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Antrag an die Bezirksregierung Köln nch §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0076/2017 vom 19.01.2017

Stand: Am 02.02.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.01.2017 AN/0076/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Antrag an die Bezirksregierung Köln nch §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten - Antrag der Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die BV Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen An- trag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen probeweise für 1 Jahr Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ ein- gerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Tempo- reduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme bis zum Abschluss der Probephase durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Nippes vorgelegt werden, um überprüfen zu können, ob der Versuch in eine dauerhafte Maßnahme übergeführt werden kann. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 15.09.2016 hat die Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung vom 23.06.2016 „Lärmschutz für den Blücherpark und die Kleingärten an der A57“ Stellung bezogen. Darin wurde mitgeteilt: „Der Park ist erheblich durch Lärmimmission belastet. Der Beurteilungspegel liegt am Tage zwischen 65 und 75 dB(A), vom Ostrand des Parks zur Autobahn ansteigend.“ Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen zu verzeichnen sind. Sie legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der Stadt Köln zu errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren ist. Außer Temporeduzierungen sieht sie auch keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren. Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei der zuständigen Straßenverkehrsbe- hörde für die A57, der Bezirksregierung Köln, einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO zu stellen. Da sich der §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO auf die Wohnbe- völkerung bezieht, schätzt die Verwaltung die Chancen des Antrags eher gering ein. Deshalb ist es sinnvoller den Antrag nach §45 Absatz 1b Nr.5 einzureichen, mit dem Ziel die Tempovorschriften gemäß des Antrags vom 23.06.2016 zu erreichen. Eine hilfsweise Beantragung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 ist dennoch sinnvoll. „§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßen- strecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbie- ten und den Verkehr umleiten… (1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen… 5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geord- neten städtebaulichen Entwicklung. …“ Quelle: Internet http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-und- verkehrseinrichtungen 18.01.2017, 12:17 Uhr Der Blücherpark und die Kleingärten werden von der Bevölkerung intensiv genutzt. Bewoh- ner der angrenzenden Stadtteile suchen hier zu jeder Jahreszeit Erholung. Es wird auf den Rasenflächen gepicknickt und der Biergarten lädt zu einem Besuch ein. Der Spielplatz direkt an der Autobahn allerdings wird von Eltern und Kindern gemieden, weil Lärm und Abgase zu hoch sind. Die Bevölkerung, die den Park und die Kleigärten aufsucht, hat ein Recht auf Schutz vor Abgasen und Lärm. Ein erneuter Anlauf mit diesem Antrag, die Aufenthaltsqualität für den Blücherpark und die der Kleingärtner zu erhöhen, ist somit gerechtfertigt. gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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