3665/2019
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 2
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5376 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
3665/2019
Freigabedatum
31.10.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen /
Musikclubs" 2019, Teil 2
Beschlussorgan
Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus
„Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder-
summe (Einzelheiten - siehe Anlagen):
AntragstellerIn Club max. Fördersumme
AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH Carlswerk Viktoria 15.000 Euro
Maximum Projektentwicklung & Beratung GmbH Herbrand`s 27.000 Euro
VC Veedel Club UG Veedel Club 13.000 Euro
----------------------
55.000 Euro
Die Mittel in Höhe von bis zu 55.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 /
Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung.
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019
Finanzausschuss 09.12.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich
300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung
gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe
durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen
Finanzplanung“.
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die
nachfolgenden formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss be-
schlossen.
Formale Kriterien
Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen/Musikclubs, die
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform.
Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden.
Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.
Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung.
Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden.
Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000
Euro bezuschusst.
Inhaltliche Kriterien
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen
/ Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies
kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der
freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten
(Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwie-
weit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen
Maßnahmen besteht.
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur
Vergabe von Zuschüssen zur „Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“.
Über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds wurde per Pressemel-
dung am 26.06.2019 informiert.
Unter Bezugnahme auf das abgestimmte Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage
3304/2019 bereits die Bezuschussung von 3 Lärmschutzmaßnahmen bis maximal 49.000 Euro des
Gesamtbudgets beschließen lassen.
Nunmehr schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von 3 weiteren
Projekten bis maximal 55.000 Euro und damit weiteren 18 % des Gesamtbudgets vor. Die vorge-
schlagenen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kos-
3
tenschätzung, Preisspiegel zu eingeholten Vergleichsangeboten sowie eine ausgeglichene Finanzie-
rungsplanung nachgewiesen.
Bisher wurden keine Projekte abgelehnt.
Es liegen aber bereits mehrere Anfragen zur Förderung in 2020 vor. Aktuell erfolgt die Prüfung dieser
Anfragen, die wiederum mit gesonderter Beschlussvorlage im 1. Quartal 2020 eingebracht werden.
Unabhängig von den vorliegenden Anträgen ist für Januar 2020 eine erneute Ausschreibung zum
Lärmschutzfonds geplant.
Anlagen
Anlage 2"Konzept Lärmschutzfonds_Maximum Projektentwicklung-Beratung GmbH_Herbrands"
2272 Zeichen
Anlage 2 zu BV 3665/2019
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs ,
hier: MAXIMUM Projektentwicklung & Beratung GmbH (Antragsteller) / Herbrand´s (Club)
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen
Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stad t Köln
Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Umbaumaßnahmen Schallschutz (bspw. Lärmschutztüre, Schallschleuse) sowie technische
Änderungen (bspw. Limiter für Soundanlage)
Zuordnung der Maßnahme
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen
Antragsberechtigung
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr
• Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler
• Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter,
Projektentwicklerinnen / -entwickler)
• Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene.
• Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen
Zusammenhängen gefördert.
Künstlerische Qualität
Professionelle Umsetzung
Formale Voraussetzungen
• Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet
befinden.
• Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen
vorliegen.
• Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.
• Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches).
Unterlagen
Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor
Hinweis: Schallimmissionsprognose liegt vor, Vergleichsangebote werden nachgereicht.
Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan:
34.000 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO
6.800 EUR Eigenmittel / Drittmittel
27.200 EUR Förderung durch die Stadt Köln,
(gerundet: 27.000 EUR = ca. 79 % der förderf. G esamtkosten)
Fazit: Die Maßnahmen ergeben sich aus den Auflagen der vorliegenden Baugenehmigung sowie
der im Rahmen des dortigen Verfahrens erstellten Schallimmissionsprognose nach TA Lärm.
Anlage 4 "Konzept Lärmschutzfonds_zusätzliche Informationen"
3785 Zeichen
Seite 1 von 2 Anlage 4 zu B 3665/2019 - Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen/Musikclubs Im Kulturausschuss am 26.11. formulierten Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiteren Informationsbedarf zu den geplanten Zuschüssen an die Clubs Carlswerk Viktoria und Veedel Club: 1. zu den im Fazit formulierten Nebenbestimmungen zur vorliegen den Baugenehmigung an den Club Carlswerk Viktoria 2. Klärung des (zeitlichen) Verhältnisses zwischen geplanten Gu tachten und den geplanten Baumaßnahmen beim Veedel Club 1. AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) / Carlswerk Viktoria (Club) Geplante Maßnahmen: Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines Notschaltkastens Weitere Informationen / Baugenehmigung AZ 63/B19/2738/2017 Die Baugenehmigung zur aktuellen Nutzung wurde (üblicherweise) unter diversen Auflagen erteilt; berücksichtigt wurde damals bereits eine schalltechnische Untersuchung von Kramer Schalltechnik vom 08.06.2017. Auf einem der Beiblätter zur obigen Baugenehmigung sind unter Ziffer 8 Auflagen zum Immissionsschutz zu finden. So soll vor Inbetriebnahme ein Bericht über die Begleitung bzw. Überprüfung erstellt werden, in dem die Übereinstimmung der schalltechnischen Maßnahmen aus der schalltechnischen Untersuchung1 (nachfolgend nur noch Voruntersuchung* genannt) bestätigt wird oder im Fall von Ersatzmaßnahmen, diese in ihrer Wirkung beschrieben werden. Bei der späteren Überprüfung wurde durch den Gutachter festgestellt, dass – wider Erwarten – die aktuellen Rauch-/Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) nicht die geforderten Werte für die Schalldämmung einhalten. Daher müssen die drei schalltechnisch relevanten RWA-Anlagen nun zeitnah ausgetauscht werden. 