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Nutzung von künstlicher Intelligenz in Schwimmbädern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2979/2023 vom 26.09.2023

Stand: Am 28.09.2023 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 26.09.2023 2979/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 28.09.2023 Nutzung von künstlicher Intelligenz in Schwimmbädern Die FDP-Fraktion hat in der letzten Sitzung des Sportausschusses eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1309/2023) gestellt. Hierzu hat das Beteiligungsmangement eine Stellungnahme der KölnBäder GmbH eingeholt. Diese hat wie folgt geantwortet: Zu Frage 1: Inwieweit ist der Köln Bäder GmbH und/oder Verwaltung die Nutzung einer Künstlicher Intelligenz zur Überwachung in Kölner Schwimmbädern bekannt? Der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ zur Unterstützung der Wasseraufsicht wird schon seit dem ersten Marktauftritt in Deutschland im Jahre 2021 mit hohem Interesse von den KölnBäder GmbH beobachtet. Wie bereits schon in der Vergangenheit im Aufsichtsrat berichtet, ist eine Testanlage in der Planung und nun auch im anstehenden WP 2024 im Investitionsplan mit berücksichtigt. Zu Frage 2: Wie beurteilen die Köln Bäder GmbH und die Verwaltung den Einsatz dieser Technologie zu diesem Zweck? Die KölnBäder GmbH sind als aktiver Teilnehmer in verschiedenen Fachverbänden bekannt, in denen auch dieses ungewöhnliche System vorgestellt und diskutiert wurde. In diesen Verbänden wurden schon in der Vergangenheit diverse Unterstützungssysteme für die Wasseraufsicht getestet und bewertet. Nun scheint es so zu sein, dass das KI-System eine richtlinienkonforme Wasseraufsicht ermöglichen kann, da es 2023 auch in das entsprechende Merkblatt 94.05 aufgenommen wurde. So berichten es auch der Betreiber des CabrioLi in Lippstadt wie auch die Wiesbadener Bäder, mit denen die KölnBäder in einem sehr engen persönlichen und fachlichen Austausch stehen. Die Installation war erfolgreich und nach Ausmerzung diverser Anlaufschwierigkeiten scheint eine weitere Markteinführung auch für die KölnBäder Sinn zu machen. In diesem Zusammenhang hat sich allerdings auch herausgestellt, dass das System eine sicherlich wünschenswerte Unterstützung der Wasseraufsicht erfüllen kann, jedoch kaum als Lösung für den aktuellen und bundesweiten Arbeitskräftemangel fungieren kann. Eine KI kann die Kernaufgabe beim Betrieb von öffentlichen Bädern nicht ersetzen. Diese besteht darin, Verunfallte zu retten und zu versorgen bzw. wiederzubeleben. Dazu benötigt es Fachkräfte, die diese lebensrettenden Maßnahmen durchführen können. Allerdings besteht 2 die Chance, dass mit dem Einsatz einer KI in der Wasseraufsicht die Personalstärke in Starklastzeiten positiv beeinflusst werden kann. Zu Frage 3: Welche nächsten Schritte müssten getätigt werden, um die Technologie in den Schwimmbädern zu implementieren? Die KölnBäder stehen bereits in Kontakt mit dem Vertreiber und bevorzugen einen ersten Testeinsatz in einem Freibad, da nach interner Beurteilung hier der größte Nutzen für die Aufrechterhaltung einer richtlinienkonformen Wasseraufsicht an heißen Sommertagen mit einem außergewöhnlichen Besucheraufkommen bestehen wird. Absehbar ist für einen flächendeckenden Einsatz in allen Bädern jedoch davon auszugehen, dass dazu eine Investition in einem hohen sechsstelligen Bereich notwendig sein wird. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 28.09.2023

    Sportausschuss

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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