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0258/2020

Beantwortung der Anfrage des RM Herrn Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 31.10.2019 betr. mündliche Anfrage, TOP 17.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 28.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3138 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 28.01.2020 
 0258/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
 
Beantwortung der Anfrage des RM Herrn Frenzel aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschuss vom 31.10.2019 betr. mündliche Anfrage, TOP 17.9 
RM Frenzel möchte wissen, wie viele Verstoßverfahren aktuell offen seien. Zudem erkundigt er sich 
nach dem aktuellen Sachstand zu den leerstehenden Wohnungen des Wohnungsunternehmens 
Vonovia in Bayenthal. Außerdem fragt er nach dem Grund für den Einbruch bei den Bußgeldverfah-
ren bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zum 31.12.2019 waren bei der Wohnungsaufsicht zu exakt 1.400 Wohneinheiten Verstoß- bzw. Wie-
derzuführungsverfahren offen. 
 
Gegenüber der Vonovia wurde im Jahr 2019 zwar ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aber eine Strafe 
wurde bislang nicht verhangen. Hintergrund hierzu ist, dass nach Einleitung des Bußgeldverfahrens 
ein Gesprächstermin mit den Vertretern der Eigentümerin und der Stadt Köln stattfand und gemein-
sam vereinbart wurde, dass die Eigentümerin im Laufe des I. Quartals 2020 ein Sanierungskonzept 
vorlegt. Nach einer aktuellen Aufstellung der Eigentümerin stehen in der Alteburger Straße insgesamt 
73 Wohneinheiten leer. Ein Folgetermin zwischen den Vertretern der Eigentümerin und der Stadt Köln 
ist bereits fest eingeplant, bei dem das weitere Vorgehen besprochen werden soll. Das laufende 
Bußgeldverfahren ist eigenständig vom Ausgang des Folgetermins weiterhin anhängig. 
 
Die Begründung für den Einbruch der Bußgeldverfahren findet sich in der Mitteilung zum TOP 17.9: 
"Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchset-
zen" 2. Quartalsbericht 2019 der Ausschusssitzung vom 31.10.2019 (STA/0043/2019) unter C Buß-
geldverfahren: 
 
Hier ist im 2. Quartal 2019 ein Rückgang um 69 % zu verzeichnen. Wurden im 1. Quartal 2019 noch 
Bußgeldverfahren betreffend 65 Wohneinheiten (WE) eingeleitet, so waren es im 2. Quartal 2019 nur 
noch 20 WE. Darüber hinaus reduzierte sich die Anzahl der WE, zu denen ein Bußgeldbescheid er-
lassen wurde von 26 WE im 1. Quartal 2019 auf 4 WE im 2. Quartal 2019. Der Hintergrund der ge-
sunkenen Anzahl an eingeleiteten und neu festgesetzten Bußgeldverfahren in diesem Quartal ist zum 
einen die sehr zeitintensive Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden und zum anderen die laufende 
Bearbeitung der Verstoßverfahren des zwischenzeitlich auf 1.100 WE angewachsenen Aktenbestan-
des. Die fortwährend steigenden Anforderungen an die Ermittlungsarbeit in den Bußgeldverfahren 
verlangen eine ausgiebige und anspruchsvolle Beweis- und Verfahrensführung, die entsprechende 
personelle Ressourcen bindet. Darüber hinaus lässt sich eine schwankende Anzahl an Bußgeldver-
fahren auch durch die unterschiedliche Ausgestaltung der jeweiligen Verfahren erklären. So wurden 
beispielsweise im 1. Quartal 2019 zu einem Großobjekt alleine 22 Bußgeldverfahren eröffnet. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Alteburger Straße

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Details

Aktenzeichen
0258/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
28.01.2020
Erstellt
24.01.2020 10:12