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3665/2019

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 2

Beschlussvorlage Ausschuss 31.10.2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2"Konzept Lärmschutzfonds_Maximum Projektentwicklung-Beratung GmbH_Herbrands"

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Anlage 4 "Konzept Lärmschutzfonds_zusätzliche Informationen"

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Anlage 1"Konzept Lärmschutzfonds_AllesGute.Live Kultur- und BetriebsGmbH_Carlswerk Viktoria"

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Anlage 3"Konzept Lärmschutzfonds_VC Veedel Club UG_Veedel Club"

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Beschlussvorlage Ausschuss

5376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3665/2019 
Freigabedatum 
31.10.2019   
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2019, Teil 2 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus 
„Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder-
summe (Einzelheiten - siehe Anlagen):  
 
         AntragstellerIn      Club   max. Fördersumme 
 AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH  Carlswerk Viktoria 15.000 Euro 
 Maximum Projektentwicklung & Beratung GmbH Herbrand`s  27.000 Euro 
 VC Veedel Club UG      Veedel Club  13.000 Euro 
             ---------------------- 
                              55.000 Euro 
 
 
Die Mittel in Höhe von bis zu 55.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 / 
Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung 
gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung“.  
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die 
nachfolgenden formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss be-
schlossen.  
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen/Musikclubs, die 
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.  
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
Inhaltliche Kriterien 
 Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen 
/ Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies 
kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der 
freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten 
(Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.  
 Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwie-
weit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen 
Maßnahmen besteht. 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur „Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“.  
 
Über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds wurde per Pressemel-
dung am 26.06.2019 informiert. 
 
Unter Bezugnahme auf das abgestimmte Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage 
3304/2019 bereits die Bezuschussung von 3 Lärmschutzmaßnahmen bis maximal 49.000 Euro des 
Gesamtbudgets beschließen lassen. 
 
Nunmehr schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von 3 weiteren 
Projekten bis maximal 55.000 Euro und damit weiteren 18 % des Gesamtbudgets vor. Die vorge-
schlagenen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kos-

3 
tenschätzung, Preisspiegel zu eingeholten Vergleichsangeboten sowie eine ausgeglichene Finanzie-
rungsplanung nachgewiesen.  
 
Bisher wurden keine Projekte abgelehnt.  
 
Es liegen aber bereits mehrere Anfragen zur Förderung in 2020 vor. Aktuell erfolgt die Prüfung dieser 
Anfragen, die wiederum mit gesonderter Beschlussvorlage im 1. Quartal 2020 eingebracht werden.  
 
Unabhängig von den vorliegenden Anträgen ist für Januar 2020 eine erneute Ausschreibung zum 
Lärmschutzfonds geplant.  
 
 
Anlagen

Anlage 2"Konzept Lärmschutzfonds_Maximum Projektentwicklung-Beratung GmbH_Herbrands"

2272 Zeichen

Anlage 2 zu BV 3665/2019 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs ,  
hier: MAXIMUM Projektentwicklung & Beratung GmbH (Antragsteller) /  Herbrand´s (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen 
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stad t Köln  
     Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw.  
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Umbaumaßnahmen Schallschutz (bspw. Lärmschutztüre, Schallschleuse) sowie technische 
Änderungen (bspw. Limiter für Soundanlage) 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
• Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
• Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
• Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene.  
• Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
• Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen  sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
• Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen 
vorliegen. 
• Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
• Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -   Prognosen etc. liegen vor 
  Hinweis: Schallimmissionsprognose liegt vor, Vergleichsangebote werden nachgereicht.   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            34.000 EUR  förderfähige Gesamtkosten /  NETTO 
              6.800 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        27.200 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
   (gerundet: 27.000 EUR  = ca. 79 % der förderf. G esamtkosten) 
Fazit:  Die Maßnahmen ergeben sich aus den Auflagen der vorliegenden Baugenehmigung sowie 
der im Rahmen des dortigen Verfahrens erstellten Schallimmissionsprognose nach TA Lärm.

Anlage 4 "Konzept Lärmschutzfonds_zusätzliche Informationen"

3785 Zeichen

Seite 1 von 2 
Anlage 4 zu B 3665/2019 - Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen/Musikclubs 
 
Im Kulturausschuss am 26.11. formulierten Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
weiteren Informationsbedarf zu den geplanten Zuschüssen an die Clubs Carlswerk 
Viktoria und Veedel Club:  
1. zu den im Fazit formulierten Nebenbestimmungen zur vorliegen den 
Baugenehmigung an den Club Carlswerk Viktoria  
2. Klärung des (zeitlichen) Verhältnisses zwischen geplanten Gu tachten und den 
geplanten Baumaßnahmen beim Veedel Club 
 
1. AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) /  
Carlswerk Viktoria (Club) 
 Geplante Maßnahmen: 
Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines 
Notschaltkastens 
 
 Weitere Informationen / Baugenehmigung AZ 63/B19/2738/2017 
 
Die Baugenehmigung zur aktuellen Nutzung wurde (üblicherweise) unter diversen 
Auflagen erteilt; berücksichtigt wurde damals bereits eine schalltechnische 
Untersuchung von Kramer Schalltechnik vom 08.06.2017.  
 
