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Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 2

Beschlussvorlage Ausschuss 3665/2019 vom 31.10.2019

Stand: Am 09.12.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2"Konzept Lärmschutzfonds_Maximum Projektentwicklung-Beratung GmbH_Herbrands"

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    Anlage 2 zu BV 3665/2019 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs , hier: MAXIMUM Projektentwicklung & Beratung GmbH (Antragsteller) / Herbrand´s (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stad t Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. Kurzbeschreibung der Maßnahme Umbaumaßnahmen Schallschutz (bspw. Lärmschutztüre, Schallschleuse) sowie technische Änderungen (bspw. Limiter für Soundanlage) Zuordnung der Maßnahme 1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n 2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr • Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler • Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) • Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene. • Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen • Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. • Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen vorliegen. • Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. • Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Hinweis: Schallimmissionsprognose liegt vor, Vergleichsangebote werden nachgereicht. Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 34.000 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 6.800 EUR Eigenmittel / Drittmittel 27.200 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 27.000 EUR = ca. 79 % der förderf. G esamtkosten) Fazit: Die Maßnahmen ergeben sich aus den Auflagen der vorliegenden Baugenehmigung sowie der im Rahmen des dortigen Verfahrens erstellten Schallimmissionsprognose nach TA Lärm.
  • Anlage 1"Konzept Lärmschutzfonds_AllesGute.Live Kultur- und BetriebsGmbH_Carlswerk Viktoria"

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    Anlage 1 zu BV 3665/2019 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) / Carlswerk Viktoria (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. Kurzbeschreibung der Maßnahme Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines Notschaltkastens Zuordnung der Maßnahme 1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr  Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler  Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler)  Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen  Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden.  Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen.  Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Hinweis: Zustimmung des Vermieters wird nachgereicht. Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 18.881 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 3.776 EUR Eigenmittel / Drittmittel 15.105 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 15.000 EUR = ca. 79 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Der Austausch ergibt sich aus den Nebenbestimmungen der vorliegenden Baugenehmigung. Denn aktuell werden die dort geforderten Werte der Schalldämmung – gemäß vorliegender Stellungnahme eines Schalltechnikers – noch nicht erreicht. Durch den Austausch sollen die geforderten Werte eingehalten werden.
  • Anlage 3"Konzept Lärmschutzfonds_VC Veedel Club UG_Veedel Club"

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    Anlage 3 zu BV 3665/2019 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs , hier: VC Veedel Club UG (Antragsteller) / Veedel Club (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stad t Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. Kurzbeschreibung der Maßnahme Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der Tonanlage, fachtechnische Messung/Bewertung Zuordnung der Maßnahme 1. (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigunge n 2. Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr • Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler • Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Verans talter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) • Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Sz ene. • Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativw irtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen • Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. • Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmig ungen müssen vorliegen. • Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nach weisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. • Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßna hmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Hinweis: Mietvertrag sowie weitere Vergleichsangebote werden nachgereicht . Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 16.400 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 3.280 EUR Eigenmittel / Drittmittel 13.120 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 13.000 EUR = ca. 79 % der förder f. Gesamtkosten) Fazit: Trotz diverser Maßnahmen zur Schalldämmung liegen neue Beschwerden von Nachbarn vor. Die nun geplanten Arbeiten sollen kurzfristig zu einer „Verbesserung/Entlastung“ führen. Parallel dazu soll ein Gutachter mit der Bewertung der aktuellen Situation beauftragt werden.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3665/2019 Freigabedatum 31.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 2 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder- summe (Einzelheiten - siehe Anlagen): AntragstellerIn Club max. Fördersumme  AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH Carlswerk Viktoria 15.000 Euro  Maximum Projektentwicklung & Beratung GmbH Herbrand`s 27.000 Euro  VC Veedel Club UG Veedel Club 13.000 Euro ---------------------- 55.000 Euro Die Mittel in Höhe von bis zu 55.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die nachfolgenden formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss be- schlossen. Formale Kriterien  Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen/Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön- nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform.  Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden.  Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse- rung der Situation / Gefährdungslage führen.  Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung.  Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden.  Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien  Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.  Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwie- weit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur „Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“. Über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds wurde per Pressemel- dung am 26.06.2019 informiert. Unter Bezugnahme auf das abgestimmte Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage 3304/2019 bereits die Bezuschussung von 3 Lärmschutzmaßnahmen bis maximal 49.000 Euro des Gesamtbudgets beschließen lassen. Nunmehr schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von 3 weiteren Projekten bis maximal 55.000 Euro und damit weiteren 18 % des Gesamtbudgets vor. Die vorge- schlagenen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kos- 3 tenschätzung, Preisspiegel zu eingeholten Vergleichsangeboten sowie eine ausgeglichene Finanzie- rungsplanung nachgewiesen. Bisher wurden keine Projekte abgelehnt. Es liegen aber bereits mehrere Anfragen zur Förderung in 2020 vor. Aktuell erfolgt die Prüfung dieser Anfragen, die wiederum mit gesonderter Beschlussvorlage im 1. Quartal 2020 eingebracht werden. Unabhängig von den vorliegenden Anträgen ist für Januar 2020 eine erneute Ausschreibung zum Lärmschutzfonds geplant. Anlagen
  • Anlage 4 "Konzept Lärmschutzfonds_zusätzliche Informationen"

