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3050/2017

Grünpfeilregelung für den Radverkehr

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.10.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.10.2017, TOP 6.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3042 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer  06.10.2017 
 3050/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.10.2017 
 
Grünpfeilregelung für den Radverkehr 
hier: Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln in der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 05.09.2017, TOP 1.5 
Anfragen: 
 
1. „Wie schätzt die Verwaltung die vom ADFC angesprochenen Probleme mit dem 1994 einge-
führten Grünpfeil ein?“ 
 
2. „Plant die Stadt eine erneute Überprüfung aller Kreuzungen, die dann den Radverkehr vorran-
gig berücksichtigt?“ 
 
3. „Welche Erfahrungen wurden mit dem ersten Grünpfeil für den Radverkehr seit Ende 2016 
gemacht?“ 
 
4. „Wie viele Bußgelder gegen Fahrrad- und Autofahrer*innen wurden von 2014 bis heute ver-
hängt, weil diese beim Rechtsabbiegen an Grünpfeilen nicht angehalten hatten?“ 
 
 
5. „Wann kann mit weiteren Grünpfeilen gerechnet werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5: 
 
Die ersten Grünpfeile wurden bereits 1995 in Köln montiert. Im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle 
Kreuzungen in Köln überprüft und wenn möglich, der Grünpfeil angeordnet. Allerdings wurde seiner-
zeit ausschließlich der Kfz-Verkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch damals schon von der 
Regelung profitierte. Die von dem ADFC angesprochene Problematik, dass viele Verkehrsteilneh-
mer/innen ohne anzuhalten am Grünpfeil rechts abbiegen, kommt auch in Köln vor. Daher wurde die 
Grünpfeilregelung von Polizei und Verwaltung schon von Anfang an intensiv beobachtet.  Nach Be-
obachtungen, Hinweisen oder Unfällen wurden aus Sicherheitsgründen auch Grünpfeile wieder de-
montiert.  
 
Es gibt keine Zahlen oder Daten über erhobene Bußgeldbescheide.  
 
Die Anordnung von Grünpfeilen ist bundesweit nicht unumstritten, da sich Fußgänger/innen durch die 
Regelung verunsichert fühlen können. Für den Radverkehr ist die Grünpfeilregelung eine gute Rege-
lung. Sie führt zu erhöhtem Komfort.  
 
Sollten sich an einem Knotenpunkt innerhalb von 2 Jahren zwei Unfälle ereignen, die mit dem Grün-
pfeil im Zusammenhang stehen, wird dieser wieder entfernt. In Köln werden heute für den Kfz-
Verkehr keine weiteren Grünpfeile mehr angeordnet. Die bestehenden Pfeile werden nicht abgebaut, 
wenn es dort keine negativen Auffälligkeiten gibt. Nach etwa 17 Jahren mit positiven Erfahrungen

2 
 
gelten die bestehenden Grünpfeile als sicher. In Köln gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile. 
 
Bisher gibt es keine Auffälligkeiten oder negative Erfahrungen mit den neu installierten Grünpfeilen für 
den Radverkehr. Die Verwaltung nimmt Vorschläge für Ampeln, die ausschließlich dem Radverkehr 
gelten, entgegen, wenn die Anordnung eines Grünpfeiles für den Radverkehr eine Verbesserung im 
Verkehrsablauf bedeuten kann. Vorschläge können per Mail an den Fahrradbeauftragten der Stadt 
Köln geschickt werden: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de . Diese werden sukzessiv geprüft und 
wenn möglich umgesetzt. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

10.10.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3050/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.10.2017
Erstellt
02.10.2017 12:40