Auf einem der Beiblätter zur obigen Baugenehmigung sind unter Ziffer 8 Auflagen zum 
Immissionsschutz zu finden. So soll vor Inbetriebnahme ein Bericht über die Begleitung 
bzw. Überprüfung erstellt werden, in dem die Übereinstimmung der schalltechnischen 
Maßnahmen aus der schalltechnischen Untersuchung1 (nachfolgend nur noch 
Voruntersuchung* genannt) bestätigt wird oder im Fall von Ersatzmaßnahmen, diese in 
ihrer Wirkung beschrieben werden. 
 
Bei der späteren Überprüfung wurde durch den Gutachter festgestellt, dass – wider 
Erwarten – die aktuellen Rauch-/Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) nicht die 
geforderten Werte für die Schalldämmung einhalten. Daher müssen die drei 
schalltechnisch relevanten RWA-Anlagen nun zeitnah ausgetauscht werden.  
2. VC Veedel Club UG (Antragsteller) 
Veedel Club (Club) 
 Geplante Maßnahmen: 
Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der 
Tonanlage, fachtechnische Messung/Bewertung 
 
 Begründung für die Umsetzung der obigen Maßnahmen im Vorfeld e iner 
fachtechnischen Bewertung/Messung 
 
Die zunächst geplanten Maßnahmen sollen proaktiv bereits kurzfristig zu einer 
Verbesserung der Situation führen. Über die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen 
liegt eine positive Einschätzung seitens des Amtes für Umweltschutz vor. Der Erfolg der 
Maßnahmen sollte zusätzlich durch eine Messung belegt werden. Im Einzelnen ergeben 
sich die nachfolgenden Vorteile:

Seite 2 von 2 
 
 Schalldämmung Lüftung 
An der Frischluft-Ansaugung ist bereits ein Schalldämpfer montiert. Die Abluft 
verfügt jedoch über keinen zusätzlichen Schalldämpfer. Dieser soll nun angebracht 
werden. 
 Schallpegelmessdisplays  
Diese sind mit einem Messmikrofon verbunden und signalisieren dem Personal oder 
auch den DJs vor Ort, wie hoch der derzeitige Schallpegel im Raum ist und warnen 
bei zu hohen Pegeln. Hierdurch wird ein zeitnahes Eingreifen gewährleistet. 
Ersatzweise käme hier nur der Einbau eines verplombten Limiters in Betracht. 
 schalldämmender Vorhang  
Um die Ausbreitung des Schalls zwischen den Räumen und nach außen 
einzudämmen, sollen schallabsorbierende Stoffe angeschafft werden. 
 Änderung der Tonanlage  
Da die nach außen problematischsten Frequenzbereiche die Tiefbässe sind, soll die 
Bassanlage neu konzipiert werden. Dafür soll ein cardioides Lautsprechersystem 
angeschafft werden – mit dem Vorteil gegenüber klassischen Systemen, dass der 
Schall nicht nach hinten abgestrahlt wird und somit auch nicht in Richtung 
Außenwand. 
 
 Die spätere Begutachtung kann evtl. zu weiteren Maßnahmen in B ezug auf 
Immissionsschutz führen. Unstrittig ist jedoch, dass die oben genannten Maßnahmen 
zweckdienlich sind, da diese auch von anderen Clubs bereits umgesetzt wurden.

Anlage 1"Konzept Lärmschutzfonds_AllesGute.Live Kultur- und BetriebsGmbH_Carlswerk Viktoria"

2318 Zeichen

Anlage 1 zu BV 3665/2019 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) / Carlswerk Viktoria (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines Notschaltkastens 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
 Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
  Hinweis: Zustimmung des Vermieters wird nachgereicht. 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            18.881 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO 
              3.776 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        15.105 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
   (gerundet: 15.000 EUR  = ca. 79 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Der Austausch ergibt sich aus den Nebenbestimmungen der vorliegenden Baugenehmigung. 
Denn aktuell werden die dort geforderten Werte der Schalldämmung – gemäß vorliegender 
Stellungnahme eines Schalltechnikers – noch nicht erreicht. Durch den Austausch sollen die 
geforderten Werte eingehalten werden.

Anlage 3"Konzept Lärmschutzfonds_VC Veedel Club UG_Veedel Club"

2338 Zeichen

Anlage 3 zu BV 3665/2019 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs ,  
hier: VC Veedel Club UG (Antragsteller) /  Veedel Club (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen 
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stad t Köln  
     Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw.  
 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der Tonanlage, 
fachtechnische Messung/Bewertung 
Zuordnung der Maßnahme 
1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n 
 
2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
• Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
• Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter, Projektentwicklerinnen / 
-entwickler) 
• Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene.  
• Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
• Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen  sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
• Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen 
vorliegen. 
• Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
• Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -   Prognosen etc. liegen vor 
  Hinweis: Mietvertrag sowie weitere Vergleichsangebote werden nachgereicht . 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            16.400 EUR  förderfähige Gesamtkosten /  NETTO 
              3.280 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        13.120 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
       (gerundet: 13.000 EUR  = ca. 79 % der förder f. Gesamtkosten) 
Fazit:  Trotz diverser Maßnahmen zur Schalldämmung liegen neue Beschwerden von Nachbarn vor. 
Die nun geplanten Arbeiten sollen kurzfristig zu einer „Verbesserung/Entlastung“ führen. Parallel dazu 
soll ein Gutachter mit der Bewertung der aktuellen Situation beauftragt werden.

Beratungsverlauf (2)

26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3665/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.10.2019
Erstellt
21.10.2019 12:29