A-N/0008/2016
Wenden auf der Westhoffstraße beenden
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Wenden auf der Westhoffstraße beenden
1357 Zeichen
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-nord@fdp-ms.de
www.bvnord.fdp -ms.de
Marc Weßeling
Bezirksvertreter
Münster, 11.04.2016
A-N/0008/2016
FDP
in der Bezirksvertretung
Münster Nord
F
FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 Mü nster
Wenden auf der Westhoffstraße beenden
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und wie die Fahrbahnmarkierung
zwischen den Fahrbahnen auf der Westhoffstraße zwis chen der Ausfahrt des Parkplatzes
der Zentrumserweiterung und dem Kreisverkehr Richtu ng Kristiansandstraße
durchgezogen werden kann und gleichzeitig das Abbie gen aus dem Langebusch nur noch
nach rechts ermöglicht werden kann.
Begründung:
Besucher der Einzelhandelsgeschäfte im erweiterten Zentrum in Kinderhaus nutzen die
Stelle auf der Westhoffstraße auf Höhe Langebusch h äufig zum Wenden, obwohl sie
wenige Meter weiter einfach einmal um den Kreisverk ehr fahren könnten. Dies verursacht
regelmäßig Stau auf der Westhoffstraße und nicht se lten gefährliche Situationen,
besonders da sich auf dieser Höhe auch Bushaltestellen befinden.
Für die FDP in der BV Nord
Weßeling
Bezirksverwaltung Nord
Idenbrockplatz 8
48159 Münster
A-N-0008-2016-Wenden auf der Westhoffstraße beenden
1873 Zeichen
32 2 7100/ BV-Nord ) 04.08.2016 Herr Pivl Einf 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-Nord nel 9, AUß, N ; vr über Herrn Stadtrat Heuer m über 33.25 Frau Remmers Wenden auf der Westhoffstraße beenden Antrag Nr. A-N/0008/2016 der FDP in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 11.04.2016 Die FDP in der BV-Münster Nord bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Fahrbahn- markierung auf der Westhoffstraße zwischen der Verkehrsinsel/Parkplatzausfahrt und dem Kreisverkehr Richtung Kristiansandstraße durchgezogen werden kann und gleichzeitig das Abbiegen aus dem Langebusch nur noch nach rechts ermöglicht werden kann. Zum Antrag wird unter Bezug auf die Zwischenmitteilung vom 27.05.2016 nach Eingang der Stellungnahmen des Tiefbauamtes und der Polizei wie folgt Stellung genommen: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist es grundsätzlich möglich, dass Fahrzeugführer aus Einmündungen nach links oder nach rechts ausfahren dürfen. Eine Un- terbindung und damit Beschränkung dieser generellen Regelung ist nur dann vorzunehmen, wenn hierfür eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn eine konkre- te Unfalllage besteht. Die Polizei hat mitgeteilt, dass auf der Westhoffstraße in Höhe der Parkplatzausfahrt keine Unfalllage besteht. Der Bereich ist sowohl in der 3-Jahres- als auch in der 1-Jahresbetrachtung nicht unfallauffällig. Auch seitens des Tiefbauamtes wird die Umsetzung eines Einfahrtsverbotes für Linksabbie- ger in die Straße Langebusch nicht befürwortet. Es handelt sich zudem um keine unübliche Verkehrssituation. Wegen der fehlenden Gefahrenlage gibt es keine zwingende Notwendig- keit, ein Abbiegegebot zu setzen. Vor diesem Hintergrund sind daher Maßnahmen, wie auch eine Markierung, nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. \ \ 5 Rn Schulzs-Werfer NV, N
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Westhoffstraße
- Geringhoffstraße 48
- Kristiansandstraße
- Idenbrockplatz 8
- Langebusch
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0008/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 13.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37