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2698/2023

RSV Rath-Heumar

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2272 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 23.08.2023 
 2698/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu der Beantwortung einer Anfrage der AfD-
Fraktion durch die Verwaltung betreffend RSV Rath-Heumar (Referenzvorlage 
AN/0485/2023) 
RM Busch (beratende Stimme - AfD) reicht seine Fragen schriftlich bei der Schriftführung 
ein und möchte bezugnehmend auf Ziffer 1 und Ziffer 2 der Beantwortung wissen, wie 
weit die Verwaltung mit ihren Absprachen zu den genannten Alternativ -Standorten mit 
dem Verein ist.  
Bezugnehmend auf Ziffer 4 der Beantwortung möchte er wissen, wie die Verwaltung dafür 
Sorge tragen möchte, dass die Sportangebote auch nach 11.2023 stattfinden können.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit mit erneuter W iedervorlage 
zur Kenntnis. 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt eine Vorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans in die politi-
schen Gremien einzubringen.  
Gegenstand der Vorlage ist mitunter das Aufzeigen einer Gesamtstrategie, wie die unbefriedi-
gende Situation rund um die Sportvereine in Rath / Heumar gelöst werden kann.  
Langfristig soll das notwendige Planungsrecht geschaffen werden, um die Sportnutzungen zu 
verlagern und zu sichern.  
Kurzfristig ist angedacht, durch die Projektentwickler eine Ertüchtigung der bestehenden 
Sportanlagen als Interimsnutzung herzustellen und in diesem Zusammenhang die bestehen-
den Pachtverträge zu verlängern. Entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens aus Juli 2023 ist der 
Austausch von Belägen auf Bolz- und Sportplätzen gemäß der Bauordnung NRW verfahrens-
frei. Auf Grundlage dieses Erlasses scheint eine kurzfristige Lösung für den RSV Rath-Heu-
mar möglich, um die bestehenden Sportplätze zeitnah zu ertüchtigen und bis zum Abschluss 
des Gesamtprozesses eine Interimsnutzung für die kommenden Jahre sicherzustellen. 
 
Selbstverständlich wird die Verwaltung die Kommunikation mit dem Verein hierzu entspre-
chend der nächsten Prozessschritte intensivieren. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2698/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.08.2023
Erstellt
22.08.2023 08:23