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AN/0076/2017

Antrag an die Bezirksregierung Köln nch §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 19.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2017, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

4147 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.01.2017 
AN/0076/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
 
 
Antrag an die Bezirksregierung Köln nch §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO 
Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten 
- Antrag der Grünen – 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die BV Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen An-
trag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass 
im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen 
probeweise für 1 Jahr Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ ein-
gerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Tempo-
reduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme bis zum 
Abschluss der Probephase durchgeführt werden. 
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Nippes vorgelegt werden, 
um überprüfen zu können, ob der Versuch in eine dauerhafte Maßnahme übergeführt 
werden 
kann. 
 
 
 
 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Begründung: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 15.09.2016 hat die Verwaltung zum Beschluss der 
Bezirksvertretung vom 23.06.2016 „Lärmschutz für den Blücherpark und die Kleingärten an 
der A57“ Stellung bezogen. Darin wurde mitgeteilt: 
 
„Der Park ist erheblich durch Lärmimmission belastet. Der Beurteilungspegel liegt am Tage 
zwischen 65 und 75 dB(A), vom Ostrand des Parks zur Autobahn ansteigend.“ 
 
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen zu 
verzeichnen sind. Sie legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der Stadt Köln zu 
errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren ist. Außer Temporeduzierungen 
sieht sie auch keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren. 
Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei der zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörde für die A57, der Bezirksregierung Köln, einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1 Satz 
2 Nr.3 der StVO zu stellen. Da sich der §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO auf die Wohnbe-
völkerung bezieht, schätzt die Verwaltung die Chancen des Antrags eher gering ein. Deshalb 
ist es sinnvoller den Antrag nach §45 Absatz 1b Nr.5  
einzureichen, mit dem Ziel die Tempovorschriften gemäß des Antrags vom 23.06.2016 zu 
erreichen. Eine hilfsweise Beantragung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 ist dennoch sinnvoll. 
 
„§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßen-
strecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbie-
ten und den Verkehr umleiten… 
(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen… 
5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geord-
neten städtebaulichen Entwicklung. 
…“ 
Quelle: Internet http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-und-
verkehrseinrichtungen 18.01.2017, 12:17 Uhr 
 
 
Der Blücherpark und die Kleingärten werden von der Bevölkerung intensiv genutzt. Bewoh-
ner der angrenzenden Stadtteile suchen hier zu jeder Jahreszeit Erholung. Es wird auf den 
Rasenflächen gepicknickt und der Biergarten lädt zu einem Besuch ein. Der Spielplatz direkt 
an der Autobahn allerdings wird von Eltern und Kindern gemieden, weil Lärm und Abgase zu 
hoch sind. Die Bevölkerung, die den Park und die Kleigärten aufsucht, hat ein Recht auf 
Schutz vor Abgasen und Lärm. 
Ein erneuter Anlauf mit diesem Antrag, die Aufenthaltsqualität für den Blücherpark und die 
der Kleingärtner zu erhöhen, ist somit gerechtfertigt. 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten       gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0076/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27