2. VC Veedel Club UG (Antragsteller) Veedel Club (Club) Geplante Maßnahmen: Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der Tonanlage, fachtechnische Messung/Bewertung Begründung für die Umsetzung der obigen Maßnahmen im Vorfeld e iner fachtechnischen Bewertung/Messung Die zunächst geplanten Maßnahmen sollen proaktiv bereits kurzfristig zu einer Verbesserung der Situation führen. Über die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen liegt eine positive Einschätzung seitens des Amtes für Umweltschutz vor. Der Erfolg der Maßnahmen sollte zusätzlich durch eine Messung belegt werden. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgenden Vorteile: Seite 2 von 2 Schalldämmung Lüftung An der Frischluft-Ansaugung ist bereits ein Schalldämpfer montiert. Die Abluft verfügt jedoch über keinen zusätzlichen Schalldämpfer. Dieser soll nun angebracht werden. Schallpegelmessdisplays Diese sind mit einem Messmikrofon verbunden und signalisieren dem Personal oder auch den DJs vor Ort, wie hoch der derzeitige Schallpegel im Raum ist und warnen bei zu hohen Pegeln. Hierdurch wird ein zeitnahes Eingreifen gewährleistet. Ersatzweise käme hier nur der Einbau eines verplombten Limiters in Betracht. schalldämmender Vorhang Um die Ausbreitung des Schalls zwischen den Räumen und nach außen einzudämmen, sollen schallabsorbierende Stoffe angeschafft werden. Änderung der Tonanlage Da die nach außen problematischsten Frequenzbereiche die Tiefbässe sind, soll die Bassanlage neu konzipiert werden. Dafür soll ein cardioides Lautsprechersystem angeschafft werden – mit dem Vorteil gegenüber klassischen Systemen, dass der Schall nicht nach hinten abgestrahlt wird und somit auch nicht in Richtung Außenwand. Die spätere Begutachtung kann evtl. zu weiteren Maßnahmen in B ezug auf Immissionsschutz führen. Unstrittig ist jedoch, dass die oben genannten Maßnahmen zweckdienlich sind, da diese auch von anderen Clubs bereits umgesetzt wurden.
Anlage 1"Konzept Lärmschutzfonds_AllesGute.Live Kultur- und BetriebsGmbH_Carlswerk Viktoria"
2318 Zeichen
Anlage 1 zu BV 3665/2019
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,
hier: AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) / Carlswerk Viktoria (Club)
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen
Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines Notschaltkastens
Zuordnung der Maßnahme
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen
Antragsberechtigung
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr
Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler
Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter,
Projektentwicklerinnen / -entwickler)
Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen
Zusammenhängen gefördert.
Künstlerische Qualität
Professionelle Umsetzung
Formale Voraussetzungen
Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet
befinden.
Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen
vorliegen.
Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.
Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches).
Unterlagen
Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor
Hinweis: Zustimmung des Vermieters wird nachgereicht.
Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan:
18.881 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO
3.776 EUR Eigenmittel / Drittmittel
15.105 EUR Förderung durch die Stadt Köln,
(gerundet: 15.000 EUR = ca. 79 % der förderf. Gesamtkosten)
Fazit: Der Austausch ergibt sich aus den Nebenbestimmungen der vorliegenden Baugenehmigung.
Denn aktuell werden die dort geforderten Werte der Schalldämmung – gemäß vorliegender
Stellungnahme eines Schalltechnikers – noch nicht erreicht. Durch den Austausch sollen die
geforderten Werte eingehalten werden.
Anlage 3"Konzept Lärmschutzfonds_VC Veedel Club UG_Veedel Club"
2338 Zeichen
Anlage 3 zu BV 3665/2019
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs ,
hier: VC Veedel Club UG (Antragsteller) / Veedel Club (Club)
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen
Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stad t Köln
Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der Tonanlage,
fachtechnische Messung/Bewertung
Zuordnung der Maßnahme
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen
Antragsberechtigung
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr
• Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler
• Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter, Projektentwicklerinnen /
-entwickler)
• Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene.
• Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen
Zusammenhängen gefördert.
Künstlerische Qualität
Professionelle Umsetzung
Formale Voraussetzungen
• Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet
befinden.
• Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen
vorliegen.
• Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.
• Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches).
Unterlagen
Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor
Hinweis: Mietvertrag sowie weitere Vergleichsangebote werden nachgereicht .
Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan:
16.400 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO
3.280 EUR Eigenmittel / Drittmittel
13.120 EUR Förderung durch die Stadt Köln,
(gerundet: 13.000 EUR = ca. 79 % der förder f. Gesamtkosten)
Fazit: Trotz diverser Maßnahmen zur Schalldämmung liegen neue Beschwerden von Nachbarn vor.
Die nun geplanten Arbeiten sollen kurzfristig zu einer „Verbesserung/Entlastung“ führen. Parallel dazu
soll ein Gutachter mit der Bewertung der aktuellen Situation beauftragt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3665/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 21.10.2019 12:29