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V/0220/2007

Landesmediengesetz - Anregung des Ausländerbeirates an den Rat der Stadt Münster

Vorlagen 13.03.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2007, TOP 2.7

Beschlussvorlage

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Anregung des Medienforums

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Anregung des Ausländerbeirates

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Beschlussvorlage

3514 Zeichen

V/0220/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung des Ausländerbeirates an den Rat der Stadt Münster Nr. AAB/0001/2007 vom 
21.02.2007 "Landesmediengesetz" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 
07.03.2007 aufgrund einer gleichgerichteten Anregung nach § 24 GO NW das Anliegen des Aus-
länderbeirates aufgegriffen hat. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bürgerfunk bzw. Bürgerradio haben sich seit ihrer Einführung als geeignetes Medium etabliert, das 
es den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und sozialen Gruppen der Stadt ermöglicht, unmit-
telbar am lokalen Geschehen mitzuwirken. Dies wird praktisch ermöglicht durch die Bürgerfunk-
studios, die die Produktionen begleiten bzw. ermöglichen. Bürgerfunkstudios in Münster sind das 
Medienforum Münster, das Bürgerfunkstudio der Volkshochschule, das Studio B im Bennohaus 
sowie die Radiowerkstatt im Franz-Hitze-Haus. 
 
Auf Landesebene werden derzeit die Förderstrukturen für die Bürgermedien, also Bürgerfunk und 
Bürgerfernsehen, umgestellt bzw. angepasst. Wegen dieser Umstrukturierung einerseits aber auch 
wegen der in Münster bestehenden Konsolidierungserfordernisse andererseits sind bereits Über-
legungen und Diskussionen im Kulturausschuss begonnen. 
 
Die jetzt geplante Novellierung des Landesmediengesetzes geht über den Förderbereich hinaus. 
Ergänzend zu den geplanten Umstellungen im Bereich der Förderung (zum Beispiel Abkehr von 
der Minutenförderung) sieht die jetzt vorgelegte Novellierung des Landesmediengesetzes vor, die 
Rahmenbedingungen für den Bürgerfunk einzuschränken. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0220/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0220/2007 
Dazu gehören unter anderem: 
 
- die Reduzierung der Sendezeit auf eine Sendestunde täglich 
- die Einführung landesweit einheitlicher Sendezeiten ab 21.00 Uhr 
- die Reduzierung oder der Wegfall einer Grundförderung für die Radiowerkstätten 
 
Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde dazu führen, dass der Bürgerfunk in seinen Reichweiten 
erheblich eingeschränkt wird. 
 
Die vorliegende Anregung des Ausländerbeirates zielt darauf ab, die Landesregierung aufzufor-
dern, die geltenden Rahmenbedingungen beizubehalten. Außerdem sollen die Landtagsabgeord-
neten aus Münster, der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund gebeten werden, 
sich ebenfalls in diesem Sinne einzusetzen. 
 
Mit Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 19/2007 vom 26.01.2007 hat das Medienforum Münster für 
verschiedene Unterzeichner einen in der Zielrichtung inhaltsgleichen Antrag gestellt. 
 
Aufgrund dieses Antrages hat der Kulturausschuss sich bereits in seiner Sitzung am 07.03.2007 
mit der Angelegenheit befasst. Beide Anliegen wurden einvernehmlich in der Zielrichtung geteilt. 
Die Vorsitzende des Kulturausschusses wird in der Konsequenz daraus die Landesregierung wie 
auch die im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vertretenen Fraktionen auf die mit einer 
derartigen Novellierung des Landesmediengesetzes einhergehenden Konsequenzen für den loka-
len Bürgerfunk hinweisen und dazu auffordern, die Novellierung im Sinne der vorliegenden Anre-
gungen zu überarbeiten. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen:  
Anregung des Ausländerbeirates Nr. AAB/0001/2007 
Anregung des Medienforums Münster Nr. 19/2007

Anregung des Medienforums

64 Zeichen

Anregung Nr. 19/2007

Anregung Nr. 19/2007

Anregung Nr. 19/2007

Anregung des Ausländerbeirates

1348 Zeichen

Anregung des Ausländerbeirates      AAB/0001/2007 
an den Rat         vom 21.02.2007 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Ausländerbeirat hat in seiner Sitzung am 20.02. 2007 folgende Anregung an den Rat be- 
schlossen: 
 
 Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, bei d er Novellierung des Landesme- 
diengesetzes die bisherigen, für den Bürgerfunk ins besondere auch in Münster gel- 
tenden Richtlinien nicht noch weiter zu verschlecht ern, sondern stattdessen Sendezei- 
ten zu garantieren, die auch von den Hörern der Bür gerfunksendungen angenommen 
werden können. 
 
2. Die Landtagsabgeordneten aus Münster werden gebe ten, sich dafür einzusetzen, 
dass die Interessen der Hörer und Produzenten von B ürgerfunksendungen im Sinne 
von Ziffer 1 bei der Novellierung des Landesmediengesetzes berücksichtigt werden. 
 
3. Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebu nd werden gebeten, die darge- 
stellten Bedenken aufzugreifen und sich im Rahmen d es Anhörungsverfahrens zur 
Novellierung des Landesmediengesetzes NRW nachhalti g für die Interessen der  Hö- 
rer und Produzenten von Bürgerfunksendungen einzusetzen.“ 
 
4. Darüber hinaus sollte in jedem Fall den örtliche n Arbeitsgemeinschaften mehr Flexibili- 
tät hinsichtlich der Sendezeiten und der jeweiligen  Sprachgestaltung der Sendungen 
eingeräumt werden.

Beratungsverlauf (1)

21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0220/2007
Typ
Vorlagen
Datum
13.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37