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A-N/0008/2016

Wenden auf der Westhoffstraße beenden

Antrag an die BV Nord 13.09.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.04.2016, TOP 6.2

Wenden auf der Westhoffstraße beenden

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A-N-0008-2016-Wenden auf der Westhoffstraße beenden

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Wenden auf der Westhoffstraße beenden

1357 Zeichen

Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-nord@fdp-ms.de 
www.bvnord.fdp -ms.de  
Marc Weßeling  
Bezirksvertreter  
Münster, 11.04.2016  
      A-N/0008/2016 
 
  FDP
 
 in der Bezirksvertretung 
 Münster Nord 
 
 
 
 
 
 
 F 
 
 
FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 Mü nster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wenden auf der Westhoffstraße beenden  
 
 
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und wie die Fahrbahnmarkierung 
zwischen den Fahrbahnen auf der Westhoffstraße zwis chen der Ausfahrt des Parkplatzes 
der Zentrumserweiterung und dem Kreisverkehr Richtu ng Kristiansandstraße 
durchgezogen werden kann und gleichzeitig das Abbie gen aus dem Langebusch nur noch 
nach rechts ermöglicht werden kann. 
 
 
Begründung:  
 
Besucher der Einzelhandelsgeschäfte im erweiterten Zentrum in Kinderhaus nutzen die 
Stelle auf der Westhoffstraße auf Höhe Langebusch h äufig zum Wenden, obwohl sie 
wenige Meter weiter einfach einmal um den Kreisverk ehr fahren könnten. Dies verursacht 
regelmäßig Stau auf der Westhoffstraße und nicht se lten gefährliche Situationen, 
besonders da sich auf dieser Höhe auch Bushaltestellen befinden. 
 
 
 
 
Für die FDP in der BV Nord 
Weßeling 
 
Bezirksverwaltung Nord 
Idenbrockplatz 8 
48159 Münster

A-N-0008-2016-Wenden auf der Westhoffstraße beenden

1873 Zeichen

32 2 7100/ BV-Nord ) 04.08.2016
Herr Pivl Einf 32 92

An die

Bezirksvertretung

Münster-Nord

nel

9, AUß, N
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über
Herrn Stadtrat Heuer

m

über
33.25
Frau Remmers

Wenden auf der Westhoffstraße beenden
Antrag Nr. A-N/0008/2016 der FDP in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom
11.04.2016

Die FDP in der BV-Münster Nord bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Fahrbahn-
markierung auf der Westhoffstraße zwischen der Verkehrsinsel/Parkplatzausfahrt und dem
Kreisverkehr Richtung Kristiansandstraße durchgezogen werden kann und gleichzeitig das
Abbiegen aus dem Langebusch nur noch nach rechts ermöglicht werden kann.

Zum Antrag wird unter Bezug auf die Zwischenmitteilung vom 27.05.2016 nach Eingang der
Stellungnahmen des Tiefbauamtes und der Polizei wie folgt Stellung genommen:

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist es grundsätzlich möglich, dass
Fahrzeugführer aus Einmündungen nach links oder nach rechts ausfahren dürfen. Eine Un-
terbindung und damit Beschränkung dieser generellen Regelung ist nur dann vorzunehmen,
wenn hierfür eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn eine konkre-
te Unfalllage besteht. Die Polizei hat mitgeteilt, dass auf der Westhoffstraße in Höhe der
Parkplatzausfahrt keine Unfalllage besteht. Der Bereich ist sowohl in der 3-Jahres- als auch
in der 1-Jahresbetrachtung nicht unfallauffällig.

Auch seitens des Tiefbauamtes wird die Umsetzung eines Einfahrtsverbotes für Linksabbie-
ger in die Straße Langebusch nicht befürwortet. Es handelt sich zudem um keine unübliche
Verkehrssituation. Wegen der fehlenden Gefahrenlage gibt es keine zwingende Notwendig-
keit, ein Abbiegegebot zu setzen.

Vor diesem Hintergrund sind daher Maßnahmen, wie auch eine Markierung, nach den
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

\ \ 5 Rn
Schulzs-Werfer NV,

N

Beratungsverlauf (1)

19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Westhoffstraße
  • Geringhoffstraße 48
  • Kristiansandstraße
  • Idenbrockplatz 8
  • Langebusch
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0008/2016
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
13.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37