angeordnet. Die bestehenden Pfeile werden nicht abgebaut, wenn es dort keine negativen Auffälligkeiten gibt. Nach etwa 17 Jahren mit positiven Erfahrungen 2 gelten die bestehenden Grünpfeile als sicher. In Köln gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile. Bisher gibt es keine Auffälligkeiten oder negative Erfahrungen mit den neu installierten Grünpfeilen für den Radverkehr. Die Verwaltung nimmt Vorschläge für Ampeln, die ausschließlich dem Radverkehr gelten, entgegen, wenn die Anordnung eines Grünpfeiles für den Radverkehr eine Verbesserung im Verkehrsablauf bedeuten kann. Vorschläge können per Mail an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln geschickt werden: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de . Diese werden sukzessiv geprüft und wenn möglich umgesetzt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3050/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.10.2017
- Erstellt
- 02.10.2017 12:40