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Beantwortung der Anfrage des RM Herrn Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 31.10.2019 betr. mündliche Anfrage, TOP 17.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0258/2020 vom 28.01.2020

Stand: Am 19.03.2020 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 28.01.2020 0258/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Beantwortung der Anfrage des RM Herrn Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 31.10.2019 betr. mündliche Anfrage, TOP 17.9 RM Frenzel möchte wissen, wie viele Verstoßverfahren aktuell offen seien. Zudem erkundigt er sich nach dem aktuellen Sachstand zu den leerstehenden Wohnungen des Wohnungsunternehmens Vonovia in Bayenthal. Außerdem fragt er nach dem Grund für den Einbruch bei den Bußgeldverfah- ren bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zum 31.12.2019 waren bei der Wohnungsaufsicht zu exakt 1.400 Wohneinheiten Verstoß- bzw. Wie- derzuführungsverfahren offen. Gegenüber der Vonovia wurde im Jahr 2019 zwar ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aber eine Strafe wurde bislang nicht verhangen. Hintergrund hierzu ist, dass nach Einleitung des Bußgeldverfahrens ein Gesprächstermin mit den Vertretern der Eigentümerin und der Stadt Köln stattfand und gemein- sam vereinbart wurde, dass die Eigentümerin im Laufe des I. Quartals 2020 ein Sanierungskonzept vorlegt. Nach einer aktuellen Aufstellung der Eigentümerin stehen in der Alteburger Straße insgesamt 73 Wohneinheiten leer. Ein Folgetermin zwischen den Vertretern der Eigentümerin und der Stadt Köln ist bereits fest eingeplant, bei dem das weitere Vorgehen besprochen werden soll. Das laufende Bußgeldverfahren ist eigenständig vom Ausgang des Folgetermins weiterhin anhängig. Die Begründung für den Einbruch der Bußgeldverfahren findet sich in der Mitteilung zum TOP 17.9: "Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchset- zen" 2. Quartalsbericht 2019 der Ausschusssitzung vom 31.10.2019 (STA/0043/2019) unter C Buß- geldverfahren: Hier ist im 2. Quartal 2019 ein Rückgang um 69 % zu verzeichnen. Wurden im 1. Quartal 2019 noch Bußgeldverfahren betreffend 65 Wohneinheiten (WE) eingeleitet, so waren es im 2. Quartal 2019 nur noch 20 WE. Darüber hinaus reduzierte sich die Anzahl der WE, zu denen ein Bußgeldbescheid er- lassen wurde von 26 WE im 1. Quartal 2019 auf 4 WE im 2. Quartal 2019. Der Hintergrund der ge- sunkenen Anzahl an eingeleiteten und neu festgesetzten Bußgeldverfahren in diesem Quartal ist zum einen die sehr zeitintensive Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden und zum anderen die laufende Bearbeitung der Verstoßverfahren des zwischenzeitlich auf 1.100 WE angewachsenen Aktenbestan- des. Die fortwährend steigenden Anforderungen an die Ermittlungsarbeit in den Bußgeldverfahren verlangen eine ausgiebige und anspruchsvolle Beweis- und Verfahrensführung, die entsprechende personelle Ressourcen bindet. Darüber hinaus lässt sich eine schwankende Anzahl an Bußgeldver- fahren auch durch die unterschiedliche Ausgestaltung der jeweiligen Verfahren erklären. So wurden beispielsweise im 1. Quartal 2019 zu einem Großobjekt alleine 22 Bußgeldverfahren eröffnet. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 19.03.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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