V/0220/2007
Landesmediengesetz - Anregung des Ausländerbeirates an den Rat der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0220/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Anregung des Ausländerbeirates an den Rat der Stadt Münster Nr. AAB/0001/2007 vom 21.02.2007 "Landesmediengesetz" Beratungsfolge 21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2007 aufgrund einer gleichgerichteten Anregung nach § 24 GO NW das Anliegen des Aus- länderbeirates aufgegriffen hat. Begründung: Bürgerfunk bzw. Bürgerradio haben sich seit ihrer Einführung als geeignetes Medium etabliert, das es den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und sozialen Gruppen der Stadt ermöglicht, unmit- telbar am lokalen Geschehen mitzuwirken. Dies wird praktisch ermöglicht durch die Bürgerfunk- studios, die die Produktionen begleiten bzw. ermöglichen. Bürgerfunkstudios in Münster sind das Medienforum Münster, das Bürgerfunkstudio der Volkshochschule, das Studio B im Bennohaus sowie die Radiowerkstatt im Franz-Hitze-Haus. Auf Landesebene werden derzeit die Förderstrukturen für die Bürgermedien, also Bürgerfunk und Bürgerfernsehen, umgestellt bzw. angepasst. Wegen dieser Umstrukturierung einerseits aber auch wegen der in Münster bestehenden Konsolidierungserfordernisse andererseits sind bereits Über- legungen und Diskussionen im Kulturausschuss begonnen. Die jetzt geplante Novellierung des Landesmediengesetzes geht über den Förderbereich hinaus. Ergänzend zu den geplanten Umstellungen im Bereich der Förderung (zum Beispiel Abkehr von der Minutenförderung) sieht die jetzt vorgelegte Novellierung des Landesmediengesetzes vor, die Rahmenbedingungen für den Bürgerfunk einzuschränken. Vorlagen-Nr.: V/0220/2007 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 41 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 13.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0220/2007 Dazu gehören unter anderem: - die Reduzierung der Sendezeit auf eine Sendestunde täglich - die Einführung landesweit einheitlicher Sendezeiten ab 21.00 Uhr - die Reduzierung oder der Wegfall einer Grundförderung für die Radiowerkstätten Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde dazu führen, dass der Bürgerfunk in seinen Reichweiten erheblich eingeschränkt wird. Die vorliegende Anregung des Ausländerbeirates zielt darauf ab, die Landesregierung aufzufor- dern, die geltenden Rahmenbedingungen beizubehalten. Außerdem sollen die Landtagsabgeord- neten aus Münster, der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund gebeten werden, sich ebenfalls in diesem Sinne einzusetzen. Mit Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 19/2007 vom 26.01.2007 hat das Medienforum Münster für verschiedene Unterzeichner einen in der Zielrichtung inhaltsgleichen Antrag gestellt. Aufgrund dieses Antrages hat der Kulturausschuss sich bereits in seiner Sitzung am 07.03.2007 mit der Angelegenheit befasst. Beide Anliegen wurden einvernehmlich in der Zielrichtung geteilt. Die Vorsitzende des Kulturausschusses wird in der Konsequenz daraus die Landesregierung wie auch die im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vertretenen Fraktionen auf die mit einer derartigen Novellierung des Landesmediengesetzes einhergehenden Konsequenzen für den loka- len Bürgerfunk hinweisen und dazu auffordern, die Novellierung im Sinne der vorliegenden Anre- gungen zu überarbeiten. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anregung des Ausländerbeirates Nr. AAB/0001/2007 Anregung des Medienforums Münster Nr. 19/2007
Anregung des Medienforums
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Anregung Nr. 19/2007 Anregung Nr. 19/2007 Anregung Nr. 19/2007
Anregung des Ausländerbeirates
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Anregung des Ausländerbeirates AAB/0001/2007 an den Rat vom 21.02.2007 Der Ausländerbeirat hat in seiner Sitzung am 20.02. 2007 folgende Anregung an den Rat be- schlossen: Der Rat möge beschließen: 1. Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, bei d er Novellierung des Landesme- diengesetzes die bisherigen, für den Bürgerfunk ins besondere auch in Münster gel- tenden Richtlinien nicht noch weiter zu verschlecht ern, sondern stattdessen Sendezei- ten zu garantieren, die auch von den Hörern der Bür gerfunksendungen angenommen werden können. 2. Die Landtagsabgeordneten aus Münster werden gebe ten, sich dafür einzusetzen, dass die Interessen der Hörer und Produzenten von B ürgerfunksendungen im Sinne von Ziffer 1 bei der Novellierung des Landesmediengesetzes berücksichtigt werden. 3. Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebu nd werden gebeten, die darge- stellten Bedenken aufzugreifen und sich im Rahmen d es Anhörungsverfahrens zur Novellierung des Landesmediengesetzes NRW nachhalti g für die Interessen der Hö- rer und Produzenten von Bürgerfunksendungen einzusetzen.“ 4. Darüber hinaus sollte in jedem Fall den örtliche n Arbeitsgemeinschaften mehr Flexibili- tät hinsichtlich der Sendezeiten und der jeweiligen Sprachgestaltung der Sendungen eingeräumt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0220/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37