Antrag der SPD-Fraktion vom 30.08.2016 betreffend Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG (AN/1375/2016); hier: Beantwortung von Nachfragen des Herrn Steinbach (SPD)
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 4286/2016/1 vom 22.03.2017
Stand: Am 23.03.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Schw KeSB Vorlagen-Nummer 4286/2016/1 Freigabedatum: 21.03.2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Antrag der SPD-Fraktion vom 30.08.2016 betreffend Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG (AN/1375/2016); hier: Beantwortung der Nachfragen von Herrn Steinbach (SPD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom vom 02.02.2017 (TOP 10.2.3) Text der Nachfrage zum oben genannten Antrag: "Herr Steinbach fragt nach: 1. Wie oft und in welchem Turnus informiert das EBA über freigewordene DB Liegenschaften? 2. Wann wurde zuletzt darüber informiert? 3. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen ist es sowohl dem Eisenbahnbundesamt, dem Betreiber und der Kommune möglich, einen Antrag auf Entwidmung zu stellen. Zuständig für eine Verwaltung der Flächen ist das EBA. Schließt das eine Mitwirkung oder Beobachtung durch eine kommunale Stelle aus, wenn dadurch die Planungshoheit für die Kommune erreicht werden kann? 4. Ist der Verwaltung die Überschrift der Internetseite der DB Imm (www.bahnliegenschaften.de) bekannt?" Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Immer dann, wenn ein Freistellungsbescheid durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfolgt, erhält die Stadt Köln die Bekanntmachung zu der Freistellung zugesandt. 2010 bis 2014: vier bis acht Freistellungen im Jahr in unregelmäßigen Abständen, 2015: drei Freistellungen, 2016: eine Freistellung. Es ist eine deutlich abnehmende Tendenz der Anträge zu verzeichnen. zu 2. In der 11. Kalenderwoche (KW) ist der letzte Freistellungsbescheid eingegangen. 2 zu 3. Eine Mitwirkung oder Beobachtung durch eine kommunale Stelle ist möglich, der Antrag der SPD- Fraktion bezüglich der Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG wurde jedoch seitens des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung vom 09.02.2017 mehrheitlich abgelehnt. zu 4. Ja, siehe Anlage 1. Anlage 1 -
Anlage 1 (Anfrage Bahnimmobilien)
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Anlage 1
Beratungsverlauf
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