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    Seite 1 von 2 Anlage 4 zu B 3665/2019 - Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen/Musikclubs Im Kulturausschuss am 26.11. formulierten Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiteren Informationsbedarf zu den geplanten Zuschüssen an die Clubs Carlswerk Viktoria und Veedel Club: 1. zu den im Fazit formulierten Nebenbestimmungen zur vorliegen den Baugenehmigung an den Club Carlswerk Viktoria 2. Klärung des (zeitlichen) Verhältnisses zwischen geplanten Gu tachten und den geplanten Baumaßnahmen beim Veedel Club 1. AllesGute.Live Kultur- und Betriebs GmbH (Antragsteller) / Carlswerk Viktoria (Club)  Geplante Maßnahmen: Schalldämmung von 3 Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, inkl. Austausch eines Notschaltkastens  Weitere Informationen / Baugenehmigung AZ 63/B19/2738/2017 Die Baugenehmigung zur aktuellen Nutzung wurde (üblicherweise) unter diversen Auflagen erteilt; berücksichtigt wurde damals bereits eine schalltechnische Untersuchung von Kramer Schalltechnik vom 08.06.2017. Auf einem der Beiblätter zur obigen Baugenehmigung sind unter Ziffer 8 Auflagen zum Immissionsschutz zu finden. So soll vor Inbetriebnahme ein Bericht über die Begleitung bzw. Überprüfung erstellt werden, in dem die Übereinstimmung der schalltechnischen Maßnahmen aus der schalltechnischen Untersuchung1 (nachfolgend nur noch Voruntersuchung* genannt) bestätigt wird oder im Fall von Ersatzmaßnahmen, diese in ihrer Wirkung beschrieben werden. Bei der späteren Überprüfung wurde durch den Gutachter festgestellt, dass – wider Erwarten – die aktuellen Rauch-/Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) nicht die geforderten Werte für die Schalldämmung einhalten. Daher müssen die drei schalltechnisch relevanten RWA-Anlagen nun zeitnah ausgetauscht werden. 2. VC Veedel Club UG (Antragsteller) Veedel Club (Club)  Geplante Maßnahmen: Schalldämmung Lüftung, Schallpegeldisplay, schalldämmender Vorhang, Änderung der Tonanlage, fachtechnische Messung/Bewertung  Begründung für die Umsetzung der obigen Maßnahmen im Vorfeld e iner fachtechnischen Bewertung/Messung Die zunächst geplanten Maßnahmen sollen proaktiv bereits kurzfristig zu einer Verbesserung der Situation führen. Über die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen liegt eine positive Einschätzung seitens des Amtes für Umweltschutz vor. Der Erfolg der Maßnahmen sollte zusätzlich durch eine Messung belegt werden. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgenden Vorteile: Seite 2 von 2  Schalldämmung Lüftung An der Frischluft-Ansaugung ist bereits ein Schalldämpfer montiert. Die Abluft verfügt jedoch über keinen zusätzlichen Schalldämpfer. Dieser soll nun angebracht werden.  Schallpegelmessdisplays Diese sind mit einem Messmikrofon verbunden und signalisieren dem Personal oder auch den DJs vor Ort, wie hoch der derzeitige Schallpegel im Raum ist und warnen bei zu hohen Pegeln. Hierdurch wird ein zeitnahes Eingreifen gewährleistet. Ersatzweise käme hier nur der Einbau eines verplombten Limiters in Betracht.  schalldämmender Vorhang Um die Ausbreitung des Schalls zwischen den Räumen und nach außen einzudämmen, sollen schallabsorbierende Stoffe angeschafft werden.  Änderung der Tonanlage Da die nach außen problematischsten Frequenzbereiche die Tiefbässe sind, soll die Bassanlage neu konzipiert werden. Dafür soll ein cardioides Lautsprechersystem angeschafft werden – mit dem Vorteil gegenüber klassischen Systemen, dass der Schall nicht nach hinten abgestrahlt wird und somit auch nicht in Richtung Außenwand.  Die spätere Begutachtung kann evtl. zu weiteren Maßnahmen in B ezug auf Immissionsschutz führen. Unstrittig ist jedoch, dass die oben genannten Maßnahmen zweckdienlich sind, da diese auch von anderen Clubs bereits umgesetzt wurden.

Beratungsverlauf

  1. 26.11.2019

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 09.12.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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